Gerät kaputt, Kaufbeleg weg *heul
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![]() Mitglied seit 18.03.2007 |
im letzten Dezember habe ich einen Passierstab gekauft. Preislich lag er im mittleren Preissegment. Nun ist ein kleines Teil gebrochen, was man meiner Meinung nach austauschen könnte. Ok, also Kaufbeleg schnappen und ab zum Händler. Und nun das ganz dumme: Sonst klebe ich IMMER den Beleg in die Bedienungsanleitung rein. Aber damals habe ich zusammen mit dem Passierstab noch was für Weihnachten gekauft. Nun kann ich den Beleg weder in der Bedienungsanleitung des Passierstabes noch in der der Lichterkette finden. Ich habe zwar einen Kontoauszug, aber reicht der? Da steht ja der Gesamtbetrag und nicht die Einzelbeträge. LG K-lorie |
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![]() Mitglied seit 28.03.2004 |
Kontoauszug reicht.
Grüße Rosinenkind Freiheit für Muff Potter, 100 Jahre sind genug!!
I love St. Pauli.. I do, St. Pauli I love you Das Leben ist zu kurz, um ständig Knäckebrot zu essen!
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![]() Mitglied seit 18.09.2008 |
Zeuge beim Kauf reicht.......Papier muss nicht sein
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![]() Mitglied seit 18.03.2007 |
Zeuge hab ich nicht... war alleine beim Einkaufen. Ok meine Eltern können bezeugen, dass ich mit dem Teil Zuhause ankam.
Super wenn der Kontoauszug reicht, dann gehe ich am Montag gleich los. Samstags ist dort mir zu viel los. Vielen Dank |
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![]() Mitglied seit 18.03.2007 |
Mist, nur den Kontoauszug reicht doch nicht. Als ich beim Händler war, musste ich neben dem Kontoauszug noch den Tag, die Uhrzeit und die Kasse angeben. Das konnte ich nicht genau beantworten und heute kam die Bescherung. Mein Anrufbeantworter laberte grad: "Guten Tag Frau K-lorie. Leider konnten wir in unseren Kassenberichten ihren Kauf nicht finden. Daher ist eine Reklamation nicht möglich." Oh menno .... das ist doch nur ein kleines Teil, was hinüber ist. Mal schauen ob man irgendwo Ersatzteile bekommt.
Frustrierte Grüße |
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
Im Prinzip musst du nachweisen, dass du das Teil in dem Geschäft gekauft hast und wann. Wenn das mit dem Kontoauszug nachweisbar ist reicht das auch. Du musst nicht nachweisen an welcher Kasse du warst und ob der Verkäufer grüne Augen hatte.
Manche Läden versuchen einen ohne Kassenbon abzuwimmeln, ob das bei dir jetzt so der Fall ist vermag ich nicht zu beurteilen! Gruß Joe |
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![]() Mitglied seit 19.12.2010 |
hallo,
habe das im Netz gefunden, vielleicht hilft es weiter. LG, Simone --> Nein, es gibt keine gesetzlich niedergeschriebene Pflicht<-- "Text aus urheberrechtlichen Gründen von Admin entfernt." |
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
ich scanne alle wichtigen Kaufbelege ein.
Dann habe ich sie auf Festplatte und in der Datensicherung und es kann auch nicht passieren, dass Belege auf Thermopapier unlesbar werden. Gruß Heinz |
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![]() Mitglied seit 13.11.2003 |
Moin!
Im Zweifelsfall den Hersteller anschreiben, Datum des Kaufs und die Seriennummer des Gerätes mit angeben und einen freundlichen Hinweis, dass der "Fach"handel deine Reklamation nicht angenommen hat Sollte funktionieren. Gruß vom wiesel und seinem Hunderudel |
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![]() Mitglied seit 02.06.2007 |
Hallo
Heinz, das ist wirklich ein guter Tipp. liebe Grüsse moni Man sagt das Leben sei kurz, aber es wird das Längste sein was du je gemacht hast.
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![]() Mitglied seit 12.09.2004 |
Moin!
Heinz' Tipp ist nicht nur für kassenbelege etc. brauchbar. Ich hab sämtliche amtlichen Dokumente, also Führerschein, Perso, Familienstammbuch, Verträge, [...] als elektronische Dokumente außerhalb der Whg gespeichert. Bisschen paranoid.... Gruesse, nick67 those that understand binary - and those that don't! -- |
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
>Bisschen paranoid.... <
Überhaupt nicht, wenn man mal im Hinterland von Laos festgestellt hat, dass der Reisepass weg ist lernt man das zu schätzen |
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![]() Mitglied seit 18.09.2008 |
aus Laos kommt man aber auch nicht mit dem Dokument auf dem Smartphone raus, oder ? ...das scheitert schon an dem fetten Stempel, den die normalerweise in den RP rein hauen wollen
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
Nee, aber du bekommst viel leichter einen neuen Pass in der deutschen Botschaft in Vientiane
Einfach im Internetcafe ausdrucken. |
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![]() Mitglied seit 18.09.2008 |
gib zu....Survival Reportagen geschaut und wie man Feuer macht...im Urwald gewesen und rumgezündelt...da kamen Funken aber brennen wollte nix - nur das trockene staatlich geprüfte und fälschungssichere Papier des Reisepasses
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![]() Mitglied seit 28.03.2004 |
Sicher reicht der Kontoauszug, der beweißt schließlich, das du das Teil gekauft hast. Der Händler hatte nur keinen Bock sich darum zu kümmern, das war eine faule Ausrede. Ich bin selbst Verkäuferin und kenne mich natürlich damit sehr gut aus. Geht auch immer wieder durch die Gazetten. Ich selbst habe mal bei den Albrechts auch schon nur mit Kontoauszug reklamiert und habe anstandslos mein Geld wieder bekommen. Ist erst drei Jahre her und die Gesetzte haben sich seitdem nicht geändert. Alles andere ist Schikane. Hau da auf den Putz
Grüße Rosinenkind Freiheit für Muff Potter, 100 Jahre sind genug!!
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