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Kann ich fristlos kündigen?

Vom 28.07.2010 11:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DieVenusfalle Suppenkoch


Mitglied seit 21.07.2005
726 Beiträge (ø0,29/Tag)
Hallo ihr Lieben,

ich habe momentan ein Problem und vielleicht kennt sich der ein oder andere in der Sachlage etwas aus.

Folgendes:
Ich bin vor 5 Jahren etwa in meine jetzige Wohnung gezogen.
Der Verwalter hat mir damals vor Zeugen zugesagt das der Garten noch gerichtet wird, da ich nur eine Wohnung mit Garten für meinen Sohn wollte.
Das Haus wurde damals gerade bezugsfertig gemacht, nachdem sie es wegen Denkmalschutz nicht abreissen durften. Dementsprechend war der Garten voll mit Bauschutt.
Auch im Mietvertrag wurde festgehalten dass der Garten auf deren Kosten noch gerichtet wird.
Laut des Verwalters hat er uns damals zugesichert dass der Garten im Sommer gemacht werden sollte. (Wir zogen Januar ein)

Im Sommer haben mein Partner und ich angefangen den Garten selbst etwas auszumisten, Bauschutt weg etc.
Der Verwalter starb dann und ein neuer wurde eingestellt.

Nun sitz ich hier 5 Jahre schon in der Wohnung und der Garten wurde immernoch nicht fertig gestellt.
Auf Anfragen meinerseits kommt immer nur schriftlich die Antwort:
Zu gegebenen Zeitpunkt.

Genauso steht uns auch laut Mietvertrag ein Parkplatz zu.
Der alte Verwalter hat uns damals einen Parkschein ausgehändigt, der ein halbes Jahr gültig war.
In dem Dorf in dem ich wohne gibt es kaum Parkplätze und die Parkerlaubnis muss bei der Stadt genehmigt werden.
Nachdem der Verwalter ja gestorben ist, bekomme ich auch keinen Parkausweis mehr.
Der Verwalter sagt, wäre nicht möglich.
Steht aber im Mietvertrag, sowie mündliche Absprache.

Ich habe nun die Schnauze voll, fühle mich dabei ziemlich veräppelt und möchte ausziehen.

Ich werde in 1 Woche zu meinen Partner fahren mit dem ich gern zusammen wohnen würde. Wenn wir nun dort eine neue Wohnung finden, kann ich diese Wohnung aufgrund dieser Dinge fristlos kündigen?

Liebe Gruesse

Eure Venus
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Vom 28.07.2010 11:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
13.849 Beiträge (ø7,93/Tag)
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Hallo,

nein, kannst du nicht. Du kannst nur ordentlich kündigen.

Liebe Grüße
Salvy

"Wer nichts weiß, muss alles glauben" (Marie von Ebner-Eschenbach)
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Vom 28.07.2010 11:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

vanzi7mon  Sternekoch


Mitglied seit 23.11.2008
3.346 Beiträge (ø2,61/Tag)
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Hallo Venus,

ich würde mit dem Mietvertrag zum Mieterverein gehen und nachfragen oder zur Verbraucherberatungsstelle. Solche rechtlichen Auskünfte müssen hieb- und stichfest sein. Es ist gut möglich das du ausziehen kannst, musst aber bestimmt vorher eine terminlich datierte, also befristete Möglichkeit der Mängelbeseitigung einräumen.

Lieben Gruß und eine gute Zeit
vanzi7mon

Zuviel des Guten kann manchmal wunderbar sein.
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Vom 28.07.2010 12:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

crinolinette Smutje


Mitglied seit 17.01.2008
2.906 Beiträge (ø1,83/Tag)
Hallo Venus,

erkundige dich gleich mit, ob du nicht die Miete mindern kannst. Schließlich bezahlt man für Garten, Terrasse, Balkon und Stellplatz jeweils eine höhere Miete, als wenn man das nicht zur Verfügung hat.

LG

crinolinette
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Vom 28.07.2010 12:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ritchie.S Chefkoch


Mitglied seit 18.05.2004
27.358 Beiträge (ø9,33/Tag)
Huhu....


Frostlos kannste bestimmt nicht kündigen, auch bei der Mietminderung wäre ich vorsichtig, immerhin hast Du die Mängel einige Zeit hingenommen.

Du hättest sie zeitnah anmahnen müssen.

Aber wie oben schon erwähnt, lass Dich von Profis beraten, die wissen was da zu tun ist.



Grüße
Ritchie\"\"
₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪
Grillen, Chillen, Promillen
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Vom 28.07.2010 12:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Patzi  Chefkoch


Mitglied seit 19.10.2002
6.595 Beiträge (ø1,88/Tag)
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Pfeil nach rechts Frostlos kannste bestimmt nicht kündigen... Pfeil nach links Wenn sie noch vor dem Wintereinbruch kündigt, dann schon.... 'Die EG-Gesundheitsminister: Rauchen gefährdet die Gesundheit' hechel...

Sorry Ritchie, aber bei DER Vorlage.... Na!

~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~

Liebe Grüße von Patzi \"\"

\"\"
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Vom 28.07.2010 12:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.550 Beiträge (ø8,71/Tag)
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dabei meinte Ritchie frustlos ...

Gruß

Heinz
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Vom 28.07.2010 12:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Patzi  Chefkoch


Mitglied seit 19.10.2002
6.595 Beiträge (ø1,88/Tag)
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Achsooooooo....... BOOOIINNNGG.... Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen ...

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Liebe Grüße von Patzi \"\"

\"\"
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Vom 28.07.2010 12:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ritchie.S Chefkoch


Mitglied seit 18.05.2004
27.358 Beiträge (ø9,33/Tag)
Huhu....

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Grüße
Ritchie\"\"
₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪
Grillen, Chillen, Promillen
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Vom 28.07.2010 12:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DieVenusfalle Suppenkoch


Mitglied seit 21.07.2005
726 Beiträge (ø0,29/Tag)
Hallo

danke schon mal für euere Ratschläge. Ich hab den Mieterschutzbund nun kontaktiert, leider ist da nur einmal in der Woche einer hier Welt zusammengebrochen und ich bin mir nicht sicher ob sie mir als Nicht-Mitglied Auskunft über die Rechtslage geben können. Was denn nun?

Über eine Mietminderung habe ich schon oft nachgedacht, aber ich wollte keinen Streit verursachen und habs immer wieder im Guten versucht mit Anfragen deswegen.

Nur irgendwann hat auch meine Geduld ein Ende... nach 5 Jahren Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen

Liebe Grüsse
Venus
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Vom 28.07.2010 12:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
13.849 Beiträge (ø7,93/Tag)
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Hallo,

verfasse ein Schreiben, in dem du dem Vermieter eine Frist setzt. Weise auf die abweichenden Vereinbarungen des Vertrages hin. Danach kann man weiter sehen.

Liebe Grüße
Salvy

"Wer nichts weiß, muss alles glauben" (Marie von Ebner-Eschenbach)
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Vom 28.07.2010 13:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RainerB Sternekoch


Mitglied seit 07.05.2004
11.803 Beiträge (ø4,01/Tag)
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Hallo Venus!

Wenn Du eine gute RS-Versicherung hast, bist Du auf eine Mietgliedschaft im Mieterschutzbund nicht angewiesen. Wir hatten früher auch mal ein Problem mit Vermieter - RS verständigt und Anwalt genommen der sich damit auseinandersetzte. ......

Lächeln

Grüße
Rainer
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Vom 28.07.2010 13:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DieKalimera Hendlgriller


Mitglied seit 28.01.2002
3.083 Beiträge (ø0,82/Tag)
Huhu,
mal eine ganz blöde Frage... ich kann verstehen, dass du unzufrieden bist, keine Lust mehr hast dort zu wohnen und lieber zu deinem Freund ziehen möchtest. Aber du hast 5 Jahre ausgehalten, da wirst du doch noch die reguläre Frist einer ordentlichen Kündigung einhalten können... das sind im Normalfall 3 Monate (aber nagle mich jetzt nicht fest, ich glaube, dass es drei Monate sind). Oder ist es plötzlich soooo dringend?
LG
Kalimera
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Vom 28.07.2010 14:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

wiesel267  Tellerwäscher


Mitglied seit 13.11.2003
1.530 Beiträge (ø0,49/Tag)
Moin !

Danke @ DieKalimera, genau DAS wollte ich auch gerade schreiben! 5 Jahre lang hast Du es ausgehalten, hast Du in der Zeit jemals Fristen zur Beseitigung der Mißstände gesetzt ? Gibt es Schreiben, aus denen hervorgeht, daß Du um Abstellung der Mängel bittest ? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden seinerzeit angedroht und warum wurden sie nicht durchgesetzt ? Wenn nein, sieht die Rechtslage sehr "bescheiden" aus, da bleibt nur: ordentlich kündigen und ausziehen...das war´s

LG vom wiesel und
seinem Hunderudel
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Vom 28.07.2010 16:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JellyBelly123  Hendlgriller


Mitglied seit 30.08.2006
2.189 Beiträge (ø1,04/Tag)
Hallo Venus,

ich sehe es auch wie Kalimera und Wiesel: warum nicht noch die (i.d.R.) 3 Monate Kündigungsfrist abwarten? Nach 5 jahren ist es doch auch egal... Außerdem brauchst du ja auch eine gewisse Vorbereitungszeit um auszuziehen (Urlaub nehmen, Sachen packen, ggf. Sachen in der neuen Wohnung machen...)


VG
JellyBelly
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Vom 28.07.2010 16:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,69/Tag)
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Hi Venus,

Du solltest auch mal bald genau nachsehen, wie lange der Mietvertrag jetzt besteht. Meines Wissens sind es bis 5 Jahre 3 Monate Kündigungsfrist, darüber 6 Monate. Also schau, dass Du die Kündigung dann schreibst, bevor Du 6 Monate einhalten musst.

LG Nena
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Vom 28.07.2010 22:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

EnigmaBC Kartoffelschäler


Mitglied seit 12.01.2006
3.187 Beiträge (ø1,37/Tag)
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Hy !

NEIN , sie hat immer 3 Monate Kündigungsfrist !
Nur der Vermieter muß sich an längere Fristen halten .
Das wurde schon vor längerem gekippt !

LG Mona

Aber ich würde auch sagen : Mietminderung und ordentliche Kündigung !!!
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Vom 30.07.2010 18:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,69/Tag)
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Hi Mona,

stimmt ja, das hatte ich schon wieder vergessen. Danke für den Hinweis!

LG Nena
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Vom 30.07.2010 22:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ck-gitti Smutje


Mitglied seit 27.05.2009
1.190 Beiträge (ø1,09/Tag)
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hallo,
finde auch, wenn man so lange ausgehalten hat kommt es auf die kündigungsfrist
auch nicht mehr an. ( siehe vorherige kommentare. )
wenn bis dato keine schriftlichen einwendungen deinerseits bestehen sollte
die ordentliche kündigungsfrist schon eingehalten werden.

gruss ck-gitti
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