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Kopien der Nebenkostenbelege... Hausmeister arbeitet schwarz, und wir sollen zahlen????

Vom 28.09.2005 20:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tortenliesel Suppenkoch


Mitglied seit 20.05.2004
1.776 Beiträge (ø0,61/Tag)
Hallo Ihr Lieben,

heute haben wir endlich nach drei (!!) Monaten, die angeforderten Belege der Nebenkosten unserer alten Wohnung bekommen.

Soweit geht auch alles in Ordnung, nach flüchtiger Prüfung... Aber der Hausmeister, mit dem wir eh immer im Clinch lagen, bekommt 10 € die Stunde (gut, kann man mit Leben), ist aber wohl arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geschrieben. Er hat sich Stunden aufgeschrieben, die er niemals abgeleistet hat (2 mal in vier Tagen den garten komplett umgraben, etc). Es gab nur einen kleinen Vorgarten, und noch ein Rasenstück hinter dem Haus, wo manchmal das Gras kniehoch stand, und da hat er angeblich jede Woche gemäht.

Nun zu der eigentlichen Sache:

1.der kann sich ja nun wirklich wer weiß was für Stunden aufschreiben...hat er auch, aber wir können das leider nicht beweisen, obwohl die alten Nachbarn das genauso sehen, mit den Stundenzahlen, das kommt nie auch nur ansatzweise hin!

2. Für das Gehalt werden weder Steuern, noch Sozialversicherung gezahlt. Ich sehe es nicht ein, so etwas zu unterstützen. Es läuft einfach gegen Barquittung.

Nun die Frage... wir sind noch etwas Geld schuldig, es war eine immens hohe Nebenkostenabrechnung (schubse gleich den alten Beitrag noch einmal hoch), würdet Ihr das zahlen??

Was würdet Ihr tun??

Vielen dank für Eure Meinungen,

Liebe Grüße

Sandra

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Vom 28.09.2005 21:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pfeifhar Kartoffelschäler


Mitglied seit 17.01.2002
77 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Sandra,
ich weiß nicht was ein Hausmeister die Std. verdient aber arbeitslos und oder arbeitsunfähig dann kann ich keine 10 € bekommen. Das bekommen im deutschen Staat nicht mal Gesunde arbeitfähige. Ich würde nicht Zahlen nicht ohne eine korrekte Ausweisung der Std. oder Kosten.

LG. Pfiff
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Vom 28.09.2005 23:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

karline Smutje


Mitglied seit 16.08.2003
3.990 Beiträge (ø1,24/Tag)
Hallo Sandra,

wir hatten mal ein ähnliches Problem.

Der Mann unserer Hausbesitzerin hat Hausmeister \"gespielt\". Es gab mit der Verwaltung einen festen Vertrag, was zu tun ist und was er bekommt. Gezahlt wurde immer brav (war ja unser Geld), aber die Arbeit nie kontrolliert. Trotz mehrerer Beschwerden tat sich nichts.

Z.B. Rasenmähen, angeblich 1x im Monat (hallo???? Rasen mähen in meterhohem schnee????), wenn es hoch kam wurde 2x im Jahr(!) gemäht. Fenster im Hausflur wurden nie geputzt geschweige denn die Wege geräumt, das haben brav wir gemacht. Als dann eine Nachzahlung von über 200 Ois kam (die genau nachgerechnet nur den Hausmeister ausmachte), ist allen der Kragen geplatzt. Wir haben alle gedroht, die Miete zu kürzen, wenn dieser Vertrag nicht gelöst wird und wir die Arbeiten, die wir eh schon gemacht haben, komplett alleine machen können. Oder er wird von uns kontrolliert, und wir zahlen nur für Arbeiten, die er geleistet hat. Was bedeutet hätte, er hätte sich anmelden müssen, einer hätte das ganze überwacht und dann die \"Quittung\" gegengezeichnet. Kurz, wir haben uns durchgesetzt, mußten zwar zähneknirschend zahlen, haben dafür aber im Jahr drauf dieses Geld quasi wieder eingespart. Und wir machen jetzt im Haus gemeinsam die Arbeit. Jeder mäht mal Rasen, zum Fensterputzen haben wir einen sehr günstigen Service gefunden (die Fenster gehen an der Front komplett vom Dach bis zum Boden durch) und Schneeschippen im Winter wird auch im Wechsel erledigt.

Ich kann Dir nur empfehlen mal der Hausverwaltung kräftig auf den Zahn zu fühlen und Deine Zweifel an der Abrechnung zu äußern. Leider hast Du im Zweifel immer die Beweislast, und da hat man meist als Mieter schlechte Chancen. Und im nachhinein ist es noch schwerer.

LG Karline
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Vom 29.09.2005 10:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Martin49 Hendlgriller


Mitglied seit 05.08.2004
4.218 Beiträge (ø1,48/Tag)
Hallo Sandra,

wenn der Hausmeister tatsächlich \"schwarz\" gearbeitet hat, darfst Du den dafür abgerechneten Betrag nicht bezahlen, sonst machst Du Dich strafbar. Du solltest dem Zoll (die sind für Schwarzarbeiter zuständig) einen Hinweis geben.

Viele Grüße

Martin
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Vom 30.09.2005 15:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tortenliesel Suppenkoch


Mitglied seit 20.05.2004
1.776 Beiträge (ø0,61/Tag)
Hallo,

vielen dank für eure Antworten...

Also, wahrscheinlich werden wir jetzt wie folgt handeln.

Da ich keine Ahnung habe, wie das zu handhaben ist, werden wir die Sache wohl einem Anwalt übergeben. Es ist auch so, dass der Vermieter und einen falschen Preis je Kubikmeter Wasser in Rechnung gestellt hat, welches schon einen Unterschied von mehr als 50 € ausmacht.

Über den Tisch ziehen lassen wir uns nun nicht.

Liebe Grüße

Sandra

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