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Normale Abnutzung von Laminat in Mietwohnung?

Vom 03.01.2012 10:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leewermang Küchenjunge


Mitglied seit 20.04.2009
275 Beiträge (ø0,24/Tag)
Hallo zusammen,

ich kenn mich in solchen Fragen nicht aus und habe auch bei google nichts Passendes gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

In der Mietwohnung meines Sohnes ist Laminat verlegt. Jetzt hat er die Wohnung gekündigt und ist sich nicht sicher, wie das mit der normalen Abnutzung eines Fußbodens ist. Neben ganz normalen Gebrauchsspuren gibt es auch zwei "dickere Macken" im Laminat. Muss so etwas von ihm renoviert werden und übernimmt das sogar die Versicherung? Oder ist das alles Sache des Vermieters?. Irgendwo habe ich mal mitbekommen, Fußboden sei grundsätzlich Vermietersache.

Danke für Eure Antworten

LG Marie
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Vom 03.01.2012 10:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

philiwilli Küchenjunge


Mitglied seit 17.05.2011
117 Beiträge (ø0,31/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Also bei uns damals gab es wegen dem Laminat keine Probleme. Normale Abnutzung sind ja nun ganz normal und bei größeren Schäden wurde das Stück Laminat ausgetauscht. Man hat ja meist Ersatz da. Meine Schwester dagegen hatte in ihrer Wohnung große Probleme damit. Da sollte das Laminat ersetzt werden und ihre Kaution war dann weg.
Was steht denn im Mietvertrag drin???
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Vom 03.01.2012 10:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.882 Beiträge (ø3,5/Tag)
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Hallo!

Wenn ihm da mal was passiert ist (was Schweres runtergefallen, was ausgelaufen oder was weiß ich), was an sich haftpflichtversichert ist + nicht grob fahrlässig war UND er seiner Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, also den Schaden so klein wie möglich gehalten hat usw. - dann kommts auf seine Haftpflicht an, ob die für Mietsachschäden aufkommt. Da hilft also nur, das Kleingedruckte nachlesen oder Versicherungsmensch fragen.

Wär aber dann gut, wenn das, was da passiert ist, noch nicht so lange her ist - sonst kann die Versicherung nämlich Ärger machen.

Fußboden ist immer dann Vermietersache, wenn er eben mitvermietet wurde.


Sonnige Grüße vom Bäumchen \"\" \"\"
\"\" Herzlich Willkommen in der Gruppe der Kräuterbegeisterten (+ Gewürze, Wildfrüchte, Blüten)
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Vom 03.01.2012 10:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.882 Beiträge (ø3,5/Tag)
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Bei Schäden o. ä. zur Übergabe - MUSS der Vermieter zunächst dem Mieter die Chance auf Ausbesserung oder so geben. Und nur, wenn der Mieter das nicht tut - hat der Vermieter dann das Recht, die Kaution zu kürzen oder ganz einzubehalten (je nach Ausmaß eben).

Normalerweise läuft das so, dass der Vermieter bei oder kurz nach der Übergabe dann eben einfordert, XY noch zu erledigen ... ggf. angibt, was es kosten würde, wenn der Vermieter selbst dafür sorgt ... und eben einen ausreichenden Termin setzt, bis wann es zu erledigen ist.

Dann kann der Mieter entscheiden, ob er einfach zahlt - oder sich lieber selbst kümmert.


Sonnige Grüße vom Bäumchen \"\" \"\"
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Vom 03.01.2012 12:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eschbenlaub Suppenkoch


Mitglied seit 19.06.2009
2.367 Beiträge (ø2,21/Tag)
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Meine Erfahrung:
Normale Abnutzung heißt zwangsläufig, dass der Boden die ein oder andere Macke bekommt.
Das kannst Du fast gar nicht verhindern.
Ob man das finanziell ausgleichen muss, das liegt am Vermieter, das ist meine Erfahrung.
Wenn der meint, die Schrammen müssten gemacht werden, dann wird er das in Rechnung stellen.

ESCH
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Vom 03.01.2012 13:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leewermang Küchenjunge


Mitglied seit 20.04.2009
275 Beiträge (ø0,24/Tag)
Danke für Eure Antworten, die haben schon mal einiges weiter geholfen.

Dann müssen wir halt mal abwarten, welche Ansprüche der Vermieter stellt. Und die Versicherungspolice wird auch vorsorglich durchgelesen.

LG Marie
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Vom 03.01.2012 13:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.031 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Hallo

wenn er selbst die Schäden an seiner Mietsache verursacht hat, tritt seine Haftpflicht nicht dafür ein.

Gruß Limo
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Vom 03.01.2012 14:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tiffyx Küchenjunge


Mitglied seit 14.03.2006
1.072 Beiträge (ø0,47/Tag)
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Das kann man so auch nicht sagen Limonata.
Uns ist mal ein schwerer Spiegel von der Wand gefallen (der Dübel hat das Gewicht nicht getragen... *ups ... *rotwerd* ) und hat ein fieses Loch in eine der Zimmertüren gehauen. Das hat meine Haftpflicht auch bezahlt.
Dafür ist sie doch - wenn man ausversehen anderer Leute Sachen kaputt macht (solange es nicht mutwillig passiert...).
Ist eben nur wichtig, dass Mietsachschäden auch abgedeckt sind.

LG,
Tiffyx
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Vom 03.01.2012 14:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herr_Mahlzahn Küchenjunge


Mitglied seit 16.06.2011
1.153 Beiträge (ø3,33/Tag)
Limonata da liegst Du falsch, Haftpflichversicherungen kommen für Schäden an fremden Eigentum auf, auch wenn dieses Eigentum gemietetet ist.

Nur stellt sich die Frage, ob das in diesem Fall noch möglich ist, da der eigentliche Schadensfall anscheinend schon etwas länger zurückliegt.

Herr_Mahlzahn
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Vom 03.01.2012 14:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JellyBelly123  Hendlgriller


Mitglied seit 30.08.2006
2.189 Beiträge (ø1,04/Tag)
Hallo,

im Zweifel würde ich den Vermieter bitten, sich die Sache mal anzusehen, damit man ggf. an die Haftpficht herantreten kann oder man sich anderweitig einigt. Wer weiß, vielleicht findet er das gar nicht schlimm oder hat eh vor neu zu renovieren...
Die Versicherungen übernehmen zwar auch nicht alles, aber oft hat man Glück und die Schäden werden aus Kulanz erstattet.

Wie bei Teppichboden auch, gibt es bei Laminat darüber hinaus so eine Zeitwert-Ersatz-Regelung und es kommt bei Schäden auch noch darauf an wie alt der Boden denn ist (bei Teppichen z.B. muss nach 10 Jahren nichts mehr ersetzt werden, da der Zeitwet dann bei Null ist). Diesbezüglich würde ich mal beim Mieterverein fragen.


Viele Grüße,

Jelly



Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, solltest du den Kopf nicht hängen lassen!
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Vom 03.01.2012 14:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.031 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Von der Haftpflicht sind normalerweise Sachen ausgenommen, die der Eigentümer dem Schadensverursacher zum Gebrauch überlassen hat. Darunter fallen auch Mietsachen. Was für Verträge habt Ihr?
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Vom 03.01.2012 14:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herr_Mahlzahn Küchenjunge


Mitglied seit 16.06.2011
1.153 Beiträge (ø3,33/Tag)
Gewöhnliche Abnutzung muss der Vermieter tolerieren oder hat der kluge Vermieter mit im Mietpreis einkalkuliert.
Worauf es ankommt sind die "zwei dickeren Macken", da kann der Vermieter Schadenersatz verlangen.

Herr_Mahlzahn
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Vom 03.01.2012 14:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

hubert50  Hendlgriller


Mitglied seit 29.11.2006
10.230 Beiträge (ø5,1/Tag)
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Limonata, Du solltest Deine Haftpflicht-Versicherung mal aktualisieren. Na!



Gruß Hubert YES MAN
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Vom 03.01.2012 14:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JellyBelly123  Hendlgriller


Mitglied seit 30.08.2006
2.189 Beiträge (ø1,04/Tag)
@ Limonata: Wir haben vergleichbares beim letzten Umzug hinter uns, da ging es um 3 größere Flecken auf dem Teppichboden (wer verlegt auch weißen Teppich im Esszimmer na dann... ). Unsere Haftpflicht hat anstandslos die Beträge übernommen. Und wir haben wiklich nur einen simplen Haftpflichtvertrag.




Viele Grüße,

Jelly



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Vom 03.01.2012 15:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.031 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Hubert, muss ich wohl... Lächeln ... Wobei man bedenken muss, dass man nicht nur die eigenen Schäden ersetzt bekommt, sondern über die Beiträge auch die Schäden bei anderen mitfinanziert. Und ich weiß wirklich nicht, ob ich nun für solchen Bagatellkram wie Abnutzungen an Mietsachen mit aufkommen möchte. Ich würde das lieber ausschließen und dafür weniger Beitrag zahlen...

Es würde mich nicht wundern, wenn in solchen Fällen tatsächlich auch die Haftpflicht eines anderen (Umzugshelfer, Gast...) bemüht wurde - wie es leider weit verbreitete Praxis ist.
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Vom 03.01.2012 17:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.882 Beiträge (ø3,5/Tag)
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Naja, also Bagatellschäden müssen Mietsachschäden nun aber wirklich nicht zwingend sein. na dann...

Ich jedenfalls bin heilefroh, dass meine Haftpflicht Mietsachschäden ausdrücklich mit absichert. Mir ist bei einem Auszug mal das elektrisch betriebene Tor kaputt gegangen, erst ging gar nix, und dann plötzlich gings kaputt. Der Schaden war also ziemlich hoch, das ganze Tor musste ausgebaut, der Antrieb repariert, einige Teile ausgetauscht usw. werden - da wäre ich echt arm geworden, hätte ich das alles selbst bezahlen müssen.

Sicher, irgendwelchen Kleckerkram - würd ich gar nicht erst einreichen. Aber so eine Versicherung ist ja vor allem für Fälle, die einen in dem Moment eben überfordern würden, dafür hat man sie ja.


Sonnige Grüße vom Bäumchen \"\" \"\"
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Vom 03.01.2012 17:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.031 Beiträge (ø2,31/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Baumfrau, da hast Du recht. Ich dachte eher an Rotweinflecken und Kratzer auf dem Laminat... Schon komisch, wenn man die Wohnung ordentlich abrocken kann und anschließend auf Kosten der Versicherung renoviert, um's mal drastisch auszudrücken....

Ich denk bei Haftpflicht eher an die richtig großen Sachen, die hoffentlich nie eintreffen, zB wenn ein Mensch zu Schaden kommt und zB im Rollstuhl landet. Sachen, die den eigenen Geldbeutel definitiv um einiges übersteigen...
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Vom 03.01.2012 17:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
10.356 Beiträge (ø5,92/Tag)
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Pfeil nach rechts Es würde mich nicht wundern, wenn in solchen Fällen tatsächlich auch die Haftpflicht eines anderen (Umzugshelfer, Gast...) bemüht wurde - wie es leider weit verbreitete Praxis ist. Pfeil nach links

Das sind schon krasse Vermutungen, die Du da anstellst, Limo!

Pfeil nach rechts Sachen, die den eigenen Geldbeutel definitiv um einiges übersteigen... Pfeil nach links

Meine Haftpflicht hat bei meiner letzten Miet-Wohnung eine Macke in der Duschwanne ersetzt, die durch ein runtergefallenes Duschgel entstanden ist. Die 500 Euro Zeitwert hätte ich auch nicht aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen wollen!
Ich hab keinen besonderen Vertrag, bei Dir ist das sicherlich auch inkludiert!

@ Marie: es gibt Reparatursets mit so einem Plastikschmelzgerät und passender Laminat-Plastikfarbe. Vielleicht kriegt Ihr es damit wieder hin. Weiß leider nicht wie das Zeug heißt und ob es funktioniert.

LG
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Vom 04.01.2012 09:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leewermang Küchenjunge


Mitglied seit 20.04.2009
275 Beiträge (ø0,24/Tag)
Oh, da ist ja noch einiges zusammengekommen. Danke für Eure Tipps.

Wie gesagt, wir werden erst mal abwarten, was der Vermieter sagt.
Mir geht es auch darum, dass er nicht einfach die Kaution einbehält, weil er eventuell den Schaden reparieren will. Was aber dann nicht mehr zu kontrollieren ist. Wenn Reparatur, dann würde ich das schon gerne selbst erledigen oder vielleicht sogar selbst machen.

LG Marie
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Vom 04.01.2012 12:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
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Marie, warum repariert Ihr den Schaden nicht einfach? Entweder wie ich geschrieben habe oder richtig groß. Dann sagt er vielleicht schon gar nix dazu und behält auch nicht die Kaution.

Ich finde neben Angst um die Kaution gibt es auch noch eine Moral, sprich: wenn mir der Schaden am Laminat schon komisch (zu arg) vorkommt, dann muss ich das nicht auf Teufel komm raus dem Vermieter so zurück lassen. Der hat nämlich auch ein Recht seine Wohnung wieder "schön" zurückzubekommen. Und Schönheitsreparaturen waren schon immer Mietersache. Ich denke mir dann immer "was du nicht willst das man dir tut......."

Und wenn er die Kaution (teilweise, sprich anteilig) für die Reparatur behält und keine Reparatur durchführt, dann ist das auch sein gutes Recht!
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Vom 04.01.2012 12:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.882 Beiträge (ø3,5/Tag)
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Einfach Kaution einbehalten - darf er definitiv nicht. Sicher nicht! Er MUSS Dir zunächst die Möglichkeit zur Reparatur (selbst oder selbst beauftragt) geben + eben ne Frist setzen sowie dazu sagen/schreiben, was er einbehalten bzw. berechnen würde. Dann hast Du die Entscheidung, ob Du mit diesem Preis einverstanden bist - oder Dich eben lieber selbst kümmerst.

Manche Vermieter versuchen es allerdings - dann hilft z. B. der Mieterbund, wenn man drin ist.

Wichtiger Tipp noch: Versuche nach Möglichkeit, vor allem für evtl. Zweifelsfälle oder gar spätere Zwistigkeiten, alles schriftlich zu machen + zu bekommen. Mündliche Zusagen oder so - da wissen nicht wenige Leute (Vermieter wie auch Mieter + sonstige Menschen) nachher plötzlich von gar nix mehr oder alles ist ganz anders gewesen usw. Vorschlag / Idee


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Vom 04.01.2012 12:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.882 Beiträge (ø3,5/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
"warum repariert Ihr den Schaden nicht einfach?"

-> Hmm, da wir die Sachlage alle nicht kennen - sind solche Empfehlungen wohl eher schwierig.

Niemand hier weiß, was konkret da am Laminat passiert ist - und wie das nun aussieht. Niemand hier weiß, wie alt das Laminat ist. Niemand hier weiß, was der Vermieter als nächstes mit der Wohnung vorhat. ... usw. usf.

Ich würd das auch erstmal nicht selbst reparieren - sondern erstmal den Vermieter kontaktieren und den eben fragen. Kann ja sein, das Laminat ist eh alt genug + er macht eh neuen Fußboden rein. Oder der Nachmieter zieht er nur ein, wenn er Fußboden nach eigenem Wunsch reinlegen darf. Oder was weiß ich. Dann hat man sich ganz vergeblich so ne Mühe gegeben.


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Vom 04.01.2012 22:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
10.356 Beiträge (ø5,92/Tag)
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Ja, Baumfrau, ich bezog mich nicht darauf, dass er die Kaution behalten darf, ohne vorher eine Reparatur zu ermöglichen, sondern darauf, dass er selbstverständlich, wenn das dann der Fall sein sollte, Geld für die Reparatur verlangen/einbehalten darf, ABER die Reparatur nicht durchführen muss -da die TE sagte, sie könne das nicht kontrollieren. Ich meinte damit, dass sie das gar nicht kontrollieren braucht, weil er mit dem Geld auch neue Schuhe kaufen darf.
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