Nagelneues Garagentor hat zwei ausgebesserte Macken, wie sieht es rechtlich aus ?
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![]() Mitglied seit 08.01.2004 |
ich habe das Thema zwar auch in ein anderes Forum (Haus & Garten) geschrieben, aber ich brauche leider schnell euren Rat !! wir haben heute unsere zwei neuen Garagentore geliefert und eingebaut bekommen. Als die Monteure 5 Minuten weg waren, hat mein Mann zwei Stellen im Tor entdeckt, die bereits ausgebessert sind !!!! Den Preis von 3600 Euro haben wir bar bei Montage bezahlt, also das Geld ist schon mal weg. Allerdings ist dies eine namhafte Firma in unserer Gegend, und schickt nach sofortigem Anruf, morgen gleich jemanden vorbei. Meine eigentliche Frage: Was ist neu ??? Können wir den Austausch verlangen ?? oder müssen wir nachbessern lassen ?? (es müsste ja nicht das kompl. Tor aus und eingebaut werden, sondern nur diese eine (Sicke?) , das Tor besteht aus aus ca. 4 Teilen (Sicken ? --- na eigentlich heißt das Tor extra ohne Sicke ?). Wie stehen wir rechtlich da ? Wenn ich genau informiert bin, kann ich morgen natürlich ganz anders auftreten..... Liebe Grüße Locke2 |
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![]() Mitglied seit 08.02.2003 |
Hallo Locke!
Bei meiner Schwägerin war auch am neuen Garagenrolltor was zerkratzt, sie hat das reklamiert und anstandslos eine ganz neues bekommen, auch die Fensterläden waren zu klein und zuwenig, auch hier erfolgreich reklamiert. Nach 3 Jahren hat der Riemenfussboden Risse bekommen, jetzt hat sie auch hier reklamiert und die Firma hat einen Gutachter geschickt, der hat Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und so weiter gemessen, er konnte auch keinen Pflegefehler feststellen, da gab es eine Entschädigung, alles ohne Rechtsanwalt oder ähnliche Instanzen, ich würde es einfach so machen wie sie es macht, freundlich aber bestimmt darauf pochen, das jemand vorbeikommt und zwar jemand der Kompetenz hat! Ach ja, es war auch alles bezahlt, vorher! Ich wünsche Dir viel Glück! Tschüß Rosalilla |
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![]() Mitglied seit 08.02.2004 |
Hallo, ich meine, der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung. Er muß den Schaden so beseitigen, daß er nicht mehr sichtbar ist. D.h. er kann auch neu lackieren, ausbeulen, etc. Wenn das nicht geht, muß er das Teil austauschen. Im übrigen empfehle ich ein Schreiben parat zu machen, bzw. auf dem Lieferschein den Schaden zu vermerken und möglichst morgen eine Unterschrift dafür zu bekommen.
Gruß Kochmaus |
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![]() Mitglied seit 23.11.2002 |
Hallo,
das war eine Mängelrüge. Die Fehler müssen sofort dem Lieferanten gemeldet werden, bei versteckten Mängeln sofort nach entdecken - spätetsten innerhalb von 6 Monaten. Habt ihr neue Tore bestellt und ihr habt \"gebrauchte\" ( weil Du schreibst schon ausgebesserte) bekommen, würde ich auf sofortigen Umtausch ( Wandlung ) bestehen. Ansonsten, auf Minderung des Kaufpreises, auch wenn der Mangel ausgebessert wird. Hier bei ARD Ratgeber Recht kannst Du Dich informieren. LG - Gaby |
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![]() Mitglied seit 23.11.2002 |
es ist noch früh - muss heissen: s p ä t e s t e n s
LG - Gaby PS: Ich kenne noch Wandlung - heisst wohl heute Wandelung! |
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