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Todesfall und Eigentumswohnung

Vom 25.02.2010 22:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isaviv  Hendlgriller


Mitglied seit 29.01.2008
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Hallo ihr alle,

ich kenne mich leider nicht wirklich in Finanzdingen aus, bisher habe ich immer zu wenig verdient um mich mit der Materie wirklich auseinandersetzen zu können. Ich habe morgen auch einen Termin mit einem befreundeten Immomakler, wollte aber mal nachfragen ob es hier noch ein paar Experten gibt. Am Dienstag haben wir auch einen Termin bei der Bank, dort möchte ich möglichst gut vorbereitet eintrudeln, damit die unsere Situation nicht ausnutzen.

Ich finde die Situation schon fast desaströs.....

das ist die Situation: Die Oma meines Freundes ist gerade verstorben, sie lebte zusammen mit meiner (fast) Schwiemu in der Eigentumswohnung der Schwiemu. (Hoffe, das das klar ausgedrückt ist)

Nun haben wir folgende Daten, Probleme und Fragen:

- Eigentumswohnung in einem 7 Stockwerke-Haus mit ca. 110 qm auf 4 1/2 Zimmern (5ter Stock) Baujahr 78/79

- die Wohnung ist noch nicht abgezahlt, noch lange nicht !

- die Rente der Schwiemu deckt gerade die laufenden Kosten der Whg, ohne das Geld der Oma bleibt ihr nichts zum Essen ect.

- d.h. wir müssen verkaufen oder vermieten, wobei wir eher zum Vermieten neigen, da die Immobilienpreise z.Zt. so schlecht sind (Wie seht ihr das ?)

- die Wohnung wurde LAKRA gefördert, auch diese Kredite (3 Stück) laufen noch !

- Durch die Lakra-Gelder darf man nur an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vermieten (was ja auch völlig in Ordnung ist, doch darf die Miete halt nicht zu hoch sein)

- Die Raten für die Wohnung sind für mich seltsam: eine monatliche Rate (für das Bankdarlehen) beträgt 429 € davon sind ca. 260 € nur Zinsen Jajaja, was auch immer! , wäre es nicht vernünftig diesen Kredit umzuschulden ??? Und gibt es wirklich gute, unabhängige Berater in diesem Sektor ?

- ich weiss auch, dass es "umgekehrte Hypotheken" gibt. Kennt sich jemand damit aus ? Da gibt es wohl auch Modelle, bei denen man die Wohnung untervermieten kann ???

wir brauchen dringend Hilfe, mein freund und seine Brüder haben nie wirklich mit dieser Materie zu tun gehabt, und wir können uns im Moment auch nur über Freunde und Bekannte helfen, da durch die Beerdigungskosten das geld schon wieder knapp ist. Die Kosten für die Wohnung sind für März noch bezahlt, aber dann wirds echt eng, d. h. wir stehen auch unter einem gewaltigen Zeitdruck.

Es wäre toll, wenn der Eine oder die Andere hier mit Ratschlägen helfen könnte.

falls ihr für Tipps ect, noch weitere Zahlen und Daten benötigt sagt bitte Bescheid.



Lg isaviv

Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele (Cicero)
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Vom 25.02.2010 22:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
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Hallo isaviv,

normalerweise müsste das LAKRA Darlehen günstiger sein als das, was es sonst noch gibt, aber bei Ba-Wü kenne ich mich nicht so gut aus. Beim googlen danach liest es sich aber gut. Also nicht voreilig kündigen! Zumal beim Umschulden wieder neue Gebühren und Provisionen zu zahlen sind. Bei den 429 € handelt es sich wahrscheinlich um eine Annuiät, d.h., dass dieser Betrag jeden Monat über die gesamte Laufzeit des Darlehens zu zahlen ist. Die Annuität besteht aus einem Teil Tilgung und dem Rest Zinsen. Derzeit sind die Zinsen noch recht hoch (wahrscheinlich ist das Darlehen noch nicht so alt), aber sie sinken langsam und die Tilgung wird höher. Ähnlich sind alle solche Darlehen gestrickt.

LG von UTee
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Vom 25.02.2010 22:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

schnapperin Hendlgriller


Mitglied seit 09.03.2004
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Hallo isaviv,
für genauere Antworten würde ich mehr Infos benötigen, gerne auch per pm - bezüglich der Rate.

LG schnapperin
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Vom 25.02.2010 22:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isaviv  Hendlgriller


Mitglied seit 29.01.2008
1.749 Beiträge (ø1,11/Tag)
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Hallo UTee,

habe mich da wohl falsch ausgedrückt.

es gibt ein "normales" Bankdarlehen = 429 € monatlich. dieses Darlehen ist wohl schon recht alt, aber dazu kann ich morgen geaueres sagen, ich werde es nochmal durchlesen

Die LAKRA-Darlehen ( 3 zusammen) = 250 € halbjährlich !!!

Nebenkosten für Whg = 360 monatlich


monatliche Rente = 940 €


Lg isaviv

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Vom 25.02.2010 22:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Allegro  Sternekoch


Mitglied seit 25.09.2005
14.463 Beiträge (ø5,94/Tag)
Hallo isaviv,

und Deine Fast-Schwiegermutter ist vorher noch nie auf den Gedanken gekommen, dass ihre Mutter nicht mehr allzulange leben könnte und dann die Rente wegfällt und sie sich die Wohnung dann nicht mehr leisten kann ? BOOOIINNNGG....
Tja, wenn man so blauäugig an so was rangeht, hat man natürlich ein Problem.

Da fällt mir eigentlich nur ein: guckt Euch doch z.B. bei Immo-Scout mal die gängigen Immobilienpreise für Wohnungen ähnlicher Art im gleichen Ort an; dann seht Ihr, ob es sich überhaupt lohnt, an einen Verkauf zu denken.

Des weiteren würde ich sofort das Gespräch mit den betreffenden Banken suchen und ihnen die Situation darlegen; vielleicht ergibt sich da ja auch eine Lösungsmöglichkeit. Vor allem wundert mich, dass ja eigentlich beim Abschluss der Finanzierung nachgewiesen werden musste, dass der Kapitaldienst auf Dauer !!! tragbar ist.

Ansonsten könnte vielleicht auch ein Termin bei einer Schuldnerberatung Hilfe bringen.

Viele Grüße - Allegro


Die Sterne .... die sind Gott außerordentlich gut gelungen.

Zitat aus dem Film "Das Beste zum Schluss"
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Vom 25.02.2010 22:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kyri Hendlgriller


Mitglied seit 07.04.2002
30.955 Beiträge (ø8,36/Tag)
Hallo!

Habt Ihr schon alle Unterlagen gesichtet? Ist evtl. irgendwas über eine Lebensversicherung abgesichert?

Käme evtl. für deine Fast-Schwiegermutter die Vermietung eines Teils der Wohnung in Frage?

Gruß
Kyri
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Vom 25.02.2010 22:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isaviv  Hendlgriller


Mitglied seit 29.01.2008
1.749 Beiträge (ø1,11/Tag)
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Hallo,

@ schapperin: schick Dir gleich Km . vielen lieben Dank

@ Allegro: das habe ich vergessen zu schreiben: die Wohnung wurde 79 gekauft, mit dem Mann der Schwiemu, der ist vor 9 Jahren auch sehr plötzlich und unerwartet verstorben, der Großvater musste ins Pflegeheim (schwere Altersdemenz) daher sind die beiden alten Damen zusammen in die vorhandene (bis dato vermietete) Eigentumswohnung gezogen. Natürlich war klar, dass die Omi nicht eewig lebt, aber es kam jetzt doch sehr plötzlich, erst sollte sie aus dem KH entlassen werden, und dann hatte sie am Tag vorher einen Schlaganfall.


Lg isaviv

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Vom 25.02.2010 22:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

aholl Kaltmamsell


Mitglied seit 08.06.2004
1.789 Beiträge (ø0,61/Tag)
Hallo,

könnt Ihr abklären, ob die Wohnung auf die Großmutter Deines Freundes im Grundbuch eingetragen ist und ob die Kredite auf sie laufen? Oder auf die Mutter des Freundes, also die Tochter der Oma?
Wenn die Wohnung noch lange nicht abbezahlt ist und eine hohe Finanzierung drauf ist und die Großmutter die Besitzerin war, sollte man überprüfen, ob es Sinn macht, das Erbe auszuschlagen, das ja eigentlich die Schulden für die Wohnung ist. Für die Ausschlagung eines Erbes hat man 6 Wochen Zeit.
Umschulden macht das Ganze noch teurer, wenn die Raten kleiner werden, wird der Zinssatz sicher noch höher und man zahlt noch ein vielfaches länger eine Wohnung ab, die dann ja auch über kurz oder lang intensive Renovierungsmassnahmen, auch im Gemeinschaftseigentum braucht, also wieder Geld.

Denkt dran, besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende, also in diesem Fall, weg mit der Wohnung, wenn sie nicht vernünftig zu finanzieren ist.

Alles Gute

Angelika
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Vom 25.02.2010 22:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isaviv  Hendlgriller


Mitglied seit 29.01.2008
1.749 Beiträge (ø1,11/Tag)
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Danke Kyri,

darüber haben wir auch schon nachgedacht. Geht leider wegen dem Schnitt der Wohnung schlecht. Lebensversicherung geht an Opa, der im Pflegeheim lebt. Daher darf Schwiemu das Geld nur verwalten und nicht für eigene Zwecke verwenden.


Lg isaviv

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Vom 25.02.2010 23:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isaviv  Hendlgriller


Mitglied seit 29.01.2008
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@ Angelika: Die Wohnung läuft auf die Mutter meines Freundes, sie hat sie 79 gekauft, mit ihrem Mann, der auch schon verstorben ist. Ich glaube ich habe das vorher nicht klar erklärt *ups ... *rotwerd* .

aber Du hast schon Recht mit dem Schrecken ohne Ende, vor dem hab ich grad die meisten Sorgen

Dankeschön


Lg isaviv

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Vom 25.02.2010 23:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Allegro  Sternekoch


Mitglied seit 25.09.2005
14.463 Beiträge (ø5,94/Tag)
Von welcher Finanzierungssumme reden wir denn eigentlich ?
Nach 30 Jahren Darlehenslaufzeit sollte eigentlich nicht mehr viel übrig sein ...

Vielleicht hilft dann auch unter Wert verkaufen und Darlehen tilgen, falls Sondertilgungen möglich sind.

Viele Grüße - Allegro


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Zitat aus dem Film "Das Beste zum Schluss"
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Vom 25.02.2010 23:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


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Hallo,

hmm, was würde es denn helfen, wenn deine Fast-Schwiemu die Wohnung vermietet? Die Miete würde wahrscheinlich die Kosten tragen (sind ja nicht nur Finanzierungskosten, ihr müsst ja auch noch was für Renovierungen an Haus und Wohnung zurücklegen). Aber sie müsste ja dann auch noch irgendwo wohnen. Ginge das mit der Rente?

Vll wär es wirklich besser, die Wohnung zu verkaufen, wenn die Finanzierung noch etliche Jahre läuft. Dann würde sie doch wohl mit einem kleinen Gewinn aus der Geschichte rauskommen, den sie zur Einrichtung einer neuen Wohnung hätte. Und brauchte keine Sorge vor evtl hohen Kosten haben, die sicherlich in der nächsten Zeit auf sie als Eigentümerin zukommen. Das Haus ist vom Ende der 70er. Da steht sicherlich einiges an Modernisierungen an. Und die gesetzlichen Vorschriften werden für Mehrfamilienhäuser sicherlich nicht weniger in Zukunft (Stichwort CO2 Reduktion).

LG RiekeS
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Vom 25.02.2010 23:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


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Nehme einige "sicherlich" zurück Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 25.02.2010 23:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isaviv  Hendlgriller


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Hi RiekeS und natürlich auch alle anderen,

ich habe mir grob ausgerechnet, dass die Wohnung mit ner Miete von knapp 1000 € ein Selbstläufer wäre, und Mutter dann noch ein wenig über hätte, wenn sie ne Wohnung mit ner Miete von ca 500-600 € mietet.

Das war aber nur ne grobe Rechnung, heut am Kaffetisch, werde mich da morgen nochmal dran machen.


Lg isaviv

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Vom 25.02.2010 23:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

aholl Kaltmamsell


Mitglied seit 08.06.2004
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Sag mal, wie hat denn die Bank die Finanzierung abgesichert? Gabs keine Lebensversicherung für den verstorbenen Schwiegervater? Und zahlt die Schwiegermutter evtl. auch in eine Lebensversicherung, die ja irgendwann fällig werden dürfte und somit für die Tilgung zur Verfügung steht? Das solltet ihr auch abklären.
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Vom 25.02.2010 23:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
985 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Hallo isaviv,

ich weiß ja nicht, wie bei euch die Mieten sind. Aber für 1000 € bekommst du hier (Westdeutschland, nicht Hintertupflingen) ein super Haus. Wohnungen wie Eure so für 500,- und Häuser ab 650,-, alles jeweils Kaltmieten. Nebenkosten unbedingt separat rechnen, du kommst sonst bei steigenden Energiepreisen nicht hinterher.

LG RiekeS
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Vom 25.02.2010 23:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Allegro  Sternekoch


Mitglied seit 25.09.2005
14.463 Beiträge (ø5,94/Tag)
Und vor allem, da der mögliche Mieterkreis wg. der Darlehen ja auch sehr eingeschränkt ist na dann...

Viele Grüße - Allegro


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Zitat aus dem Film "Das Beste zum Schluss"
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Vom 25.02.2010 23:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tellerränder  Hendlgriller


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Hi, ein Tipp wäre noch die Verbraucherzentrale. Die machen unabhängige Finanzberatungen. Wenn ihr den Notfall schildert, kriegt ihr evt. einen kurzfristigen Termin. Die machen das nicht umsonst, dafür könnt ihr sicher sein, dass ihr nicht übers Ohr gehauen werdet, von irgendwem, der an der unglücklichen Situation auch noch verdienen will. ich drück euch die Daumen. lG Roswitha
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Vom 25.02.2010 23:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isaviv  Hendlgriller


Mitglied seit 29.01.2008
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Da habt ihr Recht (Energiepreise). Meine Grobrechnung basiert auf ca. 7,5 € pro qm kalt. Laut Wirtschaftsplan vom letzten Jahr (der ermittelte Wert gilt für das folgende) betragen die monatlichen Nebenkosten für Mieter 232 € für Eigentümer (wenn sie selbst in der wohnung leben ) 360 € pro Monat.


Lg isaviv

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Vom 26.02.2010 11:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Azraela Suppenkoch


Mitglied seit 23.09.2008
1.798 Beiträge (ø1,34/Tag)
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Hallo ivasiv,

bei Vermieten musst du immer auch bedenken, dass längere Mietausfälle durch Leerstand möglich sind. Dann bricht die ganze Finanzierung in sich zusammen. Von echten Katastrophen wie Mietnomaden will ich mal garnicht reden...

LG Azraela
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Vom 26.02.2010 13:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Eve_D Tellerwäscher


Mitglied seit 18.10.2007
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Vielleicht solltet Ihr trotzdem prüfen, ob ihr ein Anrecht auf ein Erbe habt. Falls es durch einen Notar schriftlich nicht anders geregelt wurde, hat deine Schwiegermutter ein Anrecht auf die Hälfte des Erbes und damit auch ein Anrecht auf einen Teil der erwähnten Lebensversicherung. Der Ehepartner ist in Deutschland nicht automatisch alleiniger Erbberechtigter. Heisst glaub ich Berliner Klausel, aber diesbezüglich bitte nochmal genau erkundigen, bin da auch nicht drin.

Leider gibt es deswegen viel Familienstreit in Deutschland, aber in Eurer Situation geht es ja nicht um Raffgier, sondern um ein regelrechtes finanzielles Problem gerade wegen dem Erbe. Vielleicht solltet ihr mit dem Opa da mal drüber reden, falls möglich.
Für mich aber auch komisch, dass nach dreißig Jahren noch soooo viel Schulden übrig sind, denn die Annuität des Dahrlehens (Anteil der Zinsen am monatlichen Zahlbetrag) ist doch noch sehr hoch. Nach so langer Zeit zahlt man eigentlich schon längst mehr Tilgung als Zinsen. Die Verträge solltet ihr von jemandem Unabhängigem mal prüfen lassen. Die könnten nach dreißig Jahren auch nicht mehr dem aktuellem Stand der Dinge angepasst sein.

LG
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Vom 26.02.2010 13:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isaviv  Hendlgriller


Mitglied seit 29.01.2008
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Hallo Danke azraela und Eve_D,

wir müssen wohl mal abwarten, was am Dienstag bei der Bank rauskommt. Die hohen Schulden nach 30 Jahren kamen durch eine lange Krankheit des Schwiegervaters und seinen plötzlichen Tod zustande. Seine Lebensversicherung wurde auch nicht ausgezahlt.

Das mit dem Erbe ist ne gute Idee, ich werde mal überprüfen, ob die Großeltern das Berliner Modell haben. Mit dem Opa kann man leider nicht reden, da er schwere Altersdemenz hat.

und dann sind da ja noch die Geschwister meiner Schwiemu na dann...

nochmals Danke


Lg isaviv

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Vom 26.02.2010 14:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susawo Hendlgriller


Mitglied seit 04.05.2006
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was haben denn die geschwister der schwiemu damit zu tun?

versteh ich jetzt nicht


gruss suse
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Vom 26.02.2010 15:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isaviv  Hendlgriller


Mitglied seit 29.01.2008
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@ susawo: wegen dem Erbe. Da gibts doch immer mal Querelen. Ich hoffe ja, dass uns das erspart bleibt. Im Prinzip haben die direkt mit dieser Situation ja nichts am Hut, da haste Recht.

Lg isaviv

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Vom 26.02.2010 15:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
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Die erben auch.
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Vom 26.02.2010 15:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susawo Hendlgriller


Mitglied seit 04.05.2006
7.926 Beiträge (ø3,58/Tag)
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erst erben frau oder mann,dann kinder und kindeskinder ,wenn die nicht vorhanden sind ,die geschwister


gruss suse
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Vom 26.02.2010 15:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

aholl Kaltmamsell


Mitglied seit 08.06.2004
1.789 Beiträge (ø0,61/Tag)
Aber die Lebensversicherung der Oma hat einen Begünstigten, und der bekommt die LV, wenn er/sie noch lebt, ansonsten dessen Erben. Der Rest der Verwandschaft bekommt davon nix. Erst wenn die Oma noch Vermögen hätte, was unwahrscheinlich ist, wenn der Opa im Pflegeheim ist, dann würde da was aufgeteilt werden.
Die Sozialbehörden sichern sich in der Regel die Verwertung von Lebensversicherungen, wenn sie bei der Pflege etwas zubezahlen, auch andere Vermögenswerte sind da teils noch während der Lebenszeit von möglichen Unterhaltsberechtigten unter Beobachtung.

Viel Hoffnungen, die Immobilie zu halten, ohne große finanzielle Opfer würde ich mir da nicht machen.

LG
Angelika
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Vom 26.02.2010 15:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
21.155 Beiträge (ø5,59/Tag)
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Nein. Wenn kein Testament existiert, erbt die Frau bzw. der Mann die Hälfte. Die andere Hälfte geht an die Kinder.

Wenn die Oma gestorben ist und es sich dabei um die Mutter der Schwiegermutter von isaviv handelte, dann erben der Opa die Hälfte von *ihrem* Vermögen und die Kinder, also die Schwiegermutter und deren Geschwister, zusammen die andere Hälfte.

Wenn ein sogenanntes "Berliner Testament" existiert, dann erbt zunächst der Opa als Vorerbe alles und die Kinder (also Schwiegermutter und deren Geschwister) dann nach dem Tod des Opas alles.

Man kann ein Berliner Testament aber auch anfechten. Dann erhält man aber nur den Pflichtteil. Das ist die Hälfte des Erbes, welches einem sonst zusteht.
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Vom 26.02.2010 15:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
21.155 Beiträge (ø5,59/Tag)
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Sorry. Mein "nein" bezog sich auf suse.
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Vom 26.02.2010 15:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara  Sternekoch


Mitglied seit 21.02.2007
22.486 Beiträge (ø11,7/Tag)
Die Erklärung von UTee über die Erbfolge ist korrekt ---
aber ich nehme an, da gibt es nichts zu erben.

Und was die LV betrifft, so wird der Begünstigte der Oma mit hoher Wahrscheinlichkeit der Opa sein --- sprich, die fließt in die Pflege des alten Herrn.

Insgesamt halte ich die ganze Situation für äußerst problematisch, da es momentan extrem schwierig ist, Eigentumswohnungen (selbst relativ neue und in bester Lage) an den Mann zu bringen, als auch Wohnungen zu einem guten Kurs zu vermieten.
Bei einer über 30 Jahre alten Wohnung werden ja jetzt auch so langsam die diversen Renovierungen im Haus anstehen - und je nachdem wie hoch die Rückstellungen sind, kann da noch einiges an Kosten anfallen.

Ich kann euch eigentlich nur die Daumen drücken --- aber ob das hilft?

LG Carrara

Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
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Vom 26.02.2010 16:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susawo Hendlgriller


Mitglied seit 04.05.2006
7.926 Beiträge (ø3,58/Tag)
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die geschwister des /der verstorbenen erben nur,wenn keine kinder da sind ,utee

kannste ruhig glauben

es war schon richtig wie ich es oben schieb,mit dem berliner testament hast du sicher recht

immer vorausgesetzt es ext nicht sonst ein testament

schau mal hier

www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/GesetzlicheErbfolge/gea2.htm

gruss suse
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Vom 26.02.2010 16:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara  Sternekoch


Mitglied seit 21.02.2007
22.486 Beiträge (ø11,7/Tag)
Pfeil nach rechts die geschwister des /der verstorbenen erben nur,... Pfeil nach links

Suse, ich glaube, UTee meint die Geschwister der Schwiemu und das sind doch ebenso wie die Schwiemu Kinder der Oma.

LG Carrara

Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
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Vom 26.02.2010 17:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susawo Hendlgriller


Mitglied seit 04.05.2006
7.926 Beiträge (ø3,58/Tag)
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stimmt,da hast du recht *ups ... *rotwerd*

gruss suse
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Vom 26.02.2010 17:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

pyone Smutje


Mitglied seit 16.06.2009
289 Beiträge (ø0,27/Tag)
Hallo isaviv,

was meinst Du denn damit, dass die Lebensversicherung deines fast-Schwiegervaters nicht ausgezahlt wurde? Hat die Versicherung nicht gezahlt oder hat die Bank das Geld für die Tilgung der Schulden einkassiert?

Deine Schwiegereltern hatten doch sicher auch einen -wenn auch kleinen- Eigenanteil als sie die Wohnung gekauft haben?

Auch wenn die Tilgung des Darlehens krankheitsbedingt eine Weile ausgesetzt wurde, müssen doch viele Jahre für die Abzahlung zusammenkommen. Mindestens 25-28?

Damit müsste Deine Schwiegermutter nach einem Verkauf der Wohnung und Tilgung der Darlehen Geld übrig behalten. Auch wenn Deine Schiemu Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss. Wenn man keine Rücklagen hat, ist vermieten ziemlich riskant.

Ansonsten viel Erfolg bei Euren Verhandlungen mit der Bank.

Grüße
pyone
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Vom 01.03.2010 10:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isaviv  Hendlgriller


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Hallo,

erstmal danke für eure zahlreichen Antworten. es sieht folgendermassen aus:

Die Oma hat keine Lebensversicherung. Sie und Opa haben auch kein Berliner-Testament. Aber die Oma hat auch nichts zu vererben. Wir haben mit dem makler gesprochen, zu verkaufen ist die Wohnung zur Zeit eher nicht, und wenn doch nur mit enormen Verlust.

Wir sind jetzt soweit, dass wir die Wohnung renovieren (zum Glück ist aber nur wenig zu machen, da wir erst vor kurzem gestrichen und Laminat verlegt haben), dh. wir müssen eigentlich nur nochmal drübergehen und die Heizkörper müssen lackiert werden, das macht uns ein befreundeter Maler. Das Bad werden wir auch noch etwas aufmöbeln. Dann werden wir sie vermieten.

Zum Glück gibt es keinen Renovierungsstau. In den nächsten Jahren werden mal die Fenster fällig, aber das hat noch etwas Zeit.

Morgen haben wir nen Termin bei der Bank und werden mal mit denen alles mögliche abklären. Ich hoffe, dass wir so ganz gut durchkommen auf jeden fall haben wir gestern ausgerechnet, dass bis Ende April die Wohnung noch gezahlt werden kann.

Falls sich noch was ereignet, werde ich berichten.


Lg isaviv

Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele (Cicero)
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