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Laptop bei Ebay ersteigert, nie erhalten, Verkäufer ist verurteilt, aber unser Geld haben wir bis heute nicht !!! Was können wir tun ??

Vom 20.03.2004 22:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Locke2 Kartoffelschäler


Mitglied seit 08.01.2004
150 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo,

wir haben schon vor 1 1/2 Jahre ein Laptop bei Ebay ersteigert. Den Betrag haben (blöd wie wir sind ) überwiesen, und nie ein Laptop erhalten. Wir haben den Verkäufer bei der Polizei angezeigt, und alle Unterlagen die wir hatten dort abgegeben.

Jetzt fast 1 Jahr später:
In unserem Anruf bei der Polizei wurde uns mitgeteilt, das der Verkäufer bereits deswegen verurteilt wurde !!! Wir wurden weder als Zeugen geladen, noch wurden wir darüber informiert !
Aber unser Geld haben wir auch noch nicht !
Was können wir tun ?? Wenn der Verkäufer nicht zahlen kann, müssen wir dann auch unsere Anwaltskosten selbst bezahlen ?
Für die 750 Euro hätten wir bestimmt eine andere Verwendung, als diese einem Betrüger zu schenken.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
Locke2
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Vom 20.03.2004 22:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mausejulchen Hendlgriller


Mitglied seit 07.12.2003
4.483 Beiträge (ø1,45/Tag)
Hallo Locke,

ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung von derartigen Dingen, aber habt Ihr Euch denn mal an Ebay gewendet?

Die müssen doch alle Daten usw. haben, und Euch dann auch zu Schadensersatz verhelfen können, oder ??(Also, ich meine damit nicht, dass ebay Euch den Schaden bezahlt, aber dass die Euch zumindest bei den rechtlichen Dingen unterstützen!)

Liebe Grüße und viel Glück
MaJu
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Vom 20.03.2004 22:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sommersonne Suppenkoch


Mitglied seit 17.01.2002
1.413 Beiträge (ø0,37/Tag)
hallo locke,

ich vermute, daß sind zwei verschiedene paar schuhe. daß eine ist ein strafprozess (betrug) der nix mit eurem persönlichen schaden zu tun hat: der ist verhandelt worden.
euer geld und die anwaltskosten müsst ihr über einen zivilprozess wiederholen. d.h., ihr müsst das geld selbst einklagen. oder einklagen lassen.
hat euer anwalt nix dazu gesagt?

lg sommersonne
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Vom 20.03.2004 22:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Locke2 Kartoffelschäler


Mitglied seit 08.01.2004
150 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo mausejulchen,

also Ebay haben wir diesen Vorfall natürlich auch gemeldet (damals), aber die haben uns nur zur Anzeige geraten, und den Verkäufer ausgeschlossen. Mehr war da leider nicht !

Liebe Grüße
Locke2
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Vom 20.03.2004 22:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

marloh Suppenkoch


Mitglied seit 12.06.2002
3.692 Beiträge (ø1,02/Tag)
Hi
Da werdet ihr LEIDER herzlich wenig tun können, denn was wollt ihr denn machen, Selbst wenn ihr einen Titel gegen ihn habt und es ist nix da was pfändbar ist Welt zusammengebrochen Welt zusammengebrochen lacht der sich ins Fäustchen.

Aber versuchen würde ich es totzdem. Aber wenn ihr Pech habt bleibt ihr auf den Kosten für die mißglückte Pfändung auch noch sitzen Was denn nun?
Bei Ebay hochwertige Hardware zu kaufen ist immer ein Glücksspiel, Kaufst du ein Notebook eines Markenherstellers und es ist geklaut? Wenn du dann mal einen Garantiefall hast steht die Polizei bei dir vor der Tür weil die Markenhersteller eine Blacklist mit den Seriennummern der gediebten Geräte führen. Deshalb ist da Vorsicht angebracht. Am besten sich vor dem bieten die Seriennummer vom VK durchgeben lassen und beim Hersteller nachfragen. L+ßt sich ein VK da nciht drauf ein würde ich von einem Gebot Abstand nehmen.
Aber leider hilft dir das jetzt nicht weiter.

Ich hoffe das du noch zu deinem Geld kommst

Liebe Grüße
Markus
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Vom 20.03.2004 22:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Locke2 Kartoffelschäler


Mitglied seit 08.01.2004
150 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo Sommersonne,

einen Anwalt haben wir bisher nicht eingeschaltet ! *ups ... *rotwerd*
War das ein Fehler ?
Liebe Grüße
Locke2
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Vom 20.03.2004 23:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sommersonne Suppenkoch


Mitglied seit 17.01.2002
1.413 Beiträge (ø0,37/Tag)
hallo locke,

es ist ein irrtum zu glauben, daß ihr das geld durch eine anzeige bei der polizei wiederbekommt. die polizei verfolgt, wenn ein staatliches interesse an dem vergehen vorliegt.
der streitwert ist ja so hoch nicht. zumindest erstmal ein beratendes gespräch bei einem anwalt sollte schon sein. allerdings gibt es auch verjährungsfristen, da musst du dich einfach mal kundig machen.

lg sommersonne
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Vom 20.03.2004 23:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Cadfael Suppenkoch


Mitglied seit 19.02.2003
2.082 Beiträge (ø0,62/Tag)
Hallo Locke2,

da wirst du den Typen wohl zur Rückzahlung auffordern müssen. Eventuell geht Mahnbescheid. Ansonsten auf Rückzahlung verklagen. Bringt aber nur etwas, wenn er auch was hat. Ist ja nicht zwangsläufig ein vermögensloser Typ, nur weil er betrogen hat und verurteilt worden ist.

Sollte er jedoch nicht haben, kannst du dich als Kaiser fühlen nach dem Prinzip: Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.

Hier zwei Online-Adressen, vielleicht kannst du damit etwas anfangen:
Mahnbescheid online
Online Rechtberatung

Viel Erfolg

Cadfael
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Vom 21.03.2004 00:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kira64 Kaltmamsell


Mitglied seit 17.01.2002
1.255 Beiträge (ø0,33/Tag)
Hallo,

das Geld für den Anwalt würde ich mir sparen. Wenn Ihr die Daten des Betrügers habt, fordert ihn zur Rückzahlung auf und setzt hierfür eine angemessene Frist. Zahlt er nicht, beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid. Dagegen kann er Widerspruch einlegen und es erfolgt ein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht - wofür ihr keinen Rechtsanwalt braucht. Tut er dies nicht und zahlt auch nicht, beantragt den Vollstreckungsbescheid. Erfolgt dagegen kein Einspruch, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und hat 30 Jahre Gültigkeit (d.h. sollte eine Zwangsvollstreckung gegenwärtig erfolglos bleiben, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden).

Das ist zwar auch mit Kosten verbunden und garantiert nicht, dass ihr euer Geld jemals zurück erhaltet, ist aber immer noch billiger, als einen Rechtsanwalt zu engagieren und ein Privatklageverfahren durchzuziehen, was ggf. zum gleichen Ergebnis führt.

Ich hatte damals Glück. Hatte mir ein Handy für 200 DM gekauft und zwei uralte Akkus erhalten. Ca. ein Jahr nachdem ich Anzeige erstattet hatte, bekam ich von dem Menschen einen Brief, indem er sich entschuldigte und in dessen Folge er das Geld zurückzahlte. Ich nehme mal an, ihm wurde vom Gericht auferlegt, den Schaden zu ersetzen.

Viele Grüße
Kira
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Vom 21.03.2004 00:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

redmoon Smutje


Mitglied seit 26.02.2004
107 Beiträge (ø0,04/Tag)
Hallo Locke2,

warum wickelst Du solche \"größeren\" Geldtransaktionen nicht über ein Treuhandkonto ab?
Bietet Ebay doch an.
Wegen 5 € würd ich das natürlich nich machen, aber es hat doch keiner 750€ zu verschenken.

LG redmoon

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Vom 21.03.2004 02:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

wolpi Tellerwäscher


Mitglied seit 17.02.2004
416 Beiträge (ø0,14/Tag)
Hallo Locke,

mal ganz gewaltig ausgedrueckt, es ist schon eine schweinerei, weil man ja die leute nicht persoenlich kennt, aber diese risiken nimmt man halt in kauf, wenn man bei e bay kauft, weil man ein angebot sucht. gottseidank sind die meisten ehrlich

ps .: ich habe gerade $ 395 verloren und bekomme sie nicht zurueck.... auch reingefallen

gruss wolpi
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Vom 21.03.2004 11:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Liesbeth  Sternekoch


Mitglied seit 02.12.2001
6.783 Beiträge (ø1,77/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Locke,

helfen kann ich Dir leider nicht. Aber Du bist nicht die einzige, der es so geht. Göga hat auch einen PC ersteigert, gezahlt und nie erhalten. Die gleiche Masche. Ist 2 1/2 Jahre her, außer Spesen nix gewesen. Drum hoffe ich auch auf den ultimativen Tipp. Aber ich fürchte, da gibt es keinen, wenn der Laden pleite ist bzw. nie wirklich existierte. Das Konto, auf welches wir zahlten, gibt es jedenfalls nicht mehr und das lief auch auf dessen Ehefrau Welt zusammengebrochen Da haben wir wohl reichlich Lehrgeld bezahlt! HAR HAR HAR

LG
Liesbeth

Schade, dass man einen Wein nicht streicheln kann (Kurt Tucholsky)


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