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Kauf einer ETW -Vorvertrag mit Verkäufer?

Vom 31.10.2011 06:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


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Hallo!

Wir würden gerne von jemandem eine Eigentumswohnung innerhalb meiner Eigentümergemeinschaft kaufen. Und zwar möchte der Verkäufer Ende nächsten Jahres verkaufen, das weiß er schon -sprich, wenn sein neues Haus fertig ist. Er würde auch an uns verkaufen. Nun weiß ich aber, dass der Verkäufer recht, naja, schwankend in seinen Ansichten ist, eher unzuverlässig eben. Daher würden wir gerne mit ihm eine Art Vor-Kaufvertrag schließen, damit er sicher an uns verkaufen muss und wir nicht sinnlos ein Jahr warten...

Geht sowas?
Muss man damit auch zum Notar? (Eigentlich zählt ja jeder schriftliche Vertrag zwischen zwei Parteien auch ohne Notar?!)
Was sollte im Vertrag erfasst sein?
Muss sowas beidseitig sein, also müssen wir uns auch verpflichten zu kaufen?
Gibt es nicht in einer Eigentümergemeinschaft von Haus aus ein Vorkaufsrecht für Miteigentümer? (Irgendwie dachte ich...? Damit wäre der Vorvertrag ja eigentlich überflüssig, aber an solche "Regeln" würde er sich eh nicht halten...)

Danke Euch Küsschen
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Vom 31.10.2011 08:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

hefide  Hendlgriller


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Hallo Mondschaf,

wenn du auf Nummer sicher gehen willst, müßtest du ein Vorkaufsrecht auf die Wohnung ins Grundbuch eintragen lassen. Das würde nur den bisherigen Eigentümer binden, er dürfte nur an dich verkaufen, sofern er keinen besseren Preis bekommst. Dann würdest du das Recht verfallen lassen. Du bist umgekehrt nicht verpflichtet zuzuschlagen.

Liebe Grüße

Helmut
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Vom 31.10.2011 09:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


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Hallo Helmut,

vielen Dank. Das hört sich realistisch an!

Wie meinst Du das mit dem besseren Preis? Er könnte ja dann einen imaginären Käufer haben, der das doppelte für die Wohnung zahlt, um mich aus dem Grundbucheintrag zu kicken und dann verkauft er zum regulären Preis an einen echten anderen Käufer?
Schreibt man einen Verkaufspreis mit ins Grundbuch? Den muss man doch auch festlegen können, damit später net noch mal die Verhandlungen aufflammen?

Danke Dir!
LG
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Vom 31.10.2011 11:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

hefide  Hendlgriller


Mitglied seit 11.04.2009
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Hallo,

Der Preis wird nicht eingetragen. Das Vorkaufsrecht erlischt erst mit einem Verkauf. Wenn er einen fiktiven Partner hat, muß dieser erst im Grundbuch eingetragen werden und dazu muß der höhere Preis fließen. Den Preis kannst du jetzt schon festhalten aber nur in privatrechtlicher Form z.B. als Vorvertrag ohne Grundbucheintragung.

Liebe Grüße

Helmut
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Vom 31.10.2011 13:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

biene111 Suppenkoch


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HI,

die Zinsen sind ja jetzt besonders günstig. Kann er euch die Wohnung nicht jetzt schon verkaufen und als Mieter mit einem Zeitmietvertrag dort weiterhin drin wohnen, bis sein Haus fertig ist?

Gruesse
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Vom 31.10.2011 20:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
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Hallo biene,
nein, das wollen wir nicht.

Hab heute mit dem Grundbuchamt telefoniert. Diese Eintragung wird wohl nicht billig, zumal man noch einen Notar dafür braucht... Genaueres erfahre ich erst am Mittwoch.

LG
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Vom 31.10.2011 20:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Fontane Smutje


Mitglied seit 18.08.2008
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Hallo,

Hört sich irgendwie so an als seit ihr euch mit der Whg. gar nicht sicher?

Aber der Verkäufer soll "wenn ihr nix bessers findet" an euch gebunden sein,
nö das würd ich auch nicht mitmachen Na!

Sorry, das ist nicht böse gemeint - aber so kommt es grad rüber...

LG Fontane
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Vom 31.10.2011 20:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Allegro  Sternekoch


Mitglied seit 25.09.2005
14.463 Beiträge (ø5,94/Tag)
Hallo Mondschaf,

Grundstückskaufverträge müssen immer über einen Notar abgewickelt werden.

Ein Vorkaufsrecht alleine ist übrigens noch keine Garantie, dass der Verkäufer auch wirklich verkauft.

Was spräche denn dagegen, gleich einen "richtigen" Kaufvertrag abzuschließen ?

Viele Grüße - Allegro


Die Sterne .... die sind Gott außerordentlich gut gelungen.

Zitat aus dem Film "Das Beste zum Schluss"
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Vom 31.10.2011 20:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Fontane Smutje


Mitglied seit 18.08.2008
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Hallo,

noch etwas zu Bedenken beim sofort kaufen, die Grunderwebssteuer ist bei abgeschlossenem Kaufvertrag
zu Zahlen, nicht bei Übergabe des Objektes! Sprich es ist etwas mehr als die Notarkosten...


LG Fontane
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Vom 31.10.2011 21:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


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Ich habe gefragt, ob wir uns auch verpflichten zu kaufen, weil ich es wissen wollte, ganz einfach.

Welche Kosten insgesamt auf uns zukommen weiß ich, ich hab ja schon mal ne Wohnung gekauft. In diesem Fall zahlt man aber mindestens die doppelten Notarkosten, weil das o.g. mit der eigentlichen Kaufabwicklung ja noch gar nix zu tun hat.

Ein "richtiger" Kaufvertrag kommt momentan wegen mehrerer Aspekte nicht in Frage, nicht zuletzt wäre ja erst Ende nächsten Jahres der Auszugstermin.
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Vom 01.11.2011 19:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Allegro  Sternekoch


Mitglied seit 25.09.2005
14.463 Beiträge (ø5,94/Tag)
Dann könntet ihr es auch mit einem notariellen Kaufangebot machen: entweder ihr bietet an zu kaufen bis zum Termin x unter Bedingungen xxxx oder der Verkäufer gibt ein entsprechendes Verkaufsangebot mit entsprechenden Terminen und Bedingungen ab.
Das Ganze macht man ebenfalls mit notariellem Vertrag und die Annahmeerklärung später dann auch noch mal.

Allerdings ist die Annahme des Angebots nicht zwingend; lediglich der Anbietende muss dann zu seinem Angebot stehen, wenn die andere Partei es annimmt.

Viele Grüße - Allegro


Die Sterne .... die sind Gott außerordentlich gut gelungen.

Zitat aus dem Film "Das Beste zum Schluss"
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Vom 02.11.2011 15:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


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Hallo Allegro,

das hört sich auch nach einer guten Idee an! Danke schön Küsschen
Ich frag mich nur, warum man dafür einen Notar braucht?! Jeder kann doch mit jedem nach dem BGB Verträge schließen, an die man sich halten muss?! Man könnte ja auch noch ne Vertragsstrafe einbauen?!

LG
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Vom 02.11.2011 15:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bender Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
15.110 Beiträge (ø3,99/Tag)
Warum sollte man denn nicht jetzt schon einen kompletten Kaufvertrag abschliessen, und da als Datum für Übergabe und Bezahlung einen Termin Ende nächsten Jahres einsetzen?
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Vom 02.11.2011 15:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
Verträge, in denen sich einer verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedürfen nach § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung, sonst kann man aus ihnen keine Rechte ableiten.

Viele Grüße, Jana
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Vom 02.11.2011 18:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


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Achso, danke Jana. Was denn nun?
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Vom 03.11.2011 07:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

biene111 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2004
2.510 Beiträge (ø0,83/Tag)
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Hi,

erhöht sich nicht nächstes Jahr die Grunderwerbssteuer?
Dann würde sich ein Kauf schon dieses Jahr lohnen.

Grüße
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