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Neuer Mietvertrag + Kündigung alter Mietvertrag

Vom 14.11.2011 11:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Eselchen87 Hendlgriller


Mitglied seit 27.10.2006
3.013 Beiträge (ø1,48/Tag)
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Hallo Lächeln

Ich bräuchte mal kurz eure Hilfe.
Wenn alles gut läuft, unterschreibe ich heute einen neuen Mietvertrag für ab dem 01.03.2012!
Entsprechend möchte ich meine jetzige Wohnung(3 Monate Kündigungsfrist) für ab dem 01.03.2012 kündigen.
Soweit so gut, haben mich diverse Leute jetzt daruf hingewiesen, das ich aufpassen muss nicht 1 Monat lang doppelte Miete zu zahlen.
Eingezogen bin ich damals zum 01.08 und habe da auch das erste mal Miete überwiesen. Demnach zahle ich da ja im Voraus.
Ich gehe dann davon aus, das ich am 01.02.2012 das letzte mal die Miete von der alten Wohnung überweisen, entsprechend bis zum 28.02.2012 in der Wohnung bleiben kann, und ab 01.03.2012 das erste mal die neue Miete überweise!
Freilich vorausgesetzt der Tatsache, das ich diverse Renovierungsarbeiten, sowie den "Umzug" schon vor dem 01.03.2012 vollziehen kann (was laut der neuen Vermieterin kein Problem darstellt.....)
Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Oder passt mein Gedankengang?

Ich hoffe das alles ist verständlich geschrieben, und jemand kann mir helfen!

Vielen lieben Dank Lachen
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Vom 14.11.2011 11:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Fee44 Kartoffelschäler


Mitglied seit 10.09.2010
912 Beiträge (ø1,46/Tag)
Hi,

Miete zahlt man immer im voraus, wie du bereits selber festgestellt hast ...

Fee
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Vom 14.11.2011 11:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

laurinili  Hendlgriller


Mitglied seit 23.02.2005
5.777 Beiträge (ø2,18/Tag)
Hallo,

normalerweise nennt man das perfektes Timing, aber:

Ich weiß nicht, in welchem Zustand ihr die alte Wohnung übergeben müsst. Falls da Renovierungsarbeiten anstehen, die müssen dann bis zum 29.02.2012 (ja, das Datum gibt es nächstes Jahr Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen ) abgeschlossen sein. Also kläre, ob ihr u.U. eher in die neue Wohnung kommt. Sonst sind natürlich Doppelmieten fällig.

'LG Laurinili
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Vom 14.11.2011 11:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Eselchen87 Hendlgriller


Mitglied seit 27.10.2006
3.013 Beiträge (ø1,48/Tag)
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Hallo Laurinili,

vielen Dank für die Antwort. Die alte Wohnung haben wir damals unrenoviert gemietet, und dürfen entsprechend auch wieder so raus. Wobei das da das kleinste Problem wäre. 57qm hat man schnell geweißelt! Lächeln

Also scheinen meine Überlegungen ja doch richtig zu sein!
Es wäre zwar kein Drama einmal doppelt zu zahlen, aber wenn es sich vermeiden lässt, ist es freilich noch toller! Lachen

LG
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Vom 14.11.2011 11:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

A Friend Chefkoch


Mitglied seit 17.01.2002
6.862 Beiträge (ø1,81/Tag)
Hallo,

also, bitte beachte, dass du deine "alte" Wohnung wegen des Schaltjahres zum 29.02.2012 kündigst. Und spätestens bis zum dritten Werktag im Dezember.

bannich Grüße

A Friend
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Vom 14.11.2011 11:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

elke14  Suppenkoch


Mitglied seit 11.12.2003
2.058 Beiträge (ø0,67/Tag)
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Hallo,
seit 2001 gilt für alle Neuverträge eine gesetzliche Kündigungszeit von 3 Monaten. Es ist egal, wann im Jahr Dein Mietvertrag begonnen hat. Du kannst also jetzt bis Ende des Monats zum 29.02.2012 kündigen. Das müsste mit den 3 Monaten aber auch in Deinem Mietvertrag stehen.
LG Elke




Neid ist der stille Beifall der Kleingeister
-Dr. Fritz P. Rinnhofer-
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Vom 14.11.2011 15:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Eselchen87 Hendlgriller


Mitglied seit 27.10.2006
3.013 Beiträge (ø1,48/Tag)
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Hallo,

ach ihr seid toll! Danke für die Hilfe! Lachen Lachen
Dann hoff ich das heute Abend alles klappt, ich für den 01.03.2012 unterschreiben kann, und entsprechend die Kündigung auch gleich morgen aufsetzten kann!
Danke nochmal!
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Vom 14.11.2011 23:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Schüttimaus  Hendlgriller


Mitglied seit 06.08.2010
2.312 Beiträge (ø3,5/Tag)
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Hallo,
das ist völlig egal wann Du in die alte Wohnung eingezogen bist, selbst wenn das zur Mitte des Monats war, kündigst Du trotzdem zum Monatsende.
Denk daran dass Du nicht nur zum 1.3. die erste Miete überweist sondern dass Du vor Schlüsselübergabe die Kaution bezahlt haben musst. Alles andere wäre Kulanz des neuen Vermieters. Bei der alten Wohnung musst Du allerdings damit rechnen dass der Vermieter die Kaution ohne Angabe von Gründen bis 6 Monate zurückhalten kann.
Ich sag das nur weil viele Mieter denken sie bekommen die Kaution bei Auszug, da ist aber in aller Regel noch keine Nebenkostenabrechnung erstellt.

LG Schütti

Ein Mensch lebt so lange weiter wie nach seinen Rezepten gekocht wird (für meine Oma)
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Vom 16.11.2011 09:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Eselchen87 Hendlgriller


Mitglied seit 27.10.2006
3.013 Beiträge (ø1,48/Tag)
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Hallo Schüttimaus,

danke für die Hinweise.

Es hat jetzt aber alles geklappt. Die neue Wohnung ist für ab dem 01.03.2012 unterschrieben und die alte für den 29.02.2012 gekündigt. Den Schlüssel der neuen Wohnung haben wir schon beim unterschrieben bekommen, zumindest einen Lächeln d.h. wir dürfen ab sofort schon anfangen alles auszumessen und auch zu streichen etc.
Die alte Wohnung dürfen wir wie vermutet ungestrichen verlassen, da sind unsere Vermieter ganz toll. Geld bekommen wir sowieso noch einiges, da wir immer zu viele Nebenkosten bezahlt haben, und so zu der Kaution die wir wieder bekommen noch ca. 600 Euro an Nebenkosten wieder rausbekommen. Lächeln
Danke allen für die Hilfe

Grüße
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Vom 16.11.2011 10:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mayordomus Kaltmamsell


Mitglied seit 21.06.2009
1.770 Beiträge (ø1,65/Tag)
Hi Eselchen,

ist ja toll, da ses geklappt hat. Viel Spass mit der neuen Wohnung.

lg mayordomus
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Vom 16.11.2011 15:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

EnigmaBC Kartoffelschäler


Mitglied seit 12.01.2006
3.187 Beiträge (ø1,37/Tag)
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Hy,

na dann "Herzlichen Glückwunsch zur Neuen Wohnung " !!!


LG Mona

Und denk dran : ganz viele Freunde zum Umzug einzuladen , nicht das die zur falschen Zeit in Urlaub fahren . ...
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