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Freiheitsberaubung?????

Vom 07.02.2012 22:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
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Einen schönen guten Abend.

Vielleicht kennt sich ja hier wer aus.

Hatte heute ein Gespräch, bei dem ich aus dem staunen nicht mehr rauskam.

Und zwar ging es um folgendes: Eine pflegebedürftige Person muss für einige Zeit in ein Pflegeheim. Die sonst betreuende Person macht das Absturzgitter des Krankenbettes hoch, damit die darin liegende Person nicht aus dem Bett fallen kann.

Jetzt muss das Gitter mit der Begründung wieder runter, das sei Freiheitsberaubung des Patienten, das Absturzgitter darf nur mit einem gültigen Gerichtsbeschluss (nicht mit ärztlichem Attest, wie extra noch mal nachgefragt) nach oben gemacht werden, da sich die betreuende Person sonst strafbar macht. Auf meine Nachfrage hin, was denn sei, wenn der Patient nun aus dem Bett falle, erhielt ich zur Antwort, das sei die Mitarbeiterin des Pflegeheims auch gefragt worden , das wäre halt so.

Außerdem musste sich jene betreuende Person darüber belehren lassen, dass man kranke Menschen nicht füttert, man reicht ihnen das Essen dar. Gefüttert werden ausschließlich Tiere und keine Menschen. Jajaja, was auch immer! Jajaja, was auch immer! Jajaja, was auch immer!

Also, ich für meinen Teil würde dieses Pflegeheim mit Sicherheit nicht wählen. Meine Frage jetzt aber, da es mich in naher Zukunft auch privat betrifft, verhält es sich denn mit dem Absturzgitter tatsächlich so? Ich mein, ich kann es mir nicht wirklich vorstellen, denn es geht ja um die Sicherheit des Patienten, aber möglich ist hier ja mittlerweile alles.


LG
Claudia

Nr. 271 der SHGdBS

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Wenn du Frühstück im Bett willst, schlaf doch in der Küche.
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Vom 07.02.2012 22:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mayordomus Kaltmamsell


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1.770 Beiträge (ø1,65/Tag)
Hi Claudia,



das ist tatsächlich so, das Du damit den straftatbestand der Freiheitsberaubung erfüllst Jajaja, was auch immer!
Versteh ich auch nicht, weil wenn was passiert, ist das Gejammer groß.

Genau, Tiere werden gefüttert, Menschen bei der Nahrungsaufnahme assistiert (doofer Begriff, aber mal so in einem AH gelernt)
erl

Es gibt Dinge, die werden wir nie verstehen.
Wobei, es schon Bewohner gab, die Nachts im Tran über das Bettgitter gestiegen sind und sich mehr verletzt haben, als es der Fall ohne Gitter gewesen wäre.



lg mayordomus
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Vom 07.02.2012 23:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
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Hallo,

ja, das ist so.

mfg
Salvy


Silvester - Gelatine - Maschine - Standard - Pubertät - die Speise - eklig - riesig - Haken - gar nicht ...
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Vom 07.02.2012 23:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
Hallo Claudia,

ja, das ist grundsätzlich richtig so und ich finde es auch nicht schlecht, daß sich das Pflegeheim der Problematik offensichtlich bewußt ist und auch keine "Patienten" (eigentlich Bewohner) "füttert". Man hat es im Pflegeheim nicht mit unmündigen Babys zu tun, sondern mit erwachsenen Menschen, die selbst entscheiden dürfen, was sie tun und lassen, und wenn man sie per Gitter daran hindert, eben das zu tun, ist der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt. Daß sie pflegebedürftig sind, ist dabei irrelevant.

Viele Grüße, Jana
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Vom 07.02.2012 23:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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Eben darum ging es mir, denn es ist ja nun schon passiert, dass aus dem Bett gefallen wurde. Zum Glück ist nix passiert, kann aber auch nicht immer gut gehen.

Das drüberklettern übers Gitter ist allerdings zumindest bei uns ausgeschlossen. Die Kraft reicht noch zum rundrehen, aber nicht mehr zum aufstehen.

Also, müssten wir uns tatsächlich vorher dranmachen einen solchen Beschluss zu erwirken? Hmmm, da kann ich nur den Kopf schütteln, denn es geht ja nicht darum, denjenigen ans Bett zu ketten, sondern nur beim schlafen das rausstürzen zu verhindern.


Komischerweise stört sich keiner dran, wenn man sagt, man füttert sein Baby, bei Erwachsenen wird da so ein Geschiss drum gemacht politisch korrekt zu sein. Dabei ist da ja nix böses gemeint.


LG
Claudia

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Vom 07.02.2012 23:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mojoverde Sternekoch


Mitglied seit 14.11.2008
7.580 Beiträge (ø5,88/Tag)
das Problem entsteht bei falscher Fixierung. das wurde heute (?) in der FAZ dokumentiert,
oder ich habs auf der neurologischen Station gesehen...
gruß mo
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Vom 07.02.2012 23:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

originalzeppi  Suppenkoch


Mitglied seit 18.11.2004
19.134 Beiträge (ø6,97/Tag)
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Ach, und wie ist das bei dementen Patienten/Bewohnern? Die laesst man doch sicher nicht tun und lassen was sie wollen, z.B. nachts das Haus abbrennen.
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Vom 07.02.2012 23:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
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Klar, Jana, dass die Bewohner eines Pflegeheimes denn im Normalfall tun und lassen können, was sie wollen. Zumindest, wenn sie dazu noch in der Lage sind.

Gerade bei uns ist es aber so, dass derjenige eben NICHT mehr dazu in der Lage ist und deswegen eben auch in ein solches muss. Es kann soch nicht sein, dass es zu den Freiheitsrechten eines Menschen gehört, aus dem Bett stürzen zu dürfen, wann er "will", nur weil er nicht mehr in der Lage ist, es selbst zu verhindern!

Aber okay, dann werd ich das trotz meinem Unverständnis wohl akzeptieren müssen und dementsprechend darauf achten müssen, dass ein solcher Bescheid vorher beantragt wird.



LG
Claudia

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Vom 07.02.2012 23:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
Die haben sinnvollerweise einen gesetzlichen Betreuer, der solche Entscheidungen fällt.

In dem Altenheim, in dem ich mal gejobbt habe, wurden aber auch demente Bewohner nicht eingesperrt. Die liefen dann teilweise nachts herum, eine war sogar mal komplett nackt unterwegs. Was will man machen.
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Vom 07.02.2012 23:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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@Zeppi,

da brauchste dann eben erst den Gerichtsbeschluss. Und wer weiß, was in der Zeit passiert. Denn das dauert ja auch seine Weile. Das ist für mich ja das Unverständliche.



LG
Claudia

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Vom 07.02.2012 23:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
13.849 Beiträge (ø7,93/Tag)
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Im PflegeWiki ist unter Bettgitter das warum, wieso, weshalb ganz gut erklärt.
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Vom 07.02.2012 23:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
Es geht nicht darum, daß Maßnahmen gegen einen Sturz aus dem Bett behindert werden sollen, es geht darum, daß der betreffende Mensch sein Bett nicht mehr verlassen kann, wann er es für richtig hält.

Wenn es allerdings um eine schwer pflegebedürftige Person geht, die das Bett allein sowieso nicht verlassen kann, möchte ich das Gericht sehen, das in diesem Fall tatsächlich eine Strafe ausspricht.
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Vom 07.02.2012 23:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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@Jana, solange derjenige keine Gefahr für andere darstellt, okay. Aber manchmal wunder ich mich doch.

Mein Opa ist damals 2 mal getürmt und Stunden später total orientierungslos irgendwo im Wald gefunden worden. Bei winterlichen Temperaturen. Ohne die entsprechende Kleidung. Für mich ist das nicht okay, zu riskieren , dass einer erfriert, weil es seinem Recht auf Freiheit entspricht.



LG
Claudia

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Vom 07.02.2012 23:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Blueberrykiss  Suppenkoch


Mitglied seit 18.12.2007
3.798 Beiträge (ø2,34/Tag)
Hallo,

keine Angst, auch bei Selbstgefährdung wird gehandelt.

Da muß man sich sicher keine Sorgen machen.

LG Blue
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Vom 07.02.2012 23:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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@Jana, okay, das leuchtet mir schon ein.

Nur der Hickhack drumrum, dass das per Gericht gehen muss. Dass man sich das nicht vom Hausarzt oder sonstigem behandelnden Arzt bestätigen lassen kann.




LG
Claudia

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Vom 07.02.2012 23:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
13.849 Beiträge (ø7,93/Tag)
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Man darf ja nicht vergessen, dass nicht alle Verwandten oder Pflegeheime automatisch auch wohlmeinend und bemüht sind. So ist sichergestellt, dass ein objektiver Blick auf die Situation geworfen wird.
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Vom 07.02.2012 23:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

originalzeppi  Suppenkoch


Mitglied seit 18.11.2004
19.134 Beiträge (ø6,97/Tag)
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Meine Mutter hat ihr letztes Jahr in einem Pflegeheim verbracht nach einem Schlaganfall. Da war das Gitter an ihrem Bett immer oben, aber einen Gerichtsbeschluss gab es nicht, auch keinen gesetzlichen Betreuer. Als Tochter wuesste ich davon.
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Vom 07.02.2012 23:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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Hmmm, stimmt auch wieder. So bei genauerem Nachdenken.

Nehme mal an, dass man dann auch gleich dran denken muss, dass auch am Rollstuhl wegen der Sturzgefahr, bzw. der Gefahr des einfach rausrutschens, weil auch das selbständige sitzen nicht mehr wirklich klappt, der Gurt erlaubt werden muss. Denn auf einer Internetseite in der ich eben gestöbert hab ist das ja nur erlaubt, wenn sich die betreffende Person alleine wieder losmachen kann. Was für mich wieder ein Widerspruch ist, wenn derjenige das selbst nämlich kann, dann wäre er sicherlich auch fähig alleine zu sitzen.



LG
Claudia

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Vom 07.02.2012 23:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Joe_Cool Chefkoch


Mitglied seit 28.08.2004
8.403 Beiträge (ø2,97/Tag)
Wenn ich mich recht erinnere konnte ich das Absturzgitter (als ich mit einem Druckverband in der Leiste nach Herzkatheder im Bett lag) mit einem Griff runterlassen.

Wo soll denn da eine Freiheitsberaubung sein?

Gruß
Joe YES MAN
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Vom 07.02.2012 23:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hassi Kaltmamsell


Mitglied seit 05.11.2007
1.543 Beiträge (ø0,93/Tag)
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Pfeil nach rechts Komischerweise stört sich keiner dran, wenn man sagt, man füttert sein Baby, bei Erwachsenen wird da so ein Geschiss drum gemacht politisch korrekt zu sein. Dabei ist da ja nix böses gemeint. Pfeil nach links

Höchstwahrscheinlich, weil angenommen wird, dass erwachsene, hilfebedürftige Menschen als entwürdigend wahrnehmen könnten. Und gerade für professionelles Pflegepersonal ist da eine respektvolle, korrekte Bezeichnung wohl wichtig.
Ich hätte als Laie von mir aus wohl auch nicht daran gedacht – aber wenn man mich darauf hinweist, macht es doch keinen großen Aufwand darauf zu achten. Und selbst wenn man selbst keine Notwendigkeit sieht, muss ich das bei anderen, insbesondere Fachleuten doch nicht albern finden.



Wenn ein dementer Patient aus Sicherheitsgründen fixiert werden muss, hoffe ich doch sehr, dass diese Notwendigkeit abgeklärt und attestiert und nicht nach belieben verordnet wird. Besteht ein Grund, beispielsweise durch Selbstgefährdung, kann dem doch auch nachgekommen werden. Und zumindest bei dem interessanten hier angesprochenem Wiki-Eintrag ist auch vermerkt, dass bei akuter Gefährdung dies auch ein Arzt tun darf.
Aber ansonsten besteht wohl die Gefahr, dass dies entweder zu leichtfertig eingesetzt oder damit eintretende Probleme nicht bedacht und abgewogen werden. Und dass dies juristisch eine Freiheitsberaubung darstellt und damit mit einem Gericht oder dem Vormund abgeklärt werden muss, finde ich nachvollziehbar.



Ich kann verstehen, wenn einen das erst mal irritiert, gerade wenn man zum ersten Mal damit konfrontiert wird, aber eigentlich spricht das doch für ein Pflegeheim, dass es korrekt handelt und seine Bewohner als Menschen mit Würde wahrnimmt und sie nicht nur "aufbewahrt", auch wenn sie zum schweren Pflegefall wurden.

Liebe Grüße
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Vom 07.02.2012 23:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

originalzeppi  Suppenkoch


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Das ist alles einleuchtend, man denkt nur selten darueber nach, solange man nicht selbst direkt oder indirekt betroffen ist.
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Vom 07.02.2012 23:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
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Alleine die Vorstellung, was ein Pflegeheim sparen könnte, wenn es seine (verwirrten) Patienten einfach im Bett fixieren könnte - da bin ich froh, dass Justitia mal die Augenbinde hebt und einen Blick auf die Situation riskiert.
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Vom 07.02.2012 23:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


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Hassi,

ich wills auch nicht lächerlich machen, wenn man nicht füttern sondern Hilfe bei der Nahrungsaufnahme sagt.

Was mich im Endeffekt "gestört" hat war, dass jemand, der seinen Partner/Partnerin, schon jahrelang pflegt (und nicht schlecht pflegt, auch wenn keine entsprechende Ausbildung vorliegt) so korrigiert wird und als respektlos dargestellt wird. In jenem betreffenden Fall zumindest.

Zumindest bin ich froh, das jetzt im Vorraus erfahren zu haben, denn so kann man sich jetzt rechtzeitig um alles Formelle kümmern, was man vorher gar nicht gewusst hat. Nicht dass daraus der pflegebedüftigen Person oder der für sie verantwortlichen daraus ein gesundheitlicher oder strafrechtlicher Nachteil entsteht.



LG
Claudia

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Vom 07.02.2012 23:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


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@ Salvy,

es ging ja nicht darum, den Patienten im Bett zu fixieren, also zum Beispiel anbinden. Sondern einfach nur die Möglichkeit nachts einen Sturz zu verhindern.

Wenn man sich selbst überlegt, du liegst in einem Einzelzimmer, kannst selbst nicht darüber bestimmen Bettgitter ja oder nein.

Du fällst aus dem Bett und verletzt dich, bist aber nicht in der Lage selbst um Hilfe zu rufen. Ich möchte nicht wissen, wie lange man dann dort liegen kann, bis einem auffällt, dass was passiert ist.

Und da gehts mir nicht ums sparen, sondern um die Sicherheit.



LG
Claudia

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Vom 07.02.2012 23:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

schlaho Smutje


Mitglied seit 29.07.2009
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Hallo!

Einen Sturz kann man auch mit Bettgittern nicht verhindern...da wird dann einfach drübergeklettert, und dann ist die Fallhöhe ja noch höher!


VG!
Sabine
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Vom 07.02.2012 23:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hassi Kaltmamsell


Mitglied seit 05.11.2007
1.543 Beiträge (ø0,93/Tag)
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Das wiederum gut verstehen – vielleicht kam es auch bei der Person viel kritisierender und respektloser an als es gemeint war. Bei so einer schweren und aufopfernden Aufgabe reagiert man auch sicher sehr sensibel, das kostet ja auch viel Kraft.

Liebe Grüße
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Vom 07.02.2012 23:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

originalzeppi  Suppenkoch


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19.134 Beiträge (ø6,97/Tag)
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Meine Mutter haette nicht drueber klettern koennen, aber rausfallen schon. Wenn so ein Gitter das nicht verhindern koennte, gaebe es sie ja nicht.
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Vom 07.02.2012 23:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
13.849 Beiträge (ø7,93/Tag)
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Claudia, sieh es einfach so: Es ist einfach nicht das Gleiche, ob man auf bestimmte Art und Weise miteinander in der Familie umgeht oder redet, oder ob das Außenstehende tun. Die Belehrung war sicher ungeschickt. Aber grundsätzlich sehe ich das auch positiv, dass der künftige Patient trotz aller Einschränkungen dort weiter als erwachsener Mensch behandelt werden wird, der Respekt verdient.

Auch wenn jemand durch Krankheit auf den Stand eines Babys zurückgefallen ist und man ihn auch mit allem drum und dran wie ein Baby pflegen muss - er ist ja trotzdem keines. Schrecklich, wie früher die alten Damen und Herren gerne respekt- und distanzlos von ihnen völlig Fremden als Oma oder Opa angeredet wurden - am liebsten noch in der "Wir-Form".
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Vom 07.02.2012 23:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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@Sabine,

in meinem Fall ist ein drüberklettern absolut unmöglich. Rausfallen allerdings schon.

Wie es allerdings bei meinem Gespächspartner heute mittag war weiß ich nicht.



LG
Claudia

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Vom 08.02.2012 00:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mamigross Kartoffelschäler


Mitglied seit 03.06.2007
574 Beiträge (ø0,32/Tag)
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Hallo
Ich habe meine Schwiegermutter 5 Jahre betreut(Alzheimer)
Solange sie noch selber wuste was sie macht ging es gut.
Als sie nichtmehr selber gehen konnte und im Rollstuhl saß ,beim versuch aufzustehen aber immer gefallen ist und sich auch verletzt hatte,hat uns der Hausarzt eine Weste verschrieben damit konnte sie nichtmehr aufstehen.
Als wir nach einem Jahr Tag und Nacht Betreuung sie für 2Wochen in ein Pflegeheim gaben,
erklärt haben ,das sie immer die Weste an hat die am Rollstuhl befestigt ist,damit sie nicht fällt,bekamen wir zur Antwort ,das sie das nicht machen.
Wir waren noch keine Stunde weg auf dem Weg in unseren wohl verdienten Urlaub.
Bekamen wir den Anruf das sie aufstehen wollte und aus dem Rollstuhl gefallen ist,sich am Auge verletzt hatte und eine große Platzwunde an der Stirn hatte ,die genäht werden muste.
Da frag ich mich ,was ist das für eine Sicherheit für den Patienten und die Angehörigen.
Das 2.mal ist sie neben der Treppe aufgestanden und hat den Rollstuhl die Treppe runter geschmissen.Zum Glück konnte sie nicht auf den Beinen stehen und ist auf den Boden gefallen wer weiß was sonst noch passiert währe.
Es ist schon gut das es bestimmte Richtlinien gibt,aber eine Richterliche anordnung ist doch übertrieben.Wen ich einen Pflegebedürftigen Angehöhrigen pflege bekomme ich auch keine Richterliche Anordnung und wen der Pflegebedürftige mal in kurzzeitpflege muß weis man doch was für ihn wichtig ist damit er sich nicht selber schadet.
l.g.
mamigross
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Vom 08.02.2012 00:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

fritzchen Tellerwäscher


Mitglied seit 27.08.2003
1.209 Beiträge (ø0,38/Tag)
Es ist rechtlich etwas anderes, wenn man als Angehöriger in heimischer Ungebung einen Fallschutz anbringt, oder ob das in einem Pflegeheim durch Pflegepersonal geschieht. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber für Pflegeheime strengere Maßstäbe fest gelegt.

In einem Beitrag weiter oben wurde es schon einmal geschrieben, es wäre einfach, dem Pflegepersonal die Entscheidung frei zu geben. Einfach Bewohner fixieren und man hat einen ruhigen Tag.

Ich will dem Pflegepersonal nichts unterstellen, in den allermeisten Fällen handeln diese Leute, die einen sehr schweren Job machen verantwortungsvoll. Aber leider gibt es auch die berüchtigten Schwarzen Schafe.
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Vom 08.02.2012 00:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

schlaho Smutje


Mitglied seit 29.07.2009
340 Beiträge (ø0,33/Tag)
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Gut, drüberklettern bedarf schon einer gewissen Beweglichkeit...aber solange noch z.Bb selbständige Drehungen möglich ist, sind wirklich mehr oder weniger schwere Verletzungen möglich...einfach dadurch, dass ein Bein oder eben eine andere Gliedmaße eingeklemmt wird.

Eine gute Möglichkeit sind Betten, die bis auf den Boden runtergefahren werden können, daneben sollten dann noch eine Matratze liegen, auf die der Patient/Bewohner dann eventuell rollt...sieht gewöhnungsbedürftig aus, kann aber einige Verletzungen verhindern!

VG!
Sabine
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Vom 08.02.2012 00:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.773 Beiträge (ø2,84/Tag)
Hallo!

Ich finde es jetzt ehrlich gesagt nicht so falsch, daß die Person beim "füttern" belehrt wurde. Es ist gut zu wissen, welche Worte besser nicht mehr benutzt werden.

Das ist ähnlich wie "Behindis" anstatt Menschen mit Behinderungen. Das ist auch nicht böse sondern eher liebevoll gemeint aber eben unpassend.
Neulich habe ich "Autis" für Autisten gehört...Besonders toll auch "Dementis".

Ich abe großen Respekt vor Personen, die es schaffen Jemanden zuhause zu pflegen, aber wenn diese dann mit professionellen Pflegekräften zu tun haben, macht es schon Sinn, die angemessenen Bezeichnungen zu verwenden.


Anders sehe ich das mit dem Gitter. Wenn mir Angehörige sagen, daß sich die betreffende Person zwar noch umdrehen aber keinesfalls aufstehen kann würde ich erst mal auf Sicherheit setzen und die Notwendigkeit zeitnah abklären. Aber wenn die Gesetze anders sind, ist da wohl nicht viel zu machen.

LG
sue
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Vom 08.02.2012 00:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Candyfloss Küchenjunge


Mitglied seit 31.03.2008
315 Beiträge (ø0,21/Tag)
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Die Sache mit dem Füttern/Essen anreichen ist meiner Meinung nach Blödsinn. Wenn ich jemandem mit der Hand oder dem Löffel essen hinhalte, ist das für mich füttern. Egal um wen es geht... Wenn ich mit einem Kamm durch Haare fahre ist das für mich kämmen, egal ob bei meiner Katze, mir, einem Kind oder einem alten Menschen.
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Vom 08.02.2012 00:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.773 Beiträge (ø2,84/Tag)
Ja, an eine Matratze neben dem Bett habe ich auch scon gedacht.
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Vom 08.02.2012 00:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

originalzeppi  Suppenkoch


Mitglied seit 18.11.2004
19.134 Beiträge (ø6,97/Tag)
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Das stelle ich mir aber sehr ungeschickt vor, wenn in einem Mehrbettzimmer vor jedem Bett eine Matraze liegt. Die muesste das Personal ja jedesmal aus dem Weg raeumen, wenn sie zu dem Patienten ans Bett will.
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Vom 08.02.2012 00:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mamigross Kartoffelschäler


Mitglied seit 03.06.2007
574 Beiträge (ø0,32/Tag)
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Ich denke aber das es auch auf die Pflegebedürftigkeit ankommt.
Als meine Schwiegermutter nichtmehr aufstehen konnte,hatte sie auch ein Gitterbett.
Eines Abends ,wir dachten nichts bösen,ich hatte sie versorgt zum schlafen und wir hatten es uns vor dem fernsehr gemütlich gemacht.
Machte es einen Rumpler ,wir waren so erschrocken,sofort ins Zimmer,
Sie hatte sich mit den Füßen über das Gitter geschoben und war aus dem Bett gefallen obwohl sie mit dem Oberkörper nichtmehr hoch kam.
Fütter/Essen reichen finde ich auch Blödsinn.
Ich sage auch nicht ich reiche meinem Baby essen sondern ich füttere mein Baby.
Ich denke man kann einem Pflegebedürftigen in anderer Weise Achtung entgegen bringen.
Man sagt ja auch nicht zum Kranken "ich füttere dich"oder"ich reich dir jetzt das esse"
Man spricht doch nur mit anderen ,das man den Pflegebedürftigen füttert.
Als wir eine kurzzeitpflege für meine Schwiegermutter gesucht haben und ein ganz neu erbautes Heim besichtigten,
sagte uns der Heimleiter.
Wir sollen uns nicht stören wen wir die Patienten auf dem Boden sehen.
Sie waren da auch wie Kleinkinder.
Ich habe das auch als Menschenunwürdig empfunden.
Das in Heimen oft nicht alles recht ist liegt aber bestimmt nicht daean ,das die Pflegekräfte ihre Ruhe wollen,sonder daran das es zu wenig Pflegekräfte gibt.
Und in unserer Gesellschaft Alte Menschen und Pflegebedürftige als Last empfunden weren.
Ich habe alle Achtung vor den Menschen ,die es zu ihrem Beruf gemacht haben
andere Menschen zu pflegen
Nur wen man es selber gemacht hat ,weiß man was sie leisten
mamigross
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Vom 08.02.2012 01:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.773 Beiträge (ø2,84/Tag)
Naja, ich habe das ja auch eher anders herum gedacht. Für die betreffende, pflegende Person ist es ja besser die richtigen Ausdrücke zu verwenden um nicht schief angesehen oder gar belächelt zu werden. Es gibt einfach Begriffe, die man nicht mehr verwendet wie Neger (was ursprünglich auch keine Beleidigung war) und mit dem "füttern" ist es im professionellen Bereich halt auch so. Das sagt man einfach nicht.
Hm, ich weiß nicht ob ihr mich versteht...
Ach, ja, ist wie beim Italiener die Spaghetti mit Messer und Gabel essen...mir wäre es auch lieber, wenn mir Jemand sagt, daß man das in Deutschland auch nicht mehr macht.
Also Knigge in Pflegepersonalsprache.
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Vom 08.02.2012 01:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
13.849 Beiträge (ø7,93/Tag)
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Man darf Sprache nicht unterschätzen. Was man sagt, wie man etwas sagt, das hat nicht nur Einfluss auf das Gegenüber. Sondern das macht auch etwas mit der eigenen inneren Haltung. Wenn die Pflegenden immer vom "Essen anreichen" sprechen, "Füttern" auch nicht mal mehr denken, dann hat sich auch etwas in ihrer Einstellung dem Hilfsbedürftigen gegenüber verändert. Sprache kann tatsächlich Bewusstsein verändern.

Wenn ich mich selbst irgendwann in hoffentlich ferner Zukunft als pflegebedürftig vorstelle, dann wäre es mir tatsächlich lieber, wenn jemand (Fremdes) kommt und mir Essen anreicht, statt mich zu füttern.
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Vom 08.02.2012 08:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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@salvy,

siehste, da denk ich zum Beispiel anders.

Mir ist es schnuppe ob mir jemand das Essen reicht oder mich füttert, solange er das nicht mit Widerwillen tut. Der Ausdruck mit dem ich die Tätigkeit umschreibe bedeutet nämlich für mich keineswegs mehr Respekt vor der Tätigkeit oder dem Patienten/Bewohner selbst oder weniger Unmut meinerseits, das nicht mehr selbst zu können.

Selbiges mit dem oben genannten Beispiel des Negers. Ich kann einen Menschen noch so politisch korrekt bezeichnen, wenn mir der Respekt vor ihm fehlt, dann macht das keinen Unterschied. Für mich persönlich zumindest nicht. Wirklich abwertende Begriffe sind da was anderes.



LG
Claudia

Nr. 271 der SHGdBS

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Wenn du Frühstück im Bett willst, schlaf doch in der Küche.
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Vom 08.02.2012 09:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
@Joe: Wenn Du das Gitter selbst herunterlassen kannst und sowieso mit seinem Einsatz einverstanden bist, liegt natürlich keine Freiheitsberaubung vor. Pflegebedürftige werden so ein Bettgitter aber nicht selbst herunterlassen können und wenn sie geistig nicht mehr so richtig "da" sind, werden sie selbst sich auch nicht wirksam mit ihm einverstanden erklären können. Das ist der Unterschied.

Claudia, die persönliche Schmerzgrenze ist bei jedem anders, Fakt ist halt, die Pflegeheime haben bestimmte Richtlinien für den Umgang mit ihren Bewohnern erarbeitet und müssen dabei dem Umstand Rechnung tragen, daß das Pflegepersonal den Bewohnern auf Augenhöhe begegnen muß. Sprachliche Aspekte sollte man dabei nicht zu gering schätzen, auch wenn man selbst für sich kein Problem mit einer anderen Wortwahl hat.
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Vom 08.02.2012 09:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

originalzeppi  Suppenkoch


Mitglied seit 18.11.2004
19.134 Beiträge (ø6,97/Tag)
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Ich meine auch, dass es mehr darauf ankommt, wie etwas verstanden wird als wie man es selber meint. Wenn ich weiss, dass das Wort 'fuettern' als unsensibel gewertet werden kann, dann benutze ich es halt nicht. Das weiss ich aber erst seit heute, haette mir bisher auch nichts Boeses dabei gedacht.
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Vom 08.02.2012 09:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Emmy-Ly  Sternekoch


Mitglied seit 11.12.2005
25.231 Beiträge (ø10,7/Tag)
Hallo zusammen!


Vom Bettgitter zum Händeanbinden ist es nur eine kurze Strecke! Und ich finde es absolut richtig, daß für ein Bettgitter eine richterliche Genehmigung vorliegen muß.

Und vom "Füttern" bis zur Anrede "Omi" ist der Weg auch nur kurz.

Es hat schon seinen Sinn, wenn Pflegeheime (oder Krankenhäuser) Vorschriften für den Umgang mit hilflosen Personen haben.

Liebe Grüße Emmy - Ly


Eine gute Köchin hat mehr Fett an den Händen als auf den Hüften!
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Vom 08.02.2012 09:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

jule-paule Hendlgriller


Mitglied seit 29.10.2007
3.945 Beiträge (ø2,36/Tag)
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Hallo Claudia

es ist tatsächlich so, wir haben das bei meiner alzheimerkranken Mutter, die seit einem Jahr in einer Senioreneinrichtung lebt, erfahren. Weil sie mehrfach beim Aufstehen aus dem Bett rutschte fragten wir ganz verständnislos, warum denn nicht das Bettgitter hochgeklappt werden könne. Damit nahm die Tour ihren Lauf. Dieses Gutachten mußte auch schon erneuert werden, da kam tatsächlich eine Mitarbeiterin des Gerichtes zu meiner Mutter und befragte sie, ob sie damit einverstanden wäre. Da meine Mutter überhaupt nicht wußte wovon die Rede ist sagte sie gsd nur ja. Für uns ist es eine große Erleichterung.

Im anderen Falle, wenn niemand zustimmen würde, wäre es heikel wenn Du einen halbwegs fitten Angehörigen hast, denn das Heimpersonal einfach ins Bett sperrt.... hat eben alles zwei Seiten.

Meine Mutter war auch schon dreimal "abhanden" gekommen als sie noch besser laufen konnte. Auch das kann man nicht ändern - Freiheitsberaubung wenn die Station verschlossen wird. Dann muß man sich entsprechende Demenzstationen aussuchen, die von vornherein verschlossene Bereiche haben, das gibt es auch. Wir konnten es gsd so regeln, daß an der Rezeption ein Foto von meiner Ma hängt und die Mitarbeiter im Empfang Bescheid wissen, das sie nicht allein hinaus darf... sie führen sie dann einfach zurück.

VG Jule
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Vom 08.02.2012 09:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.893 Beiträge (ø14,69/Tag)
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Hallo,

mir fällt auf das ihr bei Pflegebedürftigen immer von alten Menschen ausgeht.

Es gibt sehr viele Kinder und
junge Menschen die pflegebedürfig sind und die geistig auf der Höhe sind.

Aus unserer Einrichtung weiß ich auch das sie es gar nicht mögen wenn man sie "füttert" ..bei einigen kommt da auch das Argument man füttert Tiere und keine Menschen.

Die sind da sehr empfindlich. ..zu Recht wie ich finde.
Jemand der nicht behindert ist kann das wohl nicht nachvollziehen.

Bettgitter hoch oder sonstige Fixierungen ..das sollte wirklich nur mit richterlicher Anordnung geschehen.

Viel zu oft ...auch wenn es noch so gut gemeint war ...wurden viele Behinderte so in ihrer Freiheit beschnitten.

katir
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Vom 08.02.2012 09:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

anneliese60  Hendlgriller


Mitglied seit 06.05.2009
7.907 Beiträge (ø7,08/Tag)
Hallo,

das Bettgitter darf nur mit richterlicher Anordnung hoch gemacht werden- aber ruhigstellende Medikamente darf der Arzt verordnen ?




Liebe Grüße
Anneliese
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Vom 08.02.2012 09:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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@Emmy-Ly

okay, für den/die Pfleger/in seh ichs ja im Notfall nochein, wenn ichs wie gesagt auch selbst nicht sooo eng sehe. Aber wenn der sonst pflegende Ehepartner schon darauf hingewiesen wird, dass er sich nicht korrekt ausdrückt..... Naja, ich muss nicht alles verstehen. Denn der wird seinen Partner denk ich mal , nicht mit Opa oder Oma anreden.

Ich mein, ich versteh ja schon, worum es im allgemeinen geht. Ich hab auch mal im Briefwechsel mit einem Anwalt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass meine Schwiegermutter nicht "die Oma" ist, wie er sie immer tituliert hat. Respekt muss schon sein. Nur ob der wirklich daran festgemacht ist, dass ich jedes Wort auf die Goldwaage gelegt bekomme, zumindest als Angehöriger, der sich ja sonst Vollzeit drum kümmert (in obigem Fall ist die Unterbringung ja wirklich nur aus gesundheitlichen Gründen für ein paar Wochen) ist für mich fraglich.

Pfeil nach rechts Vom Bettgitter zum Händeanbinden ist es nur eine kurze Strecke! Pfeil nach links

Und eben da bin ich ebenfalls anderer Meinung. Das Bettgitter soll ja nur für Nachts zum schlafen sein. Als Schutz. Händeanbinden oder sonstiges mit Gurten ans Bett fesseln ist doch damit mMn gar nicht zu vergleichen. Es soll ja kein Dauerzustand sein, von wegen so kann man denjenigen den ganzen Tag ungestört im Bett liegen lassen.

LG
Claudia

Nr. 271 der SHGdBS

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Vom 08.02.2012 09:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

originalzeppi  Suppenkoch


Mitglied seit 18.11.2004
19.134 Beiträge (ø6,97/Tag)
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DAS frage ich mich auch. Wer muss denn da zustimmen, damit es nicht zur Koerperverletzung wird?
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Vom 08.02.2012 09:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

originalzeppi  Suppenkoch


Mitglied seit 18.11.2004
19.134 Beiträge (ø6,97/Tag)
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Sorry, hat sich ueberschnitten, ich meine Medikamente.
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Vom 08.02.2012 09:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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@Katir

Ich habe ein behindertes Kind. Ich habe einigen Kontakt zu behinderten Menschen.

Und ich bin der letzte, der jemanden in der seiner Freiheit beschneiden will. Im Gegenteil.

Es geht NICHT ums fixieren ans Bett. Ich gehe auch nicht hin und sage zu demjenigen, komm es ist Zeit dich zu füttern. Ich sage auch nicht zu irgendjemandem, komm, es ist Zeit dir dein Essen zu reichen. Ich mach das ohne viele Worte. Aber muss ich denn wirklich dem (professionellen) Pfleger gegenüber aufpassen was ich sage, solange ichs nicht deutlich abwertend meine?

Und muss ich jemanden, der eindeutig nicht dazu in der Lage ist, erst beim abhauen erfrieren lassen, sich beim rausstürzen aus dem Bett den Hals brechen lassen, weil ich erst noch einen Antrag stellen muss, ob ich denjenigen mit einem Absturzgitter schützen darf? Wie schon ein paar Mal lgesagt, es geht ausschließlich um den Schutz während dem schlafen, nicht darum das Ding den ganzen Tag oben zu lassen um jemanden ruhig zu stellen.

Aber wie gesagt, für unseren aktuellen Fall, in dem das Pflegeheim demnächst notwendig wird, werd ich schauen, dass alles dementsprechend dann schriftlich geregelt ist.

LG
Claudia

Nr. 271 der SHGdBS

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Vom 08.02.2012 09:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.773 Beiträge (ø2,84/Tag)
Hallo!

"Ruhig stellende Medikamente" darf meines erachtens auch nicht jeder Arzt verschreiben. Wir mußten mit unseren Bewohnern zum Psychiater. Es gab dort regelmäßig Termine bei der überprüft wurde, ob die Dosierung noch passend ist. Solche Medikamente wurden auch nur verschrieben, wenn eine Selbst- oder Fremdgefärdung vorlag.

LG
Sue
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Vom 08.02.2012 09:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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P.S.

Und wenn das so schon schwierig ist, wie wird es dann, sollte ein Mensch ein Pflegeheim komplett ablehnen, auch wenn eine Pflege anders gar nicht zu gewährleisten ist????



LG
Claudia

Nr. 271 der SHGdBS

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Vom 08.02.2012 09:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

GrauLoewin  Hendlgriller


Mitglied seit 15.11.2005
9.690 Beiträge (ø4,06/Tag)
@Claudia

Dann wird das zuständige Amtsgericht eine entsprechende Betreuung anordnen, über die die Unterbringung in einem Pflegeheim erfolgen kann.

Grüße von Brigitte
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Vom 08.02.2012 10:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

skippy1909 Kaltmamsell


Mitglied seit 04.08.2008
8.623 Beiträge (ø6,19/Tag)
Claudia,

ich bin Betreuer meiner Mutter und kenne die Problematik. Wenn du möchtest, können wir per km reden...

Gruß skippy
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Vom 08.02.2012 10:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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Okay, dann weiß ich Bescheid.

Ich mein, auf der einen Seite ist es schon okay, wenn da wer ein Auge drauf hat, damit da kein Schindluder getrieben wird. Auf der anderen Seite erschwert es Angehörigen, die es wirklich nicht schlecht meinen, das ganze.

Vor allem, wenn man vorher nicht ausreichend informiert ist. Bei mir wars ja gestern reiner Zufall, dass ich davon erfahren habe.


LG
Claudia

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Vom 08.02.2012 10:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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Okay, skippy, ich meld mich. Küsschen



LG
Claudia

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Vom 08.02.2012 10:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ro-Gi Suppenkoch


Mitglied seit 31.12.2009
1.744 Beiträge (ø1,99/Tag)
Hallo,

wenn ich das hier alles lese, bin ich wirklich froh, dass meine alzheimer-kranke Schwiegermutter im häuslichen Bereich gepflegt wird ...

Viele Grüße,
Ro-Gi
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Vom 08.02.2012 10:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.893 Beiträge (ø14,69/Tag)
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Hallo Claudia,


man redet immer mit dem Menschen dem man das Essen gibt.


Aber die Meisten kommen wirklich an und sagen...Mittagessen ist fertig , komm ich füttere dich.

Pfeil nach rechts Aber muss ich denn wirklich dem (professionellen) Pfleger gegenüber aufpassen was ich sage, solange ichs nicht deutlich abwertend meine? Pfeil nach links

Nein musst du nicht.
Leider ist es aber sehr oft der Fall das es abwertend klingt. Klar oft ohne es zu wollen, aber es ist so.
Gerade Menschen die körperlich schwer behindert sind aber geistig klar , merken das und es verletzt sie sehr.

Meine Mutter war 10 Jahre ein absoluter Pflegefall , wurde von mir Zuhause betreut und ich haben einen schwer behinderten Sohn..in dessen Tagesförderstätte ich seit 30 Jahren ehrenamtlich angagiert bin.


Pfeil nach rechts Und muss ich jemanden, der eindeutig nicht dazu in der Lage ist, erst beim abhauen erfrieren lassen, sich beim rausstürzen aus dem Bett den Hals brechen lassen, weil ich erst noch einen Antrag stellen muss, ob ich denjenigen mit einem Absturzgitter schützen darf? Pfeil nach links

Wie kannst du als Laie denn entscheiden ob es nötig ist ?

Einen Antrag bei Gericht wird übrigens ganz schnell entschieden..innerhalb weniger Tage. ...immer unter Einbindung der Ärzte.

Zu oft wurde in der Vergangenheit "zum Schutz des Behinderten" solche Massnahmen ergriffen.
Oft genug weil es einfacher ist anstatt sich um die Behinderten zu kümmern.

katir
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Vom 08.02.2012 10:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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Das ist natürlich das optimale, Ro-Gi, und bei uns wars die letzten 15 Jahre auch so. Aber irgendwann schaffst du das als Privatperson bei manchen Krankheiten nicht mehr.



LG
Claudia

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Vom 08.02.2012 10:13 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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@Katir,

weil bei mir und meinem Bruder mitunter mitten in der Nacht das Telefon klingelt, ich möge doch schnell kommen und dabei helfen meine Mutter wieder ins Bett zu heben.

Und da soll mir dann jemand erzählen es sei nicht notwendig????? Klar, ich bin dann nur der Laie, der sich danach die blauen Flecke betrachten darf, die sie vom Sturz hat. Aber ich will sie ja dann nur in ihrer Freiheit einschränken.



LG
Claudia

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Vom 08.02.2012 10:13 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.773 Beiträge (ø2,84/Tag)
Ich gebe da mal Katir Recht. Auch ein noch so liebevoller Angehöriger kann nicht immer wissen was "das Beste" für die zu betreuende Person ist.
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Vom 08.02.2012 10:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ro-Gi Suppenkoch


Mitglied seit 31.12.2009
1.744 Beiträge (ø1,99/Tag)
Hallo Claudia,

zum Glück haben wir helfende Hände ...

Meine Schwiegermutter ist inzwischen bettlägerig bzw. sitzt stundenweise im Rollstuhl, kann sich nicht mehr bewegen oder sprechen. Das volle Programm. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sie stirbt.

Als sie vor ein paar Jahren noch etwas beweglicher war, bekam sie selbstverständlich ein Gitterbett vom medizinischen Dienst. Auch bei ihr bestand die Gefahr, aus dem Bett zu fallen.
Ebenso haben wir es erfolgreich verhindert, dass sie irgendwo im Freien herumirrt.
Ob das "Freiheitsberaubung" ist, darüber haben wir nie nachgedacht. Es war zu ihrem und unserem Schutz...

Und - ja - sie wird "gefüttert" und trotzdem liebevoll behandelt.

Viele Grüße,
Ro-Gi
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Vom 08.02.2012 10:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Schnone  Smutje


Mitglied seit 07.02.2008
1.059 Beiträge (ø0,67/Tag)
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Hallo, das ist so...also mit der Freiheitsberaubung

haben wir selbst vor nicht allzu langer Zeit erlebt...unser Sohn (geistig schwerstbeh.) hatte sich aus einem epilept. Anfall heraus das Sprungegelenk gebrochen, hieß, 5 Wochen nicht auftreten und nicht belasten,aber wie begreiflich machen???...ich war während des Krankenhausaufenthaltes die ganze Zeit mit im Zimmer, Tag und Nacht und habe auch um dieses Gitter gebeten...nur für seinen Schutz...da ich Betreuer bin,mußte ich unterschreiben. Er war ja sonst sehr fit und ich hätte Nachts nicht mitbekommen, wenn er aufgestanden wäre und dann???
Hier stand es wohl außer Frage...was ist wichtiger, Freiheitsberaubung (was er so sicher nicht empfunden hat) oder sein Schutz, um den Heilungsprozeß nicht zu gefährden.

LG \"\"


„Gesundheit ist nicht Alles, aber ohne Gesundheit ist Alles Nichts.“
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Vom 08.02.2012 10:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.893 Beiträge (ø14,69/Tag)
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Claudia,

was hindert denn deinen Bruder daran einen Antrag bei Gericht zu stellen?

Sicher hat er die Pflegschaft für die Mutter, da geht das doch wirklich schnell.



Wenn deine Kinder blaue Flecken haben..hast du die angebunden? Jede Sache hat zwei Seiten.

Was passiert wenn es brennen würde?
Vor einigen Jahren ging durch die Presse das bei einem Brand im Alterheim mehrere Menschen gestorben sind, weil die Bettgitter hoch waren.
Ohne richterliche Verfügung.

katir
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Vom 08.02.2012 10:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

fasi Tellerwäscher


Mitglied seit 03.07.2011
69 Beiträge (ø0,21/Tag)
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Es gibt Pflegebetten, die einen geteilten Rausfallschutz haben. Da kann man die obere Hälfte schliessen, unten bleibt offen. So ist der Bewohner nicht eingesperrt und trotzdem gegen das Rausfallen geschützt. Leider gibt es die nicht überall.
Aus meiner Praxis weiss ich, dass Bettgitter bei dementen Personen zum Schutz vor aufstehen und weggehen eher kontraproduktiv sind. Wie schon mehrfach gesagt, durch das Darüberklettern gibt es schlimmere Stürze. Es ist kaum zu glauben, was für Kräfte Menschen aufbringen, wenn sie sich eingesperrt fühlen.

Essen reichen, Essen eingeben, beim Essen helfen sind wirklich ganz normale Ausdrücke in der Pflege.
Beispiel: Sie liegen mit 2 gebrochenen Armen im Krankenhaus. Es gibt Essen. Die Krankenschwester/der Pfleger sagt zu Ihnen:
Darf ich Sie füttern? oder: Darf ich Ihnen das Essen reichen? oder: Darf ich Ihnen beim Essen helfen?
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Vom 08.02.2012 10:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Alexandra  Hendlgriller


Mitglied seit 20.12.1999
4.122 Beiträge (ø0,91/Tag)
Hallo,

ich denke auch, daß es bei den Begrifflichkeiten wie "Füttern" eher um das Verhältnis des Pflegenden zu dem Pflegebedürftigen geht - also sozusagen eine Art den Respekt zu wahren. Allerdings sollte das eher im professionellen Bereich bleiben - im privaten Verhältnis entwickelt sich sicher eine Eigendynamik die ein Profi gar nicht wirklich nach vollziehen kann.

Als mein Vater im Sterben lag (im Krankenhaus) sind die Schwestern auch - in meinen damaligen Augen - sehr übertrieben freundlich mit ihm umgegangen - also z.B. immer erklärt, was sie tun, ihn mit Namen angesprochen, obwohl er gar nichts mehr mitbekommen hat aufgrund der starken Medikamente... Aber im Nachhinein finde ich, daß das ein wirklich respektvoller Umgang mit einem todkranken Menschen war!

LG
Lexi

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Vom 08.02.2012 10:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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Nein, die Pflegschaft hat mein Vater.

Auch habe ich meine Kinder nicht angebunden, wenn sie blaue Flecke hatten, sie haben als Kleinkinder, als sie noch nicht dazu in der Lage waren ohne rauszufallen zu schlafen, auch ein Absturzgitter am Bett gehabt. Ganz normal, für ein Kind, aber nicht für einen erwachsenen Menschen, der das nicht mehr kann??????

Ich sicher doch auch bei meinen Kindern Gefahrenquellen ab, die ich kann. Logischerweise geht das nicht immer und überall, bei einem erwachsenen Menschen darf ich das aber nicht?

Nein, ich denke, es gibt keinen, der einen entsprechenden Antrag ablehnen würde, es hat mich nur verwundert, dass das in diesem Fall notwendig ist.



LG
Claudia

Nr. 271 der SHGdBS

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Vom 08.02.2012 10:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Schnone  Smutje


Mitglied seit 07.02.2008
1.059 Beiträge (ø0,67/Tag)
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Pfeil nach rechts Ich sicher doch auch bei meinen Kindern Gefahrenquellen ab, die ich kann. Logischerweise geht das nicht immer und überall, bei einem erwachsenen Menschen darf ich das aber nicht? Pfeil nach links

....ich denke mal, eben weil es ein erwachsener Mensch ist und das Pflegepersonal ihn eben der Freiheit berauben würde?

LG \"\"


„Gesundheit ist nicht Alles, aber ohne Gesundheit ist Alles Nichts.“
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Vom 08.02.2012 10:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
13.849 Beiträge (ø7,93/Tag)
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Das ist halt grundsätzlich das Problem mit Gesetzen: Sie können nicht jeden Einzelfall abdecken. Deshalb gibt es ja den Richter, der den einzelnen Fall anschaut und auf Grundlage dieses Gesetzes nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet, wie es ihm für den Einzelnen am besten erscheint. Für euch eher blöd und umständlich, aber in der Mehrzahl der Fälle sicher sinnvoll.
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Vom 08.02.2012 10:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mamakiste Kaltmamsell


Mitglied seit 03.07.2010
127 Beiträge (ø0,18/Tag)
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Hallo,
habe grade hier alles gelesen. Habe das auch schon erlebt, als ich in der Hauspflege gearbeitet habe.

Dieser Hickhack mit richterlichem Beschluss, ob man das Gitter hoch machen darf oder nicht und auch andere Dinge, die man als Schutz für den Pflegebedürftigen machen möchte, wäre alles kein Problem, wenn es nicht so viel Missbrauch gäbe....leider. Das ist ja bei vielen Dingen so, würden sie nicht missbraucht, müsste es nicht gesetzlich geregelt werden und so umständlich gehandhabt werden.

Wir hatten damals jedem Abend ein Matratze vor das Bett gelegt, damit sie weich fällt - und sie lag oft darauf am nächsten morgen.
Teilweise auch komplett ausgezogen, obwohl sie einen Schlafanzug an hatte, der nur am Rücken zu öffnen war. Kein Ahnung, wie sie da immer raus gekommen ist.

Lg Mamakiste
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Vom 08.02.2012 11:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Neu_Lollo Suppenkoch


Mitglied seit 24.03.2008
2.523 Beiträge (ø1,65/Tag)
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Guten Tag,

Claudia, für deine Kinder bist von Gesetzes wegen Sorgeberechtigt. Für deine Eltern bist du nicht automatisch sorgeberechtigt, dafür brauchst du eine Genehmigung (Vollmacht) vom Vormundschaftsgericht. Ebenso ist es mit dem Heimpersonal, die brauchen ebenfalls eine Genehmigung für die "Freiheitsberaubung" zum Schutz des Bewohners. Das ist m.E. auch völlig richtig so, damit ein evtl. Mißbrauch möglichst ausgeschlossen wird. Der Bevollmächtigte muss übrigens dem Amt gegenüber auch Rechenschaft für sein Tun oder Lassen ablegen.

Zum Sprachgebrauch: stellt euch vor ihr seid z.B. in Asien und der Kellner sagt zum Barkeeper, "1 Kaffee für den Blondkopf und ein Bier für die Langnase daneben". Wie würdet ihr euch als Blondkopf oder Langnase fühlen?

Gruß Lollo, die früher gerne Negerküsse aß und heute halt Schokoküsse essen muss Na!
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Vom 08.02.2012 11:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

skippy1909 Kaltmamsell


Mitglied seit 04.08.2008
8.623 Beiträge (ø6,19/Tag)
Lollo,

och, bei Langnase würde ich zumindest mal aufsehen... Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 08.02.2012 11:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

elke14  Suppenkoch


Mitglied seit 11.12.2003
2.058 Beiträge (ø0,67/Tag)
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Hallo Claudia,
ich hatte vor einigen Jahren die gleiche Situation durchzustehen wie Du jetzt. Meine Mutter litt an einer ausgeprägten Altersdemenz. Nach einem Sturz hatte sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen. Das war der Zeitpunkt, dass wir sie schweren Herzens in die Obhut eines Pflegeheimes gaben. Gleichzeitig beantragte ich die Betreuung meiner Mutter. Dazu musste ich zum Amtsgericht und hatte ein Gespräch mit einer Richterin, die sich auch im Pflegeheim ein Bild meiner Mutter machte. Dieses Gespräch lief damals sehr einfühlsam ab. Auch das von Dir erwähnte Gitter wurde angesprochen. Es wurde dann gleich festgelegt, dass dieses Gitter zum Einsatz kommen darf, sobald die Gefahr besteht, dass meine Mutter nachts beim schlafen aus dem Bett fallen könnte. Das wurde dann auch so in der Akte im Pflegeheim vermerkt. Wäre eine zusätzliche Fixierung notwendig gewesen, hätte ich nochmals mit der Richterin Kontakt aufnehmen müssen.
Du schreibst, dass Dein Vater die Betreuung hat. Daher wäre es das beste, wenn er Kontakt mit dem Amtsgericht aufnehmen würde und alles abklärt, bevor Deine Mutter ins Pflegeheim kommt. Aber ich denke, dass Dir Skippy schon gute Ratschläge geben kann.
Ich wünsche Dir viel Kraft für die Zeit, die jetzt vor Dir liegt.
VG Elke


Neid ist der stille Beifall der Kleingeister
-Dr. Fritz P. Rinnhofer-
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Vom 08.02.2012 12:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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Hallo Elke,

ja, das wird er dann auch wohl tun. Ich weiß nur nicht, ob er das weiß, dass er das muss. Wir werden das mal miteinander durchsprechen. Und dann dementsprechend alles in die Wege leiten.




LG
Claudia

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Vom 08.02.2012 12:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sachsenmädel Kartoffelschäler


Mitglied seit 15.10.2007
139 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hallo,

ich habe jetzt nicht alles ausführlich gelesen, aber ich glaube ein Aspekt
wurde noch nciht beleuchtet:

Die Vorsorgevollmacht, in der man solche Sache schon zu einer Zeit
regeln kann, wenn man im Vollbesitz seiner Kräfte ist, d.h. so
eine Entscheidung rational fällen kann.

Ich habe beruflich immer wieder mit diesen Vollmachten zu tun (allerdings
nicht in Gesundheitsbereich) und habe mal 2 Besispiele für übliche
Formulierungen rausgesucht:

"Sie (die bevollmächtigte Person) darf über eine Unterbringung mit
freiheitsentziehender Wirkung (§1906 Abs. 1 BGB) und über freiheitsentziehende
Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder einer
sonstigen Einrichtung (§1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, solange derglichen
zu meinem Wohler erforderlich ist."

"...die Einwilligung dass ihm durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder
auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit
entzogen werden darf."

Ich gehe mit meinem Rechtsverständnis davon aus, dass mit einer solchen
Vorsorgevollmacht die Anrufung des Gerichtes nicht notwendig ist.
Die Vorsorgevollmacht sollte aber vom Notar oder vom Betreuungsgericht
öffentlich beglaubigt sein.

Man sollte sich auf jeden Fall frühzeitig mit dem Thema beschäftigen,
denn auch als junger Mensch kann man plötzlich krank werden oder
einen Unfall erleiden und keine eigenen Ebntscheidungen mehr treffen.
Dazu gehört eben auch die Problematik Bettgitter.

LG
Sachsenmädel
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Vom 08.02.2012 12:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

spatz-nbg  Suppenkoch


Mitglied seit 25.04.2003
5.260 Beiträge (ø1,58/Tag)
Hallo

alsoum ein Bettgitter hochzumachen brauche ich sobald der Betroffene nicht mehr in der Lage ist mir zu unterschreiben dass er das will einen Beschluss, ABER nur wenn der Betroffene willentlich in der Lage ist das Bett zu verlassen. Sollte jemand zum Beispiel ab dem Hals abwärts gelähmt sein ist es keine Freiheitsberaubung.

In letzter Zeit wird viel im Bereich Sturzprophylaxe getan. Ingrid in den modernen Einrichtungen gibt es Zweibett-Zimmer, da stört eine Matratze vor dem Bett nicht. Super finde ich auch Betten die man bis ganz nach unten fahren kann Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen . Dann stürzt der Betrofene nicht sonder kugelt quasi aus dem Bett (gibt es tatsächlich)

Weiter oben schrieb jemand dass ein Bettgitter nicht hilft da ja dann die Fallhöhe noch größer sein. Deswegen gilt korrekterweise dass man eben nie ein Bettgitter alleine (außer auf Wunsch oder aus Lagerungsgründen) hochmacht. Bei jemanden der aktiv versucht das Bett zu verlassen und sehr sturzgefährdet ist muss zusätzlich ein Fixiergurt verwendet werden. Genauso verwendet man niemals einen Fixiergurt alleine sonder immer zusätzlich ein Bettgitter .

Über das Tehma füttern, dass bisher überall wo ich gearbeitet habe niemals so genannt wurde, sowie vielen anderen Ausdrücken (Inkontinenzmaterial statt Windel) kann man als Ausenstehender die Meinung haben die man will. Ich werde einen erwachsenen Menschen niemals füttern sondern ihm Essen reichen und er bekommt von mir keine Windel sondern eine Einlage. Dsa hat einfach was mit Respekt zu tun!

Gruß Spatz
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Vom 08.02.2012 12:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

spatz-nbg  Suppenkoch


Mitglied seit 25.04.2003
5.260 Beiträge (ø1,58/Tag)
eine Vorsorgevollmacht war uns immer zu kritisch, lieber ein Beschluss, grad bei Fixierung.
allerdings gerade das Problem Kurzzeitpflege und Fixieung hatten wir auch oft. Eigentlich darf ich ja auch als Angehöriger nicht fixieren das ist eine Grauzone.

Gruß Spatz
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Vom 08.02.2012 12:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

elke14  Suppenkoch


Mitglied seit 11.12.2003
2.058 Beiträge (ø0,67/Tag)
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@sachsenmädel: Mit einer notariellen ausführlichen Generalvollmacht ist eine Anrufung des Gerichtes nicht notwendig, da hast Du recht. Eine solche Vollmacht hatte meine Schwiegermutter meinem Mann und seiner Schwester, also ihrem Sohn und ihrer Tochter, ausstellen lassen. Damit war allles abgedeckt. Aber im Fall von Claudias Mutter ist es ja wohl nicht mehr möglich, daher muss man den Weg über das Gericht gehen, auch wenn man die Betreuung hat.
VG Elke




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Vom 08.02.2012 12:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chica*  Sternekoch


Mitglied seit 20.10.2003
6.224 Beiträge (ø1,98/Tag)
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¡Hola!

Trotz Vorsorgevollmacht liegt eine Fixierung (eben auch das Gitter vor dem Bett oder die verschlossene Tür) im Ermessen eines Richters, der sich in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Minuten ein Bild vom Patienten macht und seine Entscheidung fällt. Es gibt übrigens auch Ärzte die strikt gegen Fixierungen sind. Ich frage mich allerdings wer in einem solchen Fall die Verantwortung für den Betreuten übernimmt. Diese Frage konnte mir bisher noch niemand beantworten.

Saludos chica \"\"
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Vom 08.02.2012 12:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

elwetritsche1704 Tellerwäscher


Mitglied seit 24.09.2010
51 Beiträge (ø0,08/Tag)
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Am Montag war ein interessanter Artikel über die freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in der FAZ.

w w w .faz.net/aktuell/gesellschaft/pflegeheime-ans-bett-gefesselt-11640246.html

Interessant fand ich, dass es auch Niederflurbetten gibt. Allein schon mit dieser Ausstattung wäre es in vielen Fällen unnötig die Betroffenen zu fixieren.
Ich kannte bisher nur die wirklich sehr hohen Pflegebetten, aus denen ein Sturz wirklich gefährlich werden kann. Das normale Bett zu Hause ist ja auch nicht so hoch, dass man sich bei einem Sturz ernsthaft verletzen kann.

LG
Elwe
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Vom 08.02.2012 12:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Regine Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
21.058 Beiträge (ø5,57/Tag)
So kann man das nicht sagen. Ältere Herrschaften können sich auch bei einem Sturz aus einem normalen Bett durchaus verletzen und vor allen Dingen oftmals selbst nicht mehr aufstehen. Wir hatten einen solchen Fall in der Familie, der Patient lag stundenlang vor seinem Bett, ehe das jemand gemerkt hat!
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Vom 08.02.2012 13:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

spatz-nbg  Suppenkoch


Mitglied seit 25.04.2003
5.260 Beiträge (ø1,58/Tag)
Niederflurbetten, so heißen die Dinger. Die haben übrigens den angenehmen Nebeneffekt dass jemand der dement ist und nicht mehr ganz so fit schon garnicht alleine aufstehen kann (kommt aus der Höhe nicht hoch) Beiden Versuch schlafen die Senioren dann meist ein Lächeln
Blöd ist aber dass man zur Versorgung schon lange damit beschäftigt ist das Bett auf Arbeitshöhe zu bringen!

Gruß Spatz
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Vom 08.02.2012 13:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kristin1309  Hendlgriller


Mitglied seit 06.09.2004
1.500 Beiträge (ø0,53/Tag)
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Hallo,
ich komme auch vom "Fach" und habe den Thread mit Interesse gelesen. Ich finde es gut, das es richterliche Beschlüsse gibt zwecks Fixierung, und dazu gehört ja auch das Bettgitter. Ich möchte noch dazu sagen das wir als Pflegepersonal jede Fixierung dokumentieren und beobachten müssen. Und die Dokumentation muß bei wirklich jeder Fixierung durchgeführt werden. Außer bei Bettgittern, da reicht es bei uns ein Mal am Tag.
Es geht ja auch darum, das Pflegepersonal zu schützen, eben weil es auch viele schwarze Schafe gibt. Und es ist nun mal zu einfach, mal eben das Bettgitter hochzuziehen, damit der Betreute nicht stiften geht Na!.
Seit einiger Zeit müssen auch Pflegebetten (die meistens Bettgitter haben und genutzt werden) im inaktiven Zustand immer runter gefahren und vom Strom abgestöüselt sein. Das hat was mit Brandschutz zu tun und das man die Bewohner im Notfall mal eben aus dem Bett ziehen und evakuieren kann und nicht denjenigen aus der "Arbeitshöhe" runterplumpsen lassen oder tragen muß. Wenn das Zimmer vernebelt ist, große Panik herrscht und wenig Personal zugegen, da kann sowas schon helfen. Ist natürlich blöd im Alltag, wenn die Betten dermaßen langsam rauf- und runterzufahren sind. Aber nützt ja nichts.
Und dann gibt es noch eine Mindesthöhe für Bettgitter, dafür das jemand der vielleicht eigentlich keine Eigenbewegung hat , nicht doch bei einem epileptischen Anfall oder aus sonstigen Gründen über das Bettgitter rutschen muß.
Natürlich ist es nicht immer schön für den Bewohner, und auch nicht für das Personal. Aber das ist alles Eigenschutz, wie sagt man so schön: Man hat schon Pferde k*** sehen, vor der Apotheke. Und auch einige Angehörige oder Betreuer, oder auch Kollegen sind nicht zu unterschätzen wenn es darum geht, einem was in die Schuhe zu schieben.

Ich bin ebenfalls Rechtsbetreuerin und Gruppenbetreuerin und kenne mich gut im Schwerstbehindertenbereich aus. Also wenn ich jemandem helfen kann, dann gerne per KM Na!.

LG, Kristin


PS: So ein richterlicher Beschluß muß ja nicht jede Woche beantragt werden, und auch der Richter kommt nicht jede Woche raus. Die Beschlüsse werden nur so lange ausgestellt wie unbedingt notwendig. So ein Arbeitsaufwand ist es für den Richter nicht. Aber notwendig ist es







Solange Kakaobohnen an Bäumen wachsen ist Schokolade auch Obst!
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Vom 08.02.2012 23:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mojoverde Sternekoch


Mitglied seit 14.11.2008
7.580 Beiträge (ø5,88/Tag)
Fakt:
Uni Frankfurt, die Patientin kommt zwecks Behandlung Parkinson.
Die Betten haben Teisperren, die Patientin wird nicht fixiert oder das Bett mit zusätzlichen Gittern versehen.
Die Patientin fällt durch eine nicht gesicherte Stelle und bricht sich das Becken und (keine gesicherte Auskunft auch noch den Oberschenkelknochen.
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Vom 08.02.2012 23:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mojoverde Sternekoch


Mitglied seit 14.11.2008
7.580 Beiträge (ø5,88/Tag)
nun gehts weiter, das hatte ich fast vergessen.
Zur Bruchsanierung sollte eine Klinik im Spessart prädestinier sein.
die aber kann Parkinson nicht behandeln.
gruß m.
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Vom 08.02.2012 23:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
13.849 Beiträge (ø7,93/Tag)
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Hallo,

Mojoverde, war denn die Parkinsonpatientin nicht ansprechbar? So dass man sie fragen konnte, ob man ein Gitter anbringen soll? Andererseits fällt doch ein Parkinsonpatient auch nicht häufiger aus dem Bett als andere, oder irre ich mich da? Die Uniklinik Frankfurt sollte aber doch eigentlich in der Lage sein, sowohl den Bruch als auch den Parkinson zu behandeln.

mfg
Salvy


Silvester - Gelatine - Maschine - Standard - Pubertät - die Speise - eklig - riesig - Haken - gar nicht ...
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Vom 09.02.2012 00:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mojoverde Sternekoch


Mitglied seit 14.11.2008
7.580 Beiträge (ø5,88/Tag)
habe zufällig den Ehemann der Patientin, beide sind Nachbarn auf der Neurologie getroffen.
Nein, hier kann man nur den Parkinson behandeln, nicht den Bruch und eigentlich ist das auch logisch.
und die Frage der Ansprechbarkeit sollte durch die Patientenverfügung geregelt sein.
Wenn sie vorhanden ist.
gruß mo
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Vom 09.02.2012 00:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ORF Kartoffelschäler


Mitglied seit 19.08.2007
193 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Gelten im Pflegeheim andere Gesetze als im Krankenhaus?
Wir hatten, sowohl bei unseren Eltern, als auch bei mir, nach einer OP andere Regeln.
Und sogar verständliche.
Mein Vater hatte nach einer längeren OP ein paar (geistige) Aussetzer, zu seinem Schutz wurde er im Bett eingesperrt, sogar fixiert - er versuchte sich die Infusionen rauszureißen. Er ist zum Glück wieder okay.

Auch ich war mit einem Bruch+OP nach Skiunfall desorientiert, damals unter 40.
Und hatte auch ein "Gitterbettchen".

Meine Frau war froh, als ihre Mutter nach OP eingesperrt wurde, denn sie versuchte immer wieder,
allein z.B. auf die Toilette zu gehen, was sie aber mit ihrer neuer Kunst-Hüfte nicht schaffte.
Gruss, ORF
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Vom 09.02.2012 09:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

megaturtle Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2003
10.556 Beiträge (ø3,23/Tag)
Moin

ist das wirklich so? Dann könnte ich das KH ja verklagen. Die haben, nach einer schweren OP, an meinem Bett auch Gitter hochgeklappt. Ebenso bei meiner Schwiegermutter nach einem Schlaganfall. Da lag definitiv kein Gerichtsbeschluß vor.

Gruß
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Vom 09.02.2012 10:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

hauptchefin Smutje


Mitglied seit 04.07.2007
341 Beiträge (ø0,19/Tag)
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Hei!
Ja, im Krankenhaus gibt es Sonderregeln. Die gestehende Gesetzeslage wie bisher beschrieben gilt natürlich grundsätzlich, aber kurzzeitige "Sicherungen" können vom Arzt angeordnet werden. Ich bin nur Wegzug aus Deutschland bestimmt nicht mehr auf dem neuesten Stand, aber ich erinnere mich gut an die Diskussionen, wie das denn jetzt zu machen ist.
Die ärztliche Anordnung vom Bettgitter ist immer zeitbegrenzt. Es gibt bestimmt jemanden, der sich damit genauer auskennt, ich hab´s vergessen. Wir mussten dann das Bettgitter zeitweise runter machen und sowieso alles genau dokumentieren.

Megaturtle, dass mit dem Klagen ist ja eins der Probleme. An sich völlig richtig und gut - es hat halt Ausmaße angenommen, die einem schlecht werden lassen.

Nebenbei: Ich habe alte Damen mit Schenkelhalsbruch erlebt, die nach erfolgreicher OP tagsüber trotz Mengen von Schmerzmittelm nur mit Quälerei und Gezeter aus dem Bett zu bekommen waren (Mobilisation), nachts dann aber plötzlich schlafwandeln gegangen sind, oder gar klettern konnten. Es gibt da nichts, was es nicht gibt. Erkläre das mal den Angehörigen, wenn Mutter plötzlich mit einem blauen Auge oder noch einem Bruch wie vorher völlig geplättet im Bett liegt...
Bettgitter können halt nicht alles verhindern, und können wie schon geschrieben auch eine zusätzliche Gefahrenquelle sein.

LG hauptchefin
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Vom 09.02.2012 11:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

schatzemaus Smutje


Mitglied seit 19.06.2005
1.045 Beiträge (ø0,41/Tag)
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Hallo,

Um ehrlich zu sein, finde ich die Einstellung des genannten Pflegeheims wirklich gut. Und ja, ich finde es richtig, dass z.B. der Begriff "Füttern" vermieden wird, das verdeutlicht doch einen gewissen Respekt der den Senioren entgegengebracht wird. Daran allein läßt sich die Qualität eines Pflegeheims natürlich nicht festmachen, aber für mich ist das durchaus ein wichtiger Punkt.

Ich finde es z.B. auch sehr störend, wenn hier im Chefkoch oft von "den alten Leutchen" gesprochen wird. Ich weiß, dass das nicht böse gemeint ist, aber die Verwendung von solchen Begriffen zeigt nunmal halt auch oft eine gewisse Einstellung, nämlich dass die "alten Leutchen" nicht mehr ganz ernst genommen werden bzw. auf eine Stufe mit Kindern gestellt werden.

Liebe Grüße,
Jessica
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Vom 09.02.2012 11:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

spatz-nbg  Suppenkoch


Mitglied seit 25.04.2003
5.260 Beiträge (ø1,58/Tag)
Hallo

Ich bin auch nicht mehr auf den neuesten Stand, aber im KH ist ja immer ein Arzt da. Der kann bei Eigengefährdung eine Fixierung über 48 (?) Stunden anordnen und muss diese dann selbst regelmäßig kontrollieren.
Allerdings wird im KH schon lockerer mit dem Thema umgegangen. Übrigens werden Pflegeheime regelmäßig nach Stürzen mit Folgen von den Kassen darauf verklagt die Behandlungskosten zu übernehmen.
Wir mussten nach jeden Sturz mit Folgen ein Formular der Kasse ausfüllen.

Gruß Spatz
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Vom 09.02.2012 12:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cleidig  Hendlgriller


Mitglied seit 14.09.2004
12.265 Beiträge (ø4,36/Tag)
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An sich ist das ja auch für mich ein großes Kriterium, wie wird mit den Menschen in dem Pflegeheim umgegangen. Ist da ein gewisser Respekt da, wie verhält sich das Pflegepersonal auch den Angehörigen gegenüber, verbringen die Bewohner tatsächlich ihre Zeit nur auf dem Zimmer oder wird sich auch anderweitig um sie gekümmert, wie ist das sonstige Angebot, etc.

Und ich hab bisher nicht viel wirklich gutes gehört. Über dieses speziell. Grad das, was Angehörige erzählen. Ich mein, man hat doch selbst jahrelang seinen Angehörigen gepflegt. Und ich akzeptier ja auch, dass das Fachpersonal einiges besser weiß oder anders macht, immerhin sind die ja auch extra ausgebildet worden. ABER ich denk halt immer noch, so wies auch in meinem eigenen Beruf ist, ich kann mich nicht hinstellen und den anderen "zurechtweisen" und der fühlt sich dann total runtergeputzt.

Immerhin hat er bisher ja auch alles gegeben, was er konnte um es seinem Partner schöner zu machen.



LG
Claudia

Nr. 271 der SHGdBS

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Vom 09.02.2012 17:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Lore_KS Chefkoch


Mitglied seit 30.12.2009
6.397 Beiträge (ø7,28/Tag)
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Im Krankenhaus sind die Patienten ja häufig auch noch selbst "Herr ihrer Sinne".
Wenn man denen erklärt, dass ein Gitter sinnvoll, können sie selbst entscheiden, ob sie eins wollen. Es liegt also das Einverständnis des Betroffenen vor.
Arzt: " Für Sie wäre es gut, wenn wir nachts ein Bettgitter anbringen. ist das für Sie in Ordnung?"
Patient. "Ja!"

Im Pflegeheim leben häufig Menschen, die unter Betreuung stehen. Es entscheiden also andere Menschen - der Betreuer.
Welche Aufgaben er hat, entscheidet das Gericht, z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Einwilligung in freiheitseinschränkende Maßnahmen (Anbringung von Bettgittern/Fixierung im Bett).
Die oben gestellte Frage beantwortet nun nicht der Betroffene direkt, sondern sein gesetzlicher Vertreter.
Ist Gefahr in Verzug, kann auch ein Arzt kurzfristig das Bettgitter verordnen, das Einverständnis muss aber nachgeholt werden.
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Vom 09.02.2012 18:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
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Hallo,


Pfeil nach rechts Welche Aufgaben er hat, entscheidet das Gericht, z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Einwilligung in freiheitseinschränkende Maßnahmen (Anbringung von Bettgittern/Fixierung im Bett). Pfeil nach links

Wir Betreuer dürfen keinerlei freiheitsbeschränkende Maßnahmen egal welcher Art anordnen oder ihnen zustimmen .
Das gehört nicht zu unseren Aufgaben.

Das muss immer ein Richter extra anordnen.

katir
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Vom 09.02.2012 18:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

salvy  Chefkoch


Mitglied seit 15.08.2007
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Pfeil nach rechts ABER ich denk halt immer noch, so wies auch in meinem eigenen Beruf ist, ich kann mich nicht hinstellen und den anderen "zurechtweisen" und der fühlt sich dann total runtergeputzt. Pfeil nach links Ja, das ist wirklich verständlich und nachvollziehbar. Aber am besten zieht man sich den Schuh gar nicht an. Ihr wisst doch, was ihr alles gut und richtig gemacht habt. Das sollen die in dem Heim erstmal nachmachen.
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