Mietminderung, hat jemand Erfahrung?
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![]() Mitglied seit 24.02.2007 |
Das 8-Familien-Haus, in dem wir wohnen, ist rohrtechnisch ziemlich marod. Wir wohnen hier seit 5 Jahren (und suchen eine andere Wohnung...). Es gab ZIG Wasserrohrbrüche in der Zeit. Gingen alle mit den üblichen Ärgernissen einher, mal mehr, mal weniger intensiv. Die Hausverwaltung kümmert sich immer nur auf Extraeinladung drum, und die durchführenden Firmen sind teilweise sehr rüde und inkompetent. So. Nun hat es vor drei Wochen uns getroffen. Faktisch sah das so aus: Schaden wurde diesmal in unserer Küche geortet = nicht nur übliche lästige Probleme wie immer wieder tropfende Rohre im Keller etc., mittlerweile Schimmel an der Decke im Hausflur unten, oftmaliges Wasserabstellen des kompletten Hauses - mit oder auch mal ohne Vorwarnung, lauter Ventilator IN der Badwand in der Wohnung unter uns etc.), sondern 1. Bei der Bohrung wurde kein Staubaufsatz verwendet. Die Küche inklusive allem, in jedem Regal, sowie Balkon und Flur waren massiv mit Feinstaub, der bekanntermaßen alles andere als gesund ist, verunreinigt. Den hierdurch entstandenen Schaden in unserer Wohnung schieben sich die beiden beteiligten Firmen gegenseitig zu 2. Wir haben eine Infrarotwand aufgestellt bekommen, welche die Wand trocknen soll. a) Für unser Kleinkind äußerst gefährlich ist, da 90 Grad heiß. Sie kann aber ohne Einschränkung ihres Nutzfaktors nicht von vorn verstellt werden. b) Sind die Tage teilweise von derart sommerlichen Temperaturen bestimmt, dass die heiße Luft den Aufenthalt besonders in der Küche und im Flur praktisch unerträglich macht. c) Die heiße Luft ist überdies extrem trocken, was zu unangenehmen, teilweise starken Schleimhautbeschwerden der Nase und Reizungen der Atemwege führt. 3. Der Wohnungsflur musste komplett umgebaut werden, um die entsprechenden Maßnahmen zur Feuchtigkeitsbekämpfung ergreifen zu können. 4. Über unserer Spüle verläuft ein dicker, massiver Schlauch, der mittels eines im Spülschrank platzierten Ventilators in das Loch geleitet wird und ebenfalls die innere Wand trocknen soll: a) Das Spülen und sonstige Küchenhandwerk ist dadurch außerordentlich erschwert. b) Unser Sohn interessiert sich selbstverständlich sehr für das außen vorbeilaufende Kabel und den Schlauch und kann nicht mehr in seinem Zuhause herumlaufen wie gewohnt, es muss im Übermaß beaufsichtigt und erklärt werden. c) schlechte, muffige, schimmelig riechende Luft entströmt im Prozess des Lufthineinblasens in größerem Ausmaß dem Schacht und dem Leitungsschlauch, dessen anderes Ende in unseren Spülschrank mündet. Man kann sich kaum noch in der Küche aufhalten. Ausschalten geht ja kaum. d) der Ventilator, der Tag und Nacht läuft, ist eine enorme Lärmbelästigung. Vor allem nachts, wo er dringend auch angelassen werden soll, dröhnt er außerordentlich laut, was für alle (nicht nur unseren kleinen Sohn, sondern auch uns Erwachsene, die wir arbeitsbedingt mehrfach die Woche um 4 oder 5 Uhr aufstehen müssen) das Einschlafen und Schlafen schwierig und unangenehm macht. Kurzum, jetzt reicht´s uns und wir möchten die Miete mindern. Wieviel? Und wann? Wir haben unserem Vermieter all das obige brieflich geschildert. Es meldet sich bisher einfach niemand. Also jetzt Anfang November einfach schön brav weiter die volle Miete zahlen? Vermieter hinterherdackeln? Wir sind es echt leid und freuen uns über Tips. Bisher sind wir nicht im Mieterschutzbund. Wie geht das? Würden die sich dann darum "kümmern"? Herzliche Grüße, Marlenchen |
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![]() Mitglied seit 06.04.2010 |
Hallo
Das klingt ja nach einer gröberen Baustelle! Ich würde das nicht selber in die Hand nehmen, da sich die Verwaltung offensichtlich nicht um viel kümmert, wirst du wohl einfach gegen eine Wand laufen. Ich würde auf jeden Fall einen Sachverständigen vom Mieterschutzbund angehen, auch wenn das halt was kostet für Nicht-Mitglieder. Oder dann halt grad direkt einen (spezialisierten) Anwalt. Aber hier in diesem Forum kann dir sicher niemand einen Betrag nennen, die Sache scheint viel zu komplex. Gruzz - Zinemin |
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![]() Mitglied seit 06.04.2010 |
Die volle Miete bezahlen müsst ihr sowieso! Ihr dürft keinenfalls eigenhändig einfach die Miete kürzen, sonst kann euch gekündigt werden! Was höchstens möglich ist, ist die Miete auf ein Sperrkonto einzubezahlen bis die Sache erledigt ist. Aber eben, nicht ohne vorherige fachliche Abklärung! Gruzz & viel Erfolg (und starke Nerven!) |
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![]() Mitglied seit 07.04.2002 |
man kann, sollte esallerdings von einem fachmann bberechnen lassen, sehr wohl die miete kürzen.
der vermieter erfüllt derzeit den vertrag nicht, also steht ihm auch nicht die volle gegenleistung zu. ich würde auf jeden fall eine jurisische unterstützung suchen, weil da vieles zusammen kommt. vor allem aber, weil man mit solchen vermietern auch in der folge meist ärger hat. hallo und lg |
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![]() Mitglied seit 18.06.2003 |
Moin
da würde ich mich gleich Montag an den Mieterbund wenden. Die können euch ganz genau sagen wie und in welcher Höhe ihr die Miete kürzen könnt. Liebe Grüsse Petra Ist der Chef nicht da - entscheiden seine Stellvertreter, sind diese auch nicht da - entscheidet der gesunde Menschenverstand |
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![]() Mitglied seit 20.11.2004 |
Hallo,
so wie es kenne, muss man vor einer Mietminderung dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist setzen, in der er den Schaden beheben muss. Erst, wenn dann nichts oder nicht zur Zufriedenheit erledigt wurde, darf überhaupt erst gemindert werden. Ich vermute aber, da wird es je nach Dringlichkeit wohl auch noch Unterschiede geben, denn wenn z.B mitten im tiefsten Winter die Heizung ausfällt, kann man ja auch nicht mal eben ein paar Wochen abwarten. Wenn die Zustände in der Wohnung so überhaupt nicht mehr zumutbar sind, kann es vielleicht sogar notwendig sein, dass der Vermieter jemanden für die Dauer der Reparaturen auf seine Kosten in einer Ersatzwohnung oder im Hotel unterbringen muss. Ob das bei euch aber schon gegeben ist und in welcher Höhe eine Mietminderung erfolgen darf,würde ich auch nur einen Fachmann entscheiden lassen. Wichtig ist auch, dass du einen Beweis dafür hast, dass der Vermieter tatsächlich mit einer Frist in Kenntnis gesetzt wurde. Du sagst, ihr habt ihm einen Brief geschrieben. Habt Ihr dafür eine Empfangsbestätigung von ihm oder seinem Büro erhalten? Oder habt Ihr den Brief mit Einschreiben und Rückschein geschickt? LG ...die ohne Zopf |
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![]() Mitglied seit 24.03.2008 |
Hallo,
in meinen Augen ist die Wohnung zur Zeit unbewohnbar! Ab zum Anwalt oder zum Mieterverein ggf. auch zum Gesundheitsamt, die können m.e. eine Wohnung ebenfalls als unbewohnbar erklären. Die Kosten für ein Ausweichquartier müsste dann der Vermieter übernehmen. Übrigens: wenn ihr 1x (begründet) die Miete nicht zahlt, rechtfertigt dass keine sofortige Kündigung seitens des Vermieters! Gruß Lollo |
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![]() Mitglied seit 26.02.2007 |
Hallo,
ich kann Dir nur raten unbedingt einen Anwalt, der in Sachen Mietrecht sich auskennt aufzusuchen. Wir konnten damit 3 Monate die komplette Miete inkl. Nebenkosten kürzen. Allerdings haben wir ihn schon 1 Jahr zuvor schriftl. mitgeteilt, was alles nicht i.O. ist. Vielleicht habt ihr das ja auch schon und könnt sogar rückwirkend und zukünftig die Miete kürzen. Und so wie Du schreibst, habt ihr weitaus mehr Probleme, als wir sie hatten. Ich drück Euch die Daumen das ihr schnell wieder Ruhe findet! Allerdings hoffe ich auch, das ihr Starke Nerven habt, denn Vermieter und Hausverwaltung leisten sich Dinge, die unter die Gürtellienie gehen können, wenn man was gegen die Missstände unternimmt!!! LG AnnS |
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![]() Mitglied seit 24.02.2007 |
Vielen Dank schon mal! Wir werden die Optionen mal familienintern besprechen...
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![]() Mitglied seit 19.06.2005 |
Hallo,
In unserer früheren Wohnung hat der Mieter über uns mal einen üblen Wasserschaden verursacht. In unserer damaligen Wohnung waren ca. 50 % der Wände durch und durch klatschnass, der Boden gewellt usw.. Der Vermieter wollte erst gar nix tun, als wir aber mit Umzug ins Hotel auf seine Kosten drohten, kam eine Sanierungsfirma. Wir mussten dann auch extrem laute Trocknungsgeräte aufstellen, überall die Möbel weit von den Wänden rücken. In unseren damaligen 40 qm war das Wohnen eigentlich nicht mehr möglich. Wir haben uns dann mit einem befreundeten Anwalt und der Mietberatungsstelle unserer Stadt beraten und daraufhin um 40 % die Miete gekürzt, der Anwalt meinte, dass wir damit durchkommen könnten, es aber auch etwas zu hoch sein könnte. Er hielt 25 - 30 % für angemessen. Er empfahl uns aber erstmal diese Summe, weil wir dann noch etwas Verhandlungsspielraum hätten. Der Vermieter hat sich ziemlich aufgeregt, hat die Mietminderung für den Zeitraum der Trocknung (6 Wochen) dann aber doch ohne weiteres akzeptiert. Ich würde auf jeden Fall Rücksprache mit einem Anwalt halten, uns hat die Einschätzung des Anwalts dann doch einigen Mut gemacht, die Miete zu kürzen. Wir wären ursprünglich gar nicht auf die Idee gekommen, die Miete zu kürzen, aber nachdem am Anfang unser Vermieter sehr unkooperativ war und wir nur so sicher sein konnten, dass die Sanierung zu Ende geführt wurde, blieb uns leider keine andere Wahl. Vergiss auch nicht, Deine zusätzlichen Stromkosten geltend zu machen, diese Trockengeräte kosten ein Heidengeld. Liebe Grüße, Jessica |
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![]() Mitglied seit 07.04.2002 |
ohnezopfrapunzel, es gibt zwei formen der mietminderung, die eine, die dazu dient, den vermieter anzutreiben, und die aus dem mietrecht, die einfach konsequenz daraus ist, dass sie gegenleistung nicht wertentsprechend gegeben ist.
hab ich auch mal gemacht, vermieter hat twar gemault, aber musste es ja akzeptieren. |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo Marlenchen,
ich habe 11 Jahre lang in einem ziemlich maroden Mietshaus gewohnt. Wir hatten immer wieder mit gravierenden Mängeln zu kämpfen, insbesondere mit Feuchtigkeitsschäden/Schimmel. Entsprechend habe ich diverse Male die Miete gemindert. Sehr hilfreich war dabei die Mitgliedschaft im Mieterverein. Das hat mich pro Jahr, soweit ich mich erinnern kann, ca. 60 - 70 Euro gekostet, hat sich aber x-fach gerechnet. Der örtliche Mieterverein hat mir rechtssichere Texte an die Hand gegeben, Empfehlungen zur Höhe der Mietminderungen gegeben und bei besonders strittigen Fragen habe ich individuelle anwaltliche Hilfestellung in Anspruch genommen. Das hat nichts extra gekostet. Als ich den ersten Mangel hatte, habe ich mich an den Mieterverein gewendet, bin am selben Tag Mitglied geworden und konnte daraufhin sofort alle Servicedienstleistungen in Anspruch nehmen. Viel Erfolg! Hotzenplotz |
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