Rücktritt vom Vertrag.
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![]() Mitglied seit 17.12.2006 |
Ich habe eben einmal gestöbert, und dabei einige Eurer sehr interessanten Tipps gefunden. Aber mir ist nicht ganz klar an wen ich mich weden muss. An den Händler? Bislang habe ich immer mit der Herstellerfirma verhandelt. Meine MW steht immer noch defekt und fast nutzlos da. Nach 4 Monaten Kampf. LG Uschi |
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![]() Mitglied seit 27.09.2005 |
Hallo,
MW, was soll das sein? Ein Männerwohnheim? Vielleicht kannst Du noch ein wenig mehr schreiben, insbesondere, um was es eigentlich geht, mit wem Du wann einen Vertrag geschlossen hast usw. lg liberal |
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![]() Mitglied seit 03.03.2004 |
Mikrowelle?
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
MW = Mikrowelle
MW=MaschinenWasch MW=MiniWindlicht Naja du wirst duns bestimmt über näheres aufklären Liebe Grüße Daina Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. Aristoteles |
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![]() Mitglied seit 03.03.2004 |
Marshwello?
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![]() Mitglied seit 03.03.2004 |
MoniundWilhelm?
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
Mikrowelle...nehm ich an...
und hier www.chefkoch.de/forum/2,27,394799/Kombi-Welle-aber-nicht-wirklich-nutzbar.html hat Uschi die Vorgeschichte erklärt... slts Grisou Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat (Wilhelm Busch) |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Mistwetter
Liebe Grüße Daina Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. Aristoteles |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Ah.. danke Grisou
Liebe Grüße Daina Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. Aristoteles |
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![]() Mitglied seit 30.11.2005 |
Ganz einfach dort wo du sie gekauft hast reklamiert du das Gerät.
Ich denke immer noch an unseren neuen Herd den ich nach unseren Küchenbrand bekommen habe. Diesen Herd konnte man wo hin tretten milde ausgedrückt. Auf dem Cerankochfeld tanzten die Le creuset Töpfe und Pfannen und der Backofen erst war so schlimm als ob ein Trecker durch die Küche fuhr. 3x war der technische Kundenservice da und meinte jedesmal jetzt ist alles in Ordnung . Puste Kater es war nichts in Ordnung. Zu guter Letzt sind wir wieder dort hin gegangen und haben gesagt sie können das Gerät wieder abholen und wir hätten gerne das Geld zurück. Ja wollen sie es nicht mit einen anderen Herd der gleichen Bauart versuchen wurden wir gefragt. Ich hatte aber keine Lust mehr denn wir wollten wieder vernünftig kochen und auch essen in unserer Küche. Wir bekamen also unser Geld wieder und ich setzte mich 2 Tage hin und schrubbe unseren alten Herd den hatten wir nicht weggeworfen. Wir hatten sogar sehr viel Glück es waren beim alten Herd nur die Knöpfe verschmort beim Brand alles andere hatte der Herd super überstanden . Einschließlich das Cerankochfeld worauf der Brand entstanden war . Als unserer Sohn dann nach Hause kam und in die Küche rein kam meinte er nur ob es kalte Küche geben würde so leise lief der Backofen. Also hole dir das Geld wieder und laß dir kein neues Gerät andrehen , denn das versuchen sie gerne. lg. latino |
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![]() Mitglied seit 09.07.2006 |
Hallo,
im Übrigen besteht in Deutschland die gesetzliche Möglichkeit der "Durchgriffshafrung", d.h. wenn sich die Lieferfirma dumm stellt, kannst Du auf den Hersteller "durchgreifen", d.h. ihn zur Gewährleistungshaftung heranziehen. Anwalt bräuchtest Du außerdem auch keinen, da der Streitwert noch im Rahmen des Amtsgerichtes liegt, wo kein Anwaltszwang besteht. Du brauchtst dann im Falle eines Falles lediglich ein formloses Schreiben über dem "Klage" steht bei DEINEM Amtgericht (egal was die Firma in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen reingepinselt hat) einzureichen und nach Deiner Wahl auf Rücknahme und Gelderstattung oder Austausch zu verlangen. Eine "Nachbesserung", also erneute Reparatur kannst Du nach der Vorgeschichte ablehnen. Den Rest sortiert sich das Gericht schon selber. Zur Not kannst Du auch den dort vorhandenen Rechtspfleger in Anspruch nehmen, der das für Dich formuliert. Meist genügt es wenn Du die Klage ankündigst, denn die Firmen wissen schon, daß sie ausser Kosten nichts zu erwarten haben. LG rodaroda |
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![]() Mitglied seit 17.12.2006 |
Hi,erstmal ein Danke an Grisou, ich habe versucht den Link anzufügen, habe es aber nicht geschafft.
Sorry,ich hätte den Sachverhalt wirklich noch einmal schildern sollen. Man hat mir versichert, dass ich in etwa 10 Tagen noch einmal ein neue KOMBI-WELLE geliefert bekomme. Sollte wieder eine Error- Meldung auftauchen werde ich mich für die Gelderstattung entscheiden, andernfalls habe ich mit einer Klage gedroht. LG Uschi |
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