Bausparvertrag verkaufen?
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![]() Mitglied seit 11.08.2006 |
wir haben einen Bausparvertrag, der zu 40% einbezahlt ist (50% ist bei unserem Tarif die Mindestsumme für ein Bauspardarlehen). Auf den Vertrag liefen die vermögenswirksamen Leistungen. Die Sperrfrist ist abgelaufen. Ein Bauspardarlehen benötigen wir momentan nicht, d.h. wir möchten den Vertrag eigentlich auflösen. Ich habe von der Möglichkeit gehört, dass man Bausparverträge auch verkaufen kann - da würde der Erlös sicherlich höher ausfallen, als bei einer einfachen Auflösung. Hat jemand Erfahrung damit und weiss, wie das funktioniert? Gruß Irene |
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![]() Mitglied seit 11.12.2005 |
Hallo Irene!
Ich glaube, bei dem augenblicklichen Zinsniveau ist ein Verkauf wohl schwierig. Man kann Bausparveträge aber auf Kinder überschreiben, oder ruhen lassen! Oder man legt das Geld gut an! LG Emmy - Ly Eine gute Köchin hat mehr Fett an den Händen als auf den Hüften! |
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![]() Mitglied seit 04.04.2005 |
Hallo,
man kann Bausparverträge mitsamt Darlehensanspruch innerhalb der Familie weiter geben. Wer da dazu zählt, ist genau gesetzlich geregelt: Ehemann, -frau, Kinder, Eltern, ich glaube auch Bruder oder Schwestern. Ansonsten, lass dir was anderes einfallen. Wenn die 7 Jahre rum sind, ist der Darlehenszins zu hoch für jetzige Verhältnisse. Falls du beim BHW bist, schau mal nach, vielleicht kommt die Überraschung in Form von super ZInsen |
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![]() Mitglied seit 14.08.2006 |
Hallo,
der BSV kann nach § 15 AO übertragen werde, da fällt dann je nach Tarif evtl. eine Gebühr an. Und wenn innerhalb von 7 Jahren übetragen wird, muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden, sonst sind beantragte Prämien ( WOP und ASZ ) futsch. Ist bei euch jetzt nicht der Fall, jetzt nur so zur Info. Wenn der Vertrag schon 7 Jahre läuft, ist er aus der Bindungsfrist draussen und kann gekündigt werden. Da musst du dann in den Allgemeinen Bausparbedingungen schauen, wie lange die Kündigungsfrist ist. Wird vor Ablauf der Frist ausgezahlt, fällt in der Regel eine Gebühr an. Eine andere Möglichkeit ist eine Teilung oder Reduzierung der Bausparsumme, so dass der Vertrag zeitnah zugeteilt werden kann. Das kann dir die Bausparkasse ausrechnen, einfach anrufen, die haben Berechnungsprogramme. Je nach Tarif und BSK gibt es bei Darlehensverzicht evtl. noch einen Bonus/ Sondervergütung. Wenn ihr weiter vL vom Arbeitgeber bekommt wäre die beste Lösung wahrscheinlich eine Teilung, wenn die Bausparsumme das hergibt ( von wegen Mindest-Bausparsummen ). Dann kann der eine Teil ausgezahlt werden und den anderen könnt ihr mit den vL weiterlaufen lassen. Hat den Vorteil, dass man sich die Gebühren / Provisionen für einen Neuabschluß sparen kann. Wird von den Beratern nicht so gerne angeboten, ist aber für den Kunden i.d.R. die beste Lösung. Viele Grüße buecherwurm |
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![]() Mitglied seit 11.08.2006 |
Hallo,
und vielen Dank für eure Informationen. Ihr habt mir auf jeden Fall schon mal weiter geholfen! Viele Grüße Irene |
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