Zaunproblem - wie hoch - bitte um Hilfe

23.06.2006 16:49 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chrissi1983

Mitglied seit 13.02.2004
1.449 Beiträge (ø0,42/Tag)

Hallo zusammen,

musste gerade lachen weil ich zwei Threads weiter sowas ähnliches gelesen habe.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Haben unsere Nachbarn (älteres Rentnerpäärchen) vor ca zwei Monaten gefragt, ob wir unseren Garten halb mit einem Sichtschutzzaun (1,80) Meter zumachen können (alles auf unserem Grundstück und von uns bezahlt) damit wir eine kleine Ecke haben wo wir uns mal ungestört hinsetzen können. Das wären dann 6 Meter von ca 18 Meter Gartenlänge. Mehr haben wir gesagt machen wir nicht zu da unser Nachbar Tomaten hat und wir denen dann die Sonne wegnehmen würden.
Das war auch ok. er einverstanden.

Jetzt haben wir am Wochenende Zäune gekauft, gestrichen, wollten heute anfangen die Balkenhalter festzumachen, da fragt der was wir da machen und das er das aufeinmal nicht so toll finden würde, weil er dann den ganzen Tag auf unseren Zaun gucken würde, weil er sonst immer in unseren Garten schaut.

Jetzt meine Frage:

Kann der uns hinterher was wenn wir die Sichtschutzelemente einfach so aufstellen, oder dürfen wir auf unserem Grundstück machen was wir wollen (Von der Höhe her etc)

Ich habe ein bisschen Angst das wir jetzt alles umsonst gekauft haben.

Hab eben mal das Nachbarsrecht von dem vorherigen Thread durchgelesen, da finde ich aber nichts.

Bin froh um jede hilfe

Danke Chrissi
 
23.06.2006 16:58 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Rest

Mitglied seit 04.06.2006
5.465 Beiträge (ø2,12/Tag)

Hallo Chrissi,

ich an deiner Stelle würde mal auf der Gemeind/ Stadt nachfragen bei der Bauverwaltung
weiß von einem Fall in unserer Nachbarschaft, der mußte seine hohen Sichtschutz wieder entfernen
sonst hätte er Ärger mit seinen Nachbarn bekommen.
Um sicher zugehen würde ich mal bei eurer Bauverwaltung anrufen

Grüsse aus dem Schwabenländle
 
23.06.2006 17:27 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

monpticha

Mitglied seit 22.08.2003
1.243 Beiträge (ø0,35/Tag)

Hallo Chrissi,

zum Thema Sichtschutz habe ich folgende Information gefunden, zu einer ähnlichen Frage, allerdings in Schleswig-Holstein. Wahrscheinlich hat jedes Bundesland seine eigene Bauordnung. Der beste Weg ist wohl wirklich die Nachfrage beim zuständigen Bauamt.

Salutations
Vera
 
23.06.2006 17:37 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir

Mitglied seit 10.04.2006
35.539 Beiträge (ø13,52/Tag)

Hallo Chrissi,

eine Broschüre zum Nachbarschaftsrecht gibt es bei jedem Amtsgericht nicht beim Bauamt.
Wie weit bist du von der Grenze weg? Machst du den alten Zaun dann weg?lg katir
 
23.06.2006 17:42 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

renni

Mitglied seit 17.01.2002
472 Beiträge (ø0,11/Tag)

Hallo,

wenn du sehr neugierig bist, kannst du das Nachbarrechtsgesetz NRW auch gleich am PC gucken:

www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi - hier musst du Nordrhein-Westfalen anklicken und dann Nachbarrecht.


da steht:

§ 35 NachbG NRW - Landesrecht Nordrhein-Westfalen >> Nordrhein-Westfalen

Beschaffenheit
(1) Die Einfriedigung muss ortsüblich sein. Lässt sich eine ortsübliche Einfriedigung nicht feststellen, so ist eine etwa 1,20 m hohe Einfriedigung zu errichten. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedigung vor, so tritt diese an die Stelle der in Satz 1 und 2 genannten Einfriedigungsart.

(2) Bietet die Einfriedigung gemäß Absatz 1 Satz 1 oder 2 keinen angemessenen Schutz vor Beeinträchtigungen, so hat auf Verlangen des Nachbarn derjenige, von dessen Grundstück die Beeinträchtigungen ausgehen, die Einfriedigung im erforderlichen Umfang auf seine Kosten stärker oder höher auszuführen.


Viel Spaß????

Renate
 
26.06.2006 12:24 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chrissi1983

Mitglied seit 13.02.2004
1.449 Beiträge (ø0,42/Tag)

Hallo,

danke für eure antworten!

@katir: der alte Maschendrathzaun (vom Nachbarn) bleibt Wir setzten die sichtschutzelemente davon!

Dann werde ich mich da mal durch Eure ganzen Links arbeiten!

LG und danke
 
18.05.2012 10:40 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tanja020171

Mitglied seit 18.05.2012
9 Beiträge (ø0,02/Tag)

wie ging das aus ? Nehme auch gerne von anderen Usern Tips und Hilfe an.

Habe jetzt auch so ein problem.

Zaun mit genehmigung vom Vermieter gesetzt Nachbar will diesen nicht wir sind auf unserem Grundstück und der

der alte Maschendrathzaun zwischen Nachbar und uns ist geblieben. Wir haben die Sichtschutzelemente davor gesetzt mit einem Abstand von 10 cm zum Maschendrahtzaun dieses Stück halten wir auch sauber.
Wenn er den Maschendrahtzaun weg machen würde hätte er sogar auf einer länge von 14 metern mehr Grundstück für sich.

Lattenholzzaum 180 hoch auf den Terrassen stehen jeweils zur abgrenzung auch schon Holz Elemente die wir quasi fortgeführt haben.

Ganz rechts aussen zur bei unserer Nachabrrin steht wiederrum ein Zaun zu ohrer Nachabrin hin.

Gegenüber zu den weiteren Gärten findet man auch die Holzzäune auf dieser höhe.
Auch im gesammten umfeld hier bei uns im Stadteil findet mann immer wieder die Zäune erwähne das weil es ja auch was mit Ortsüblich zu tun hat.

Boh bin fix und alle.

Haben diesen Zaun gezogen weil der gute herr von Neben an meine Kinder so extrem ansieht wenn sie drausen in Badekleidung oder sogar Nackelig rum laufen das ist schon ekelig dann kommt dazu sie stellen Ratten sowie Mäusefallen direkt an den Maschendrahtzaum das meine Kinder so ran fallen können und sich verlezten.Bei seiner Gartenarbeit mit einem Rasentrimmer achtet er nicht auf die Kinder und es fliegenTeileweise richtige Stein durch die gegend nicht auszudenken was da passieren kann wenn den einer meiner Kinder mit bekommt unter anderem legt sie Rattengift aus wo meine Kinder auch dran kommen wenn sie durch den Maschendrahtzaun greifen so kann ich garnicht acht geben das sowas nicht passiert meine Kinder sind 2 und 3 sowie 10 Monate und 11 Jahre.
Wenn die Kinder Spielen und es fliegt etwas rüber regen sie sich auf geben es auch nicht zurück sondern schmeißen es weg.

Da ist uns nicht anderes als ein Zaun eingefallen.

Sie hassen Kinder.

Auch mit den Vormietern 3 oder 4 Stück und einigen Nachbarschafts Leuten haben sie auch Streit weil die alles und nicht´s Stört.
 
18.05.2012 10:43 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tanja020171

Mitglied seit 18.05.2012
9 Beiträge (ø0,02/Tag)

ach so was ist in so einem Fall zulässig und was nicht habe auch schon heraus bekommen das es öffendlich keine Regelung gibt kein Bebauungspaln höhe von der Stadt aus 180 - 200 cm es gilt hier wohl das Private Nachbarschaftsrecht.
 
18.05.2012 12:38 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

pingi26

Mitglied seit 16.01.2008
907 Beiträge (ø0,46/Tag)

Na wenn die Nachbarn Kinder hassen, dann sind die doch sicher froh über eine Abgrenzung, die sie nicht finanzieren und pflegen müssen. Somit gibts ja keinen Kläger. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Vielleicht wird ja euer Verhältnis durch den Zaun besser. Das wäre doch schön.
Viel Erfolg
pingi
 
18.05.2012 12:54 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

siggi33

Mitglied seit 29.06.2005
1.477 Beiträge (ø0,51/Tag)

Also in hamburg weiß ich dass die Zäune nicht höher als 1,80 sein dürfen, aber das ist ja von Land zu Land verschieden
In der Regel fragt man ( wie Du es ja vorher gamacht hast ) den nachbarn. ich selber will bei mir das auch machen halte mich aber da an alle nachbarn, damit eine Höhe nicht überschritten wird. Bei mir ist es die Genossenschaft , die die Höhe vorgibt , aber bis zu 1,80 schreiben die hier auch

LG Siggi
 
18.05.2012 14:04 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara

Mitglied seit 21.02.2007
23.922 Beiträge (ø10,35/Tag)

@ Tanja

es gibt die unterschiedlichsten Regelungen, die auch innerhalb einer Stadt nicht in allen Stadtteilen gleich sein müssen.
Die Höhe kann zwischen 1,80 und 2 m variieren (evtl. auch niedriger sein) --- aber es ist eine Sache, ob irgendwo Sichtschutzzäune an sich erlaubt sind oder ob sie 14 m lang sein dürfen.
Ferner kann es sein, dass zu einem bereits bestehenden Zaun kein zweiter gesetzt werden darf, eben weil dann ein toter Raum entsteht, der sich nicht oder nur schlecht pflegen lässt.

Genaue Auskunft kann dir da dein örtliches Bauordnungsamt geben. Es hilft dir nichts, wenn du hier zahllose Ratschläge bekommst, was bei wem zulässig ist.


LG Carrara
Selbst das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
 
18.05.2012 14:12 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir

Mitglied seit 10.04.2006
35.539 Beiträge (ø13,52/Tag)

Hallo Tanja020171,


es gibt in jedem Bundesland eine Regelung dazu. Dazu im Internet...... Nachbarrechtsgesetz und dann dein Bundesland eingeben.



Informiere dich aber am besten im Bauamt oder Baureferat deiner Gemeinde.

katir
 
18.05.2012 14:40 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tanja020171

Mitglied seit 18.05.2012
9 Beiträge (ø0,02/Tag)

nein wir haben die Nachbarn nicht gefragt eben wegen dem Streit unserer Kinder der Streit ist auch deshalb aufgekommen Kinderlärm Spielzeug Ball oder ähnliches im Garten geflogen was meiner meinung nach bei einem 2 und 3 Jährigem Kind passieren kann sie geben es uns auch nicht zurück sondern werfen es weg.

Aber unseren Vermieter haben wir gefragt und der hat es uns auch Schriftlich genehmigt eben wegen dem ganzen Streit und auch schon vor uns haben sie mit allen die hier gewohnt haben gestritten.

Einen Bebauungsplan gibt es nicht.Habe auch schon mit unserer gemeinde gesprochen alles soweit kein Probelm.

Sie wollen den Zaun wieder weg haben weil sie keine morgensonne mehr haben und ihr Boden Vermoost und der Boden wäre jetzt total feucht .... das unkraut zwischen den beiden Zäunen lässt sich durch wegnehmen des unteren Brettes super beseitigen was wir auch machen.

Es steht so viel drüber im Netz aber nicht wirklich antworten oder Ergebnisse.Wir wohnen in NRW

Was bedeutet den Ortsüblich ? Nur die Nachbarzäune im direkten umfeld oder alles wie es so im allgemeinen hier bei uns im Ort ist.Wir sehen hier viele solcher Zäune und auch unmittelbar hier in der umgebung.

Den gefällt das einfach nicht das hier eine Fam eingezogen ist die 4 Kinder hat.Und die ziehen auch noch einen Zaun.

Fechheit aber auch.

Bin mal gespannt wie das Gericht entscheidet denn da geht es jetzt hin der Termin beim Schiedsmann ist ungeklärt ohne einigung ausgegangen.

Vor allem Klagen die jetzt gegen unseren Vermieter wir sind in dem Fall nur Zeugen.
Soll ich auch noch einen Anwalt aufsuchen oder erstmal abwarten.
 
18.05.2012 15:01 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara

Mitglied seit 21.02.2007
23.922 Beiträge (ø10,35/Tag)

Dann warte erst einmal ab.

Ortsüblich ist die Nachbarschaft, z. B. eure Straße. Wenn du z. B. ein einer Großstadt in NRW wohnst, in der es Wohnviertel gibt, die dörflich beschaulich sind und solche, die sich eben aus alten Industrielandschaften entwickelt haben, wird die Entscheidung unterschiedlich sein.
Vor meinem letzten Umzug hatte ich in der Nachbarschaft den gleichen Fall.
Leute, die in der Nachbarschaft gebaut haben, haben auch so einen Lattenzaun gezogen. Dieser hätte zwei Nachbargrundstücke betroffen. Beim ersten Grundstück ist es ihnen noch geglückt aber der zweite Grundstückseigentümer hatte rechtzeitig das Bauordnungsamt zu einem Ortstermin bekommen können. Das Zaunziehen wurde abgebrochen --- bis zur Entscheidung.
Diese fiel gerichtlich nach 4 Jahren mit dem Beschluss, dass der gezogene Zaun wieder entfernt werden musste. Der Nachbar, der den Zaun gezogen hat, hat sich mit der Entfernung dann noch einmal weitere drei Jahre Zeit genommen.

So gut ich verstehen kann, dass du den Sichtschutz möchtest, wenn er aber eine sehr starke Einschränkungen für den Nachbarn in der Nutzung seines Gartens bedeutet, kannst du ihn nicht einfach auf so eine Länge ziehen --- Grundstückseinfriedungen müssen zwischen den Parteien abgestimmt werden; alles andere führt zu so einem Stress.

LG Carrara
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18.05.2012 15:12 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tanja020171

Mitglied seit 18.05.2012
9 Beiträge (ø0,02/Tag)

wenn man aber mit den Nachbarn nicht mehr reden kann was soll ich dann fragen

und mein Vermieter hat dies wohl nicht gemacht

unter anderem kommt jetzt noch dazu das die Nachbarin die den folgenden garten hat ihren kompletten Garten zu einer Katzen weide gemacht hat

was meiner meinung nach unmöglich aussieht auf einer hohe von bestimmt zeieinhalb meter alles mit stäben und katzennetz naja mir soll es egal sein ich will doch nur meine ruhe

aber da sagen sie nichts.

es sind halt kinderhasser
 
18.05.2012 15:29 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mayordomus

Mitglied seit 21.06.2009
2.167 Beiträge (ø1,48/Tag)

Hi,

macht der sich nicht strafbar, wen er einfach Sachen der Kinder wegwirft? Auch wenn sie in seinem Garten landen.


lg mayordomus
 
18.05.2012 15:33 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir

Mitglied seit 10.04.2006
35.539 Beiträge (ø13,52/Tag)

Hallo Tanja,

warte doch einfach mal ab. Manchmal regeln sich die Dinge schon irgendwie.

Grüß den Nachbarn höflich und nett , das nimmt ihm den Wind aus den Segeln.

katir
 
18.05.2012 16:46 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hannelörken

Mitglied seit 17.05.2012
14 Beiträge (ø0,04/Tag)

oh - das ist ja alles überholt!

Was wohl draus geworden ist?

Hannelore
 
18.05.2012 17:01 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara

Mitglied seit 21.02.2007
23.922 Beiträge (ø10,35/Tag)

Hannelore,

hier geht es um die Frage von Tanja ---- und die ist heute erst zugefügt worden Na!


LG Carrara
Selbst das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
 
18.05.2012 17:07 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

puschelpurzel

Mitglied seit 04.04.2010
1.405 Beiträge (ø1,2/Tag)

Hallo,

grundsätzlich könnt ihr auf eurem Grundstück nicht machen, was ihr wollt. Es gibt nun den Begriff der geschlossenen Einfriedung. Die liegt dann vor, wenn die Zwischenräume zwischen den Bauelementen schmaler sind als die Bauelemente, also beispielsweise ein handelsüblicher Holzlattenzaun. Dahinter könnt ihr bis Oberkannte Abschlussbalken so ziemlich alles machen und auch anpflanzen unter Mißachtung der Grenzabstände solange die Wurzeln nicht Nachbars Terassenplatten anheben oder ihn im Rasen zu Fall bringen. Ein Gartenhaus ist auch erlaubt.

Steht bei euch aber ein Maschendrahtzaun, ist die Einfriedung nicht geschlossen und ihr müsst euch an die ortsüblichen Gegebenheiten halten. Dabei ist allerdings erlaubt, unter Beachtung der Grenzabstände eine blickdichte Hecke zu setzen.

Ich würde den Nachbarn auf die zulässigen Alternativen hinweisen und mich dann mit ihm auf einen gemeinsamen Grenzzaun (oder eine Koniferenhecke) einigen und ihn darauf hinweisen, dass er dann ja auch ein wenig mehr Privatspäre hat. Einen mobilen Sichtschutz, z.B. ein Seitenteil an der Markise, kann er nicht beanstanden. Wenn er unter Zeugen dem Zaun zugestimmt hat, hat er ein Problem. Allerdings könnten auch andere Nachbarn Einspruch erheben, wenn der Zaun nicht ortsüblich ist. Das würde ich zur Sicherheit abklären.

Wir waren auch einmal mit Nachbarn gesegnet, die glaubten, Gesetze gelten nur für andere. Pflanzabstände waren nicht bekannt, das Regenwasser vom Gartenhaus wurde so gut wie möglich in die angrenzenden Gärten abgeleitet. Überall Überhang und dann noch eine Aukubenhecke im 1,20 m breiten, gemeinsamen Vorgarten (wird 2 m hoch und 2 m breit) incl. einer beachtlichen Blutpflaume und dadurch auch Lackschäden am Auto durch Vogelsch...

Nun ja, er hat als junger Bursche 10 Jahre gesessen, vielleicht hat er da etwas versäumt. Als er aber unsere Kiwi-Rankhilfe vom gemeinsamen Grenzzaun entfernt haben wollte und das auch anwaltlich mitteilen ließ u.a. "die Bohrlöcher sind mit Holzkitt zu verschliessen und überzulackieren", war unsere Geduld zu Ende. Die nunmehr großzügig gesetzten Fristen, um an der jenseitigen Grundstücksgrenze aufzuräumen, wurden mißachtet und die Dinge nahmen ihren Lauf. Zum Schluss bleib er auf Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 7.000 EUR sitzen (ohne RS-Versicherung), allein die Aukubenhecke hat über zwei Instanzen 5.000 EUR gekostet - 1.000 EUR je Meter. Hinzu kamen dann noch 1.000 EUR für den Gärtner.

Diesen Nachbarn war nicht mehr zu helfen, der Nachwuchs ist aus dem gleichen Stück Holz. Also besser vorher einigen und am besten auch schriftlich damit sich keiner auf Erinnerungslücken berufen kann.

Viele Grüsse aus Köln

pu
 
18.05.2012 17:15 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara

Mitglied seit 21.02.2007
23.922 Beiträge (ø10,35/Tag)

@ pu
Pfeil nach rechts Ein Gartenhaus ist auch erlaubt Pfeil nach links -- bei uns nicht; da gelten 3 m Grenzabstand.
Also, wie ich oben schon gesagt habe, Erfahrungswerte anderer helfen einem wenig.


LG Carrara
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18.05.2012 17:43 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

puschelpurzel

Mitglied seit 04.04.2010
1.405 Beiträge (ø1,2/Tag)

@ carrara

in NRW und somit auch in Düren ist ein Gartenhaus/Geräteschuppen erlaubt, wenn eine gewisse Grösse nicht überschritten wird. Darum ging es hier aber nicht und es war nur ein Beispiel wie auch die erlaubten Anpflanzungen. Der neue Zaun dürfte allerdings so wie geplant im Zweifel nicht durchsetztbar sein.

Viele Grüsse aus Köln

pu
 
18.05.2012 18:03 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara

Mitglied seit 21.02.2007
23.922 Beiträge (ø10,35/Tag)

pu, ich wohne auch in NRW --- es gibt da durchaus Ausnahmen, was gerade wo erlaubt ist.
Aber, da es nur ein Beispiel war, das hier nichts zur Sache tut, brauchen wir darüber nicht weiter zu diskutieren.


LG Carrara
Selbst das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
 
18.05.2012 18:34 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir

Mitglied seit 10.04.2006
35.539 Beiträge (ø13,52/Tag)

Hallo puschelpurzel,

Pfeil nach rechts Ich würde den Nachbarn auf die zulässigen Alternativen hinweisen und mich dann mit ihm auf einen gemeinsamen Grenzzaun (oder eine Koniferenhecke) einigen und ihn darauf hinweisen, dass er dann ja auch ein wenig mehr Privatspäre hat. Pfeil nach links

Wäre das nicht Aufgabe der Vermieters..und nicht der Threaderöffnerin ?



Normalerweise kann doch kein Grundstückbesitzer verlangen das ein Zaun der den örtlichen Geflogenheit entspricht entfernt wird.

Die TE schreibt das er deshalb entfernt werden soll :
.........weil sie keine morgensonne mehr haben und ihr Boden Vermoost und der Boden wäre jetzt total feucht .....

Man muss doch auch Bäume, Hecken und Sträucher des Nachbarn dulden , auch wenn die einem die Sonne nehmen oder sogar Unmengen an Laub auf das eigene Grundstück abwerfen.



katir
 
18.05.2012 19:07 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

puschelpurzel

Mitglied seit 04.04.2010
1.405 Beiträge (ø1,2/Tag)

@katir
Also von einem Vermieter hat chrissi nichts geschrieben, ebensowenig von dem drohenden Morgensonnenverlust, oder von einem zu entfernenden Zaun, feuchten und vermoosten Böden.

Bäume, Hecken und Sträucher des Nachbarn muss man meistens dulden, wenn sie mit den Pflanzabständen vereinbar sind. Ist das nicht der Fall und man hat lange nicht protestiert (so 5-6 Jahre), hat man die Popokarte gezogen und kann nur den Rückschnitt verlangen. Dann wird im Zweifel der Kastanienbaum in Zaunhöhe abgesägt, aber nicht ausgepflanzt.

Wir hatten seinerzeit einen überhängenden Goldregen (giftig), ein krabbelndes Kleinkind und dann den eingangs beschriebenen Nachbarn...

Viele Grüsse aus Köln

pu
 
18.05.2012 20:32 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir

Mitglied seit 10.04.2006
35.539 Beiträge (ø13,52/Tag)

Hallo puschelpurzel,

das Post von Chrissi war....... Vom 23.06.2006 16:49 ..und sicher längst erledigt.

Tanja020171,

hatte heute eine neue Frage gestellt. Und darauf bezogen sich unsere Antworten.
 
19.05.2012 09:01 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tanja020171

Mitglied seit 18.05.2012
9 Beiträge (ø0,02/Tag)

Könnte hier für meine sache nicht ein neuer Therad eröffnet werden ?
 
19.05.2012 09:12 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ManniXXL

Mitglied seit 13.02.2008
5.731 Beiträge (ø2,93/Tag)

Pfeil nach rechts Könnte hier für meine sache nicht ein neuer Therad eröffnet werden ? Pfeil nach links

Das wirst du schon selbst machen müssen. So kompliziert ist das ja nicht. Kannst ja im neuen Thread auf diesen verweisen damit die bisherigen Antworten nicht untergehen.

Viele Grüße vom Rand der Welt
Manfred


Ich koche gern mit Wein, manchmal gebe ich sogar welchen ins Essen.

Ich koche also bin ich.

Zaunproblem bitte Hilfe 1701287666
Zaunproblem bitte Hilfe 2147120928Zaunproblem bitte Hilfe 2911003167
 
19.05.2012 11:09 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tanja020171

Mitglied seit 18.05.2012
9 Beiträge (ø0,02/Tag)

danke für die Antwort aber das bekomme ich nicht hin.

Dachte das könnte ein Moderator machen.
 
19.05.2012 11:51 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

puschelpurzel

Mitglied seit 04.04.2010
1.405 Beiträge (ø1,2/Tag)

@katir

Oh, reingefallen, bin ja zum Glück nicht der Einzige. Passiert halt, wenn alte Sachen wieder aufgewärmt werden.

Tanjas Fall scheint ja etwas komplizierter zu sein, wenn die Zäune in der Nachbarschaft nicht einheitlich sind und auch kein Bebauungsplan existiert. Da ist es dann vor Gericht mitunter wie im richtigen Leben: Man weiss nie, in welche Richtung der Betrunkene kippt. Aber da ja der Vermieter sich streiten muss, würde ich das alles ganz gelassen sehen.

VG aus K pu
 
19.05.2012 19:08 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tanja020171

Mitglied seit 18.05.2012
9 Beiträge (ø0,02/Tag)

ja fein der Vermieter muss sich streiten denke aber nicht das er sich da extrem lang machen wird dafür ist er kein typ er will es ja sogar alles ohne Anwalt regel aber er hat es uns genehmigt wenn es jetzt schlecht für uns aus geht dann nehmen wir auch einen Anwalt. Der Zaun hat uns einiges gekostet und den einfach so zu entfernen sehe ich nicht ein dann muss er mir die Kostet dafür erstatten den er hat es genhemigt und muss sich vor erkundigen ob es erlaubt ist oder mit den Eigentümern absprechen.

Habe heute schon mal hier in der Nachbarschaft geschaut und Bilder gemacht wo hier überall so Zäune stehen da es ja heißt es sollte Ortsüblich sein.
Wir haben 14 solcher Zäune in unmittelbarer nähe gefunden.

Wenn es dann nicht Ortsüblich ist dann weiß ich es auch nicht.
Unter anderem ist einer gleich einen Garten von uns weiter da schaue ich direkt drauf und der ist noch wenigstens 6 meter länger und auch 180 hoch.
 
19.05.2012 20:16 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mane

Mitglied seit 19.01.2002
3.655 Beiträge (ø0,88/Tag)

Das Thema an sich ist sehr interessant Vorschlag / Idee

Aber ich habe überhaupt keine Lust deine Beiträge zu lesen.Hast du schon mal was von Satzzeichen gehört?
 
19.05.2012 20:53 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tanja020171

Mitglied seit 18.05.2012
9 Beiträge (ø0,02/Tag)

sie sollen ja auch nur Menschen lesen die mögen ....also lass es doch einfach.
Nach sowas wurde hier nicht gefragt.
 
19.05.2012 20:57 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

puschelpurzel

Mitglied seit 04.04.2010
1.405 Beiträge (ø1,2/Tag)

@ Mane

Du hast die Leerstelle hinter dem Punkt vergessen! Aber vieleicht ist Tanja der deutschen Sprache nicht ganz so mächtig. Ich habe in meinen besten Zeiten fast fließend französisch gesprochen - aber leider auch nicht fehlerfrei. Also bitte nicht ganz so streng... Wir haben das Problem ja verstanden.

VG aus K pu
 
19.05.2012 21:04 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tanja020171

Mitglied seit 18.05.2012
9 Beiträge (ø0,02/Tag)

Danke
 
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