Recht oder Unrecht?
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
vielleicht kann mir Jemand helfen oder mir sagen, mit welchem Stichwort ich im Internet suchen kann...... Es geht um folgendes: ein langgestrecktes Wohnhaus mit 4 Wohnungen (Jede Wohnung mit eigener Haustür), eine Waschküche, die allen gehört und ein Hobbyraum, den meine Eltern gekauft haben. Meine Eltern haben ihre Wohnung plus Hobbyraum gekauft, eine Nachbarin hat 2 Wohnungen gekauft und ihr Cousin hat die 4. Wohnung gekauft. Diese Nachbarin behauptet nun, dass sie in der Überzahl sei (ihr Cousin ist immer mit ihr einverstanden) und somit alles machen darf, was sie will. (Ich denke, dass sie das nicht darf) Sie hat z.Bsp. entschieden, dass alle Haustüren weiss gestrichen werden müssen. Was für eine Idee (sie hat einen Weissanstrichfimmel) Meine Eltern waren zwar nicht sehr erfreut, haben aber zugestimmt. Nun hat diese Nachbarin, ohne Zustimmung meiner Eltern, die Tür des Hobbyraumes streichen lassen. Plötzlich stand die Malerin vor der Haustür und wollte den Schüssel haben. Ich behaupte nun, (das ist ein starkes Stück), dass die Nachbarin das garnicht machen durfte. Dieser Raum gehört meinen Eltern, und sie hat einfach entschieden, ohne die Zustimmung zu bekommen, dass das gemacht wird. Leider ist mein Vater sehr krank, sodass meine Mutter keine Unterstützung hat. Was haltet Ihr von dieser Sache und von der Behauptung, dass die Nachbarin alles machen darf, weil sie in der Überzahl ist? Vielen Dank für Eure Antworten. Grüssle Helga
Wie wenig Verständnis zeigen heute die Menschen im Umgang mit anderen. Es ist, als sei eine Seuche der Herzensverhärtung (von der Verhärtung des Geistes ganz zu schweigen) ausgebrochen. Nossrat Peseschkian |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Hi,
ich kenn das nur so, dass bei mehreren Eigentümern eine Eigentümerversammlung darüber entscheidet, wenn Veränderungen an der Gesamtimmobilie vorgenommen werden. Und da gibt es halt Mehrheitsentscheidungen. Wenn die anderen Eigentümer allerdings eh immer mit der Tante stimmen, dann läufts, fürchte ich, aufs Gleiche hinaus. Allerdings würd ich an Stelle deiner Mutter schon auf diese Versammlungen bestehen, da hat sie dann zumindest die Chance, ihre Ansicht vorzutragen, und vielleicht zieht sie dann ja doch den ein oder anderen auf ihre Seite. LG
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
google mal "Eigentümerversammlung", da erscheint eine Seite von Rechtsanwaltdrpalm, die sieht recht nützlich aus.
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![]() Mitglied seit 21.10.2008 |
Hallo,
mich würde mal interessieren wer den Maler bezahlt hat? Es kann doch nicht einfach irgendwer einen Maler beauftragen und Euch dann die Rechnung präsentieren,ich nehme mal nicht an das der umsonst gestrichen hat? LG Kristine |
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![]() Mitglied seit 17.02.2001 |
Genau, Ihr bildet eine Eigentümergemeinschaft, die gemeinsam über Entscheidungen das Haus betreffend abstimmt. Einfach Fakten setzen ist schon recht forsch
Gruß von fine |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hallo Helga,
ich vermute, Deine Eltern bilden mit den anderen Eigentümern eine "Wohnungseigentümergemeinschaft". Gesetzesrahmen ist das "WEG". Wenn Du danach googlest, wirst Du sehen, dass es sehr auf den Einzelfall ankommt, wer was darf usw. Ich würde Dir raten, erst einmal die notariellen Verträge hervorzukramen und genau zu lesen - vielleicht findest Du da schon einige Antworten. Eigentlich sollte es auch Beschlussfassungen der Eigentümreversammlung geben - theoretisch. Pauschale Antworten, wer im konkreten Fall die Farbe der Haustüren oder des Hobbykellers bestimmen darf, wird Dir per Ferndiagnose wohl leider keiner ohne weiteres geben können. Grüße Limo |
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![]() Mitglied seit 20.07.2007 |
Ja, Kristine hat einen wichtigen Punkt erwähnt. Über das Streichen der Türen hätte in der Eigentümerversammlung abgestimmt werden müssen.
Zum Thema Mehrheitsverhältnisse: in die Teilungserklärung schauen, wie die gemeinschaftlichen Dinge geregelt sind, wie der Verteilungsschlüssel ist (es kann zb. sein, dass jede Wohnung genau eine Stimme hat, es kann aber auch nach qm gehen - dh. wenn Eure Wohnung zb. doppelt so groß ist, wie die von der Dame, könntet Ihr auch doppelt so viele Stimmrechte haben. Grüße Sylvia |
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![]() Mitglied seit 21.10.2008 |
fine,
forsch ist süß ausgedrückt Ich hätte der guten Frau ordentlich den Marsch geblasen wenn die mir einfach so einen Maler vorbeischickt der meine Tür streicht! Himmel,was manche sich einbilden,der Hammer... Kopfschüttelnde Grüße Kristine |
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![]() Mitglied seit 21.02.2007 |
ja, es gibt da verschiedene Modelle, die du aber in den notariellen Unterlagen finden kannst. Meistens wird allerdings eine Eigentümerversammlung erforderlich sein, in der solche Dinge beschlossen werden (müssen). Hilft aber manchmal nicht viel, wenn eine bestimmte Gruppierung von Bewohnern lt. Verteilungsschlüssel die anderen immer überstimmen kann. LG Carrara Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen! |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Bevor gleich die Frau auf dem virtuellen Scheiterhaufen landet
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![]() Mitglied seit 20.07.2007 |
Interessant wäre aber, ob es über das Anstreichen der Türen eine Abstimmung in der Eigentümerversammlung gegeben hat (selbst wenn sie aus der Sicht deiner Eltern verloren wurde).
Wenn es dazu keine Abstimmung gab (wie sowas abzulaufen hat, ist per Gesetz geregelt), kann solch ein Beschluss sehr wohl von Deinen Eltern angefochten werden (mit guten Erfolgschancen vor Gericht) - kostet aber natürlich viel Zeit, Nerven und erst mal auch Geld. Grüße Sylvia |
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![]() Mitglied seit 17.02.2001 |
@limonata
dann hätten sie die Tür ja gern von außen streichen können - aber innerhalb meiner eigenen vier Wände bestimme ich die Farbe schon gern selbst, daran ändert auch eine Gemeinschaft nix Gruß von fine |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
@fine: Auch zum Streichen muss man die Tür öffnen, oder?
@sylvia, über den zukünftigen Umgang miteinander wird man sich sicher verständigen müssen, da gebe ich Dir recht, aber über diese Tür nun einen Rechtsstreit führen? Da "gewinnen" nur die Anwälte! Grüße Limo |
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
Hallo ...
das ist jetzt zwar vollkommen OT ... ... aber immer, wenn ich solche Threads lese, freue ich mich, das mit Herr Jienniasy ''den Zahn'', das eine Eigentumswohnung was feines wäre, ganz schnell gezogen hat ... Gelobt sei das freistehende Einfamilienhaus Lieben Gruß
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![]() Mitglied seit 20.07.2007 |
jienniasy: kann sich halt nicht jeder leisten.
Du wohnst sicher nicht in einer Stadt wie München oder Stuttgart, wo selbst ein kleines Reihenhäuschen nicht unter 300.000 zu kriegen ist. |
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
@sylviab:
wie ich schon sagte: vollkommen OT. |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Vielen Dank für Eure Antworten
ich werde Mutti anrufen und ihr Eure Antworten mitteilen. Mutti hatte ja nicht vor, vor Gericht zu gehen, dazu hat sie garnicht die Kraft. Es geht einfach nur darum, dass sie der Tussi um die Ohren hauen kann, dass diese Nachbarin im Unrecht ist. Sie will einfach wissen, wenn sie sich wehrt, ob Mutti im Recht ist. Ich werde Mal im Internet danach schauen. Es gibt ein gemeinsames Konto. Mit diesem Geld sollen eigentlich nötige Reparaturen bezahlt werden, z.Bsp. Schäden an der Hausfassade oder Dachschäden. Die Waschküche hat eine Eingangstür und der Hobbyraum hat seine Eingangstür. So, wie Mutti erzählt, nimmt diese Nachbarin sich einiges 'raus. Die Haustüren wurden weiss gestrichen, nur weil ihr diese Farbe gefällt. Ein anderes Mal hat sie einfach ihre Regentonne auf das Grundstück meiner Eltern gestellt. Mutti ist kein "Kampfhund" eher ein geduldiges Schaf, wie ich ihr immer gesagt habe. Aber von dieser Nachbarin will sie sich nichts bieten lassen. Eigentlich müsste diese Tussi arbeiten, sie hat ihren Beruf, aber seit Jahren ist sie schon krank geschrieben, obwohl von Krankheit keine Spur zu sehen ist. Sie schafft stundenlang im Garten oder geht regelmässig spazieren......... Naja. @jienniasy meine Eltern wohnen schon seit 1956 in diesem Haus. Es wurde erst vor kurzem zum Verkauf frei gegeben. Da war dann die Frage: kaufen oder irgendwo wieder neu anfangen? (Damals ging es Vati auch noch gut) Ich bin auch froh, dass wir ein Haus haben, obwohl es in unserem Viertel auch Stänkereien geben soll. Bis jetzt weiss ich das nur aus Erzählungen, da wir erst seit Juni wieder hier wohnen. Ausserdem soll sich Göga um sie etwas kümmern So, dann werde ich mal schauen. Grüssle Helga
Wie wenig Verständnis zeigen heute die Menschen im Umgang mit anderen. Es ist, als sei eine Seuche der Herzensverhärtung (von der Verhärtung des Geistes ganz zu schweigen) ausgebrochen. Nossrat Peseschkian |
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![]() Mitglied seit 20.07.2007 |
Es ging Limonata sicher darum, ob es sich um Außentüren handelt. Türen und Fenster gehören in Mehrfamilienhäusern nämlich meist zum Gemeinschaftseigentum. Da geht es einfach darum, ein einheiltiches Erscheinungsbild für das Haus zu bewahren und zu vermeiden, dass sich der eine zb. Butzenscheiberfenster einbaut und der nächste vielleicht welche in rot. Grüße Sylvia |
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![]() Mitglied seit 18.07.2008 |
Hallöchen
@Sylvia: Das stimmt, und dann muss - zumindest bei uns ist das immer so - eine 100 % Zustimmung vorhanden sein. Sprich, wenn einer der Eigentümer dagegenstimmt, dann darf nicht alles in weiss gestrichen werden. Dem muss aber eine Eigentümerversammlung vorausgehen. @Helga: Ihr solltet euch vielleicht überlegen einen Verwalter zu beauftragen, der so etwas in die Hand nimmt! Das kostet zwar ein wenig Geld, aber ist oft sehr hilfreich! Nur weil diese Dame zwei Wohnungen besitzt, kann sie noch lange nicht alles bestimmen! Grüßle, elromen
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![]() Mitglied seit 17.02.2001 |
Aber auch über die Bestellung eines Verwalters muss man sich einigen - und die Dame scheint sich ja selbst dazu berufen zu haben.
Ich würde sie auf der Malerrechnung sitzen lassen, denn wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen - ganz einfach Gruß von fine |
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![]() Mitglied seit 21.10.2008 |
elromen völlig Recht geb!
Stell Dir mal vor,die Frau kommt auf die Idee die Türen demnächst lila mit rosa Punkten zu streichen Ich kann mir auch einfach nicht vorstellen,das jemand,nur weil er zwei Wohnungen besitzt,einfach über andere Köpfe hinweg entscheiden kann.Neenee,dat akzeptier ick nich... LG Kristine |
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![]() Mitglied seit 20.07.2007 |
fine: was heißt auf der Malerrechnung sitzen lassen? Die Dame hat sich doch schon eigenmächtig aus der Rücklage bedient.
Helga: auch der Punkt, wer wann und wie an das Rücklagenkonto darf, sollte dringend geklärt werden. Wenns dumm läuft, räumt die Dame Euch das Konto leer und wenn dann wirklich mal was ist an großen Reparaturen, ist eine Sonderumlage fällig. Grüße Sylvia |
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![]() Mitglied seit 17.02.2001 |
achduliebegüte - das hab ich überlesen
Da besteht aber dringendster Handlungsbedarf!! |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Ja, dennoch nochmal - falls die Eltern nun doch im Hinblick auf Außentüren "widerwillig eingewilligt" haben...??? Dann lohnt es jetzt eigentlich keinen Rechtsstreit, sondern es ist eher für die Zukunft zu klären, dass sowas nicht nochmal vorkommt (siehe Sylvia)...
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
"was heißt auf der Malerrechnung sitzen lassen? Die Dame hat sich doch schon eigenmächtig aus der Rücklage bedient."
Wieso eigenmächtig? Die Eltern haben doch zugestimmt, daß gestrichen wird. Somit waren sich alle Eigentümer einig. Was nun diese Hobbyraumtür angeht - ist das eine Außentür? Grüße Rosine Ich habe keine Signatur |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Rosine... was zu kären wäre (mein Reden
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Sodele
ich habe mir die Adressen im Internet angeschaut und auch mit Mutti telefoniert. Ich habe ihr Eure Antworten vorgelesen und auch gesagt, dass sie immer darauf drängen soll, dass eine Eigentümerversammlung einberufen wird, wenn Reparaturen anstehen, und dass bei dieser Versammlung ein Protokoll gemacht werden soll, das die Eigentümer unterschreiben müssen. So hat man bei Missverständnissen immer etwas schriftliches zum Nachlesen. Mal sehen, ob das befolgt wird. Mutti ist ja nun praktisch alleine und auch schon ziemlich alt. Ich habe das Gefühl, da wird man von den Jungen nicht mehr für voll genommen. Und ich bin leider eine Tagesreise von ihr entfernt. Die Türen, die weiss gestrichen wurden, (ist ja schon seit ca. 6 Monaten gemacht) waren die Haustüren, die auf die Strasse gehen. Da haben meine Eltern widerwillig zugestimmt. Die Türen des Hobbyraumes, um die es ging und Waschküche (wurden vor ein paar Tagen gestrichen) sind auch Aussentüren. Allerdings kann die nicht jeder sehen, da sie versteckt auf das Grundstück gehen. Mutti will keinen Rechtsstreit: Sie will halt nur wissen, was diese Tussi wirklich darf. Dass das Rücklagenkonto geplündert wird, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da diese Dame einen Lebensgefährten hat, der in Geld schwimmt......... (oh...........da gäb es auch so stories zu erzählen). Ich bedanke mich recht herzlich für Eure Antworten. Grüssle Helga
Wie wenig Verständnis zeigen heute die Menschen im Umgang mit anderen. Es ist, als sei eine Seuche der Herzensverhärtung (von der Verhärtung des Geistes ganz zu schweigen) ausgebrochen. Nossrat Peseschkian |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
es gibt bei solchen Mietergemeinschafeten ja die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen, Helga - gibts denn Niemanden in der Nähe (Freunde vielleicht) die resoluter & fitter sind, und das übernehmen könnten ?
wir hatten ähnliche Probleme mit meinen Eltern, die auch permanent "überrumpelt" wurden, weil sie sich halt mit über 80 nicht mehr so durchsetzen können - jetzt hat einer meiner Schulfreunde Vollmacht und vertritt sie bei den Eigentümerversammlungen - und eiguck - plötzlich werden sie nicht mehr einfach so übergangen... das mit dem freistehenden Haus klingt ja sehr schön - aber meine Eltern wohnen nun auch schon seit den 50ern in der Wohnung und mal abgesehen davon, dass sie sich ein Haus damals nicht hätten leisgten können - heute wäre es viel zu aufwändig für sie, es zu unterhalten... |
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![]() Mitglied seit 30.11.2005 |
Es kommt auf die Teilungserklärung an ob es nach qm. oder Whg. berechnet wird.
Das streichen der Türen dürfte sie auf keinen Fall im Alleingang entscheiden denn dazu gehören alle die ja sagen müßen . Ich erinnere mich noch mit schrecken daran wie die Hausfarbe und die Türenfarben im Innenbereich ausgewählt wurde. Zum Schluß meinte jemand man sollte es nach dem Rock einer Eigentümerin streichen jemand anders meinte wie wär es mit der Farbe vom Sofa einer Eigentümerin. Das ging munter so weiter aber wir mußten alle zu stimmen ansonsten ist der Beschluß nicht glütig. Im übrigen schau mal nach wie es bei euch in der Teilungserklärung steht , denn es kann passieren das alle Eigentümer für die Fenster oder Türen aufkommen . Also auch für das streichen eueres Hobbyraumes dann wäre die gute auch mit bezahlen dran. lg. latino |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo grisou
danke für diese Idee. Ich habe heute Morgen mit Mutti telefoniert und habe ihr Deinen Vorschlag mitgeteilt. Mal sehen, was Mutti daraus macht........ @latino Habe Mutti gesagt, dass sie den Kaufvertrag noch einmal genau durchlesen soll und auf diese Dinge besonders achten soll. Ich denke mehr kann ich nun nicht mehr tun. Jetzt muss Mutti entscheiden, wie sie es weiterhin machen will. Auf alle Fälle habe ich ihr noch einmal ans Herz gelegt, dass sie sich wehren soll, wenn sie etwas nicht möchte und sich nicht einfach so übergehen lassen soll. Noch vielen Dank Euch allen Helga
Wie wenig Verständnis zeigen heute die Menschen im Umgang mit anderen. Es ist, als sei eine Seuche der Herzensverhärtung (von der Verhärtung des Geistes ganz zu schweigen) ausgebrochen. Nossrat Peseschkian |
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