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Arbeitszeit am eigenen Bau

Vom 05.08.2011 06:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

taliafee Chefkoch


Mitglied seit 11.09.2005
1.487 Beiträge (ø0,61/Tag)
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Hallo,

kan mir jemand sagen, wo ich Informationen finde, wieviel Stunden ich täglich am priv.Bau (in dem konkreten Fall DACH) arbeiten darf?

Vermutlich such ich im www mit den falschen Schlafwörtern Was denn nun?

LG
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Vom 05.08.2011 07:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
985 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Hallo,

du bist als Arbeitnehmer verpflichtet, deine Arbeitskraft dem AG zur Verfügung zu stellen. Dafür bezahlt er dich. Dazu gehört auch die Regeneration der Arbeitskraft.

Dazu sagt das Fraunhofer Institut: (Stichwort Chronobiologische Arbeitsgestaltung)
Untersuchungen zeigen, dass eine anhaltende Missachtung der biologischen Rhythmen des arbeitenden Menschen dessen Leistungsbereitschaft, Auffassungs- und Konzentrationsfähigkeit, Denkvermögen, Reaktionsgeschwindigkeit und Geschicklichkeit einschränken.
Durch eine chronobiologisch günstige Gestaltung der Arbeit im zeitlichen Tagesverlauf können latente Leistungsressourcen genutzt und Fehlhandlungen verringert werden.

Das bedeutet, dass du innerhalb der Woche nur wenig Zeit in eigene Projekte stecken kannst. Der AG hat einen Anspruch auf einen ausgeschlafenen AN. Stichwort Dienstvertrag.

Am Wochenende sieht das anders aus.

LG Rieke
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Vom 05.08.2011 07:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
985 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Google mal nach: Ablauf eines Arbeitstages aus chronobiologischer Sicht (nach Zulley/Knab 2000)
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Vom 05.08.2011 07:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

taliafee Chefkoch


Mitglied seit 11.09.2005
1.487 Beiträge (ø0,61/Tag)
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Ja, Rieke, soweit ist es mir auch klar.

Wie verhält es sich, wenn man drei Wochen Urlaub hat und während dieser Zeit Dacharbeiten verrichtet?

LG
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Vom 05.08.2011 07:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Extraportion1982 Smutje


Mitglied seit 29.01.2010
839 Beiträge (ø0,99/Tag)
Hallo,

ich denke nicht, dass es da konkrete Vorgaben gibt. Wenn du soviel arbeitest, dass du deiner richtigen Arbeit nicht mehr nachgehen kannst, wird es natürlich schwierig. Aber ansonsten kannst du doch in deiner Freizeit machen, was du möchtest.

LG
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Vom 05.08.2011 08:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

BubuDaCook Suppenkoch


Mitglied seit 05.11.2003
1.508 Beiträge (ø0,48/Tag)
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Hallo,

geht ihr es dir jetzt darum, wie lange du arbeiten darfst oder wie lange du lärm machen darfst?

Weil arbeite darfst du privat, so lange du willst, nur krach machen nicht.

Grüße Bubu Lächeln
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Vom 05.08.2011 08:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

taliafee Chefkoch


Mitglied seit 11.09.2005
1.487 Beiträge (ø0,61/Tag)
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Hallo, bubu,

es geht mir tatsächlich nur um die Arbeitszeit. Ich meine, von einer Bekannten (leider keinen Kontakt mehr hin) gehört zu haben, dass die BG denen damals gesagt hat, sie dürften nur 8h/Tag arbeiten.

Gibt es eigendlich noch die "klassische" Mittagsruhe?

LG
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Vom 05.08.2011 09:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ro-Gi Suppenkoch


Mitglied seit 31.12.2009
1.744 Beiträge (ø1,99/Tag)
Hallo,

bezügl. der Mittagsruhe kannst Du Dich hier informieren:
wewewe.eurogrube.de/geld-und-finanzen/mittagsruhe.htm

Viele Grüße,
Ro-Gi
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Vom 05.08.2011 09:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

specht73 Suppenkoch


Mitglied seit 14.06.2006
1.219 Beiträge (ø0,56/Tag)
Zur Mittagsruhe ein Satz aus Wikipedia (Stichwort "Mittagsruhe"):

Pfeil nach rechts Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt es in Deutschland keine einheitlich gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe mehr, in der es verboten wäre, lärmintensive Tätigkeiten wie etwa Sägen, Hämmern oder Rasenmähen auszuüben. Pfeil nach links
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Vom 05.08.2011 09:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

specht73 Suppenkoch


Mitglied seit 14.06.2006
1.219 Beiträge (ø0,56/Tag)
@taliafee: Wenn man nur 8 Stunden am Tag arbeiten dürften, hätten viele Arbeitnehmer aber schon Probleme im "normalen" Job, da der doch regelmäßig mal über 8 Stunden hinaus geht.
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Vom 05.08.2011 09:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Piri Kaltmamsell


Mitglied seit 27.12.2005
3.638 Beiträge (ø1,55/Tag)
Hallo,
du darfst so lange arbeiten wie du willst, solange du niemanden störst.
Aufpassen musst du bei Lärm.

Du kannst z.B rund um die Uhr innen malern oder deinen Bau mit dem Besen kehren, du darfst aber nicht rund um die Uhr die Kreissäge laufen lassen um das Dachholz zuzuschneiden.
Vermeidbarer Lärm muss vermeiden werden.
Es geht also z.B nicht um 8.00 Uhr die Kreissäge anzuwerfen, 5 Minuten was zu schneiden und sie dann einfach bis 10.00 Uhr weiterlaufen lassen weil man da nochmal einen Balken schneiden muss.
Es geht auch nicht den ganzen lieben langen Tag auf der Baustelle rumzubrüllen (habe ich schon erlebt, Subunternehmer, wohl alle Mitarbeiter extrem "schwerhörig" Lachen, (nunja, sie mussten die Kreissäge übertönen) denen hat die vom Nachbarn gerufene Polizei mitgeteilt, dass sie in normaler Lautstärke zu reden haben und die Kreissäge bei Nichtgebrauch auszuschalten ist).

Welche Ruhezeiten einzuhalten sind kannst du bei eurer Gemeinde/Stadt erfragen. Man kann sich nicht an Firmen orientieren, für die gelten andere Zeiten.

LG Piri
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Vom 05.08.2011 09:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sia°Administrator - Chefkoch.de Team Hendlgriller


Mitglied seit 06.07.2001
8.982 Beiträge (ø2,26/Tag)
Hallo taliafee,

ihr müßtet doch für euer Bauvorhaben auch eine Unfallversicherung haben ... da gibts doch sicherlich Unterlagen zu, die du dir mal ansehen könntest.
Eine Begrenzung könnte in meinen Augen nur Sinn machen, um die Unfallgefahr zu mindern (obwohl ich es mir nur schwer vorstellen kann, dass es sie gibt) ... aber es wird hoffentlich kein Bauherr völlig übermüdet auf seinem Dach rumturnen. Na!

Gruß
Sia
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Vom 05.08.2011 09:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

jule-paule Hendlgriller


Mitglied seit 29.10.2007
3.945 Beiträge (ø2,36/Tag)
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Hallo

solange Du Deiner eigentlichen Arbeit pflichtbewußt nachgehst kannst Du doch in Deiner Freizeit machen was Du willst BOOOIINNNGG....

VG Jule
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Vom 05.08.2011 10:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Imandra80 Suppenkoch


Mitglied seit 24.06.2009
1.108 Beiträge (ø1,04/Tag)
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Mir ist nicht ganz klar...ist es dein eigener Bau? oder willst du in deinem urlaub bei jmd. am Dach arbeiten? Wenns dein eigenes Häusschen wird, kannst du bis zu später Stunde was tun. Natürlich immer gesetz den Fall das es ab 22h die nachbarn nicht belästigt Na!

LG Ima
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Vom 05.08.2011 11:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nick67  Sternekoch


Mitglied seit 12.09.2004
13.566 Beiträge (ø4,82/Tag)
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Moin!
Pfeil nach rechtsGooglesuchtext --> "(Stichwort Chronobiologische Arbeitsgestaltung) Untersuchungen zeigen" <-- Pfeil nach links
"Text aus urheberrechtlichen Gründen von Admin entfernt."

Das ist ja wohl Realsatire. Lies den Satz mal Ärzten und Schwestern im KH vor. Aber pass auf dass nix in der Nähe ist was als wurfgeschoss taugt... YES MAN

Du bist dem AG Deine Arbeitskraft schuldig. Sonst gar nix. Dass Du 110% fit sein musst und Deine privaten Belange dem Job unterzuordnen hast ist Wunschdenken kranker AG-Hirne

Gruesse, nick67

Let´s cook baby! -- There are 10 types of people in the world:
those that understand binary - and those that don't! -- Let´s cook baby!
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Vom 05.08.2011 11:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nick67  Sternekoch


Mitglied seit 12.09.2004
13.566 Beiträge (ø4,82/Tag)
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Moin!
Pfeil nach rechts Der AG hat einen Anspruch auf einen ausgeschlafenen AN Pfeil nach links
hat er nicht. Er hat Anspruch auf einen anwesenden AN, sonst nix.

Gruesse, nick67

Let´s cook baby! -- There are 10 types of people in the world:
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Vom 05.08.2011 11:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Eva1960  Sternekoch


Mitglied seit 12.10.2005
9.696 Beiträge (ø4,01/Tag)
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*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*

@Nick: Pfeil nach rechtsEr hat Anspruch auf einen anwesenden AN, sonst nix. Pfeil nach links Das glaube ich nicht, dass ein AG keinen Anspruch auf Leistung hat......denn der AN bekommt doch nicht sein Gehalt für die "bloße körperliche Anwesenheit".

Viele Grüße

Eva \"\"

*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*Kaufdiät*
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Vom 05.08.2011 11:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Imandra80 Suppenkoch


Mitglied seit 24.06.2009
1.108 Beiträge (ø1,04/Tag)
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Hust ich würde wenn unsere Leute nur "körperlich" anwesend sind sie nach Hause schicken und den Tag als unbezahlten Urlaub verbuchen...Wir als AG haben Rechte und Pflichten..genauso aber auch die AN! Und ich kann auf einer Baustelle keine unaufmerksamen oder unausgeschlafenen Mitarbeiter gebrauchen.
Ist übrigens schon mal vorgekommen und derjenige hat sich eher gefreut das er zuhause ausschlafen konnte Na!
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Vom 05.08.2011 11:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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naja - zumindest darf jeder AG, wenn seine AN nur "anwesend" sind, aber nicht die vertraglich vereinbarte Leistung bringen bzw durch Übermüdung ein Sicherheitsrisiko darstellen, über Konsequenzen nachdenken... Na!
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Vom 05.08.2011 11:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nick67  Sternekoch


Mitglied seit 12.09.2004
13.566 Beiträge (ø4,82/Tag)
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Moin!
Dass der anwesende AN auch seinen Job angemessen macht, sollte sich von selbst verstehen. Das meinte ich mit Anwesenheitspflicht... YES MAN vllt bisschen unklar ausgedrückt.


Gruesse, nick67

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Vom 05.08.2011 11:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
985 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Hi,

ich zitier mal kurz aus dem Arbeitsrecht:
Googlesuchtext --> "Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des Dienstvertrags nach § 611 BGB" <--
"Text aus urheberrechtlichen Gründen von Admin entfernt."

Der AN ist also durchaus zur Leistung verpflichtet, nicht nur zur Anwesenheit. Da würd sich ja jeder AG bedanken Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
Und zur Leistung gehört auch die Wiederherstellung der Arbeitsleistung durch Regeneration. Das gilt auch besonders für den Urlaub. Dazu gibt es etliches an Literatur und Rechtsprechung. Einfach googeln Lächeln

Grüßles
Rieke
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Vom 05.08.2011 11:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Imandra80 Suppenkoch


Mitglied seit 24.06.2009
1.108 Beiträge (ø1,04/Tag)
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Okay dann stimme ich Dir voll zu Nick Lächeln Aber wenn ich da an so manchen Azubi denke.....die meinen Anwesenheit reicht aus na dann...

Aber wir schweifen vom Thema ab Na!
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Vom 05.08.2011 11:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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wobei die "Erholungspflicht" im Urlaub rechtlich kaum durchzusetzen ist, Rieke (jetzt mal abgesehen von ganz offensichtlicher gewerblicher Tätigkeit während des Urlaubs)...

ob du nun in deinem Eigenheim im Urlaub oder am WE 10 Stunden am Tag mauerst - oder dir auf Malle den ganzen Tag lang in der Sonne das Hirn wegballerst und den Hautkrebs ranzüchtest - dein AG kann dir alleine mit der Begründung gar nix - es gibt keine Pflicht zu gesundem Lebenswandel zur optimalen Erhaltung deiner Arbeitskraft (das meinte wohl auch Nick)...-

sonst müssten Skiurlaube Kündigungsgrund sein - höheres Risiko, danach wegen kaputter Knochen erst mal KEINE Arbeitsleistung zu erbringen, haste auf deiner privaten Baustelle wohl kaum...
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Vom 05.08.2011 12:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
985 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Klar Grisou,

wo kein Kläger, da kein Richter. Und man kann sicherlich eine handwerkliche Tätigkeit zuhause als Ausgleich zur sitzenden Arbeit verkaufen. Und wie gesagt, es gibt jede Menge Auslegungen und Rechtsprechung zu dem Thema. War schon öfter Grund für Streitigkeiten.
Ob z.B. ein Dachdecker im Urlaub sein eigenes Haus eindecken dürfte und dafür täglich 10 h auf dem Dach wär? K.A. hab ich mich noch nicht mit beschäftigt. Aber der AG hätt durchaus Möglichkeiten dagegen zu argumentieren.

Und so ganz ohne Grund würd taliafee ja wohl nicht nachfragen.

Grüßles Rieke
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Vom 05.08.2011 12:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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dass es Streitigkeiten gibt heisst nicht, dass die Rechtsprechung den AG hier einen leicht einzusetzenden Hebel gibt...

taliafee hat von ner Bekannten "was gehört", deshalb fragt sie nach -

wenn ich körperlich an meinem Haus arbeite (statt mir am Stand nen Sonnenbrand und in der Strandbar nen Leberschaden zu holen) und fit an meinen Arbeitsplatz zurückkehre - kann mir Keiner was - womit auch ?

wenn ich dagegen jeden Tag nach der Arbeit bis in die Puppen noch am Haus maloche und den nächsten Tag in der Arbeit nur noch rumhänge - dann könnte ein AG unzufrieden werden und anfangen, mir was zu wollen...aber dafür wird sich kaum ne exakte Stundenzahl hier nennen lassen...

Den Punkt, an dem ich anfange, mich für mein Eigenheim körperlich kapputt zu schuften , den sollte ich nicht nur aus Arbeitsplatzgründen wohlweislich nicht erreichen - das gilt aber für jede andere körperlich fordernde Tätigkeit, siehe Sport, zB...
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Vom 05.08.2011 13:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

taliafee Chefkoch


Mitglied seit 11.09.2005
1.487 Beiträge (ø0,61/Tag)
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Aaalso, es sitzt uns kein AG im Nacken, der uns vorschreibt, im Urlaub sollen wir uns erholen.
Da wir leider das Dach u.a. witterungsbedingt NICHT im Zeitraums unseres Urlaubs fertig stellen können, werden wir auch nach Feierabend weitermachen (müssen). AG ist sehr kulant und natürlich stellen wir selbst sicher, daß die Arbeitskraft am Tag voll gegeben ist.

Es geht nur darum, dass wir einen kleinlichen Nachbarn hier haben, der uns u.U. solche Dinge anhängen möchte (Wer was finden will zum Stänkern, der findet auch was) und ich möchte einfach vorbereitet sein (ich weiß nämlich schon, daß noch was kommen wird... ! dem Nachbarn geht unsere Baustelle nämlich ziehmlich gegen den Strich - warum auch immer)

LG
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Vom 05.08.2011 13:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.550 Beiträge (ø8,71/Tag)
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da mach dir mal keine Sorgen, Grisou hat es geschrieben wie es ist. Solange deine Arbeit nicht darunter leidet, kannst du privat auf deiner eigenen Baustelle so viel arbeiten, wie du willst. Ob es deinem Nachbarn nun passt, oder nicht.




Gruß

Heinz



Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!
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Vom 05.08.2011 13:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
985 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Tja, taliafee,

dann überprüf am besten mal die Lärmbestimmungen bei dir im Ort. Im Zweifel beim Bauamt nachfragen. Auch ein Blick ins Nachbarschaftsgesetz (ist Ländersache) kann helfen.

Ob die Berufsgenossenschaft da was zu melden hat? K.A., frag doch einfach mal nach.

Bei uns ist es z.B. so, dass sich die Nachbarschaft geeinigt hat, die Mittagspause wegfallen zu lassen. Es werkelt jeder am WE auch von 13.00-15.00. Auch Rasenmäher hört man da fleißig. Dafür ist abends schon um 19.00 Schluss, damit man in Ruhe grillen oder auf der Terrasse sitzen kann.

LG Rieke
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Vom 05.08.2011 13:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

BubuDaCook Suppenkoch


Mitglied seit 05.11.2003
1.508 Beiträge (ø0,48/Tag)
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Hallo nochmal,

in deiner Freizeit auf deiner Baustelle, kannst du arbeiten so lange du kannst und willst. Wenn Dir da was passieren sollte, greift ja auch nicht die BG, von daher interessiert die das in dem Fall auch nicht.

Hast du mit deinem Nachbarn schon mal das Gespräch gesucht, ich hab das bei größeren Renovierungen eigentlich immer gemacht. Bin einfach zu den Nachbarn hin, hab mich vorgestellt, Ihnen erklärt was ich mache und natürlich angeboten das sie sich jederzeit melden können wenn sie was stört... So nimmst du dem stänkerer gleich mal den Wind aus den Segeln.

Würde mich wegen Ruhezeiten, bei der Stadt erkundigen. Auch wenn sie nicht mer gültig sind. Ist für Nachbarn mal ne Stunde ruhe vom Baustellenlärm oft Seelenbalsam.

Grüße Bubu Lächeln
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Vom 05.08.2011 14:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

elfchen01  Suppenkoch


Mitglied seit 08.02.2010
1.936 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Moin,

dein Nachbar kann so viel gegen deine Arbeit auf dem Bau haben, wie er möchte...................es nützt ihm bloß nichts.

Du wirst deinen Bau sicherlich bei der Bauberufsgenossenschaft angemeldet haben. Die sind nämlich dafür zuständig, falls du auf dem Bau einen Unfall hättest. Außerdem wirst du sicherlich die Lärmschutzbestimmungen deiner Gegend einhalten.

Damit bist du auf der sicheren Seite und dein Nachbar kann sich allein vor sich hin ärgern.


Liebe Grüße

Elfchen


Selber denken macht schlau!
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Vom 05.08.2011 14:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Imandra80 Suppenkoch


Mitglied seit 24.06.2009
1.108 Beiträge (ø1,04/Tag)
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ich stimme Elfchen zu. Solange Ihr Ruhezeiten (und die gibt es überall untrschiedlich, frag beim Bürgerbüro oder Hochbauamt) einhaltet ist es eine zumutbare Sache für den Nachbarn. Aber wie auch schon jmd. schrieb vielleicht sagt ihr ihm vorher Bescheid das er sich drauf einstellen kann? Gerade ältere Menschen reagieren dann ganz anders wenn sie mit einbezogen werden.

Und ich hoffe ihr haft euch selbst versicht bei der BG-bau? Sind ganz nette leute am tele da und auch per Email geht das wunderbar!

Bubu dein satz stimmt leider nicht ganz...

Googlesuchtext --> "Grundsätzlich sind alle Personen, die der Bauherr" <--
"Text aus urheberrechtlichen Gründen von Admin entfernt."



Quelle siehe unten


wewewe. bgbau.de/d/pages/versicherte1/bauhelfer/index.html

da gibt es auch ein merkblatt für Bauherrren! Lest Euch das mal durch Na!
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Vom 05.08.2011 15:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

taliafee Chefkoch


Mitglied seit 11.09.2005
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Hallo, Imandra,

aber Bubu hat doch Recht: Wenn mir was passiert, dann greift die BG NICHT.

Ob und in welchem Umfang die BG bei Bauhelfern eingreift, ist eine andere Sache (z.B. Urteil Sozialgericht Düsseldorf AZ S 6 U 119/06). Meldungspflichtig sind aber ALLE Helfer...

LG
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Vom 05.08.2011 18:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nick67  Sternekoch


Mitglied seit 12.09.2004
13.566 Beiträge (ø4,82/Tag)
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Moin!
Danke fürs Übersetzen, grisou! Und Rieke, Deine Unstimmigkeiten werden regelmäßig zuungunsten des AG entschieden.

Zitat: Pfeil nach rechts Arbeitsrechtlich ist der Arbeitnehmer nicht zu einem bestimmten Arbeitserfolg verpflichtet, sondern zur Erbringung eines Dienstes. Er muss dabei nur sein Leistungsvermögen angemessen ausschöpfen. Wer also nicht mehr kann, von dem darf man nicht mehr erwarten. Außer: Er fällt in seiner Leistung deutlich hinter den Kollegen zurück. Pfeil nach links Zitat Ende. Quelle Googlesuche --> "buisness-wissen" <-- "Link von Admin entfernt"

Und was der AN in seiner Freizeit anstellt, ist seine Sache solang er dabei nicht grob fahrlässig seine Arbeitskraft gefährdet.
OT: wer mit ner akuten Bronchitis krank geschrieben ist und raucht riskiert ne Kündigung. Denn das Rauchen unterwandert den Heilungsprozess, und hier ist der AN sehr wohl verpflichtet so schnell wie möglich wieder fit zu werden.


Let´s cook baby! -- There are 10 types of people in the world:
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