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Nebenkostenabrechnung nachfordern?

Vom 11.05.2010 10:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

00Seppel Küchenjunge


Mitglied seit 20.01.2010
144 Beiträge (ø0,17/Tag)
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Hallo...
vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
ich habe für 2008 noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Wenn ich sie nachfordere, bekomme ich dann noch etwas zurück, bzw.
muss ich dann etwas nachzahlen?
Oder sind die Fristen dafür abgelaufen?

lg SEppel
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Vom 11.05.2010 10:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

renkleov  Sternekoch


Mitglied seit 11.03.2005
12.728 Beiträge (ø4,83/Tag)
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\"\"

google einfach mal nach Nebenkostenabrechnung Na!



Liebe Grüße Angelika

Ach ja, Büffelmozzarella, den kenn ich. Das tut den Tieren ja so grauenhaft weh, wenn man den da pflückt. (Horst Lichter)
Lachen Lachen
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Vom 11.05.2010 10:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bajadera Chefkoch


Mitglied seit 25.05.2006
7.968 Beiträge (ø3,63/Tag)
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Hallo,

wir hatten gerade die gleiche Situation. Da wir uns sicher waren, dass wir eine Rückzahlung erwarten konnten, haben wir darauf bestanden und sie nun auch bekommen.
Wenn dagegen DU eine Nachzahlung leisten müsstest, musst du es nicht tun, denn die entsprechende Frist ist am 31.12.2009 abgelaufen.

LG bajadera
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Vom 11.05.2010 11:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

00Seppel Küchenjunge


Mitglied seit 20.01.2010
144 Beiträge (ø0,17/Tag)
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super bajadera,
vielen DANK!
genau das wollte ich wissen!!!

gruß

Sepp
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Vom 11.05.2010 11:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

versatil Chefkoch


Mitglied seit 06.11.2004
5.766 Beiträge (ø2,09/Tag)
Hi Sepp,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Aussage von bajadere sooo richtig ist. Meines Wissens nach, MUSS die Abrechnung vom Vermieter innerhalb EINES Jahres NACH der Ablesung erstellt werden - danach hat er keinen Anspruch mehr auf evtl. Nachforderungen. Wie das mir Rückzahlungen ist vermag ich nicht zu sagen.

LG
Jürgen
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Vom 11.05.2010 12:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bajadera Chefkoch


Mitglied seit 25.05.2006
7.968 Beiträge (ø3,63/Tag)
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Wir haben diese Auskunft vom örtlichen Mieterschutzverein bekommen. Daher denke ich, dass es so übertragbar ist.

LG bajadera
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Vom 11.05.2010 14:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.882 Beiträge (ø3,5/Tag)
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Hallo!

Ich schließe mich an:

Der Vermieter ist verpflichtet, bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung zuzustellen. Wenn er das nicht tut - weiß das der Mieter ja aber immer erst NACH Ablauf dieser Frist. Daher KANN der Mieter danach noch eine Abrechnung einfordern - vor allem dann, wenn er denkt, das würde sich lohnen, sonst wärs ja blöd. Na!

Ich weiß aber jetzt nicht, ob das ewig so geht - oder obs dann dafür auch wieder Fristen gibt. Also wenn Du denkst, dass es Geld zurückgibt - dann schnell handeln.


Sonnige Grüße vom Bäumchen \"\"

Leben - es gibt nichts Selteneres auf dieser Welt.
Die meisten Menschen existieren, weiter nichts.

- Oscar Wilde -
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Vom 11.05.2010 14:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

summertime26  Hendlgriller


Mitglied seit 10.06.2008
2.023 Beiträge (ø1,4/Tag)
hallo, musst mal nachrechnen von der davor was das datum angeht.(abgelesen usw. ) die von 2008 muss 2009 also inerhalb 1 jahres da sein bei dir . is sie das nicht d.h. kommt sie später also is es mehr als 1 jahr her is die sache verjährt von beider seiten. kenn mich bißl aus mit sowas was vermietung usw. angeht.






Lieben Gruß Summertime
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