Gas und Stromanbieterwechsel: HILFE
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![]() Mitglied seit 02.02.2005 |
Ich hätte mir wirklich besser die Lieferbeginn-Daten für meinen Gas und Stromanbieter aufschreiben sollen, denn normalerweise handhabe ich es so, dass ich jedes Jahr, also nach einem Jahr Laufzeit, den Anbieter wechsel um größstmöglich zu sparen. Die letzten zwei Jahre hat das auch immer geklappt... Wichtig war mir immer die Preisgarantie im ersten Jahr, damit ich nicht mit unerfreulichen Erhöhungen zu rechnen habe. Jetzt gucke ich auf meine Unterlagen und lese: Lieferbegin von Taris gas.de garant: 01.12.2010 --> ergo ein Jahr wäre am 30.11.2011 rum Lieferbeginn von Stromio Basic 01.11.2010 --> ergo ein Jahr ist am 31.10.2011 rum. Dummerweise verlängern sich die Verträge um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 6 Wochen vor Ablauf in Schriftform vom Lieferanten oder vom Kunden gekündigt wird. So ein Scheiß... Wenn ich das jetzt richtig sehe, habe ich also beim Strom gar keine Möglichkeit mehr zu kündigen. Das hätte ich einfach rechtzeitiger machen sollen, gell??? Beim Gas könnte es knapp werden, denn 6 Wochen vorher, hieße: 20. 10.2011 muss die Kündigung versendet sein, oder? Jetzt habe ich vorab noch eine andere Frage: Ich würde gerne demnächst umziehen, also bin auf Wohnungssuche. Wenn ich das richtig verstanden habe, ändert das nichts an der Tatsache, dass ich dann weiterhin an beide Verträge (Strom- und Gaslieferant) gebunden bin? Was aber, wenn ich z.B. In der neuen Wohnung gar keine Gas-, sondern eine Ölheizung habe? Vielen Dank für eure Hilfe. Ich freue mich über jeden Tipp :) Ich guck jetzt Mal nach einem guten Anbieter für den Gaswechsel LG Mina |
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![]() Mitglied seit 06.07.2001 |
Hallo Mina,
m.E. sollte deine Kündigung am 19.10. beim Anbieter eingegangen sein! Gruß Sia |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Hallo!
"6 Wochen vorher, hieße: 20. 10.2011 muss die Kündigung versendet sein, oder?" -> Soweit ich weiß, muss die Kündigung dann bis zu dem Zeitpunkt DORT sein (nachweislich!) - nicht bloß abgeschickt. Du bist solange an die Verträge gebunden - wie der jeweilige Anbieter Dich auch versorgen kann. Das ist genau wie beim Telefonvertrag oder so. Wenn man wohin zieht, wo der Anbieter nicht zur Verfügung steht oder wenn Du gar keinen Gasanschluss hast oder wie auch immer - ist vorfristig Schluss bzw. berechtigt das zur vorfristigen Kündigung. Sonnige Grüße vom Bäumchen
Die Gruppe der Kräuterbegeisterten (inkl. Wildfrüchte + Blüten)
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![]() Mitglied seit 02.02.2005 |
Guten Morgen ihr lieben
@Baumfrau und sia Habt vielen lieben Dank für eure Antworten. Ich habe bei stromio mal auf der HP unter den AGBs nachgelesen und folgende Klausel gefunden: Der Kunde hat Sonderkündigungsrechte bei (Preisanpassungen mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf das Ende desjenigen Kalendermonats, welcher dem Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamwerdens der Preisanpassung vorausgeht, ) So, das klingt doch schon Mal ganz gut, oder? d.h. Stromio muss ich nicht mit in eine neue Wohnung nehmen. Wegen den restlichen Tausend Fragen, vorallem bezüglich Gasanbieter-Wechsel werd ich heute nachmittag mal die Hotline von Check24 (kostenlos) anrufen und bin gespannt, ob die mir sagen können, bis wann die Kündigung dort eingegangen sein muss etc. LG Mina |
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