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Mieter einfach ausgezogen

Vom 04.12.2011 14:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

was soll ich tun?

Die Mieterin einer Wohnung ist einfach ausgezogen ohne zu kündigen.
Im Keller wurde große Schweinerei hinterlassen und die Miete zuletzt für Juni bezahlt.

Wenn ich gleich einen Anwalt einschalte, was kostet mich das?

Fragende Grüße
Margie
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Vom 04.12.2011 15:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mango-Struenkchen Suppenkoch


Mitglied seit 23.09.2007
1.921 Beiträge (ø1,12/Tag)
Hallo,

zum letzten Mal im Juni Miete gezahlt....warum hast du nicht längst selbst frislos gekündigt?

Sei erstmal froh, dass du die Mieter los bist.

Ich hab zwar keine Ahnung, was dich ein Anwalt kostet, aber wenn du den Hauch einer Chance haben willst jemals Geld zu sehen, geh zum Anwalt.

Als erstes wäre herauszufinden, wohin die Vögel denn ausgeflogen sind.

Christine
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Vom 04.12.2011 15:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

dilettant  Suppenkoch


Mitglied seit 05.01.2011
1.185 Beiträge (ø2,33/Tag)
Hallo Margie,
um eine Antwort geben zu können fehlen ganz viele Informationen.
Gruß dilettant
"Essen ist Heimat"
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Vom 04.12.2011 15:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Verwuenschtgesund Tellerwäscher


Mitglied seit 01.12.2011
63 Beiträge (ø0,35/Tag)
Schau mal ob du nicht eine Rechtsschutzversicherung besitzt....
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Vom 04.12.2011 15:13 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bender Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
15.110 Beiträge (ø3,99/Tag)
Vielleicht hilft dir das hier als Anhaltspunkt:

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietrecht/Allgemein/Anwaltskosten-im-Mietrecht.html
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Vom 04.12.2011 15:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herr_Mahlzahn Küchenjunge


Mitglied seit 16.06.2011
1.153 Beiträge (ø3,33/Tag)
Ich glaube jetzt ist es zu spät um zu reagieren, das hätte schon im July passieren müssen.
Gibt es denn wenigstens Hinweise darauf wohin die Mieterin verzogen ist?
Wie hoch sind denn die bisherigen Kosten, also 6 mal Monatsmiete plus Nebenkosten und dann noch die "Schweinerei im Keller"?

Herr_Mahlzahn
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Vom 04.12.2011 15:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Ich habe einen Rechtsschutzversicherung, aber die kommt doch nicht dafür auf?
Mietsachen müssen doch extra versichert sein.
Dachte ich zumindest bisher.

@Christine: Die letzte Miete ging ein als ihr Mann auszog. Anschließen habe ich eine "Mietbescheinigung zur Vorlage des V..kreises ausgefüllt, weil sie Wohngeld/Mietzuschuss(?) beantragt hat. Sie sagte, es könne etwas dauern bis die nächste Miete komme. Deswegen habe ich noch abgewartet.

Danke, Bender. Das sehe ich mir gleich an.

@dilettant: Ich weiß! Was möchtest du denn wissen?
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Vom 04.12.2011 15:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

su3si  Hendlgriller


Mitglied seit 18.01.2004
1.451 Beiträge (ø0,48/Tag)
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Hallo

Wenn du keine Immobilien-Rechtschutzversicherung zu diesem Objekt hast, mußt Du leber zahlen.

Weiß ich definitiv.

Gruß
su3si
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Vom 04.12.2011 15:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mango-Struenkchen Suppenkoch


Mitglied seit 23.09.2007
1.921 Beiträge (ø1,12/Tag)
"Leber zahlen" Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen sorry, aber der war gut Na!

Da warst du aber echt geduldig, margie, aber gut, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Weißt du denn wo die Dame hingezogen ist?
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Vom 04.12.2011 15:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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Nein Herr Mahlzahm, ich weiß nur vage, dass sie wohl im Saarland ist.
Das ist zwar klein und "nebenan" aber so klein, dass ich schnell mal rumsuche isses auch nicht. traurig
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Vom 04.12.2011 15:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
Für Forderungen aus dem Mietverhältnis wegen Verschlechterung der Mietsache gibt es eine ziemlich kurze Verjährungsfrist von gerade mal sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält, so daß rasches Handeln geboten ist. Wenn Ansprüche gegen die Mieterin durchgesetzt werden sollen, würde ich daher nicht lange warten.

Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert der Sache (Höhe der Miete, Höhe der Forderungen). Das kann man vorab beim Anwalt erfragen.

Viele Grüße, Jana
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Vom 04.12.2011 15:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mango-Struenkchen Suppenkoch


Mitglied seit 23.09.2007
1.921 Beiträge (ø1,12/Tag)
Schnell mal rumsuchen sicher nicht, aber vielleicht hat man sich ja versehentlich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.

Ich würde das Ganze auf jeden Fall einem Anwalt übergeben.

Christine
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Vom 04.12.2011 15:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bajadera Chefkoch


Mitglied seit 25.05.2006
7.968 Beiträge (ø3,63/Tag)
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Das hört sich ja schon nach Mietnomade an- und denen ist meist schwer beizukommen.

Trotzdem viel Glück

bajadera
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Vom 04.12.2011 15:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tourbiene  Smutje


Mitglied seit 17.07.2011
255 Beiträge (ø0,81/Tag)
Hallo
Sei froh, dass diese Person ausgezogen ist, da bleibst du nur auf
einem blauen Auge sitzen -hättest sie sonst noch einige Monate länger bei
dir wohnen gehabt, und das für 0 Cent !?!
Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg bei der Suche !!!

Lg Tourbiene

....DER WEG IST MEIN ZIEL....
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Vom 04.12.2011 15:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Marie38 Chefkoch


Mitglied seit 13.11.2005
8.578 Beiträge (ø3,59/Tag)
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Hallo,

hat diese Bescheinigung, die du da ausgefüllt hast evtl. mit der Verzögerung zu tun? Kann man da nicht auf dem Amt nachfragen?
Aber ist nicht fair von der Mieterin so auf die Art und Weise auszuziehen!

Lg, mArie
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Vom 04.12.2011 15:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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Beim Amt nachfragen. Das ist sicher eine gute Idee!

Mit den typischen Mietnomaden hat das eigentlich erst mal nichs zu tun; denn als der Mann noch dort gewohnt hat, wurtde die Miete über zwei Jahre lang immer pünktlich bezahlt.
An Berjährungsfristen hab ich noch gar nicht gedacht. Ich bin einfach zu naiv für sowas.
(Ich hab das Haus geerbt. Wenn ich gewusst hätte was da alles (das mit der Mieterin ist nicht das einzig Unangenehme) auf mich zukommen kann hätte ich abgelehnt.)
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Vom 04.12.2011 16:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

murpfel Tellerwäscher


Mitglied seit 03.05.2009
40 Beiträge (ø0,04/Tag)
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Hallo Margie!

Wenn der Mietvertrag ursprünglich mit dem Mann und der Frau abgeschlossen wurde und der Mann bei Auszug nicht aus dem Mietverhältnis entlassen wurde, hast du möglicherweise Ansprüche auch gegen den Mann; bedeutet, dass du die ausstehenden Mieten u.U. von dem Mann verlangen kannst. Der scheint ja eher über Mittel zu verfügen, wenn die Miete immer bezahlt wurde, solange er noch dort wohnte. Ich würde Dir raten, einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen und mit diesem als erstes (!!!!) die auf Dich zukommenden Kosten abzuklären bzw. zunächst mal eine von den Gebühren gedeckelte Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Für die Zukunft könntest du Mitglied im Haus- und Grundbesitzerverein werden. Dort bekommst du als Vermieterin Beratung zur Gestaltung von Mietverträgen und - zumindest hier bei uns - kostenlose Rechtsberatung (was nicht dasselbe ist, wie die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt, aber schon mal ein erster Schritt, wenn du so gar nicht weißt, was deine Rechte sind und wie du sie durchsetzt).

Liebe Grüße,

murpfel
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Vom 04.12.2011 16:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

anneliese60  Hendlgriller


Mitglied seit 06.05.2009
7.907 Beiträge (ø7,08/Tag)
\"\"


Als Vermieter, wenn du über den Rechtschutz nicht ausdrücklich eine
Versichererung zu diesem Punkt vereinbart hast, wird die Versicherung keinen Rechtsstreit finanzieren.




Liebe Grüße
Anneliese
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Vom 04.12.2011 16:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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Als der Mann auszog habe ich einen neuen Mietvertrag mit der Frau gemacht. Schon alleine für ihren Antrag auf Wohngeld oder Mietzuschuss war das nötig.

Und irgendwelche "Fachanwälte" gibts hier in der Ecke kaum. Die sind eigentlich alle allgemein unterwegs. Manchmal kennt sich einer etwas besser aus, weil er derjenige in einer Kanzlei ist, der das bestimmt Richtungen meistens übernimmt.
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Vom 04.12.2011 16:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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@Anneliese: Das hab ich mir gedacht!
Als ich die Verischerung abgeschlossen habe, hatte ich das Haus noch nicht.
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Vom 04.12.2011 16:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

meefisch Suppenkoch


Mitglied seit 03.04.2006
5.791 Beiträge (ø2,58/Tag)
hi,
um "etwas" zu beantragen, in dem FAll Wohnhilfe, muß Sie ja wo gemeldet sein.
d.h. abmelden bei Eurem Bürgerbüro und NEUanmeldung ??? im neuen Wohnort.
und z.b. Postnachsendeantrag.
Bei IHrem bisherigen Arbeitgeber mal fragen ?

Ansonsten den Namen mal bei WKW oder Google überhaupt eingeben,
vielleicht ergibt sich ne Telefonnummer bzw. neuer Adresse.

Hatte Sie nen PKW ? KFZ-KZ ?
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Vom 04.12.2011 16:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eifelkrimi  Sternekoch


Mitglied seit 27.03.2005
22.881 Beiträge (ø8,74/Tag)
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Margie, auf jeden Fall beim Amt nachfragen, denn, wenn die Dame Wohngeld oder Mietzuschuss bekommen hat und damit durchgebrannt ist, ist es auch im Interesse des Amtes, die auffindig zu machen

lg
eifelkrimi
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Vom 04.12.2011 16:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

anneliese60  Hendlgriller


Mitglied seit 06.05.2009
7.907 Beiträge (ø7,08/Tag)
\"\"


Margie....wir haben auch lange vermietet- ohne Streitigkeiten.
Aber als wir aus dem Haus ausgezogen sind und unseren "Teil" dann auch vermietet haben, gab es nur noch Ärger.


Solltest du die Wohnung behalten wollen- schließe eine "Vermieter-Rechtschutzversicherung" ab...ist nicht billig, aber macht sich bei Streitigkeiten schnell bezahlt.
Allerdings würde dir die Versicherung in dem jetzt laufenden Fall nicht helfen.




Liebe Grüße
Anneliese
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Vom 04.12.2011 16:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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Ich will das Haus doch schon lange verkaufen! Welt zusammengebrochen



btw:

Will hier jemand ein Haus kaufen?
Sucht vielleicht jemand ein Abschreibungsobjekt? \"\"
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Vom 04.12.2011 18:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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@eifelkrimi: Viiiielen Dank für den Hinweis! Daran hatte ich auch noch nicht gedacht! Natürlich wollen die Wohngeldämter, dass das Geld nicht für Urlaub oder sonstwas verwendet wird.

@meefisch: Nimmstes wenn ich den Keller ausräume? Viecherkacke ist da keine im Haus.
Und Eier höchstens in den Kühlschränken der anderen Mieter. Und in deren.... *hüstel* Das lass ich mal lieber.
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Vom 05.12.2011 15:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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@eifelkrimi: Ich habe eben mit dem zustaendien Amt telefoniert.
Ich habe irgendwie den Eindruck bekommen, dass die sich gar nicht so besonders dafuer interessiern.
Ich hatte zwar nicht die zustaendige Sachbearbeiterin. Die Frau am Tlefon sagte zwar, dass sie es weitergibt; aber es klang ganz und gar nicht danach, dass sich bald jemand dahinterklemmt.... na dann...
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Vom 05.12.2011 15:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

fine Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 17.02.2001
19.069 Beiträge (ø4,63/Tag)
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Margie_S,

hast Du denn keine Kaution genommen damals?

Damit könntest Du vielleicht einen Teil Deiner Verluste auffangen.

Gruß von
fine
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Vom 05.12.2011 16:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

meefisch Suppenkoch


Mitglied seit 03.04.2006
5.791 Beiträge (ø2,58/Tag)
mach das schriftlich mit dem Amt,

laß Dir die Email-Adresse vom zuständigen Scheff geben,
dann hast für "Deine Gespräche" wenigstens was schriftliches,

und auch ne Bearbeitungsnummer
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Vom 05.12.2011 19:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Buschwindröschen Smutje


Mitglied seit 04.12.2009
506 Beiträge (ø0,56/Tag)
Hallo!

Ich würde mich an Deiner Stelle an ein seriöses Inkassounternehmen wenden. Die übernehmen auch Einzelfälle von Privatpersonen und kennen sich genau mit den entscheidenden Fristen aus. Da die ehemalige Mieterin ja offensichtlich nicht zahlen will, würde ich dem Geld nicht selber hinterher laufen, d. h. Adresse suchen, Mahnungen schreiben, etc.

Ein Rechtsanwalt wird vermutlich recht schnell den gerichtlichen Weg beschreiten (d. h. Gerichtsvollzieher, Klage, ...), weil er damit mehr verdient.

Inkassounternehmen versuchen erst einmal den vorgerichtlichen Weg (d. h. Anschreiben, Anufe, Mitarbeiter vorbeischicken,... die sind da sehr erfinderisch). Das ist für Dich mit geringeren Kosten verbunden, weil eben die Gerichtskosten wegfallen. Sollte vorgerichtlich nichts erreicht werden, steht der gerichtliche Weg immer noch offen. Ein Titel (wird vom Gerichtsvollzieher vollstreckt) behält 30 Jahre seine Gültigkeit. Selbst wenn die Dame irgendwann eine eidesstattliche Versicherung abgibt (früher Offenbarungseid), kann der Titel im Anschluß immer noch vollsterckt werden.

Ich habe beruflich regelmäßig mit zahlungsunwilligen Mitmenschen zu tun und habe auch einmal privat ein Inkassounternehmen eingeschaltet - mit (schnellem) Erfolg. Es macht halt einfach mehr Eindruck, wenn so was auf dem Briefkopf steht und nicht einfach nur Dein Name.

Da Mietschulden so schnell verjähren, solltest Du von Anfang an sehr massiv auftreten, falls Du wenigstens einen Teil des Geldes bekommen willst.

Falls Du noch konkrete Tipps brauchst, kannst Du mir gerne eine KM schicken.

VG,
Buschwindröschen
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Vom 05.12.2011 20:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herr_Mahlzahn Küchenjunge


Mitglied seit 16.06.2011
1.153 Beiträge (ø3,33/Tag)
"die sind da sehr erfinderisch" Jajaja, was auch immer!

Zum Glück will der Gesetzgeber demnächst diesem "Erfindungsreichtum" einen engen gesetzlichen Rahmen vorgeben.

Herr_Mahlzahn
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Vom 06.12.2011 01:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ohnezopfrapunzel  Hendlgriller


Mitglied seit 20.11.2004
9.124 Beiträge (ø3,32/Tag)
Hallo,

woher weißt du denn ganz sicher, dass die Mieterin ausgezogen ist? Durch andere Mieter im Haus, die den Umzug beobachtet haben? Hat die Mieterin selbst es mitgeteilt? Oder siehst du den geräumten Kellerraum bzw von außen, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt ist?

Hast du die Schlüssel für die Wohnung zurückbekommen? Ich nehme das eher nicht an, eben da keine Kündigung seitens der Mieterin erfolgt ist. In dem Fall hast du als Vermieterin die Mietsache dann ja auch nicht zurückbekommen und die oben angeführten Fristen dürften gar nicht laufen.

Die Wohnung in dem Fall einfach aufbrechen darfst du übrigens nicht...schließlich ist der Mietvertrag noch gültig, da du nichts unternommen hast bisher.

Ich würde folgendes vorschlagen.

Du setzt dich morgen sofort hin und schreibst eine fristlose Kündigung mit der Begründung, dass die Mieterin bereits seit Juli mit der Miete im Zahlungsverzug ist. Ich selbst würde mit hineinschreiben, dass du zusätzlich hilfsweise auch noch fristgemäß zum Ablauf des 31. März 2012 kündigst. Damit verhinderst du, dass dir die Dame, sollte sie die Mietzahlungen alle auf einen Schlag nachholen, dir dann als Mieterin erhalten bleibt. Wäre dir das egal oder sogar lieber, kündigst du nur fristlos .


Gleich danach gehst du zum Postamt und schickst die Kündigung als Einschreiben mit Rückantwort an die ausgezogene Adresse ab. Wenn sie einen Nachsendeantrag gestellt hat, wird man ihr den Brief sicher an die neue Anschrift hinterschicken und sie dort den Erhalt quittieren lassen. Dann hast du auf jeden Fall schon was konkretes in der Hand.

Zusätzlich würde ich persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen (schriftlich kann die KLärung ewig dauern) und dort als Wohnungsgeberin eine Auszugsmitteilung machen. Vielleicht ist man so nett und sagt dir dann gleich so, ob sie überhaupt noch in der Wohnung gemeldet ist. Ansonsten kannst du dort eine Wohnungsanfrage machen, kostet nur ein paar Euro, und sofern sie sich umgemeldet hat, hast du dann die neue Adresse. Du musst dafür ihre Personalien angeben.

Ist sie noch gemeldet, wird sie aufgrund deiner Auszugsmitteilung von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet.

Du kannst natürlich auch zuerst zur Meldebehörde gehen und dann die Kündigung gleich an die neue Anschrift schicken, sollte dort eine in Erfahrung zu bringen sein.

Auf jeden Fall musst du auch zu einem Anwalt...daran führt kein vernünftiger Weg vorbei!
Der wird mit dir die Dame aus der Wohnung klagen, Räumungsklage...das bekommst du alleine nicht hin.

Viel Erfolg!

LG
...die ohne Zopf
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Vom 31.12.2011 11:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

meefisch Suppenkoch


Mitglied seit 03.04.2006
5.791 Beiträge (ø2,58/Tag)
Morgen Frau Margie Lächeln

ist schon irgendwas passiert, ???
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Vom 21.01.2012 19:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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Der Stand ist im Moment der, dass der Noch-Mann/Ex-Mann(?) die Wohnung ausräumen wird. Inclisive des Mülls im Keller.

Ob ich der fehlenden Miete noch hinterherrennen werde weiß ich noch nicht.

Ich hab immer noch nicht erkundigt. *ups ... *rotwerd*

VG
Margie
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Vom 21.01.2012 21:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sugar04 Chefkoch


Mitglied seit 17.01.2002
4.544 Beiträge (ø1,2/Tag)
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Hallo,

....ich hab mich immer noch nicht erkundigt..........den Teil versteh ich absolut nicht.
Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nicht die Welt. Und die Kosten dafür kann man auch vorweg erfragen.
So wie ich das sehe, ist das Mietverhältnis, da nicht gekündigt immer noch vorhanden. Trotz der fehlenden Mietzahlungen.
Säumige Mieter auch offiziel loszuwerden ist manchmal nicht so einfach....Lass dich beraten.

Lg
Sugar
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Vom 21.01.2012 23:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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Ich geb dir ja recht! *ups ... *rotwerd*

Ich krieg meinen Hintern einfach nicht hoch für den Sch... \"\"
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Vom 21.01.2012 23:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

xantula  Chefkoch


Mitglied seit 25.01.2005
22.622 Beiträge (ø8,44/Tag)
BOOOIINNNGG.... - dann isses ja nicht so wichtig für dich, oder? Sicher nicht!
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Vom 21.01.2012 23:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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Das ist wohl wahr.

Ich hab mich auch nicht um das Haus gerissen. Im Gegenteil.
Ich hatte es sogar schon mal verkauft.
Der Käfer wurde leider kurz danach zahlungsunfähig. zum Heulen
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Vom 21.01.2012 23:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Neu_Lollo Suppenkoch


Mitglied seit 24.03.2008
2.523 Beiträge (ø1,65/Tag)
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Margie,
unabhängig, von deinen Problemen mit der Mieterin. Du kannst das Haus auch von einem Verwalter führen lassen, dann wirst du von dem Vermieterkram weitgehend entlastet. Kostenlos macht er das natürlich auch nicht....

Gruß Lollo
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Vom 22.01.2012 00:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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Was kostet das denn?
Und wie und wo finde ich einen?
Und woher weiß ich, dass ich mich auf den verlassen kann?

Ich habe davon bisher nur gehört und weiß eigentlich nicht genau wie sowas funktioniert.
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Vom 22.01.2012 00:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Neu_Lollo Suppenkoch


Mitglied seit 24.03.2008
2.523 Beiträge (ø1,65/Tag)
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Hallo,
die Kosten richten sich nach der Brutto-Miete.
Da du auch verkaufen möchtest, könntest du einen Makler fragen, ob er einen Verwalter empfehlen kann.
Der Haus- und Grundbesitzerverein kann evtl. auch eine Empfehlung geben.
Ein wenig Kontrolle ist auch bei einem Verwalter angesagt, aber inzwischen weissst du ja, was an Miete "reinkommt" welche Kosten du als Besitzerin zahlen musst, etc. Größere Ausgaben wird er auch mit dir absprechen. Aber z.B. Mietverträge, Nebenkostenabrechnung etc. nimmt er dir ab. Und er ist dir Rechenschaft schuldig, sprich Einnahmen und Ausgaben durch das Haus muss er belegen. Ob er seinem Freund, dem Installateur X einen Auftrag gibt, obwohl Y preiswerter ist....so was kann vorkommen. Vermutlich hat er dann mehr Vertrauen in die Arbeit von X, das wäre ja auch ein Argument.
Gruß Lollo
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Vom 22.01.2012 11:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

crinolinette Smutje


Mitglied seit 17.01.2008
2.906 Beiträge (ø1,83/Tag)
Margie,

manchmal übernimmt auch der "Haus- und Grundeigentümerverein" für ihre Mitglieder die Verwaltung eines Objektes. Ich vermute, wenn du dort Mitglied wirst und so etwas abmachen kannst dann ist das günstiger, als wenn du einen eigenen Verwalter einstellst.

LG

crinolinette
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Vom 22.01.2012 11:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lobo280362 Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2007
1.692 Beiträge (ø1,01/Tag)
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Hallo in die Runde, um welche Höhe, was die fehlenden Mietzahlungen angeht, reden wir denn hier?

LG Lobo
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Vom 22.01.2012 12:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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Ich muss mich da wohl mal erkundigen.

Was kostet denn der "Haus- und Grundeigentümerverein"?

Es fehlen die 240 € Kaltmiete für 7 Monate.


LG
Margie
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Vom 22.01.2012 13:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Neu_Lollo Suppenkoch


Mitglied seit 24.03.2008
2.523 Beiträge (ø1,65/Tag)
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Margie,
Die Beiträge zum Haus+Grund... richten sich ebenfalls nach der Jahresmiete, davon ein gewisser Prozentsatz. Ist nicht so teuer.
Gruß Lollo
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Vom 22.01.2012 13:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
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Danke! Küsschen
Euch allen! Lächeln

Na dann check ich das mal.
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Vom 08.02.2012 11:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ohnezopfrapunzel  Hendlgriller


Mitglied seit 20.11.2004
9.124 Beiträge (ø3,32/Tag)
Hallo Margie,

und? Hat der Noch-Ehemann Wohnung und Keller mittlerweile geräumt und im anständigen Zustand übergeben?

Hast du die Schlüssel wiederbekommen?

Wie bist du überhaupt an den Exmann rangekommen, hat der mit in der Wohnung gelebt?

Aber die mittlerweile fast 2000,- Euro Miete wird er dir wohl nicht gegeben haben. Na!

Aber durch ihn hast du doch sicher nun auch die neue Anschrift der Mieterin, oder?

Hast du mittlerweile wenigstens mal gekündigt?


LG
...die ohne Zopf
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Vom 08.02.2012 16:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Margie_S  Sternekoch


Mitglied seit 15.05.2007
11.304 Beiträge (ø6,15/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hi,

ich habe gerade heute die Kündigung (zum 29,02.) von ihr per Einschreiben bekommen.
Von der fehlenden Miete ist darin keine Rede, nur davon, dass ich die Kaution an ihren Ex überweisen soll, der mir zugesagt hat, die Wohnung bis dahin zu räumen.

Das ist der aktuelle Stand.

Die Miete? Werde ich wohl in den Wind schießen müssen. traurig

LG
Margie
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Vom 08.02.2012 16:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Emmy-Ly  Sternekoch


Mitglied seit 11.12.2005
25.231 Beiträge (ø10,7/Tag)
Hallo zusammen!


Dann behalte wenigstens die Kaution ein.

Weiß der Exmann über die ausstehenden Mietschulden?


Liebe Grüße Emmy - Ly


Eine gute Köchin hat mehr Fett an den Händen als auf den Hüften!
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Vom 08.02.2012 16:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lavendel-blau Tellerwäscher


Mitglied seit 24.04.2008
104 Beiträge (ø0,07/Tag)
hallo Margie
hast du inzwischen die neue Adresse? eentuell vom Einschreiben
du kannst nämlich selbst ein Formular für das Amtsgericht ausfüllen und dort einreichen. Diese gibt es im Schreibwarenladen, somit hättest du deine Forderung "offizell" gemacht. Ich weiss nur nicht wie diese Formulare heissen
Die Gebühr für dieses Mahnverfahren kostet dich ca. 30 Euro (also in Baden-W. ist das so)
ansonsten halte ich den Haus- und Grundbesitzerverein für eine gute Idee.
Einen guten Verwalter findest du am besten durch Freunde, Bekannte usw.

viel Erfolg
lavendel-blau
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Vom 08.02.2012 17:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

xantula  Chefkoch


Mitglied seit 25.01.2005
22.622 Beiträge (ø8,44/Tag)
<<dass ich die Kaution an ihren Ex überweisen soll,>> das wär ja schön blöd - wofür ist die Kaution denn wohl!? Sicher nicht!
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Vom 08.02.2012 17:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

meefisch Suppenkoch


Mitglied seit 03.04.2006
5.791 Beiträge (ø2,58/Tag)
Frechheit siegt, Xatula Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 08.02.2012 18:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Schokomäuschen23 Chefkoch


Mitglied seit 06.01.2008
3.221 Beiträge (ø2,01/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Margie,

die ganze Geschichte ist natürlich sehr ärgerlich.

Neben Haus& Grund würde ich mich auf jeden Fall an das Amtsgericht wenden und denen einen Vollstreckungsauftrag erteilen. Die haben dort i.d.R. vor Ort einen Bürgerservice, die einem nähere Infos geben können.

Schau' einfach mal auf der HP deines Amtsgerichts.


Dafür alles Gute und viel Erfolg,

Schokomäuschen
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Vom 08.02.2012 18:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

puschel13407 Tellerwäscher


Mitglied seit 28.03.2007
786 Beiträge (ø0,42/Tag)
Pfeil nach rechts <<dass ich die Kaution an ihren Ex überweisen soll,>> das wär ja schön blöd - wofür ist die Kaution denn wohl!? Pfeil nach links

Jedenfalls darf sie nicht mit evtl Mietschulden "verrechnet" werden!
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Vom 09.02.2012 07:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

megaturtle Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2003
10.556 Beiträge (ø3,23/Tag)
Pfeil nach rechts Jedenfalls darf sie nicht mit evtl Mietschulden "verrechnet" werden! Pfeil nach links

Natürlich darf sie das
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Vom 09.02.2012 08:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

A Friend Chefkoch


Mitglied seit 17.01.2002
6.862 Beiträge (ø1,81/Tag)
@ puschel13407,

kennst du Dieter Nuhr?

Von ihm stammt die legendäre Aussage: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten!"


Nach Beendigung eines Mietverhältnisses kann der Vermieter auf die Kaution zugreifen, wenn er eine Abrechnung vorlegt, aus der sich seine Ansprüche ergeben. Er ist nicht verpflichtet, streitige Ansprüche erst in einem Rechtsstreit zu klären.
Oberlandesgericht Karlsruhe am 18. August 2008 (AZ: 8 W 34/08)


Eine Kaution hat demnach nicht nur eine Sicherungs- sondern auch eine Verwertungsfunktion!!!
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Vom 09.02.2012 10:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

solo1950 Küchenjunge


Mitglied seit 19.12.2011
457 Beiträge (ø2,86/Tag)
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Ja, genauso ist es..solo
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Vom 09.02.2012 15:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ohnezopfrapunzel  Hendlgriller


Mitglied seit 20.11.2004
9.124 Beiträge (ø3,32/Tag)
"Ich habe gerade heute die Kündigung (zum 29,02.) von ihr per Einschreiben bekommen."

Auch wenn du nun wenigstens die Kündigung schon mal hast, ist diese ja nun in keiner Weise fristgemäß...im selben Monat zum Ende des Monats kündigen? Jajaja, was auch immer! Wohl kaum! Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, das heißt, da laufen noch mehr Mietschulden von ihr auf.


"Die Miete? Werde ich wohl in den Wind schießen müssen"

Ja, Margie, das wirst du wohl. Aber auch nur, weil du (sorry) den Hintern noch immer nicht hochbekommst.

Es wurden dir hier im gesamten Verlauf des Threads wirklich viele gute Tipps gegeben, die du alle nicht beherzigst.


Irgendwie kann ichs nicht begreifen, wieso du nicht endlich mal einen Fachmann aufsuchst, der dich anständig berät und dir zu deinem Recht verhilft.

Bei den Beträgen, die da jetzt bereits angelaufen sind, würde ich mir doch nun wenigstens mal ein Beratungsgespräch ans Bein binden und ggf die ganze Angelegenheit abgeben.

Da du das nicht tust, scheinst du das Geld wohl auch nicht nötig zu haben.

LG
...die ohne Zopf
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Vom 12.02.2012 15:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mamigross Kartoffelschäler


Mitglied seit 03.06.2007
574 Beiträge (ø0,32/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo
Margie
Frag doch mal bei deiner Bank.
Vielleicht gibt es auch da jemand der die Verwaltung übernimmt.
Ich hatte Bekannte da hatte ihre Hausbank die Verwaltung übernommen,Sie waren im Ausland beschäftigt.
Ein anderer wohnt im Ausland und ein Maklerbüro verwaltet das Haus und die Wohnungen.
Die kümmern sich um alles ,auch wen einer nicht zahlt. ist natürlich nicht umsonst.
Aber du solltest wirklich ,wie hier im gesamten Thread geschrieben,deinen Hintern hochbekommen und Hilfe holen.
Auch wen du das Erbe nicht wolltest ,hast du es doch und es hat doch auch einen Wert.
Wie kann man den den Kopf blos in den Sand stecken Verdammt nochmal - bin stocksauer
Du fragst hier ,bekommst Ratschläge und machst nichts Verdammt nochmal - bin stocksauer
Warum hast du den um Rat gebeten wen du doch nichts machst.
Du must schon selber was dazutun es wird dir niemand das ganze abnehmen Sicher nicht! Sicher nicht! abnehmen.
mamigross
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Vom 13.02.2012 17:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Platina Kartoffelschäler


Mitglied seit 22.10.2010
359 Beiträge (ø0,62/Tag)
und um mamigross zu vervollständigen:

geh in einen guten Schreibwarenladen und kauf die einen "Mahnbescheid". Ausfüllen und zum Amtsgericht damit. Schuldner sollen hiermit zur Zahlung bewegt werden. Erfolgt keine Reaktion, wird ein Vollstreckungsbeischeid erlassen. Damit wird auch die Verjährung unterbrochen.

Du kannst schon an dein Geld kommen, nur tun mußt du schon etwas dafür. Schneller und leichter als mit den ganzen gemachten Vorschlägen kannst du sicher nirgends Geld verdienen - so du denn willst.

LG Ingrid
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Vom 14.02.2012 13:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

megaturtle Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2003
10.556 Beiträge (ø3,23/Tag)
Tja Margie wird sich wohl nach den ganzen, berechtigten, Vorwürfen wohl nicht mehr melden na dann...
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Vom 14.02.2012 14:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

meefisch Suppenkoch


Mitglied seit 03.04.2006
5.791 Beiträge (ø2,58/Tag)
Margie hat sich nach dieser Mietersache

seit Anfang Dezember längst mit anderen wichtigen Dingen hier beschäftigt. Lachen
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