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Unser Grundstück falsch bemessen??

Vom 10.07.2009 16:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sille72 Smutje


Mitglied seit 21.09.2003
154 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo,

vor ein paar Jahren sind wir in unser Traumhaus eingezogen, das zum Nachbargrundstück durch eine Mauer aus alten Feldbrandsteinen getrennt ist. Wir haben das Haus gebraucht gekauft, die Mauer stand also schon.
Jetzt hat der Besitzer des Nachbargrundstücks einen Vermesser bestellt und was soll man sagen, unsere Mauer steht ganze 14 cm auf seinem Grundstück. Weiß vielleicht jemand, wie die Rechtslage für uns aussieht??
Müssen wir im schlimmsten Fall die Mauer abreißen, oder kann der Vorbesitzer unseres Hauses belangt werden (er wußte mit Sicherheit von der Sache, hat es uns aber verschwiegen!!)
Oder hätten wir beim Hauskauf das Grundstück selber vermessen lassen sollen?? (Hab' ich noch nie gehört Jajaja, was auch immer! Jajaja, was auch immer! )
Ich hoffe, dass das Ganze nicht soooo schlimm ausgehen wird, drückt mir mal alle Daumen.....

Liebe Grüße

Sille YES MAN
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Vom 10.07.2009 16:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
Die einfachste Lösung wird sein, ihr kauft dem Nachbar die 14 cm ab, lasst die neuen Grundstücksgenzen so eintragen und gut ist. Kost ein wenig an Gebühren, aber umsonst ist der Tod Na!.




________________________________________________________________________

The wine-cup is the little silver well,
Where truth, if truth there be, doth dwell.


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Vom 10.07.2009 16:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

singerl  Kaltmamsell


Mitglied seit 31.08.2006
1.475 Beiträge (ø0,7/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Sille,

habe eben Deinen Thread gelesen. Muss ich mal meine Shcatzi fragen, der kennt sich eruflich damit aus. Er ist aber erst morgen wieder da!.

Ich denke aber mal, da kommt das Wort Besitzstandswahrung ins Spiel. Evtl. müsst Ihr diesen Grund und Boden, auf em die Mauer steht, bezahlen (rechne das mal auf m² um, wird so viel nicht sein! )
Wenn cih mehr weiß, melde ich mich wieder. Vielleicht schaut ja auch noch ein andere(r) Wissende(r) hier rein hechel...

LG
Singerl



Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
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Vom 10.07.2009 16:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
19.396 Beiträge (ø9,07/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hej - genau das würde ich auch vorschlagen. Vernünftig mit dem Nachbarn sprechen - und eine ebenso vernünftige Regelung finden?

Wieso hat der Nachbar denn das Grundstück vermessen lassen?

Will er möglicherweise selbst verkaufen? Dann wäre es ja ganz einfach.........


Glück Auf

Bernd
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Vom 10.07.2009 16:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

singerl  Kaltmamsell


Mitglied seit 31.08.2006
1.475 Beiträge (ø0,7/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Susa

und der kostet's Leben Na! Küsschen

LG
Singerl

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Vom 10.07.2009 16:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

YGOR  Hendlgriller


Mitglied seit 24.03.2008
1.881 Beiträge (ø1,23/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Sille,
dann gehört Euch die Mauer eigentlich nicht, denn die steht ja auf seinem Grundstück... Oder habt Ihr die mauern lassen? Oder gehört die Mauer zu Eurer Einfriedung, d.h. , das Euer Grundstück an den an andere Nachbarn angrenzende Grundstücke mit einer solchen Mauer umzäunt ist?
Also dann gehört Deinem Nachbarn die Mauer und er kann die dann um 14cm zu Euch rüber versetzen, wenn er will...




Liebe Grüße\"\"
Ralf

Es leben diese kleinen Aufmerksamkeiten die den Alltag nicht alltäglich machen...
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Vom 10.07.2009 16:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Emmy-Ly  Sternekoch


Mitglied seit 11.12.2005
25.231 Beiträge (ø10,7/Tag)
Hallo zusammen!


Ich würde den Vorbesitzer mal fragen, wer die Mauer gebaut hat. Und auch, ob ein Einverständnis vorlag. Bei Grenzbebauung ist das evtl. damals nötig gewesen.

Ansonsten den Nachbarn fragen, ob er den Streifen verkauft.

Aber oft möchten Nachbarn so eine Mauer nicht, da hilft dann nur abreissen, wenn man sich nicht einigen kann.

Liebe Grüße Emmy - Ly


Eine gute Köchin hat mehr Fett an den Händen als auf den Hüften!
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Vom 14.07.2009 06:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sille72 Smutje


Mitglied seit 21.09.2003
154 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo,

bin erst heute wieder online, sorry *ups ... *rotwerd* .
Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin ja jetzt doch ein wenig beruhigt, vielleicht können wir die 14 cm ja kaufen??!!
Das Problem ist, das dieser Nachbar ein ziemlich reicher Kerl um die 70 ist, der glaubt ihm gehört die Welt und alle anderen müssen vor ihm kuschen.
Mein Freund wollte ihn vor Kurzem nur mal etwas fragen, da hat er ihn vor versammelter Handwerker-Mannschaft heruntergeputzt in einem Ton, den ich mir sonst von niemandem gefallen lassen würde!!
Aber wir sind ruhig geblieben und vielleicht zahlt sich das jetzt aus!
Drückt mir die Daumen!

Liebe Grüße

Sille YES MAN
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Vom 14.07.2009 06:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

swotlab Kaltmamsell


Mitglied seit 09.04.2006
1.388 Beiträge (ø0,62/Tag)
Morgen,

Sille, ich kenne einen Fall da war es ebenso! - Jahrelang geht sowas gut, plötzlich erinnert sich wer an irgendwas! Im Endeffekt wird dir nichts anderes übrig bleiben als es so zu versuchen, wie schon von susa beschrieben. Wenn der Nachbar auf 'abreißen' besteht spielt ihr/du auch abreißen, so viel ist sicher.

Ansonsten wie auch schon von Bernd angesprochen: redet doch mit dem (sofern ihr euch einigermaßen versteht, kommt immer günstiger) Was noch einen guten Eindruck beim Nachbarn hinterlassen könnte: informiert euch schon im Vorfeld über den m²-Preis bei euch im Gebiet. Ist im Web oder auch bei der zuständigen Baubehörde zu erfragen. Damit hast du ein schlagfertiges Argument in der Hand zur Kosten-Nutzungs-Aufrechnung (Schmutz, Lärm etc. beim Abriss & Wiederaufbau dieser Mauer)

Gruß vom
Swot
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Vom 14.07.2009 06:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

GutWein  Smutje


Mitglied seit 10.11.2006
224 Beiträge (ø0,11/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Wie breit ist die Mauer denn insgesammt?

Vielleicht liegt sie ja genau AUF der Grenze und steht auf jeder Seite 14cm über?!

Ich glaube nicht, dass hier ein echtes Problem für euch entsteht.


Man muß sich irren, man muß unvorsichtig sein, man muß verrückt sein. Sonst ist man krank! (Jaques Brel)
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Vom 14.07.2009 07:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kladiku Sternekoch


Mitglied seit 09.10.2006
7.872 Beiträge (ø3,83/Tag)
...es gibt Grundstücksanlagen, die sich im Gemeinschaftsvermögen beider NAchbarn befinden - offensichtlich habt weder Ihr noch Euer Nachbar die Mauer angelegt - dann wird das hier sicherlich so sein und Ihr macht gar nichts; es kommt hier auf das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes an, in dem Ihr Euch befindet ...

liebe Grüße Kladiku
vom FA auserwählter King of Heards (04/2009)
\"\" ...endlich Sommer, endlich Sonne - endlich hab ich Zeit für mich... Lachen

Yes I can - und wie!!
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten, ich habe noch genug davon - \"\"
außerdem ist mein Designberater wieder da und um Ausreden bin ich selten verlegen...
eine Signatur wirkt erst dann, wenn sie nachhaltig in Erscheinung tritt - nur dann...
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Vom 14.07.2009 09:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

singerl  Kaltmamsell


Mitglied seit 31.08.2006
1.475 Beiträge (ø0,7/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo ich noch mal,

die Rechtslage ist wirklich schwierig. Wie kladiku sagt, kommt es auch auf das Bundesland an.
Allerdings "Besitzstandswahrung" ist überall gebräuchlich, und es oönnte sein, dass der Nachbar Euch den Grund verkaufen muss und nicht auf Abriss bestehen kann. Es muss auch geklärt werden, wer wann die Mauer gebaut hat. Was wir immer noch nicht wissen - warum wurde denn auf einmal vermessen?
Und wenn den Nachbarn die Mauer schon früher gestört hat, warum wurde sie denn dann nicht schon viel früher abgerissen BOOOIINNNGG....
Sprecht doch mal mit Euren Vorbesitzern.
LG
Singerl


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