Kauf einer ETW -Vorvertrag mit Verkäufer?
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Wir würden gerne von jemandem eine Eigentumswohnung innerhalb meiner Eigentümergemeinschaft kaufen. Und zwar möchte der Verkäufer Ende nächsten Jahres verkaufen, das weiß er schon -sprich, wenn sein neues Haus fertig ist. Er würde auch an uns verkaufen. Nun weiß ich aber, dass der Verkäufer recht, naja, schwankend in seinen Ansichten ist, eher unzuverlässig eben. Daher würden wir gerne mit ihm eine Art Vor-Kaufvertrag schließen, damit er sicher an uns verkaufen muss und wir nicht sinnlos ein Jahr warten... Geht sowas? Muss man damit auch zum Notar? (Eigentlich zählt ja jeder schriftliche Vertrag zwischen zwei Parteien auch ohne Notar?!) Was sollte im Vertrag erfasst sein? Muss sowas beidseitig sein, also müssen wir uns auch verpflichten zu kaufen? Gibt es nicht in einer Eigentümergemeinschaft von Haus aus ein Vorkaufsrecht für Miteigentümer? (Irgendwie dachte ich...? Damit wäre der Vorvertrag ja eigentlich überflüssig, aber an solche "Regeln" würde er sich eh nicht halten...) Danke Euch |
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![]() Mitglied seit 11.04.2009 |
Hallo Mondschaf,
wenn du auf Nummer sicher gehen willst, müßtest du ein Vorkaufsrecht auf die Wohnung ins Grundbuch eintragen lassen. Das würde nur den bisherigen Eigentümer binden, er dürfte nur an dich verkaufen, sofern er keinen besseren Preis bekommst. Dann würdest du das Recht verfallen lassen. Du bist umgekehrt nicht verpflichtet zuzuschlagen. Liebe Grüße Helmut |
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Hallo Helmut,
vielen Dank. Das hört sich realistisch an! Wie meinst Du das mit dem besseren Preis? Er könnte ja dann einen imaginären Käufer haben, der das doppelte für die Wohnung zahlt, um mich aus dem Grundbucheintrag zu kicken und dann verkauft er zum regulären Preis an einen echten anderen Käufer? Schreibt man einen Verkaufspreis mit ins Grundbuch? Den muss man doch auch festlegen können, damit später net noch mal die Verhandlungen aufflammen? Danke Dir! LG |
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![]() Mitglied seit 11.04.2009 |
Hallo,
Der Preis wird nicht eingetragen. Das Vorkaufsrecht erlischt erst mit einem Verkauf. Wenn er einen fiktiven Partner hat, muß dieser erst im Grundbuch eingetragen werden und dazu muß der höhere Preis fließen. Den Preis kannst du jetzt schon festhalten aber nur in privatrechtlicher Form z.B. als Vorvertrag ohne Grundbucheintragung. Liebe Grüße Helmut |
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![]() Mitglied seit 20.02.2004 |
HI,
die Zinsen sind ja jetzt besonders günstig. Kann er euch die Wohnung nicht jetzt schon verkaufen und als Mieter mit einem Zeitmietvertrag dort weiterhin drin wohnen, bis sein Haus fertig ist? Gruesse |
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Hallo biene,
nein, das wollen wir nicht. Hab heute mit dem Grundbuchamt telefoniert. Diese Eintragung wird wohl nicht billig, zumal man noch einen Notar dafür braucht... Genaueres erfahre ich erst am Mittwoch. LG |
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![]() Mitglied seit 18.08.2008 |
Hallo,
Hört sich irgendwie so an als seit ihr euch mit der Whg. gar nicht sicher? Aber der Verkäufer soll "wenn ihr nix bessers findet" an euch gebunden sein, nö das würd ich auch nicht mitmachen Sorry, das ist nicht böse gemeint - aber so kommt es grad rüber... LG Fontane |
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![]() Mitglied seit 25.09.2005 |
Hallo Mondschaf,
Grundstückskaufverträge müssen immer über einen Notar abgewickelt werden. Ein Vorkaufsrecht alleine ist übrigens noch keine Garantie, dass der Verkäufer auch wirklich verkauft. Was spräche denn dagegen, gleich einen "richtigen" Kaufvertrag abzuschließen ? Viele Grüße - Allegro Die Sterne .... die sind Gott außerordentlich gut gelungen. Zitat aus dem Film "Das Beste zum Schluss" |
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![]() Mitglied seit 18.08.2008 |
Hallo,
noch etwas zu Bedenken beim sofort kaufen, die Grunderwebssteuer ist bei abgeschlossenem Kaufvertrag zu Zahlen, nicht bei Übergabe des Objektes! Sprich es ist etwas mehr als die Notarkosten... LG Fontane |
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Ich habe gefragt, ob wir uns auch verpflichten zu kaufen, weil ich es wissen wollte, ganz einfach.
Welche Kosten insgesamt auf uns zukommen weiß ich, ich hab ja schon mal ne Wohnung gekauft. In diesem Fall zahlt man aber mindestens die doppelten Notarkosten, weil das o.g. mit der eigentlichen Kaufabwicklung ja noch gar nix zu tun hat. Ein "richtiger" Kaufvertrag kommt momentan wegen mehrerer Aspekte nicht in Frage, nicht zuletzt wäre ja erst Ende nächsten Jahres der Auszugstermin. |
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![]() Mitglied seit 25.09.2005 |
Dann könntet ihr es auch mit einem notariellen Kaufangebot machen: entweder ihr bietet an zu kaufen bis zum Termin x unter Bedingungen xxxx oder der Verkäufer gibt ein entsprechendes Verkaufsangebot mit entsprechenden Terminen und Bedingungen ab.
Das Ganze macht man ebenfalls mit notariellem Vertrag und die Annahmeerklärung später dann auch noch mal. Allerdings ist die Annahme des Angebots nicht zwingend; lediglich der Anbietende muss dann zu seinem Angebot stehen, wenn die andere Partei es annimmt. Viele Grüße - Allegro Die Sterne .... die sind Gott außerordentlich gut gelungen. Zitat aus dem Film "Das Beste zum Schluss" |
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Hallo Allegro,
das hört sich auch nach einer guten Idee an! Danke schön Ich frag mich nur, warum man dafür einen Notar braucht?! Jeder kann doch mit jedem nach dem BGB Verträge schließen, an die man sich halten muss?! Man könnte ja auch noch ne Vertragsstrafe einbauen?! LG |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Warum sollte man denn nicht jetzt schon einen kompletten Kaufvertrag abschliessen, und da als Datum für Übergabe und Bezahlung einen Termin Ende nächsten Jahres einsetzen?
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Verträge, in denen sich einer verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedürfen nach § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung, sonst kann man aus ihnen keine Rechte ableiten.
Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Achso, danke Jana.
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![]() Mitglied seit 20.02.2004 |
Hi,
erhöht sich nicht nächstes Jahr die Grunderwerbssteuer? Dann würde sich ein Kauf schon dieses Jahr lohnen. Grüße |
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