Welche Renovierungsarbeiten bei Auszug nach 17 Jahren
|
|||||
![]() Mitglied seit 22.10.2008 |
ich habe folgendes Problem : Am 28.2.2010 ist meine fast 92 jährige Schwiegermutter nach einem Schlaganfall zu ihrer Tochter mit ins Hessenland gezogen,da sie nicht ins Altenheim wollte.Nach dem meine Schwägerin alles in Mölln geregelt hat, kümmern mein Mann und ich uns um die Wohnungsauflösung. Der Vermieter hat eine Mängelliste aufgestellt. Wir sollen alle Tapeten, die Teppichböden die Schwiegermutter vom Vormieter übernommen wurden, entfernen. Damit hat meine Schwägerin eine Firma beauftragt, die einen nicht ganz billigen Kostenvoranschlag machte.(1500€)Die Firma entsorgt auch die alten nicht mehr brauchbaren Möbel.Alles andere geht ins Sozialkaufhaus. Frage,was müssen wir wirklich machen? Auch habe ich im Internet alles recherchiert, was mir einfiel. Vielen Dank für Eure Hilfe Liebe Grüsse Annewi |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
Hallo Annewi,
hast du den Mietvertrag vorliegen? Nach dem neuesten Mietrecht brauchst du heute während eines Mietverhältnisses nur noch einmal zu renovieren. Entweder beim Einzug oder beim Auszug. Wie wurde die Wohnung damals übergeben? Soweit im MV stehen sollte: "Schönheitsreparaturen: Küche und Wohnzimmer alle 3 Jahre, Schlafzimmer 5 Jahre...." oder so ähnlich so gilt das heute nicht mehr. Ich hab grad eine Wohnungsauflösung hinter mir Wir haben damals auch einen Wohnungsflohmarkt gemacht und sind dabei sehr viel losgeworden, weil wir das Glück hatten, dass sich eine Familie gemeldet hat, die sich gerade einrichtete und froh war, vieles günstig zu bekommen. Ansonsten ist aber Sozialkaufhaus nicht das Schlechteste. Damit haben wir auch gearbeitet was Kleidung Schuhe und Bücher betrifft. Das wichtigste ist jetzt erst mal der Mietvertrag. Falls ihr nicht Mitglied eines Mietervereins seid würde sich eine anwaltliche Erstberatung diesbezüglich auch lohnen. Dann seid ihr auf der sicheren Seite. Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, warum ihr die Wohnung mit "nackten Wänden" ohne Tapete übergeben sollt. Entweder man verlässt die Wohnung besenrein (bei Einzugsrenovierung) oder man muss alles neu tapezieren oder streichen. LG Petra |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 22.10.2008 |
Liebe Petra,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Beim Einzug hat Schwiegermutti alles tapierzieren lassen aber dann nie wieder. Da in der Wohnung nie geraucht wurde, sieht man kaum, wo Bilder gehangen haben. Küche und Bad sehen nicht mehr so toll aus, aber ich glaube,das liegt auch an der billigeren Tapeten. Den Mietvertrag habe ich zur Zeit nicht vorliegen, da ich in HH wohne, und wir nach Mölln fahren müßten. Muß noch mal mit meine Schwägerin sprechen. Hausflohmarkt kommt nicht in Frage.Z.Zt. kann uns auch keiner aus der Familie helfen. Kinder sind beruflich sehr eingespannt. Mein Mann wird auch schon 70. Aber wir werden es schon wuppen.Mein Mann machte mich auf ein Urteil zum Mietrecht aufmerksam. Habe alles mögliche im Netz gefunden, aber das ,was ich suche, nicht. Im Mieterverein sind wir nicht, haben seit 30 Jahren mit unsrem Vermieter keine Schwierigkeiten. Viele Grüsse und ein dickes Dankeschön Annemarie |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 24.02.2009 |
Hallo Annemarie,
da Deine Schwiegermutter bei Einzug renoviert hatte, muß bei Auszug nichts gemacht werden. Die Wohnung sollte besenrein übergeben werden. Ich vermute, der Vermieter will Kosten sparen und versucht deshalb, Euch die Entfernung der Tapeten auf's Auge zu drücken. An Deiner Stelle würde ich diese Arbeiten nachdrücklich schriftlich ablehnen, mit genau dieser Begründung. LG Sanja |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 14.03.2006 |
Hallo!
Na, so einfach wie Sanja sehe ich das nicht. Du schreibst, dass die Schwiegermutter die Tapeten und Teppiche vom Vormieter übernommen hat, wenn ich das richtig verstanden habe. Nun, dann ist das aber nicht das Problem des Vermieters. Entscheidend ist schon, was im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll bei Einzug steht. Das nach so langer Zeit diese Dokumente vielleicht nicht mehr aufzufinden sind (Übergabeprotokoll) bzw. vielleicht damals überhaupt keines erstellt wurde, wäre nicht selten. Ich würde mich einfach mal nett und freundlich mit dem Vermieter unterhalten/ einigen. Rechtslage hin oder her: Dass eine Wohnung nach 17 Jahren (!) nicht einfach nur besenrein übergeben, sondern tapeziert oder gestrichen wird, halte ich persönlich für eine Sache des Anstandes. Meine Meinung. Alles Gute, Lilly78 |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 11.07.2007 |
ich würde sagen, es ist entscheidend was im Mietvertrage steht. Übergabe renoviert oder unrenoviert.
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 27.03.2005 |
Hallo
das ist aber heute nicht mehr so bzw. nach aktuellem Mietrecht ist es einfach so, dass man die Tapete beim Auszug entfernt. Der neue Mieter bekommt die Wohnung "nackt" und kann dann nach eigenem Geschmack tapezieren. Ähnlich mit Teppichboden. Wenn der nicht von Anfang an mit zur Wohnung gehörte, muss der raus. Und: so ein Riesenaufwand ist das doch nicht. Muss man halt ein Wochenende für einplanen, incl. Möbelabtransport lg eifelkrimi |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
@Lily
die Vermieterin will aber nicht neue Tapeten sondern "nackte Wände". Ich kann mir auch denken warum. Dem neuen Mieter wird sie nämlich garantiert eine Einzugsrenovierung "auf's Auge drücken", weil das heute sehr beliebt ist. Jeder streicht beim Einzug so wie er will und kann dann besenrein verlassen. @annewi Ich such mal ob ich das Urteil finde wegen der Schönheitsreparaturen. Mach dir mal keine Sorgen dass du den MV nicht da hast. Das muss der Vermieter ja nicht wissen. Der Vermieter weiß genau dass ihr unter Druck steht und das nutzt er natürlich aus. Ich glaube mit "freundlichem Gespräch" kommt ihr da nicht weiter und mit Anstand hat das nichts zu tun. Hab das BGH Urteil gefunden: Googel mal nach "BGH, VIII ZR 308/02". Da findest du auch das ganze Urteil als PDF Datei. Ich würde den Vermietern einen freundlichen Brief schreiben und auf das Urteil hinweisen. Dann siehst du ja wie sie reagieren und kannst dir überlegen, ob du dir einen Anwalt nimmst oder auf die Forderung der Vermieter eingehst. Was passiert denn mit der Wohnung nach Übergabe? Bieten die Vermieter sie schon an? Falls ja was steht dort bezüglich evtl. notwendiger Renovierung? LG Petra |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
@eifelkrimi
wo hast du diese Weisheit her? Es gibt heute nur noch eine Renovierung, entweder bei Ein- oder bei Auszug. Ausnahme allenfalls bei Messi-Wohnungen oder wenn etwas über Gebühr vergammelt wurde. Aber das dürfte hier wohl nicht zutreffen. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 22.10.2008 |
Hallo Ihr Lieben,
auf diesem Wege möchte ich mich bei allen recht herzlich bedanken , die mir mit Rat geholfen haben. GöGA und ich haben das Problem lösen können, wir haben nochmals den Mietvertrag eingesehen. Dann habe ich gestern noch mit dem Vermieter gesprochen. Er war sehr freundlich , meinte, nach so vielen Jahren wäre nicht einmal renoviert worden.er hätte noch mehr von uns fordern können. Ich habe auch keine Lust, mich mit mehr herumzuschlagen. Schließlich hat Schwiegermutter all die Jahre die Renovierung gespart. ( Heute wird sie 92 Jahre alt.) Außerdem müssen wir nicht zahlen. Nochmals herzlichen Dank an alle, Eure Annemarie |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Henglein
Rama Cremefine






























