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Abwassersplitting in Baden-Württemberg - Kennt sich jemand aus?

Vom 12.10.2011 18:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

biene111 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2004
2.510 Beiträge (ø0,83/Tag)
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Hi,

Baden-Württemberg musste ja das Abwassersplitting einführen.
Jetzt flattert mir von der Gemeinde ein Schreiben hier ins Haus, dass ich die überbauten Flächen angeben muss. Sie haben schon mal einen Plan beigelegt, in dem die Flächen eingezeichnet sind.


Das Hausdach und das Garagendach sehe ich ja ein. Da wird das Wasser direkt in die Kanalisation eingeleitet.
Aber meine Gartenhütte (ohne Dachrinne) und die Terasse, die absolut keinen Anschluß an die Kanalisation haben, geschweige überhaupt eine Möglichkeit besteht in die Kanalisation zu fliessen, die werden auch angerechnet. Nicht in der "Klasse" wie das Dach, aber mir erschließt sich da die Rechtmässigkeit. Hat jemand eine Entwässerung der Terasse oder der Gartenhütte in einen Kanal?

Im Beiblatt lautet der Absatz so:

Den Maßstab für die Niederschlagswassergebühr bildet die Summe der bebauten und befestigten Flächen auf dem
Grundstück, von denen Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Zudem wird als weitere Größe
die durchschnittliche jährliche Niederschlagswassermenge als Multiplikator herangezogen.

Danke schon mal

Gruesse Biene
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Vom 12.10.2011 18:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
Hallo Biene,

google mal nach dem Stichwort "abflusswirksam", möglicherweise hilft Dir das weiter.

Viele Grüße, Jana
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Vom 12.10.2011 18:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.893 Beiträge (ø14,69/Tag)
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Hallo Biene,

sei froh das ihr erst jetzt zahlen müsst.

Wir in RLP müssen das schon seit Jahren.

Und auch die Terrasse und Platten im Garten müssen angegeben werden..auch wenn das Wasser nicht in den Kanal fliesst Welt zusammengebrochen .
Das kostet jedes Jahr weit über 100 €

lg katir
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Vom 12.10.2011 18:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

biene111 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2004
2.510 Beiträge (ø0,83/Tag)
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Hi Jana,

das scheint das Stichwort zu sein, das ich suche. Danke
Hat jemand die Erfahrung wie sich die Gemeinden anstellen, wenn man solche Flächen als abflusswirksam meldet?

Gruesse
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Vom 12.10.2011 18:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

biene111 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2004
2.510 Beiträge (ø0,83/Tag)
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Hi,

ich meinte natürlich die Flächen als nicht abflusswirksam melden.

Gruesse
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Vom 12.10.2011 18:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara  Sternekoch


Mitglied seit 21.02.2007
22.486 Beiträge (ø11,7/Tag)
Pfeil nach rechts sei froh das ihr erst jetzt zahlen müsst.

Wir in RLP müssen das schon seit Jahren. Pfeil nach links

wir in NRW auch zum Heulen
Wobei ich gar nicht mal sicher bin, dass das Ländersache ist; mag sein, dass besonders klamme Städte (egal wo) das schon viel eher eingeführt haben.


LG Carrara

Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
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Vom 12.10.2011 18:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.773 Beiträge (ø2,84/Tag)
Hallo!
Ich bin auch mal gespannt, wie das bei uns wird. Ein Teil des Wassers geht in eine Zirstene. Dann gibt es keine Pläne von den Leitungen, wir wissen also gar nicht so ganz genau wie und wo unser Wasser abfließt. Der Nachbar (Dopellhaushälfte) versucht das gerade rauszufinden.
Na, kann noch was werden...
LG
Sue
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Vom 12.10.2011 19:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.893 Beiträge (ø14,69/Tag)
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Biene,

bei uns in RLP haben die nachgemessen.

Suesue...


durch den Neubau der Strasse ist unser bebautes Grundstück tiefer wie die Strasse. Von uns fliesst nur das
Regenwasser das nicht in die Fässer/3000 l... passt in den Kanal. Zahlen müssen wir trotzdem die gesamte Fläsche.


Das Gesetz ist Ländersache.

katir
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Vom 12.10.2011 19:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

biene111 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2004
2.510 Beiträge (ø0,83/Tag)
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Sue,

so ähnlich ist es bei uns auch noch.
Der Vorbesitzer hat mit Nachbar zusammen ein 1000 Liter Fass versenkt und ne Handschwengelpumpe zur Wasserentnahme für beide Parteien installiert.
Ich muss auch erst mal nachfragen, ob das Fass ne Entwässerung ins öffentliche Netz hat oder nicht.
Vielleicht zählt das ja auch gar nicht. Keine Ahnung.

Ich würde das Ganze auch nur fair finden, wenn ich hier einen 2. Zähler für Gartenbewässerung bekommen würde, aber das ist der Gemeinde zu aufwendig. Verdammt nochmal - bin stocksauer Verdammt nochmal - bin stocksauer Verdammt nochmal - bin stocksauer
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Vom 12.10.2011 19:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

friederikeheinzelfrau Tellerwäscher


Mitglied seit 13.02.2011
51 Beiträge (ø0,11/Tag)
Hallo!
Pfeil nach rechts Aber meine Gartenhütte (ohne Dachrinne) und die Terasse, die absolut keinen Anschluß an die Kanalisation haben, geschweige überhaupt eine Möglichkeit besteht in die Kanalisation zu fliessen, die werden auch angerechnet. Nicht in der "Klasse" wie das Dach, aber mir erschließt sich da die Rechtmässigkeit. Hat jemand eine Entwässerung der Terasse oder der Gartenhütte in einen Kanal? Pfeil nach links
In unserem Merkblatt heißt es: "Veranlagt werden nur Flächen, die auch tatsächlich Niederschlagswasser über Rohre, durch Leitungen, of­fene Gräben, über Wege oder auf Grund des Geländegefälles (z.B. eine zum Straßeneinlauf geneigte Einfahrt) in die öffentliche Abwasseranlage einleiten (abflusswirksame Flächen). Rasen, Pflanzinseln, Beete und Flächen ohne Abfluss bleiben unberück­sichtigt."
Wenn das für deine Hütte zutrifft, müsstest du die Fläche wieder abziehen können.
Grüße

friederike
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Vom 12.10.2011 20:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Jule8993 Smutje


Mitglied seit 11.01.2009
362 Beiträge (ø0,29/Tag)
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Hallo,

keine Panik, alles halb so wild. Der Name Abwassergebühresplitting erklärt doch schon alles. Die Abwassergebühren werden gesplittet, d.h. der Preis pro cbm Wasser reduziert sich und dafür zahlt man die versiegelten Flächen. Dies kann in den meisten Fällen sogar billiger als bisher werden. Wer hier mehr zur Kasse gebeten wird, sind Grundstücke mit sehr viel versiegelter Fläche wie z.B. bei einem Supermarkt mit Parkplatz oder andere große Firmengebäude mit sehr viel Dachfläche.

Außerdem wird bei den meisten Gemeinden die Flächen unterschiedlich berechnet. Es gibt oft Berechnungen bei Pflastersteinen, Rasengitter (hier kann ein Teil des Wassers versinken) etc. Berechnet wird auch nur, was auch der Kanalisation zugeführt wird. Was in Zisternen läuft, muss in der Regel nicht gezahlt werden.

LG

Jule
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Vom 13.10.2011 13:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.893 Beiträge (ø14,69/Tag)
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Hallo Jule,

das stimmt so nicht ganz. Die Abwassergebühren werden berechnet wie auch sonst.

Da kommt aber jetzt zusätzlich die Gebühr dazu für "versiegelte" Fläschen. Vermutlich wurde das in dem Bundesland bisher nicht bezahlt und ist neu als Gesetz.

Als das bei uns ins RLP eingeführt wurde mussten wir ca 120 € zusätzlich im Jahr dafür zahlen.

katir
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Vom 13.10.2011 14:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sia°Administrator - Chefkoch.de Team Hendlgriller


Mitglied seit 06.07.2001
8.982 Beiträge (ø2,26/Tag)
Hallo,

als hier (NRW) in 2009 die Niederschlagswassergebühr eingeführt wurde, sank gleichzeitig die Abwassergebühr ... und zwar mehr, als die Niederschlagswassergebühr ausmachte.

@ katir
Hast du denn kontrolliert, ob die Abwassergebühren/m³ nicht preiswerter geworden sind?

Gruß
Sia
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Vom 13.10.2011 14:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

A Friend Chefkoch


Mitglied seit 17.01.2002
6.862 Beiträge (ø1,81/Tag)
hallo Biene,

du brauchst für deine Gartenhütte nix berappen. Aber du kannst/sollst deiner Gemeinde darlegen, welche der sonst noch versiegelten Flächen das Niederschlagswasser auf deinem Grundstück versickern lassen. Ging bei uns ganz einfach durch Streichen der nicht zutreffenden Flächen.
Und keine Angst, das, was die Gemeinde dir nicht glaubt, wird sie nachprüfen wollen, und dazu wird sie sich mit dir in Verbindung setzen.

Gruß aus Nordbaden

A Friend
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Vom 13.10.2011 15:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara  Sternekoch


Mitglied seit 21.02.2007
22.486 Beiträge (ø11,7/Tag)
@ Sia

die Niederschlagwassergebühren sind in in NRW den Abwassersatzungen der Städte und Gemeinden geregelt.
Wir zahlen für diese Flächen schon ewig.

LG Carrara

Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
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Vom 13.10.2011 15:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.893 Beiträge (ø14,69/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Sia,

ja habe ich..die wurden bei uns sogar noch erhöht.

A Friend,


es sind einige unbeaute Grundstücke in unserer Nähe . Die Eigentümer müssen genauso Oberfläschenentwässerung zahlen.
Obwohl alle Grundstücke jetzt tiefer liegen wie die Strasse, es ist bei denen auch kein Kanalanschluß vorhanden.

Einspruch hat in den Fällen nichts gebracht.

katir
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Vom 13.10.2011 15:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

A Friend Chefkoch


Mitglied seit 17.01.2002
6.862 Beiträge (ø1,81/Tag)
katir,

meine Antwort bezog sich ja nur auf Baden-Württemberg. Und ich bin mit der ausgefüllten Zweitfertigung des Bogens zur Gemeinde, und die haben meine Änderungen/Streichungen akzeptiert. In Anrechnung kommt also nur das Haus- Dachwasser und das Garagen-Dachwasser, denn nur das ist an den Kanal angeschlossen.

Gruß A Friend
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Vom 13.10.2011 18:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.893 Beiträge (ø14,69/Tag)
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Hallo A Friend,


dann ist das sehr unterschiedlich in den Bundesländern. Gut für euch Na! .....für uns leider nicht.

katir
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Vom 13.10.2011 18:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Monia2727 Küchenjunge


Mitglied seit 07.09.2008
119 Beiträge (ø0,09/Tag)
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Hallo,

bin auch aus dem Schwabenländle und habe das gleiche Problem.

Muss A Friend zustimmen, ich bin auch zur Gemeinde und habe denen alles erklärt, wonach Entsprechendes gestrichen wurde.

Grüßle Moni
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Vom 13.10.2011 18:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sia°Administrator - Chefkoch.de Team Hendlgriller


Mitglied seit 06.07.2001
8.982 Beiträge (ø2,26/Tag)
@ carrara
Definitiv wurden hier bei uns die Niederschlagswassergebühr in 2009 eingeführt ... ich habe gerade nochmal nachgesehen. Dem voraus gingen noch entsprechende Fragebögen zu den versiegelten Flächen.

Das "NRW" in Klammern sollte bedeuten, dass mein Wohnort in NRW liegt, nicht, dass es überall so ist .. ob und wann im übrigen NRW diese Gebühr eingeführt wurde, weiß ich natürlich nicht.
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Vom 13.10.2011 19:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Cacao_noir Chefkoch


Mitglied seit 14.02.2010
3.178 Beiträge (ø3,82/Tag)
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Hallo,

in Ba-Wü ist es so, wie A-Friend schreibt: nur die versiegelten Flächen, die über die öffentliche Kanalisation entwässert werden, müssen angegeben werden.

Unsere Terrasse, das Gewächshaus, den kleinen gepflasterten Weg im Garten und ums Haus mussten wir nicht angeben. Anzugeben war allerdings die Hofeinfahrt. Für unser Porenpflaster bekamen wir einen Nachlass.

LG
Cacao_noir
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