Abwassersplitting in Baden-Württemberg - Kennt sich jemand aus?
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![]() Mitglied seit 20.02.2004 |
Baden-Württemberg musste ja das Abwassersplitting einführen. Jetzt flattert mir von der Gemeinde ein Schreiben hier ins Haus, dass ich die überbauten Flächen angeben muss. Sie haben schon mal einen Plan beigelegt, in dem die Flächen eingezeichnet sind. Das Hausdach und das Garagendach sehe ich ja ein. Da wird das Wasser direkt in die Kanalisation eingeleitet. Aber meine Gartenhütte (ohne Dachrinne) und die Terasse, die absolut keinen Anschluß an die Kanalisation haben, geschweige überhaupt eine Möglichkeit besteht in die Kanalisation zu fliessen, die werden auch angerechnet. Nicht in der "Klasse" wie das Dach, aber mir erschließt sich da die Rechtmässigkeit. Hat jemand eine Entwässerung der Terasse oder der Gartenhütte in einen Kanal? Im Beiblatt lautet der Absatz so: Den Maßstab für die Niederschlagswassergebühr bildet die Summe der bebauten und befestigten Flächen auf dem Grundstück, von denen Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Zudem wird als weitere Größe die durchschnittliche jährliche Niederschlagswassermenge als Multiplikator herangezogen. Danke schon mal Gruesse Biene |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Hallo Biene,
google mal nach dem Stichwort "abflusswirksam", möglicherweise hilft Dir das weiter. Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo Biene,
sei froh das ihr erst jetzt zahlen müsst. Wir in RLP müssen das schon seit Jahren. Und auch die Terrasse und Platten im Garten müssen angegeben werden..auch wenn das Wasser nicht in den Kanal fliesst Das kostet jedes Jahr weit über 100 € lg katir |
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![]() Mitglied seit 20.02.2004 |
Hi Jana,
das scheint das Stichwort zu sein, das ich suche. Danke Hat jemand die Erfahrung wie sich die Gemeinden anstellen, wenn man solche Flächen als abflusswirksam meldet? Gruesse |
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![]() Mitglied seit 20.02.2004 |
Hi,
ich meinte natürlich die Flächen als nicht abflusswirksam melden. Gruesse |
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![]() Mitglied seit 21.02.2007 |
Wir in RLP müssen das schon seit Jahren. wir in NRW auch Wobei ich gar nicht mal sicher bin, dass das Ländersache ist; mag sein, dass besonders klamme Städte (egal wo) das schon viel eher eingeführt haben. LG Carrara Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen! |
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![]() Mitglied seit 22.10.2007 |
Hallo!
Ich bin auch mal gespannt, wie das bei uns wird. Ein Teil des Wassers geht in eine Zirstene. Dann gibt es keine Pläne von den Leitungen, wir wissen also gar nicht so ganz genau wie und wo unser Wasser abfließt. Der Nachbar (Dopellhaushälfte) versucht das gerade rauszufinden. Na, kann noch was werden... LG Sue |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Biene,
bei uns in RLP haben die nachgemessen. Suesue... durch den Neubau der Strasse ist unser bebautes Grundstück tiefer wie die Strasse. Von uns fliesst nur das Regenwasser das nicht in die Fässer/3000 l... passt in den Kanal. Zahlen müssen wir trotzdem die gesamte Fläsche. Das Gesetz ist Ländersache. katir |
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![]() Mitglied seit 20.02.2004 |
Sue,
so ähnlich ist es bei uns auch noch. Der Vorbesitzer hat mit Nachbar zusammen ein 1000 Liter Fass versenkt und ne Handschwengelpumpe zur Wasserentnahme für beide Parteien installiert. Ich muss auch erst mal nachfragen, ob das Fass ne Entwässerung ins öffentliche Netz hat oder nicht. Vielleicht zählt das ja auch gar nicht. Keine Ahnung. Ich würde das Ganze auch nur fair finden, wenn ich hier einen 2. Zähler für Gartenbewässerung bekommen würde, aber das ist der Gemeinde zu aufwendig. |
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![]() Mitglied seit 13.02.2011 |
Hallo!
In unserem Merkblatt heißt es: "Veranlagt werden nur Flächen, die auch tatsächlich Niederschlagswasser über Rohre, durch Leitungen, offene Gräben, über Wege oder auf Grund des Geländegefälles (z.B. eine zum Straßeneinlauf geneigte Einfahrt) in die öffentliche Abwasseranlage einleiten (abflusswirksame Flächen). Rasen, Pflanzinseln, Beete und Flächen ohne Abfluss bleiben unberücksichtigt." Wenn das für deine Hütte zutrifft, müsstest du die Fläche wieder abziehen können. Grüße friederike |
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![]() Mitglied seit 11.01.2009 |
Hallo,
keine Panik, alles halb so wild. Der Name Abwassergebühresplitting erklärt doch schon alles. Die Abwassergebühren werden gesplittet, d.h. der Preis pro cbm Wasser reduziert sich und dafür zahlt man die versiegelten Flächen. Dies kann in den meisten Fällen sogar billiger als bisher werden. Wer hier mehr zur Kasse gebeten wird, sind Grundstücke mit sehr viel versiegelter Fläche wie z.B. bei einem Supermarkt mit Parkplatz oder andere große Firmengebäude mit sehr viel Dachfläche. Außerdem wird bei den meisten Gemeinden die Flächen unterschiedlich berechnet. Es gibt oft Berechnungen bei Pflastersteinen, Rasengitter (hier kann ein Teil des Wassers versinken) etc. Berechnet wird auch nur, was auch der Kanalisation zugeführt wird. Was in Zisternen läuft, muss in der Regel nicht gezahlt werden. LG Jule |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo Jule,
das stimmt so nicht ganz. Die Abwassergebühren werden berechnet wie auch sonst. Da kommt aber jetzt zusätzlich die Gebühr dazu für "versiegelte" Fläschen. Vermutlich wurde das in dem Bundesland bisher nicht bezahlt und ist neu als Gesetz. Als das bei uns ins RLP eingeführt wurde mussten wir ca 120 € zusätzlich im Jahr dafür zahlen. katir |
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![]() Mitglied seit 06.07.2001 |
Hallo,
als hier (NRW) in 2009 die Niederschlagswassergebühr eingeführt wurde, sank gleichzeitig die Abwassergebühr ... und zwar mehr, als die Niederschlagswassergebühr ausmachte. @ katir Hast du denn kontrolliert, ob die Abwassergebühren/m³ nicht preiswerter geworden sind? Gruß Sia |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
hallo Biene,
du brauchst für deine Gartenhütte nix berappen. Aber du kannst/sollst deiner Gemeinde darlegen, welche der sonst noch versiegelten Flächen das Niederschlagswasser auf deinem Grundstück versickern lassen. Ging bei uns ganz einfach durch Streichen der nicht zutreffenden Flächen. Und keine Angst, das, was die Gemeinde dir nicht glaubt, wird sie nachprüfen wollen, und dazu wird sie sich mit dir in Verbindung setzen. Gruß aus Nordbaden A Friend |
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![]() Mitglied seit 21.02.2007 |
@ Sia
die Niederschlagwassergebühren sind in in NRW den Abwassersatzungen der Städte und Gemeinden geregelt. Wir zahlen für diese Flächen schon ewig. LG Carrara Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen! |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo Sia,
ja habe ich..die wurden bei uns sogar noch erhöht. A Friend, es sind einige unbeaute Grundstücke in unserer Nähe . Die Eigentümer müssen genauso Oberfläschenentwässerung zahlen. Obwohl alle Grundstücke jetzt tiefer liegen wie die Strasse, es ist bei denen auch kein Kanalanschluß vorhanden. Einspruch hat in den Fällen nichts gebracht. katir |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
katir,
meine Antwort bezog sich ja nur auf Baden-Württemberg. Und ich bin mit der ausgefüllten Zweitfertigung des Bogens zur Gemeinde, und die haben meine Änderungen/Streichungen akzeptiert. In Anrechnung kommt also nur das Haus- Dachwasser und das Garagen-Dachwasser, denn nur das ist an den Kanal angeschlossen. Gruß A Friend |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo A Friend,
dann ist das sehr unterschiedlich in den Bundesländern. Gut für euch katir |
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![]() Mitglied seit 07.09.2008 |
Hallo,
bin auch aus dem Schwabenländle und habe das gleiche Problem. Muss A Friend zustimmen, ich bin auch zur Gemeinde und habe denen alles erklärt, wonach Entsprechendes gestrichen wurde. Grüßle Moni |
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![]() Mitglied seit 06.07.2001 |
@ carrara
Definitiv wurden hier bei uns die Niederschlagswassergebühr in 2009 eingeführt ... ich habe gerade nochmal nachgesehen. Dem voraus gingen noch entsprechende Fragebögen zu den versiegelten Flächen. Das "NRW" in Klammern sollte bedeuten, dass mein Wohnort in NRW liegt, nicht, dass es überall so ist .. ob und wann im übrigen NRW diese Gebühr eingeführt wurde, weiß ich natürlich nicht. |
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![]() Mitglied seit 14.02.2010 |
Hallo,
in Ba-Wü ist es so, wie A-Friend schreibt: nur die versiegelten Flächen, die über die öffentliche Kanalisation entwässert werden, müssen angegeben werden. Unsere Terrasse, das Gewächshaus, den kleinen gepflasterten Weg im Garten und ums Haus mussten wir nicht angeben. Anzugeben war allerdings die Hofeinfahrt. Für unser Porenpflaster bekamen wir einen Nachlass. LG Cacao_noir |
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