"kleiner" Autounfall - Polizei rufen?
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
wie handhabt ihr das eigentlich, bzw. wie ist das aus Sicht der Versicherung und Polizei? Wenn man einen Autounfall hat, bei dem nur Schäden entstehen, die nicht die Personen betreffen und die Autos noch fahrbar bleiben. Z.B. einen typischen Auffahrer im Stadverkehr oder eingedrücktes Blech auf dem Parkplatz. Ruft ihr dann die Polizei oder tauscht ihr nur eure Personalien/Telefonnummern/Versicherungsdaten aus? Ich hab bisher 2 so Fälle am eigenen Auto erlebt und das lief immer sehr unkompliziert und schnell. Gegenseitig die Daten geben, evt. noch ein Foto und dann waren beide Parteien schon wieder unterwegs. Ist das der Normalfall oder gibt es einen Grund bei solchen Bagatellschäden die Polizei zu rufen? Bzw. kommt die Polizei überhaupt, wenn man wegen einem Kratzer an der Stossstange anruft? Gruss, bender. |
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![]() Mitglied seit 29.10.2007 |
Hallo Bender,
die Polizei bittet immer wieder, daß sie bei solchen Bagatellschäden NICHT gerufen wird. Hab auch noch keine negativen Erfahrungen beim Adress- und Versicherungsaustausch gemacht. Zumindest nicht beim LAG, ich fahre Blechschadenfrei Irgendwie denke ich auch, daß die unterbesetzten Jungs wichtigeres zu tun haben VG Jule |
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![]() Mitglied seit 15.09.2004 |
Hallo Bender
ja ich hatte mal so einen verzwickten Fall - eigentlich ein einfacher Unfall. Gegenseite hat den Vorrang missachtet und ist mir beim hinteren Seitentürl reingefahren - EIGENTLICH eine klare Sache. Unfallbericht ausgefüllt, Versicherungsdaten ausgetauscht - fertig - dachte ich. Am nächsten Tag meldet sich der Versicherungsvertreter der Gegenpartei und erklärt grad raus, er war gerade an der Unfallstelle und das war so sicher nicht und überhaupt und sowieso. Also 8 Monate später eine Gerichtsverhandlung an der Unfallstelle - hat keine 10 Minuten gedauert - weil der Sachverständige sofort erkannt hat worums ging. Nochmals 1 Monat hats gedauert bis das Geld überwiesen wurde. Ich hab damals die Richterin gefragt ob es etwas gebracht hätte, die Polizei anzurufen - hat sie gemeint, in normalfall sagt man der Polizei gleich nach einem Unfall die Wahrheit und da kann dann der Versicherungsvertreter nicht mehr so "aufhussen". Also beim nächsten Mal rufe ich ganz sicher die Polizei (die Kosten übernimmt bei uns die Versicherung) lg Radkon |
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![]() Mitglied seit 04.08.2008 |
Kommt immer auf die Beweislage an. Wenn eindeutig zu sehen ist, wer der Verursacher ist und der Unfallgegner sich auf "keine Polizei" einlässt, ist es ok. Aber meistens bestehen die Versicherungen auf einen Polizeibericht...
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![]() Mitglied seit 23.05.2006 |
Hallo
ich habe wegen so Geschichten auch schon die Polizei gerufen. Aber auch nur weil ich mal auch böse reingefallen bin. Und meistens kommen sie auch. Dauert zwar meistens ein bißchen aber das ist mir dann auch egal. Meine Handtasche enthält allerdings auch immer so eine kleine Einwegkamera um zumindestens die ganze Geschichte schon mal zu dokumentieren. Liebe Grüße von Danni
Eine Katze bereichert das Leben |
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![]() Mitglied seit 04.05.2008 |
Hallo,
vor einiger Zeit bin ich beim Ausparken an die Stoßstange eines anderen Autos geraten Wir haben uns dann im übrigen ohne weitere Schwierigkeiten darauf verständigt, dass ich die Kosten eines neuen Nummernschildes übernehme. LG |
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![]() Mitglied seit 18.08.2009 |
Hallo,
radkons Bericht kann ich nur bestätigen. Sehr häufig kommt es vor, dass dem Unfallverursacher im Nachhinein noch eine für ihn vorteilhaftere Variante des Unfallhergangs einfällt. Versicherungen "bestehen" zwar nicht auf einen Polizeibericht (wie skippy schrieb - woher soll der Bericht auch kommen, wenn gar keine Polizei vor Ort war), dieser würde aber die Schadensregulierung durchaus beschleunigen, sollte der Verursacher sich querstellen. Nicht selten kommt es vor, dass der Verursacher den Schaden gar nicht seiner Versicherung meldet. Da ist es ohne vorher hinzugerufene Polizei schon schwierig, überhaupt nachzuweisen, dass Herr XY mit seinem Fahrzeug den Schaden überhaupt verursacht hat. Ich weiss auch, dass die Polizei sicher besseres zu tun hat, als jeden Pillepalle-Unfall aufzunehmen, aber mir wäre das Risiko viel zu groß, auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Grüße von Marleneken |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Es gibt auch Fälle, bei denen sich der Unfallgegner nach einem Auffahrunfall erst einvernehmlich zeigte, dann aber zwei Tage später - nach Rücksprache mit einem Jurastudenten - dann doch lieber die Polizei einschalten wollte. Das wollte er immer noch, selbst als ihm mitgeteilt wurde, dass dann eine Rechtschutzversicherung eingeschaltet würde.
Das hatte zur Folge, dass er sowohl alle seine und auch unsere Kosten plus 2 x 1000.- DM Schmerzensgeld [Fahrer und Insasse] bezahlen musste... Tell a fiv |
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![]() Mitglied seit 28.10.2011 |
@maggy: Da hast Du absolut richtig gehandelt und wenn es der Wunsch der Dame ist, dass die Polizei kommt, kannst Du ihn ihr schlecht verwehren. Bei uns in der Gegend kriegt man regelmäßig (gefühlt alle zwei Wochen?) die Stoßstangen angedotzt und sieht das dann morgens, wenn man losfahren will. Ich hatte noch nicht einmal auch nur nen Zettel dran... Das macht einen dann echt sauer.
Aber zur eigentlichen Frage - wenn die Lage unstrittig scheint, beide Unfallgegner sich einig sind und alle Daten ausgetauscht wurden, würde ich die Polizei auch nicht rufen... |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Hallo
bei Bagatelleschäden wo die Schuld geklärt ist tausche ich eigentlich nur die Daten aus. Mir ist zweimal einer reingerauscht, hat sich entschulidgt, Daten ausgetauscht gut war. Dann habe ich mal jemanden geditscht.. wollte es ebenfalls so handhaben, aber nein die Dame wollte unbedingt die Polizei.... naja war mir im endeffekt doch ganz recht, denn als sich die Versicherung bei mir meldete das die Dame sämtliche Kratzer und Beulen an ihrem 20 Jahre alten Opel auf meine Kappe laufen lassen wollte, war ich froh das die freundlichen Männer in blau da waren. Liebe Grüße Daina |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Er hat zwei Tage später angerufen und mitgeteilt, er wäre nach Rücksprache mit Komm. bei der Polizei gewesen und die hätte ihm erzählt, dass nicht immer (automatisch) der Auffahrende schuld sei. Daraufhin wurde ihm das mit der RS-Versicherung gesagt....
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![]() Mitglied seit 20.11.2004 |
Hallo,
Maggy, ich glaube nicht daran, dass der, der die Polizei ruft, deswegen 30,- Euro oder welche Summe auch immer zahlen muss. Ich vermute eher, dass in deinem Fall auf das Angebot eines Verwarnungsgeldes in gleicher Höhe verzichtet wurde, das aufgrund der vorliegenden Ordnungswidrigkeit (die du ja ganz offensichtlich vor Ort zugegeben hast) regelmäßig gegenüber dem Unfallverursacher verhängt wird. Wenn sich beide Seiten einig sind, vvielleicht sogar Zeugen im Auto saßen, der Sachverhalt nicht irgendwie schon von vorneherein schwammig wirkt, kann man darauf verzichten, die Polizei zu rufen. Und wie schon jemand schrieb...die Versicherung kann keinen nachträglichen Unfallbericht fordern...was soll die Polizei im Nachhinein aufnehmen, wenn sie zu dem Zeitpunkt nicht vor Ort war. Fotos würde ich allerdings immer machen. LG ...die ohne Zopf |
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![]() Mitglied seit 27.12.2005 |
Hallo,
ich würde die Polizei rufen. Bin 2 mal reingefallen, einmal meldete der Verursacher den Unfall nicht, das dauerte dann über ein Jahr mit Anwalt bis ich mein Geld hatte. Beim 2. mal erzählte der Unfallgegener der Versicherung eine Geschichte, die absolut nicht der Wahrheit entsprach. Im Frühjahr wird da nach 2 Jahren Anwaltstreit endlich die Verhandlung sein. Mit Polizei hätte ich einen Zeugen, und der Unfallgegner hätte die ganze Lügengeschichte der Versicherung gar nicht erst erzählt. Hat er mir später auch gesagt, wäre ich ja schuld, dass ich keine Polizei gerufen habe, hätte sie ja rufen können. LG Piri |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Ich bin ja fro, dass hier noch ein paar Stimmen dafür sind nicht die Polizei zu rufe. Dachte schon fast ich hätte in den beiden Fällen völlig blauäugig und unverantwortlch gehandelt ...
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![]() Mitglied seit 09.04.2009 |
Hallo,
ich ruf immer die Polizei. Hab nämlich keine Lust meinem Geld hinterher zu rennen. Hatte bisher 2 mal einen Unfall, hab immer die Polizei gerufen. Allerdings hat die sich das nicht bezahlen lassen. LG Nudel |
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![]() Mitglied seit 05.11.2003 |
Hallo Bender,
ich hatte bei meinem erstem und einzigem Unfall, auch nicht die Polizei gerufen. Ich bin auf gefahren, also war Schuld. Da die Frau auch keine Polizei wollte, haben wir die Daten ausgetauscht und es noch per handy fotografiert. Ich wurde abgeschleppt und sie konnte weiter fahren. Grüße Bubu |
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![]() Mitglied seit 08.02.2010 |
Moin,
wir haben bei einem Parkplatzunfall nicht die Polizei gerufen und waren anschließend die Gelackmeierten. Die Tochter der Unfallverursacherin arbeitete nämlich bei einer Versicherung und hat anschließend versucht alles umzudrehen. Leider hatte mein Mann keine weiteren Zeugen. Das ging dann sogar vor Gericht Fazit für uns: Wir rufen die Polizei. Liebe Grüße Elfchen Selber denken macht schlau! |
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![]() Mitglied seit 25.04.2003 |
Hallo
Wir haben bei den Firmenwägen die Anweisung immer die Polizei zu holen! Als in München einer Kollegin und mir jemand reingefahren ist, erklärte mir der Polizist am Telefon jedoch dass sie bei Blechschäden nicht kommen! Ich sagte dass die Leasingfirma darauf besteht, aber dem war das egal und es kam keiner! Wir haben seitdem in jedem Auto Schuldanerkenntnisformulare, die der Unfallgegener unterschreiben kann. Gruß Spatz |
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![]() Mitglied seit 17.06.2005 |
Hi,
also ich würde nur die Polizei NICHT rufen wenn: 1. Wenn ich eh schuld bin. Bei Fremdverschulden: wenn es eine Bagatelle ist und Zeuge(n) vorhanden sind. Trotzdem würde ich IMMER ein Foto machen. Dank Handy oder Einwegfoto sollte das kein Problem sein. Mir wollte auch jemand sätmliche Dellen in Rechnung stellen. Da ich aber die Polizei gerufen hatte (der Halter war nicht auffindbar) war das kein Problem. Wenn mir aber was nicht ganz Geheuer vorkommt oder er gleich sagt "keine Polizei".....da würde ich trotz Bagatelle die Polizei rufen. Ansonsten würde ich immer die Polizei rufen. Gerade weil viele im 1. Moment alles zugeben und später was anderes behaupten (können). Wir haben früher an einer sehr gut befahrenen Strasse gewohnt und da sind öfter "seltsame" Unfälle passiert. Bei einem Unfall haben Fahrer (männlich) und Beifahrer (weiblich) die Plätze getauscht, weil er besoffen war. Wenn das keiner gesehen hätte und ohne Polizei (der Fahrersitz hatte noch die falsche Position - die Frau wäre so niemals an die Pedale gekommen Oder auch einfach bei widersprüchlichen Aussagen, kann die Polizei aufgrund des Unfalls sagen "kann stimmen" bzw. " kann gar nicht sein". Deshalb im Zweifelsfall (und wenn ich nur 1 Sekunde ein flaues Gefühl in der Magengegend habe) lieber einmal zu viel die Polizei rufen. Grüssle mermaid |
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![]() Mitglied seit 27.05.2008 |
Hallo,
ob Polizei rufen oder nicht kommt wohl immer auf den Einzelfall an. Bisher hatte ich erst einen Unfall, aber der Unfallgegner war derartig nervig (und fuhr auch noch den Wagen seines Schwiegervaters), dass ich darauf bestanden habe, die Polizei zu rufen. Es handelte sich zwar nur im Blechschäden und beide Wagen waren noch fahrbereit, aber mit dem offiziellen Unfallbericht fühlte ich mich dann doch sicherer und habe ihn noch am selben Abend meinem Versicherungsvertreter gebracht. Damit war die Sache für mich erledigt. Ich hoffe, dies hilft Dir weiter. Besten Gruß BärchensMaus |
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![]() Mitglied seit 05.11.2003 |
Das ist ja echt ne ganz gute Sache, aber vor Gericht bin ich aus so nem schreiben mit einem guten Anwalt, ganz schnell wieder draußen. "Tut mir leid Herr Richter, aber unter diesem umständen, ich war geschockt und da kam Herr Spatz und meinte ich solle da Unterschreiben. ich hab in diesem Schock garnicht wahrgenommen was ich da eigentlich Unterschreib" Funktioniert zu 95%, wenn du keine Zeugen hast. Grüße bubu |
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![]() Mitglied seit 04.09.2006 |
Hi!
Zum Glück hatte ich bisher noch nie einen Unfall. Frage mich auch immer, was ich da täte. Aber zu den 30 Euro: Bei UNS kostet ein Polizeieinsatz ohne Personenschaden auch was. Wie viel, weiß ich nicht. LG Cleo Für die Toten Wein, für die Lebenden Wasser; das ist eine Vorschrift für Fische. (Martin Luther) |
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![]() Mitglied seit 06.02.2011 |
Hallo
Ich rufe normalerweise keine Polizei hat bis jetzt eigentlich immer ganz gut geklappt bis auf 1x wo der "nette Herr" welcher mich bei seinem Spurwechsel "übersehen" hat es vergass seine Versicherung zu verständigen erst nachdem meine Versicherung mit der seinen Kontakt aufnahm hat er sich dann an die "Bagatelle" erinnert ansonsten lass ich es zum Bsp in der Schweiz liebend gern ohne Polizei abgehen da man sehr schnell eine Busse von 600-800.-chf einfährt und zwar beide Seiten.... In Frankreich kommt die Polizei nur bei Personenschaden, Blechschaden ist für sie uninteressant ausser wenn die Fahrzeuge die Strasse blockieren. In Deutschland würd ich es mir allerdings überlegen den hier wird oft versucht die Tatsachen im nachhinnein zu verdrehen Worauf ich nicht verzichte ist ein Foto plus das ausfüllen des Internationalen Schadensberichtes wenn mir das vom Unfallgegner verweigert wird ruf ich die Polizei selbst wenn ich dafür hier in Frankreich Nackenschmerzen oder unerträgliche Kopfschmerzen simulieren muss. LG Mamacanis |
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![]() Mitglied seit 17.06.2005 |
Hi noch mal,
Mal zur Info lt Bußgeldkatalog (bitte googeln): -Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren = 30 € - mit Sachbeschädigung = 35 E - Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren = 30 € Das ist die Geldstrafe für das Vergehen, nicht dafür dass man die Polizei gerufen hat. Grüssle mermaid |
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![]() Mitglied seit 25.04.2003 |
Hallo bubu
Das ist uns bewusst! Aber besser als nix! Wir sind aber auch am überlegen wie wir das besser lösen können! Gruß FRAU Spatz |
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![]() Mitglied seit 28.10.2011 |
Bis 2008 (da gab's eine Änderung Versicherungsvertragsgesetz) hat man davon übrigens generell abgeraten, so ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben. Es kam vor, dass sich die Unfallgegner zwar über die Schuldfrage einig waren, hinterher kam jedoch anhand des Unfallprotokolls was anderes raus (z.B. weil beiden Unfallgegnern gewisse Verkehrsregeln gar nicht bekannt waren, beim "Unschuldigen" aus welchen Gründen auch immer eine "Mitschuld" hinzu kam, ...). Mit dem Schuldanerkenntnis hat man der Haftpflichtversicherung die Möglichkeit genommen, einen möglicherweise unberechtigen Anspruch abzuwehren und konnte u.U. so seinen Versicherungsschutz riskieren. Wenn der Unfallhergang unstrittig ist, ist das zwar etwas theoretisch, aber wenn es kleine Ungereimtheiten gibt, prüfen die Versicherungen erst mal die Haftung, bevor sie zahlen. Seit der Gesetzesänderung ist das nicht mehr unbedingt so, der Versicherer darf die Leistung nur deswegen nicht verweigern und Bubu hat auch recht, dass ein Schuldanerkenntnis direkt nach dem Unfall noch lange keinen Bestand vor Gericht haben muss. Unterschreiben würde ich so ein Formular heute aber trotzdem auch nicht... ist zwar heute nicht mehr direkt schädlich für den Versicherungsschutz, aber irgendwie habe ich da noch zu sehr das "Früher" im Kopf... Vielleicht gibt's ja hier auch noch andere Versicherungsmuckel, die da was zu sagen können? Wir empfehlen unseren Kunden jedenfalls immer noch, sowas nie zu unterschreiben (bin nicht bei einer Versicherung, aber beim Makler, allerdings ist Kfz nicht mein Spezialbereich). |
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![]() Mitglied seit 20.11.2004 |
In meinen Verträgen hat die jeweilige Versicherung immer den eindringlichen Hinweis vermerkt, dass man Schuldanerkenntnisse NIEMALS unterschreiben soll, weil man sonst ggf selbst haften muss.
LG ...die ohne Zopf |
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![]() Mitglied seit 28.10.2011 |
Hi die ohne Zopf (lustiger Name, find ich gut
ja, das machen die Versicherer. Aber nach neuem Versicherungsvertragsgesetzt dürfen Sie nur deshalb jetzt nicht mehr die Leistung verweigern. Aber natürlich raten sie das allen Kunden weiterhin (macht die Prüfung der Haftung für Sie im Streitfall rechtlich einfacher) und ich persönlich halte mich wie gesagt da auch noch immer dran und wir raten es auch unseren Kunden. Lg, unschuldslamm |
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![]() Mitglied seit 21.01.2011 |
Hallo,
War bei meinem 1. Unfall (nicht schuldig - mir wurde die Vorfahrt genommen) aber auch so. Unfallverursacher wollte keine Polizei, ich aber schon. Beim Anruf wurde mir mitgeteilt, daß bei Sachschäden eine Gebühr von (ich glaub damals) DM 20,00 erhoben wird, die vom Anrufer bezahlt werden muß, außer es handelt sich um Personenschäden. Bei meinem 2. Unfall (Schuldig - zu weit rückwärts aus enger Parklücke rausgefahren und mit meiner Anhängerkupplung die Nummerntafel eines wartenden PKW leicht eingedätscht) wurde es ohne Polizei abgewickelt. Es wurden nur die Adressen + Versicherungsnummern ausgetauscht, was sich (aus meiner Sichtweise) als falsch erwiesen hat, denn 2 Monate später kam die Rechnung einer Werkstatt über € 600,00 Grüßle PuTaFiRo |
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![]() Mitglied seit 25.04.2003 |
Hallo
Wenn das eine lackierte Stoßstange war und auch das drunterliegende wasweißichwiedasheißt ausgetauscht werden musste ist das ein realistischer Preis. Einen ähnlichen Schaden hatten wir auch mal! Gruß Spatz |
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![]() Mitglied seit 28.10.2011 |
Finde das auch nicht so unrealistisch. Mein Auto hat in der Stoßstange eine Klappe (in Wagenfarbe lackiert), wo dann der Abschlepphaken drunter sitzt. Mir ist offenbar einer dagegengefahren, jedenfalls hing die Klappe morgens plötzlich ziemlich schief und wäre fast abgefallen, was na sich ja kein riesen Schaden ist. Konnte man aber nicht mehr reindrücken bzw. hat nicht gehalten. Habe beim nächsten Werkstattermin nachgefragt, ob man da "provisorisch" was machen kann. Antwort: leider eine Halterung abgebrochen, müsste die Stoßstange ausgetauscht werden. Fazit: Klappe mit so einem Spezialkleber wieder festgeklebt, hält wieder, sieht man nicht. Müsste ich jetzt aber an den Haken, müsste ich die Klappe herausbrechen. Und das bei nem neuen Auto. Hätte ich den Unfallverursacher erwischt, hätte ich auch garantiert drauf bestanden, dass das "richtig" gemacht wird. Kosten = neue Frontstoßstange.
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![]() Mitglied seit 16.06.2006 |
Moin!
Bei Dienstfahrzeugen sind wir verpflichtet, die Polizei zu rufen. Es ging in einem Fall um einen Bagatellschaden (ich bin an den Spiegel eines parkenden Fahrzeugs gekommen, der sich daraufhin umklappte). Die Polizei (ein Motorradpolizist) war schnell vor Ort und der Halter des Fahrzeugs kam dann auch. Beide waren total dankbar, dass ich den Schaden gemeldet hatte. Die Fahrt konnten wir dann ungestört fortsetzen. In einem anderen Fall (Privat-PKW) hatte ich beim Ausparken ein anderes Fahrzeug touchiert und wartete auf die Halterin. Die sah das ganz locker und meinte, die Schrammen wären schon gewesen. Bei einem anderen klitzekleinen Chrash mit dem Spiegel (Abbiegen auf zwei Spuren und dabei Touchieren) schaute sich der andere Autofahrer den Schaden und wir tauschten die Daten aus. Am nächsten Tag dann Entwarnung. Irgendwie habe ich es mit Spiegeln... Ich würde auf jeden Fall Beweisfotos machen und das individuell handhaben. Bisher hatte ich immer Glück und faire Gegner. Aus Erfahrung (meines Vaters) weiß ich, dass man böse auf die Nase fliegen kann. Auch wenn es der eigene Nachbar ist... LG, Linda71 |
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![]() Mitglied seit 05.11.2003 |
Ohhh Entschuldige bitte den Herrn, Frau Spatz
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![]() Mitglied seit 16.02.2005 |
Hallo,
mir ist grad am Dienstag einer hinten reingerauscht. Er wollte wohl nicht glauben, dass auf einer 4-spurigen Straße im Stadtverkehr auch mal einer links abbiegen will und man da bremsen muss Also ich hab keine Polizei gerufen, die kommen bei uns in der Regel auch nicht bei Blechschäden. Ich hab vor Ort noch schnell ein paar Bilder gemacht und dann sind wir erstmal in ne Seitenstraße gefahren und haben dort unsere Daten ausgetauscht. Dann hab ich mein Auto in die Werkstatt gefahren, dort wurde erstmal ein Totalschaden angenommen. Ich bekam einen Ersatzwagen. Am nächsten Tag war ein vereidigter Sachverständige vor Ort und zum Glück war es kein finanzieller Totalschaden. Die gegnerische Versichrung wurde vom Unfallgegner informiert und er hat dort auch gesagt, dass er schuld ist. Jetzt ward ich nur noch auf die Freigabe für die Rep. und dann hab ich mein Autochen wieder. Den Papierkrieg wickelt zwar alles ein Anwalt für mich ab, aber auch nur weil wir einen in der Familie haben. Ich hatte bisher 6 Unfälle und nur bei dem ersten auf der AB mit Verletzten war die Polizei da, ansonsten ging das immer ohne Polizei. Ich bin da immer sehr vertrauensvoll und verlaß mich da auf mein Bauchgefühl. Nur bei dem einzigen Unfall an dem ich die Schuld hatte (bin bei Glatteis, an einer roten Ampel nicht mehr zum stehen gekommen und wirklich nur noch ganz leicht drann -- will noch nicht mal sagen drauf), da war zwar auch keine Polizei da, aber die Geschädigte hatte es unheimlich eilig. Ich hatte noch am Unfallort bei meinem Versicherungsvertreter auf den AB gesprochen und dann die 200 km Heimfahrt angetreten. Kaum war ich zuhause da ging schon mein Handy und meine Versicherung war drann und meinte, sie hätten eine Schadensmeldung und wieso ich den Unfall noch nicht gemeldet hätte. Poh ich bin fast geplatzt. Eigentlich hatte ich vor am nächsten Wochenende der "Dame" noch einen Blumenstrauß für die Unannehmlichkeiten vorbeizubringen, dass hab dann allerdings gelassen. Aber wenn ich dienstlich unterwegs bin und da einen Unfall verschulden würde, müsste ich auf jeden Fall die Polizei rufen, damit unsre Firmenversichtung meinen Schaden bezahlt. Na aber ich hoffe, dass ich mein "Soll" an Unfällen jetzt erstmal wieder hinter mir habe. Aber wie auch immer........................für Alle eine gute Fahrt und immer einen Schutz |
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![]() Mitglied seit 05.04.2011 |
Huhu,
also ich ruf sie auch... Als ich mal ganz am Anfang meines Führerscheinlebens direkt vor meiner Haustür einen parkenden Wagen gestreift habe- mir kam ein LKW entgegen- hab ich erst mal meinen Versicherungsmenschen angerufen der mir zur Polizei riet. Das habe ich auch getan und die Polizei meinte ich müsse nebendran stehen bleiben und dürfe keinesfalls im Haus auf sie warten, das wäre ansonsten Fahrerflucht! Der Wagenbesitzer war aber total locker, war ja auch nur ein minimaler Kratzer! Meiner Freundin ist das andotzen (ohne Schaden!) beim parken vor ein paar Woche auch passiert. Ein Passant sah das ganze und drohte sie anzuzeigen wenn sie nicht sofort die Polizei rufen würde. Mit im Wagen saßen zwei Kollegen die dazu rieten eine Visitenkarte samt Nachricht zu hinterlassen. Das wurde ihr zum Verhängnis... der Besitzer des getunten BMWs versucht ihr nun dermaßen unglaubliche Schäden anzuhängen, inzwischen hat sie schon mehrere hundert € beim Anwalt gelassen! Also mir egal, ich lass mich da auch von der Polizei nicht anpampen, ich rufe die definitiv an wenns mal wieder vorkommt! LG, Mea |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo,
wenn möglich werde ich in Zukunft die Polizei rufen. Aus einem Supermarktparkplatz fuhr ich langsam rückwärts , das Auto stand und zwar in Fahrtrichtung . Plötzlich ein Schlag - ein andere Fahrer fuhr auch rückwärts und in die Seite meines Autos . Mein Auto war schmutzig und ich übersah leider, die Schadstellen . Foto hatte ich nicht dabei , Zeuge auch nicht gesucht und war in Eile. Da kam der Vorschlag des anderen Fahrers , die entstandnen Kosten selber zu zahlen. Dummerweise sagte ich zu. Am nächsten Tag habe ich den Wagen gewaschen und bin zur Autowerkstatt. Die stellten dann Folgendes fest : Der Gegner hatte ein Fahradgestell montiert , und damit die Fahrertür , die hintere Tür und den Kotflügel mit kleinen Dellen eingedrückt. Es ware Dellen ohne jegliche Kratzer . Also war eindeutig, daß ich mit meinem Wagen nicht gefahren bin , sonst wäre Kratzer entstanden. Die Werktstatt erstellte mir einen Kostenvorschlag von € 2050,-- Das war mir zuviel zum Selberzahlen. Ich fuhr zum Gegner und erklärte , daß ich mit unserer mündlichen Abmachung, den Schaden selber zu bezahlen. nicht mehr einverstanden bin. Er gab mir eine Karte mit seiner Versicherung , denen solle ich den Kostenvoranschlag senden. Habe ich getan ........ Und jetzt begann ein Dilemma : Die Versicherung war der Ansicht , mein Auto wäre zu alt um eine solche Reperarur ausführen zu lassen und bot mir € 500,.. Damit war ich nicht einverstanden und schrieb das der HUK . Dann kam das Zweite Schreiben , mit dem Argument " ich wäre noch gefahren und nicht gestanden . Wieder zum Gutachter. Der hat ganz eindeutig an den Bilder festgestellt, daß ich nicht gefahren sein könnte , sonst wären Kratzer zu sehen. Dieses Schreiben wieder an die HUK . Diese schrieben zurück , auf den Bilder könne man nichts erkennen . Ich habe mir die Bilder zeigen lassen . Das waren keine Abzüge meiner Bilder, sondern auf einem Schwarz -Weiß - Faxgerät gesendete Bilder . Auf diesen konnte man fast nichts erkennen. € 900,00 hat mir die HUK dann überwiesen ; aber damit war ich nicht einverstanden, ich wollte den vollen Betrag. Jetzt kam das Ganze zum Gericht. Der Richter hatte wieder nur die misserabelen Bilder und darauf könne er nichts erkennen . Der Gegenanwalt kam mit den unmöglichsten Erklärung - von anderen Urteilen in ähnlichen Vorfällen in anderen Städten . Ich wollte mich zu Wort melden , wurde aber nicht akzeptiert . Meine Anwalt könnte ich auch mit der Kapp fortjagen , er spricht kaum etwas , gibt keine Erklärung ab . Die Verhandlung dauerte 12 Minuten und wurde auf eine Zweite vertagt. Wenn der Gegner meiner Ausführung zugestimmt und das Gutachten anerkannt hätte , hätte die HUK die andere Hälfte bezahlen müssen. Der behauptet aber, mein Auto wäre in Bewegung gewesen. Es geht um € 900,-- die die HUK bezahlen sollte . Jetzt kommen Gutachterkosten von € 480,00 , und die Kosten für zwei Gerichtsverhandlungen dazu . Und für die zweite Verhadlung muß ein neuer Gutachte noch einmal den Parkplatz besichtigen. Zum Glück bin ich Rechtsschutz versichert , sonst würde ich so einen Unsinn nicht mitmachen. Entschuldigung , daß ich soviel geschrieben habe ; aber wenn ich schon mal dabei war. Viele Grüsse und unfallfreies Fahren wünscht Rolf Christian |
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![]() Mitglied seit 08.08.2004 |
Ich hab jetzt nicht alles gelesen
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![]() Mitglied seit 10.05.2011 |
Lora, nun kriegste aber Kloppe, schäm dich
ich würde auch gerne kürzere Texte lesen und vor allen Dingen lesbar. Anscheinend wird das aber heute nicht mehr gelehrt. annika |
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![]() Mitglied seit 10.05.2011 |
aber immerhin war ich bis zur Hälfte beim lesen
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![]() Mitglied seit 21.06.2002 |
Hey!
Ich gestehe, ich habe nicht den ganzen Thread gelesen. Allerdings würde ich, bei Schaden an meinem Auto IMMER die Polizei rufen. Ich habe zwar selbst noch keine negativen Erfahrungen gemacht, aber eine gute Freundin von mir. Ihr ist ein junges Mädel auf nem Parkplatz ins geparkte Auto gefahren, war ein nicht ganz unerheblicher Blechschaden. Auf dem Parkplatz war noch alles ok, Daten ausgetauscht etc. Dann ist das Mädel aber wohl zu Papi gelaufen und dann ging der Terz los. Da wurd dann mitmal bestritten, dass Töchterchen ins stehende Auto gekracht ist. Gab natürlich auch keine Zeugen. Meine Freundin ist damals auf dem Schaden sitzen geblieben, daher immer Polizei rufen! Lieben Gruß dat kätzchen |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo liebe Mitleser,
als ich fertig geschrieben hatte, fand ich es auch viel zulang. Aber den Ärger wollte ich mal los werden. Deshalb habe ich mich auch am Schluß dafür entschuldigt. Viele Grüsse Rolf Christian |
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Henglein
Rama Cremefine

































