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Ehegattenunterhalt nachweisen

Vom 03.03.2004 20:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Gemüsekoch  Küchenjunge


Mitglied seit 12.07.2002
300 Beiträge (ø0,08/Tag)
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Hallo, liebe CKler,

vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe die nötigen Informationen im Netz nicht finden können.

Bei uns im Verein (ich arbeite in einer gemeinnützigen Organisation) wurden mal wieder die Punkte für den Sozialplan neu bestimmt. Sicher stehen für das neue Schuljahr wieder einmal Kündigungen bevor, weil die Bundesagentur für Arbeit kein Geld mehr bekommt. Besonders hoch bewertet werden innerhalb des Sozialplans Unterhaltsverpflichtungen.

Einer meiner Kollegen (schon ein bisschen älter und nicht mehr so cool) war nach der Versammlung völlig aufgelöst. Seine Frau ist inzwischen geringfügig beschäftigte Hausfrau, sie hat sich beim Arbeitsamt sozusagen \"austragen\" lassen, weil es der Familie besser bekommt, wenn sie sich um den Haushalt kümmert und er das Geld verdient. So gesund sind sie beide nicht mehr, wenn sie auch noch arbeiten gehen würde, hätten sie zwar mehr Geld, müssten sich dann ja aber auch beide um den Haushalt kümmern und würden die Rente vielleicht nicht mehr erleben.

Wie weist man das denn nun nach, dass der Mann seiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig ist? Ich meine, bei Scheidung gibt´s einen Gerichtsbeschluss, auch beim Unterhalt gegenüber Kindern, sonst gibt es den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, die liegt auch beim Arbeitgeber, aber wie kann man den Unterhalt gegenüber der Ehefrau nachweisen?

Danke schon mal für Eure Hilfe.

Liebe Grüße


Gemüsekoch
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Vom 03.03.2004 20:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

==Brigitte== Chefkoch


Mitglied seit 02.03.2002
30.343 Beiträge (ø8,12/Tag)
Ist nicht anderes bei Abschluß einer Ehe schriftlich vereinbart worden (Ehevertrag), gilt die Ehe als Zugewinngemeinschaft.

Das heißt: das erworbene Vermögen gehört beiden Partner zu gleichen Anteilen.

Ist nix mit Unterhalt gegenüber dem Ehepartner!

Gruß
Brigitte
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Vom 03.03.2004 20:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Gemüsekoch  Küchenjunge


Mitglied seit 12.07.2002
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Aber wenn sie nicht arbeiten geht, muss er doch punktemäßig besser gestellt sein, als einer, wo beide arbeiten gehen für das Familieneinkommen?
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Vom 03.03.2004 21:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kyri Hendlgriller


Mitglied seit 07.04.2002
30.955 Beiträge (ø8,36/Tag)
Ist doch aber auch nicht nötig, weil man davon ausgeht, daß die Ehegatten einander verpflichtet sind, wobei es früher noch diese nette Formulierung wegen der Hausfrauenehe gab. Da müßte doch reichen, daß man die Steuerkarte hat mit den Eintragungen oder eben Nicht-Eintragungen, und die Unterlagen von der geringfügigen Beschäftigung hat.

Kyri

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Vom 03.03.2004 21:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kyri Hendlgriller


Mitglied seit 07.04.2002
30.955 Beiträge (ø8,36/Tag)
Brigitte, die Unterhaltspflicht gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ist nur die Folge der Unterhaltspflicht während der Ehe. Gäbe es diese nicht, wäre auch nciht nachvollziehbar, warum es anschließend eine geben sollte. Der Unterschied liegt nur darin, daß in der laufenden Ehe der Unterhalt in den gemeinsamen Haushalt läuft, während er nach der Trennung ausgezahlt wird.

Kyri
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Vom 03.03.2004 21:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kyri Hendlgriller


Mitglied seit 07.04.2002
30.955 Beiträge (ø8,36/Tag)
Brigitte, die Unterhaltspflicht gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ist nur die Folge der Unterhaltspflicht während der Ehe. Gäbe es diese nicht, wäre auch nciht nachvollziehbar, warum es anschließend eine geben sollte. Der Unterschied liegt nur darin, daß in der laufenden Ehe der Unterhalt in den gemeinsamen Haushalt läuft, während er nach der Trennung ausgezahlt wird.

Kyri
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Vom 03.03.2004 21:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Gemüsekoch  Küchenjunge


Mitglied seit 12.07.2002
300 Beiträge (ø0,08/Tag)
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Aber auf meiner Lohnsteuerkarte steht doch auch nicht, ob mein Mann was verdient (wenn man auch sicher davon ausgehen kann, wenn ich Lohnsteuerklasse 5 habe). Woher weiß denn nun unser gemeinsamer Arbeitgeber, dass Herr M. seine Frau versorgt, die den Arbeitsmarkt nicht belastet, während Herr F zum Beispiel auch eine Frau hat, die aber Arbeitslosengeld bekommt und vielleicht auch mal wieder Arbeit kriegt, und Herr H eine Frau hat, die vollzeitbeschäftigt ist?

Gemüsekoch
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Vom 03.03.2004 21:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Gemüsekoch  Küchenjunge


Mitglied seit 12.07.2002
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Ach so, alle drei Herren sind 60 Jahre alt und es gibt sie wirklich.
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Vom 03.03.2004 21:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kyri Hendlgriller


Mitglied seit 07.04.2002
30.955 Beiträge (ø8,36/Tag)
Nee, Gemüsekoch, aber auf der von Deinem Mann stünde, daß er Arbeit hat.

Und mit den Unterlagen wie Euren STeuerkarten, Arbeitslosenunterlagen usw. ließe sich das ggf. belegen, und zunächst mal wird wohl ohnehin befragt werden, bei wem es wie aussieht.

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Vom 03.03.2004 21:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Gemüsekoch  Küchenjunge


Mitglied seit 12.07.2002
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Danke erst mal für Eure Hilfe, aber viel schlauer bin ich immer noch nicht. Bei mir steht wohl heute abend einer auf der Leitung. Ich werde das morgen früh nochmal lesen.

Liebe Grüße
Gemüsekoch
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