Deutsche Pute
Galbani
Henglein
Milram
Rama Cremefine
Toppits|
|
Hallo an alle,
ich hoffe jemand kennst sich vielleicht etwas mit dem Thema aus... Es geht darum, dass ich seit 6 Jahren in der Schweiz arbeite. Wegen Umstrukturierung wurde mein Arbeitsplatz leider gestrichen und ich bekam die Kündigung. Das ist ein Grund für mich, wieder nach Deutschland zu ziehen. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich Anrecht auf Arbeitslosengeld aus CH habe obwohl ich dann wieder in DE leben werde. Immerhin habe ich 6 Jahre in CH gearbeitet und auch dementsprechend einbezahlt. Wäre super wenn mir jemand helfen könnte! LG Prinzessin17 |
|
|
Hallo zusammen,
können die dir das vom Schweizer Arbeitsamt nicht beantworten ? Da die Schweiz ja wieder so ein "Sonderstatus" bezüglich EU hat, könnte ich mir vorstellen, dass sie dir das Geld nicht nach D überweisen, wenn du nicht mehr in der Schweiz wohnst. Liebe Grüße
vom mampfendem Affen |
|
|
Hallo,
ganz sicher nicht! einfach mal schnell ergoogelt: "Beachten Sie, dass die Arbeitslosenentschädigung nur während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz ausgezahlt wird. Falls Sie die Schweiz vor dem Ablauf Ihres Anspruchszeitraums verlassen, verlieren Sie Ihre restlichen Tagesgelder. Falls Ihre Aufenthaltsgenehmigung während Ihres Anspruchzeitraums ausläuft, wird diese verlängert." Gruß Tin ______________________________________________________________________________ La bêtise est infiniment plus fascinante que l'intelligence... L'intelligence a des limites, la bêtise n'en a pas! Claude Chabrol |
|
|
Hallo,
ich kenne mich nicht aus, aber ich gebe immer zu bedenken: Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man doch nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das tust du ja nicht, also dem schweizer Markt. In D hast du nichts eingezahlt, also kannst du auch hier keine vergleichbaren Leistungen erwarten. LG Laurinili |
|
|
Huhu
ich würde einfach beim Amt nachfragen. Macht man sich nicht vorher darüber Gedanken? Denn schließlich ist euer Umzug ja schon fest geplant lt deinem anderen Thread Liebe Grüße Daina |
|
|
Hallo zusammen,
sorry, manchmal sollte man doch vorher gokkeln hier findest du eine Antwort auf deine Frage WEH.WEH.WEH.arbeitsagentur.de/nn_190930/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Internationales/Internationales-Nav.html Liebe Grüße
vom mampfendem Affen |
|
|
Danke für die schnellen Antworten!
Bei der Gemeinde konnte man mir die Frage leider nicht richtig beantworten, und da ich noch ein Weilchen hier angestellt bin dauert es noch bis ich einen Termin beim zuständigen Amt bekomme. @Diana, mein Umzug hat nichts damit zu tun ob ich Arbeitslosengeld bekomme oder nicht, daher gab es da für mich nichts zum nachdenken. LG Prinzessin17 |
|
|
Hallo,
manchmal reicht auch die Logik um selbstgestellte Fragen zu beantworten. Warum soll dir der schweizer Staat Arbeitslosengeld bezahlen, wenn du da gar nicht mehr wohnst/lebst/ dem dortigen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst?! gwex |
|
|
@ chefkochmampfi: Danke für den Link, das bringt mich auf jeden Fall weiter!
LG Prinzessin17 |
|
|
Hallo zusammen,
weil das EWR Gesetz gilt, genauso wenn du in D arbeitslos wirst und innerhalb der EU umziehst zB. nach Spanien dann bekommst du auch dein Deutsche Arbeitslosengeld nach Spanien, wenn du nachweisen kannst das du da auf Jobsuche bist in dem Link oben ist dieses erklärt Liebe Grüße
vom mampfendem Affen |
|
|
@ chefkochmampfli
Dir ist vielleicht entgangen, dass die Schweiz GsD weder im EWR noch in der EU ist. @ Prinzessin Wieso hast Du diese Fragen nicht beim zuständigen Arbeitsamt gestellt, denn man hat die Pflicht sich da sofort zu melden, wenn einem gekündigt wird. Auch dann wenn man noch 2 Monate oder mehr arbeiten muss um die Frist einzuhalten. Die hätten Dich da ganz bestimmt aufgeklärt. |
|
|
Hallo zusammen,
@smokey1, komisch dass die dann so beim Arbeitsamt erwähnt werden, denn in dem Link steht dieses so auf der Seite vom Arbeitsamt Liebe Grüße
vom mampfendem Affen |
|
|
smokey - dir ist vielleicht entgeangen, dass die Schweiz sich bei einigen Dingen an die EU anlehnt ???
|
|
|
PS...die nationalen Arbeits- und sonstigen Ämter sind mit solchen Fragen in der Regel schnell überfordert...nicht nur in der Schweiz...
|
|
|
@ grisou
wie könnte ich als informierte Eidgenossin, die mit einigen Entscheiden der Schweiz - wie¨übrigens viele andere Bürger - nicht einverstanden ist, so lange sich die Schweiz ausschliesslich der EU unterordnen soll??? So nach dem Motto: EU Vorteil - CH Nachteil. |
|
|
ich glaube nicht, dass das hier irgendwo das Thema war, Smokey - aber auch du wirst es nicht ändern: die Schweiz lehnt sich was die Anerkennung von Beitragszeiten zu Sozialversicherungen etc betrifft an EG-Regelungen an...und nur das interessiert prinzessin17 hier...
|
|
|
Prinzessin, Du bekommst in Deutschland 3 Monate Arbeitslosengeld aus der Schweiz. Du brauchst dafür ein Formular, das Du beim Schweizer RAV bekommst. Das muss ausgefüllt werden und in Deutschland beim Arbeitsamt abgegeben werden. Das Arbeitslosengeld bekommst Du dann vom deutschen Arbeitsamt, die sich dieses Geld dann allerdings in der Schweiz wiederholen. Umgekehrt funktioniert es genauso.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. |
Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.