Normale Abnutzung von Laminat in Mietwohnung?
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![]() Mitglied seit 20.04.2009 |
ich kenn mich in solchen Fragen nicht aus und habe auch bei google nichts Passendes gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir helfen. In der Mietwohnung meines Sohnes ist Laminat verlegt. Jetzt hat er die Wohnung gekündigt und ist sich nicht sicher, wie das mit der normalen Abnutzung eines Fußbodens ist. Neben ganz normalen Gebrauchsspuren gibt es auch zwei "dickere Macken" im Laminat. Muss so etwas von ihm renoviert werden und übernimmt das sogar die Versicherung? Oder ist das alles Sache des Vermieters?. Irgendwo habe ich mal mitbekommen, Fußboden sei grundsätzlich Vermietersache. Danke für Eure Antworten LG Marie |
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![]() Mitglied seit 17.05.2011 |
Also bei uns damals gab es wegen dem Laminat keine Probleme. Normale Abnutzung sind ja nun ganz normal und bei größeren Schäden wurde das Stück Laminat ausgetauscht. Man hat ja meist Ersatz da. Meine Schwester dagegen hatte in ihrer Wohnung große Probleme damit. Da sollte das Laminat ersetzt werden und ihre Kaution war dann weg.
Was steht denn im Mietvertrag drin??? |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Hallo!
Wenn ihm da mal was passiert ist (was Schweres runtergefallen, was ausgelaufen oder was weiß ich), was an sich haftpflichtversichert ist + nicht grob fahrlässig war UND er seiner Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, also den Schaden so klein wie möglich gehalten hat usw. - dann kommts auf seine Haftpflicht an, ob die für Mietsachschäden aufkommt. Da hilft also nur, das Kleingedruckte nachlesen oder Versicherungsmensch fragen. Wär aber dann gut, wenn das, was da passiert ist, noch nicht so lange her ist - sonst kann die Versicherung nämlich Ärger machen. Fußboden ist immer dann Vermietersache, wenn er eben mitvermietet wurde. Sonnige Grüße vom Bäumchen
Herzlich Willkommen in der Gruppe der Kräuterbegeisterten (+ Gewürze, Wildfrüchte, Blüten)
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Bei Schäden o. ä. zur Übergabe - MUSS der Vermieter zunächst dem Mieter die Chance auf Ausbesserung oder so geben. Und nur, wenn der Mieter das nicht tut - hat der Vermieter dann das Recht, die Kaution zu kürzen oder ganz einzubehalten (je nach Ausmaß eben).
Normalerweise läuft das so, dass der Vermieter bei oder kurz nach der Übergabe dann eben einfordert, XY noch zu erledigen ... ggf. angibt, was es kosten würde, wenn der Vermieter selbst dafür sorgt ... und eben einen ausreichenden Termin setzt, bis wann es zu erledigen ist. Dann kann der Mieter entscheiden, ob er einfach zahlt - oder sich lieber selbst kümmert. Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 19.06.2009 |
Meine Erfahrung:
Normale Abnutzung heißt zwangsläufig, dass der Boden die ein oder andere Macke bekommt. Das kannst Du fast gar nicht verhindern. Ob man das finanziell ausgleichen muss, das liegt am Vermieter, das ist meine Erfahrung. Wenn der meint, die Schrammen müssten gemacht werden, dann wird er das in Rechnung stellen. ESCH |
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![]() Mitglied seit 20.04.2009 |
Danke für Eure Antworten, die haben schon mal einiges weiter geholfen.
Dann müssen wir halt mal abwarten, welche Ansprüche der Vermieter stellt. Und die Versicherungspolice wird auch vorsorglich durchgelesen. LG Marie |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hallo
wenn er selbst die Schäden an seiner Mietsache verursacht hat, tritt seine Haftpflicht nicht dafür ein. Gruß Limo |
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![]() Mitglied seit 14.03.2006 |
Das kann man so auch nicht sagen Limonata.
Uns ist mal ein schwerer Spiegel von der Wand gefallen (der Dübel hat das Gewicht nicht getragen... Dafür ist sie doch - wenn man ausversehen anderer Leute Sachen kaputt macht (solange es nicht mutwillig passiert...). Ist eben nur wichtig, dass Mietsachschäden auch abgedeckt sind. LG, Tiffyx |
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![]() Mitglied seit 16.06.2011 |
Limonata da liegst Du falsch, Haftpflichversicherungen kommen für Schäden an fremden Eigentum auf, auch wenn dieses Eigentum gemietetet ist.
Nur stellt sich die Frage, ob das in diesem Fall noch möglich ist, da der eigentliche Schadensfall anscheinend schon etwas länger zurückliegt. Herr_Mahlzahn |
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![]() Mitglied seit 30.08.2006 |
Hallo,
im Zweifel würde ich den Vermieter bitten, sich die Sache mal anzusehen, damit man ggf. an die Haftpficht herantreten kann oder man sich anderweitig einigt. Wer weiß, vielleicht findet er das gar nicht schlimm oder hat eh vor neu zu renovieren... Die Versicherungen übernehmen zwar auch nicht alles, aber oft hat man Glück und die Schäden werden aus Kulanz erstattet. Wie bei Teppichboden auch, gibt es bei Laminat darüber hinaus so eine Zeitwert-Ersatz-Regelung und es kommt bei Schäden auch noch darauf an wie alt der Boden denn ist (bei Teppichen z.B. muss nach 10 Jahren nichts mehr ersetzt werden, da der Zeitwet dann bei Null ist). Diesbezüglich würde ich mal beim Mieterverein fragen. Viele Grüße, Jelly Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, solltest du den Kopf nicht hängen lassen!
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Von der Haftpflicht sind normalerweise Sachen ausgenommen, die der Eigentümer dem Schadensverursacher zum Gebrauch überlassen hat. Darunter fallen auch Mietsachen. Was für Verträge habt Ihr?
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![]() Mitglied seit 16.06.2011 |
Gewöhnliche Abnutzung muss der Vermieter tolerieren oder hat der kluge Vermieter mit im Mietpreis einkalkuliert.
Worauf es ankommt sind die "zwei dickeren Macken", da kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Herr_Mahlzahn |
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Limonata, Du solltest Deine Haftpflicht-Versicherung mal aktualisieren.
Gruß Hubert |
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![]() Mitglied seit 30.08.2006 |
@ Limonata: Wir haben vergleichbares beim letzten Umzug hinter uns, da ging es um 3 größere Flecken auf dem Teppichboden (wer verlegt auch weißen Teppich im Esszimmer
Viele Grüße, Jelly Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, solltest du den Kopf nicht hängen lassen!
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hubert, muss ich wohl...
Es würde mich nicht wundern, wenn in solchen Fällen tatsächlich auch die Haftpflicht eines anderen (Umzugshelfer, Gast...) bemüht wurde - wie es leider weit verbreitete Praxis ist. |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Naja, also Bagatellschäden müssen Mietsachschäden nun aber wirklich nicht zwingend sein.
Ich jedenfalls bin heilefroh, dass meine Haftpflicht Mietsachschäden ausdrücklich mit absichert. Mir ist bei einem Auszug mal das elektrisch betriebene Tor kaputt gegangen, erst ging gar nix, und dann plötzlich gings kaputt. Der Schaden war also ziemlich hoch, das ganze Tor musste ausgebaut, der Antrieb repariert, einige Teile ausgetauscht usw. werden - da wäre ich echt arm geworden, hätte ich das alles selbst bezahlen müssen. Sicher, irgendwelchen Kleckerkram - würd ich gar nicht erst einreichen. Aber so eine Versicherung ist ja vor allem für Fälle, die einen in dem Moment eben überfordern würden, dafür hat man sie ja. Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Baumfrau, da hast Du recht. Ich dachte eher an Rotweinflecken und Kratzer auf dem Laminat... Schon komisch, wenn man die Wohnung ordentlich abrocken kann und anschließend auf Kosten der Versicherung renoviert, um's mal drastisch auszudrücken....
Ich denk bei Haftpflicht eher an die richtig großen Sachen, die hoffentlich nie eintreffen, zB wenn ein Mensch zu Schaden kommt und zB im Rollstuhl landet. Sachen, die den eigenen Geldbeutel definitiv um einiges übersteigen... |
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Das sind schon krasse Vermutungen, die Du da anstellst, Limo! Meine Haftpflicht hat bei meiner letzten Miet-Wohnung eine Macke in der Duschwanne ersetzt, die durch ein runtergefallenes Duschgel entstanden ist. Die 500 Euro Zeitwert hätte ich auch nicht aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen wollen! Ich hab keinen besonderen Vertrag, bei Dir ist das sicherlich auch inkludiert! @ Marie: es gibt Reparatursets mit so einem Plastikschmelzgerät und passender Laminat-Plastikfarbe. Vielleicht kriegt Ihr es damit wieder hin. Weiß leider nicht wie das Zeug heißt und ob es funktioniert. LG |
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![]() Mitglied seit 20.04.2009 |
Oh, da ist ja noch einiges zusammengekommen. Danke für Eure Tipps.
Wie gesagt, wir werden erst mal abwarten, was der Vermieter sagt. Mir geht es auch darum, dass er nicht einfach die Kaution einbehält, weil er eventuell den Schaden reparieren will. Was aber dann nicht mehr zu kontrollieren ist. Wenn Reparatur, dann würde ich das schon gerne selbst erledigen oder vielleicht sogar selbst machen. LG Marie |
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Marie, warum repariert Ihr den Schaden nicht einfach? Entweder wie ich geschrieben habe oder richtig groß. Dann sagt er vielleicht schon gar nix dazu und behält auch nicht die Kaution.
Ich finde neben Angst um die Kaution gibt es auch noch eine Moral, sprich: wenn mir der Schaden am Laminat schon komisch (zu arg) vorkommt, dann muss ich das nicht auf Teufel komm raus dem Vermieter so zurück lassen. Der hat nämlich auch ein Recht seine Wohnung wieder "schön" zurückzubekommen. Und Schönheitsreparaturen waren schon immer Mietersache. Ich denke mir dann immer "was du nicht willst das man dir tut......." Und wenn er die Kaution (teilweise, sprich anteilig) für die Reparatur behält und keine Reparatur durchführt, dann ist das auch sein gutes Recht! |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Einfach Kaution einbehalten - darf er definitiv nicht.
Manche Vermieter versuchen es allerdings - dann hilft z. B. der Mieterbund, wenn man drin ist. Wichtiger Tipp noch: Versuche nach Möglichkeit, vor allem für evtl. Zweifelsfälle oder gar spätere Zwistigkeiten, alles schriftlich zu machen + zu bekommen. Mündliche Zusagen oder so - da wissen nicht wenige Leute (Vermieter wie auch Mieter + sonstige Menschen) nachher plötzlich von gar nix mehr oder alles ist ganz anders gewesen usw. Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
"warum repariert Ihr den Schaden nicht einfach?"
-> Hmm, da wir die Sachlage alle nicht kennen - sind solche Empfehlungen wohl eher schwierig. Niemand hier weiß, was konkret da am Laminat passiert ist - und wie das nun aussieht. Niemand hier weiß, wie alt das Laminat ist. Niemand hier weiß, was der Vermieter als nächstes mit der Wohnung vorhat. ... usw. usf. Ich würd das auch erstmal nicht selbst reparieren - sondern erstmal den Vermieter kontaktieren und den eben fragen. Kann ja sein, das Laminat ist eh alt genug + er macht eh neuen Fußboden rein. Oder der Nachmieter zieht er nur ein, wenn er Fußboden nach eigenem Wunsch reinlegen darf. Oder was weiß ich. Dann hat man sich ganz vergeblich so ne Mühe gegeben. Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Ja, Baumfrau, ich bezog mich nicht darauf, dass er die Kaution behalten darf, ohne vorher eine Reparatur zu ermöglichen, sondern darauf, dass er selbstverständlich, wenn das dann der Fall sein sollte, Geld für die Reparatur verlangen/einbehalten darf, ABER die Reparatur nicht durchführen muss -da die TE sagte, sie könne das nicht kontrollieren. Ich meinte damit, dass sie das gar nicht kontrollieren braucht, weil er mit dem Geld auch neue Schuhe kaufen darf.
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