Mieter einfach ausgezogen
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
was soll ich tun? Die Mieterin einer Wohnung ist einfach ausgezogen ohne zu kündigen. Im Keller wurde große Schweinerei hinterlassen und die Miete zuletzt für Juni bezahlt. Wenn ich gleich einen Anwalt einschalte, was kostet mich das? Fragende Grüße Margie |
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![]() Mitglied seit 23.09.2007 |
Hallo,
zum letzten Mal im Juni Miete gezahlt....warum hast du nicht längst selbst frislos gekündigt? Sei erstmal froh, dass du die Mieter los bist. Ich hab zwar keine Ahnung, was dich ein Anwalt kostet, aber wenn du den Hauch einer Chance haben willst jemals Geld zu sehen, geh zum Anwalt. Als erstes wäre herauszufinden, wohin die Vögel denn ausgeflogen sind. Christine |
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![]() Mitglied seit 05.01.2011 |
Hallo Margie,
um eine Antwort geben zu können fehlen ganz viele Informationen. Gruß dilettant "Essen ist Heimat" |
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![]() Mitglied seit 01.12.2011 |
Schau mal ob du nicht eine Rechtsschutzversicherung besitzt....
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Vielleicht hilft dir das hier als Anhaltspunkt:
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietrecht/Allgemein/Anwaltskosten-im-Mietrecht.html |
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![]() Mitglied seit 16.06.2011 |
Ich glaube jetzt ist es zu spät um zu reagieren, das hätte schon im July passieren müssen.
Gibt es denn wenigstens Hinweise darauf wohin die Mieterin verzogen ist? Wie hoch sind denn die bisherigen Kosten, also 6 mal Monatsmiete plus Nebenkosten und dann noch die "Schweinerei im Keller"? Herr_Mahlzahn |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Ich habe einen Rechtsschutzversicherung, aber die kommt doch nicht dafür auf?
Mietsachen müssen doch extra versichert sein. Dachte ich zumindest bisher. @Christine: Die letzte Miete ging ein als ihr Mann auszog. Anschließen habe ich eine "Mietbescheinigung zur Vorlage des V..kreises ausgefüllt, weil sie Wohngeld/Mietzuschuss(?) beantragt hat. Sie sagte, es könne etwas dauern bis die nächste Miete komme. Deswegen habe ich noch abgewartet. Danke, Bender. Das sehe ich mir gleich an. @dilettant: Ich weiß! Was möchtest du denn wissen? |
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![]() Mitglied seit 18.01.2004 |
Hallo
Wenn du keine Immobilien-Rechtschutzversicherung zu diesem Objekt hast, mußt Du leber zahlen. Weiß ich definitiv. Gruß su3si |
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![]() Mitglied seit 23.09.2007 |
"Leber zahlen"
Da warst du aber echt geduldig, margie, aber gut, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Weißt du denn wo die Dame hingezogen ist? |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Nein Herr Mahlzahm, ich weiß nur vage, dass sie wohl im Saarland ist.
Das ist zwar klein und "nebenan" aber so klein, dass ich schnell mal rumsuche isses auch nicht. |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Für Forderungen aus dem Mietverhältnis wegen Verschlechterung der Mietsache gibt es eine ziemlich kurze Verjährungsfrist von gerade mal sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält, so daß rasches Handeln geboten ist. Wenn Ansprüche gegen die Mieterin durchgesetzt werden sollen, würde ich daher nicht lange warten.
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert der Sache (Höhe der Miete, Höhe der Forderungen). Das kann man vorab beim Anwalt erfragen. Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 23.09.2007 |
Schnell mal rumsuchen sicher nicht, aber vielleicht hat man sich ja versehentlich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.
Ich würde das Ganze auf jeden Fall einem Anwalt übergeben. Christine |
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![]() Mitglied seit 25.05.2006 |
Das hört sich ja schon nach Mietnomade an- und denen ist meist schwer beizukommen.
Trotzdem viel Glück bajadera |
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![]() Mitglied seit 17.07.2011 |
Hallo
Sei froh, dass diese Person ausgezogen ist, da bleibst du nur auf einem blauen Auge sitzen -hättest sie sonst noch einige Monate länger bei dir wohnen gehabt, und das für 0 Cent !?! Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg bei der Suche !!! Lg Tourbiene ....DER WEG IST MEIN ZIEL.... |
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![]() Mitglied seit 13.11.2005 |
Hallo,
hat diese Bescheinigung, die du da ausgefüllt hast evtl. mit der Verzögerung zu tun? Kann man da nicht auf dem Amt nachfragen? Aber ist nicht fair von der Mieterin so auf die Art und Weise auszuziehen! Lg, mArie |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Beim Amt nachfragen. Das ist sicher eine gute Idee!
Mit den typischen Mietnomaden hat das eigentlich erst mal nichs zu tun; denn als der Mann noch dort gewohnt hat, wurtde die Miete über zwei Jahre lang immer pünktlich bezahlt. An Berjährungsfristen hab ich noch gar nicht gedacht. Ich bin einfach zu naiv für sowas. (Ich hab das Haus geerbt. Wenn ich gewusst hätte was da alles (das mit der Mieterin ist nicht das einzig Unangenehme) auf mich zukommen kann hätte ich abgelehnt.) |
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![]() Mitglied seit 03.05.2009 |
Hallo Margie!
Wenn der Mietvertrag ursprünglich mit dem Mann und der Frau abgeschlossen wurde und der Mann bei Auszug nicht aus dem Mietverhältnis entlassen wurde, hast du möglicherweise Ansprüche auch gegen den Mann; bedeutet, dass du die ausstehenden Mieten u.U. von dem Mann verlangen kannst. Der scheint ja eher über Mittel zu verfügen, wenn die Miete immer bezahlt wurde, solange er noch dort wohnte. Ich würde Dir raten, einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen und mit diesem als erstes (!!!!) die auf Dich zukommenden Kosten abzuklären bzw. zunächst mal eine von den Gebühren gedeckelte Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Für die Zukunft könntest du Mitglied im Haus- und Grundbesitzerverein werden. Dort bekommst du als Vermieterin Beratung zur Gestaltung von Mietverträgen und - zumindest hier bei uns - kostenlose Rechtsberatung (was nicht dasselbe ist, wie die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt, aber schon mal ein erster Schritt, wenn du so gar nicht weißt, was deine Rechte sind und wie du sie durchsetzt). Liebe Grüße, murpfel |
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![]() Mitglied seit 06.05.2009 |
Als Vermieter, wenn du über den Rechtschutz nicht ausdrücklich eine Versichererung zu diesem Punkt vereinbart hast, wird die Versicherung keinen Rechtsstreit finanzieren. Liebe Grüße Anneliese |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Als der Mann auszog habe ich einen neuen Mietvertrag mit der Frau gemacht. Schon alleine für ihren Antrag auf Wohngeld oder Mietzuschuss war das nötig.
Und irgendwelche "Fachanwälte" gibts hier in der Ecke kaum. Die sind eigentlich alle allgemein unterwegs. Manchmal kennt sich einer etwas besser aus, weil er derjenige in einer Kanzlei ist, der das bestimmt Richtungen meistens übernimmt. |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
@Anneliese: Das hab ich mir gedacht!
Als ich die Verischerung abgeschlossen habe, hatte ich das Haus noch nicht. |
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![]() Mitglied seit 03.04.2006 |
hi,
um "etwas" zu beantragen, in dem FAll Wohnhilfe, muß Sie ja wo gemeldet sein. d.h. abmelden bei Eurem Bürgerbüro und NEUanmeldung ??? im neuen Wohnort. und z.b. Postnachsendeantrag. Bei IHrem bisherigen Arbeitgeber mal fragen ? Ansonsten den Namen mal bei WKW oder Google überhaupt eingeben, vielleicht ergibt sich ne Telefonnummer bzw. neuer Adresse. Hatte Sie nen PKW ? KFZ-KZ ? |
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![]() Mitglied seit 27.03.2005 |
Margie, auf jeden Fall beim Amt nachfragen, denn, wenn die Dame Wohngeld oder Mietzuschuss bekommen hat und damit durchgebrannt ist, ist es auch im Interesse des Amtes, die auffindig zu machen
lg eifelkrimi |
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![]() Mitglied seit 06.05.2009 |
Margie....wir haben auch lange vermietet- ohne Streitigkeiten. Aber als wir aus dem Haus ausgezogen sind und unseren "Teil" dann auch vermietet haben, gab es nur noch Ärger. Solltest du die Wohnung behalten wollen- schließe eine "Vermieter-Rechtschutzversicherung" ab...ist nicht billig, aber macht sich bei Streitigkeiten schnell bezahlt. Allerdings würde dir die Versicherung in dem jetzt laufenden Fall nicht helfen. Liebe Grüße Anneliese |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Ich will das Haus doch schon lange verkaufen!
btw: Will hier jemand ein Haus kaufen? Sucht vielleicht jemand ein Abschreibungsobjekt? |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
@eifelkrimi: Viiiielen Dank für den Hinweis! Daran hatte ich auch noch nicht gedacht! Natürlich wollen die Wohngeldämter, dass das Geld nicht für Urlaub oder sonstwas verwendet wird.
@meefisch: Nimmstes wenn ich den Keller ausräume? Viecherkacke ist da keine im Haus. Und Eier höchstens in den Kühlschränken der anderen Mieter. Und in deren.... *hüstel* Das lass ich mal lieber. |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
@eifelkrimi: Ich habe eben mit dem zustaendien Amt telefoniert.
Ich habe irgendwie den Eindruck bekommen, dass die sich gar nicht so besonders dafuer interessiern. Ich hatte zwar nicht die zustaendige Sachbearbeiterin. Die Frau am Tlefon sagte zwar, dass sie es weitergibt; aber es klang ganz und gar nicht danach, dass sich bald jemand dahinterklemmt.... |
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![]() Mitglied seit 17.02.2001 |
Margie_S,
hast Du denn keine Kaution genommen damals? Damit könntest Du vielleicht einen Teil Deiner Verluste auffangen. Gruß von fine |
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![]() Mitglied seit 03.04.2006 |
mach das schriftlich mit dem Amt,
laß Dir die Email-Adresse vom zuständigen Scheff geben, dann hast für "Deine Gespräche" wenigstens was schriftliches, und auch ne Bearbeitungsnummer |
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![]() Mitglied seit 04.12.2009 |
Hallo!
Ich würde mich an Deiner Stelle an ein seriöses Inkassounternehmen wenden. Die übernehmen auch Einzelfälle von Privatpersonen und kennen sich genau mit den entscheidenden Fristen aus. Da die ehemalige Mieterin ja offensichtlich nicht zahlen will, würde ich dem Geld nicht selber hinterher laufen, d. h. Adresse suchen, Mahnungen schreiben, etc. Ein Rechtsanwalt wird vermutlich recht schnell den gerichtlichen Weg beschreiten (d. h. Gerichtsvollzieher, Klage, ...), weil er damit mehr verdient. Inkassounternehmen versuchen erst einmal den vorgerichtlichen Weg (d. h. Anschreiben, Anufe, Mitarbeiter vorbeischicken,... die sind da sehr erfinderisch). Das ist für Dich mit geringeren Kosten verbunden, weil eben die Gerichtskosten wegfallen. Sollte vorgerichtlich nichts erreicht werden, steht der gerichtliche Weg immer noch offen. Ein Titel (wird vom Gerichtsvollzieher vollstreckt) behält 30 Jahre seine Gültigkeit. Selbst wenn die Dame irgendwann eine eidesstattliche Versicherung abgibt (früher Offenbarungseid), kann der Titel im Anschluß immer noch vollsterckt werden. Ich habe beruflich regelmäßig mit zahlungsunwilligen Mitmenschen zu tun und habe auch einmal privat ein Inkassounternehmen eingeschaltet - mit (schnellem) Erfolg. Es macht halt einfach mehr Eindruck, wenn so was auf dem Briefkopf steht und nicht einfach nur Dein Name. Da Mietschulden so schnell verjähren, solltest Du von Anfang an sehr massiv auftreten, falls Du wenigstens einen Teil des Geldes bekommen willst. Falls Du noch konkrete Tipps brauchst, kannst Du mir gerne eine KM schicken. VG, Buschwindröschen |
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![]() Mitglied seit 16.06.2011 |
"die sind da sehr erfinderisch"
Zum Glück will der Gesetzgeber demnächst diesem "Erfindungsreichtum" einen engen gesetzlichen Rahmen vorgeben. Herr_Mahlzahn |
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![]() Mitglied seit 20.11.2004 |
Hallo,
woher weißt du denn ganz sicher, dass die Mieterin ausgezogen ist? Durch andere Mieter im Haus, die den Umzug beobachtet haben? Hat die Mieterin selbst es mitgeteilt? Oder siehst du den geräumten Kellerraum bzw von außen, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt ist? Hast du die Schlüssel für die Wohnung zurückbekommen? Ich nehme das eher nicht an, eben da keine Kündigung seitens der Mieterin erfolgt ist. In dem Fall hast du als Vermieterin die Mietsache dann ja auch nicht zurückbekommen und die oben angeführten Fristen dürften gar nicht laufen. Die Wohnung in dem Fall einfach aufbrechen darfst du übrigens nicht...schließlich ist der Mietvertrag noch gültig, da du nichts unternommen hast bisher. Ich würde folgendes vorschlagen. Du setzt dich morgen sofort hin und schreibst eine fristlose Kündigung mit der Begründung, dass die Mieterin bereits seit Juli mit der Miete im Zahlungsverzug ist. Ich selbst würde mit hineinschreiben, dass du zusätzlich hilfsweise auch noch fristgemäß zum Ablauf des 31. März 2012 kündigst. Damit verhinderst du, dass dir die Dame, sollte sie die Mietzahlungen alle auf einen Schlag nachholen, dir dann als Mieterin erhalten bleibt. Wäre dir das egal oder sogar lieber, kündigst du nur fristlos . Gleich danach gehst du zum Postamt und schickst die Kündigung als Einschreiben mit Rückantwort an die ausgezogene Adresse ab. Wenn sie einen Nachsendeantrag gestellt hat, wird man ihr den Brief sicher an die neue Anschrift hinterschicken und sie dort den Erhalt quittieren lassen. Dann hast du auf jeden Fall schon was konkretes in der Hand. Zusätzlich würde ich persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen (schriftlich kann die KLärung ewig dauern) und dort als Wohnungsgeberin eine Auszugsmitteilung machen. Vielleicht ist man so nett und sagt dir dann gleich so, ob sie überhaupt noch in der Wohnung gemeldet ist. Ansonsten kannst du dort eine Wohnungsanfrage machen, kostet nur ein paar Euro, und sofern sie sich umgemeldet hat, hast du dann die neue Adresse. Du musst dafür ihre Personalien angeben. Ist sie noch gemeldet, wird sie aufgrund deiner Auszugsmitteilung von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet. Du kannst natürlich auch zuerst zur Meldebehörde gehen und dann die Kündigung gleich an die neue Anschrift schicken, sollte dort eine in Erfahrung zu bringen sein. Auf jeden Fall musst du auch zu einem Anwalt...daran führt kein vernünftiger Weg vorbei! Der wird mit dir die Dame aus der Wohnung klagen, Räumungsklage...das bekommst du alleine nicht hin. Viel Erfolg! LG ...die ohne Zopf |
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![]() Mitglied seit 03.04.2006 |
Morgen Frau Margie
ist schon irgendwas passiert, ??? |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Der Stand ist im Moment der, dass der Noch-Mann/Ex-Mann(?) die Wohnung ausräumen wird. Inclisive des Mülls im Keller.
Ob ich der fehlenden Miete noch hinterherrennen werde weiß ich noch nicht. Ich hab immer noch nicht erkundigt. VG Margie |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo,
....ich hab mich immer noch nicht erkundigt..........den Teil versteh ich absolut nicht. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nicht die Welt. Und die Kosten dafür kann man auch vorweg erfragen. So wie ich das sehe, ist das Mietverhältnis, da nicht gekündigt immer noch vorhanden. Trotz der fehlenden Mietzahlungen. Säumige Mieter auch offiziel loszuwerden ist manchmal nicht so einfach....Lass dich beraten. Lg Sugar |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Ich geb dir ja recht!
Ich krieg meinen Hintern einfach nicht hoch für den Sch...
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![]() Mitglied seit 25.01.2005 |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Das ist wohl wahr.
Ich hab mich auch nicht um das Haus gerissen. Im Gegenteil. Ich hatte es sogar schon mal verkauft. Der Käfer wurde leider kurz danach zahlungsunfähig. |
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![]() Mitglied seit 24.03.2008 |
Margie,
unabhängig, von deinen Problemen mit der Mieterin. Du kannst das Haus auch von einem Verwalter führen lassen, dann wirst du von dem Vermieterkram weitgehend entlastet. Kostenlos macht er das natürlich auch nicht.... Gruß Lollo |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Was kostet das denn?
Und wie und wo finde ich einen? Und woher weiß ich, dass ich mich auf den verlassen kann? Ich habe davon bisher nur gehört und weiß eigentlich nicht genau wie sowas funktioniert. |
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![]() Mitglied seit 24.03.2008 |
Hallo,
die Kosten richten sich nach der Brutto-Miete. Da du auch verkaufen möchtest, könntest du einen Makler fragen, ob er einen Verwalter empfehlen kann. Der Haus- und Grundbesitzerverein kann evtl. auch eine Empfehlung geben. Ein wenig Kontrolle ist auch bei einem Verwalter angesagt, aber inzwischen weissst du ja, was an Miete "reinkommt" welche Kosten du als Besitzerin zahlen musst, etc. Größere Ausgaben wird er auch mit dir absprechen. Aber z.B. Mietverträge, Nebenkostenabrechnung etc. nimmt er dir ab. Und er ist dir Rechenschaft schuldig, sprich Einnahmen und Ausgaben durch das Haus muss er belegen. Ob er seinem Freund, dem Installateur X einen Auftrag gibt, obwohl Y preiswerter ist....so was kann vorkommen. Vermutlich hat er dann mehr Vertrauen in die Arbeit von X, das wäre ja auch ein Argument. Gruß Lollo |
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![]() Mitglied seit 17.01.2008 |
Margie,
manchmal übernimmt auch der "Haus- und Grundeigentümerverein" für ihre Mitglieder die Verwaltung eines Objektes. Ich vermute, wenn du dort Mitglied wirst und so etwas abmachen kannst dann ist das günstiger, als wenn du einen eigenen Verwalter einstellst. LG crinolinette |
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![]() Mitglied seit 03.11.2007 |
Hallo in die Runde, um welche Höhe, was die fehlenden Mietzahlungen angeht, reden wir denn hier?
LG Lobo |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Ich muss mich da wohl mal erkundigen.
Was kostet denn der "Haus- und Grundeigentümerverein"? Es fehlen die 240 € Kaltmiete für 7 Monate. LG Margie |
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![]() Mitglied seit 24.03.2008 |
Margie,
Die Beiträge zum Haus+Grund... richten sich ebenfalls nach der Jahresmiete, davon ein gewisser Prozentsatz. Ist nicht so teuer. Gruß Lollo |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Danke!
Euch allen! Na dann check ich das mal. |
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![]() Mitglied seit 20.11.2004 |
Hallo Margie,
und? Hat der Noch-Ehemann Wohnung und Keller mittlerweile geräumt und im anständigen Zustand übergeben? Hast du die Schlüssel wiederbekommen? Wie bist du überhaupt an den Exmann rangekommen, hat der mit in der Wohnung gelebt? Aber die mittlerweile fast 2000,- Euro Miete wird er dir wohl nicht gegeben haben. Aber durch ihn hast du doch sicher nun auch die neue Anschrift der Mieterin, oder? Hast du mittlerweile wenigstens mal gekündigt? LG ...die ohne Zopf |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Hi,
ich habe gerade heute die Kündigung (zum 29,02.) von ihr per Einschreiben bekommen. Von der fehlenden Miete ist darin keine Rede, nur davon, dass ich die Kaution an ihren Ex überweisen soll, der mir zugesagt hat, die Wohnung bis dahin zu räumen. Das ist der aktuelle Stand. Die Miete? Werde ich wohl in den Wind schießen müssen. LG Margie |
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![]() Mitglied seit 11.12.2005 |
Hallo zusammen!
Dann behalte wenigstens die Kaution ein. Weiß der Exmann über die ausstehenden Mietschulden? Liebe Grüße Emmy - Ly Eine gute Köchin hat mehr Fett an den Händen als auf den Hüften! |
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![]() Mitglied seit 24.04.2008 |
hallo Margie
hast du inzwischen die neue Adresse? eentuell vom Einschreiben du kannst nämlich selbst ein Formular für das Amtsgericht ausfüllen und dort einreichen. Diese gibt es im Schreibwarenladen, somit hättest du deine Forderung "offizell" gemacht. Ich weiss nur nicht wie diese Formulare heissen Die Gebühr für dieses Mahnverfahren kostet dich ca. 30 Euro (also in Baden-W. ist das so) ansonsten halte ich den Haus- und Grundbesitzerverein für eine gute Idee. Einen guten Verwalter findest du am besten durch Freunde, Bekannte usw. viel Erfolg lavendel-blau |
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![]() Mitglied seit 25.01.2005 |
<<dass ich die Kaution an ihren Ex überweisen soll,>> das wär ja schön blöd - wofür ist die Kaution denn wohl!?
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![]() Mitglied seit 03.04.2006 |
Frechheit siegt, Xatula
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![]() Mitglied seit 06.01.2008 |
Hallo Margie,
die ganze Geschichte ist natürlich sehr ärgerlich. Neben Haus& Grund würde ich mich auf jeden Fall an das Amtsgericht wenden und denen einen Vollstreckungsauftrag erteilen. Die haben dort i.d.R. vor Ort einen Bürgerservice, die einem nähere Infos geben können. Schau' einfach mal auf der HP deines Amtsgerichts. Dafür alles Gute und viel Erfolg, Schokomäuschen |
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![]() Mitglied seit 28.03.2007 |
Jedenfalls darf sie nicht mit evtl Mietschulden "verrechnet" werden! |
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![]() Mitglied seit 18.06.2003 |
Natürlich darf sie das |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
@ puschel13407,
kennst du Dieter Nuhr? Von ihm stammt die legendäre Aussage: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten!" Nach Beendigung eines Mietverhältnisses kann der Vermieter auf die Kaution zugreifen, wenn er eine Abrechnung vorlegt, aus der sich seine Ansprüche ergeben. Er ist nicht verpflichtet, streitige Ansprüche erst in einem Rechtsstreit zu klären. Oberlandesgericht Karlsruhe am 18. August 2008 (AZ: 8 W 34/08) Eine Kaution hat demnach nicht nur eine Sicherungs- sondern auch eine Verwertungsfunktion!!! |
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![]() Mitglied seit 19.12.2011 |
Ja, genauso ist es..solo
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![]() Mitglied seit 20.11.2004 |
"Ich habe gerade heute die Kündigung (zum 29,02.) von ihr per Einschreiben bekommen."
Auch wenn du nun wenigstens die Kündigung schon mal hast, ist diese ja nun in keiner Weise fristgemäß...im selben Monat zum Ende des Monats kündigen? "Die Miete? Werde ich wohl in den Wind schießen müssen" Ja, Margie, das wirst du wohl. Aber auch nur, weil du (sorry) den Hintern noch immer nicht hochbekommst. Es wurden dir hier im gesamten Verlauf des Threads wirklich viele gute Tipps gegeben, die du alle nicht beherzigst. Irgendwie kann ichs nicht begreifen, wieso du nicht endlich mal einen Fachmann aufsuchst, der dich anständig berät und dir zu deinem Recht verhilft. Bei den Beträgen, die da jetzt bereits angelaufen sind, würde ich mir doch nun wenigstens mal ein Beratungsgespräch ans Bein binden und ggf die ganze Angelegenheit abgeben. Da du das nicht tust, scheinst du das Geld wohl auch nicht nötig zu haben. LG ...die ohne Zopf |
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![]() Mitglied seit 03.06.2007 |
Hallo
Margie Frag doch mal bei deiner Bank. Vielleicht gibt es auch da jemand der die Verwaltung übernimmt. Ich hatte Bekannte da hatte ihre Hausbank die Verwaltung übernommen,Sie waren im Ausland beschäftigt. Ein anderer wohnt im Ausland und ein Maklerbüro verwaltet das Haus und die Wohnungen. Die kümmern sich um alles ,auch wen einer nicht zahlt. ist natürlich nicht umsonst. Aber du solltest wirklich ,wie hier im gesamten Thread geschrieben,deinen Hintern hochbekommen und Hilfe holen. Auch wen du das Erbe nicht wolltest ,hast du es doch und es hat doch auch einen Wert. Wie kann man den den Kopf blos in den Sand stecken Du fragst hier ,bekommst Ratschläge und machst nichts Warum hast du den um Rat gebeten wen du doch nichts machst. Du must schon selber was dazutun es wird dir niemand das ganze abnehmen mamigross |
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![]() Mitglied seit 22.10.2010 |
und um mamigross zu vervollständigen:
geh in einen guten Schreibwarenladen und kauf die einen "Mahnbescheid". Ausfüllen und zum Amtsgericht damit. Schuldner sollen hiermit zur Zahlung bewegt werden. Erfolgt keine Reaktion, wird ein Vollstreckungsbeischeid erlassen. Damit wird auch die Verjährung unterbrochen. Du kannst schon an dein Geld kommen, nur tun mußt du schon etwas dafür. Schneller und leichter als mit den ganzen gemachten Vorschlägen kannst du sicher nirgends Geld verdienen - so du denn willst. LG Ingrid |
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![]() Mitglied seit 18.06.2003 |
Tja Margie wird sich wohl nach den ganzen, berechtigten, Vorwürfen wohl nicht mehr melden
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![]() Mitglied seit 03.04.2006 |
Margie hat sich nach dieser Mietersache
seit Anfang Dezember längst mit anderen wichtigen Dingen hier beschäftigt. |
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Henglein
Rama Cremefine




































