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Arbeitslosengeld aus der Schweiz obwohl man nach DE zieht?

Vom 17.03.2011 12:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

prinzessin17 Suppenkoch


Mitglied seit 17.01.2002
1.130 Beiträge (ø0,3/Tag)
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Hallo an alle,

ich hoffe jemand kennst sich vielleicht etwas mit dem Thema aus...

Es geht darum, dass ich seit 6 Jahren in der Schweiz arbeite. Wegen Umstrukturierung wurde mein Arbeitsplatz leider gestrichen und ich bekam die Kündigung. Das ist ein Grund für mich, wieder nach Deutschland zu ziehen. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich Anrecht auf Arbeitslosengeld aus CH habe obwohl ich dann wieder in DE leben werde. Immerhin habe ich 6 Jahre in CH gearbeitet und auch dementsprechend einbezahlt.

Wäre super wenn mir jemand helfen könnte!

LG
Prinzessin17
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Vom 17.03.2011 12:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chefkochmampfi Chefkoch-Moderator Chefkoch


Mitglied seit 05.10.2003
12.066 Beiträge (ø3,82/Tag)
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Hallo zusammen,

können die dir das vom Schweizer Arbeitsamt nicht beantworten ?

Da die Schweiz ja wieder so ein "Sonderstatus" bezüglich EU hat, könnte ich mir vorstellen, dass sie dir das Geld nicht nach D überweisen, wenn du nicht mehr in der Schweiz wohnst.


Liebe Grüße
vom mampfendem Affen
Lala
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Vom 17.03.2011 12:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JordiTin  Sternekoch


Mitglied seit 06.06.2002
19.390 Beiträge (ø5,32/Tag)
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Hallo,

ganz sicher nicht!
einfach mal schnell ergoogelt: "Beachten Sie, dass die Arbeitslosenentschädigung nur während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz ausgezahlt wird. Falls Sie die Schweiz vor dem Ablauf Ihres Anspruchszeitraums verlassen, verlieren Sie Ihre restlichen Tagesgelder. Falls Ihre Aufenthaltsgenehmigung während Ihres Anspruchzeitraums ausläuft, wird diese verlängert."

Gruß

Tin


______________________________________________________________________________
La bêtise est infiniment plus fascinante que l'intelligence... L'intelligence a des limites, la bêtise n'en a pas! Claude Chabrol
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Vom 17.03.2011 12:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

laurinili  Hendlgriller


Mitglied seit 23.02.2005
5.775 Beiträge (ø2,18/Tag)
Hallo,

ich kenne mich nicht aus, aber ich gebe immer zu bedenken: Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man doch nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das tust du ja nicht, also dem schweizer Markt.

In D hast du nichts eingezahlt, also kannst du auch hier keine vergleichbaren Leistungen erwarten.

LG Laurinili
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Vom 17.03.2011 12:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Huhu

ich würde einfach beim Amt nachfragen.

Macht man sich nicht vorher darüber Gedanken? Denn schließlich ist euer Umzug ja schon fest geplant lt deinem anderen Thread

Liebe Grüße Daina
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Vom 17.03.2011 12:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chefkochmampfi Chefkoch-Moderator Chefkoch


Mitglied seit 05.10.2003
12.066 Beiträge (ø3,82/Tag)
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Hallo zusammen,

sorry, manchmal sollte man doch vorher gokkeln Na!

hier findest du eine Antwort auf deine Frage

WEH.WEH.WEH.arbeitsagentur.de/nn_190930/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Internationales/Internationales-Nav.html



Liebe Grüße
vom mampfendem Affen
Lala
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Vom 17.03.2011 12:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

prinzessin17 Suppenkoch


Mitglied seit 17.01.2002
1.130 Beiträge (ø0,3/Tag)
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Danke für die schnellen Antworten!

Bei der Gemeinde konnte man mir die Frage leider nicht richtig beantworten, und da ich noch ein Weilchen hier angestellt bin dauert es noch bis ich einen Termin beim zuständigen Amt bekomme.

@Diana, mein Umzug hat nichts damit zu tun ob ich Arbeitslosengeld bekomme oder nicht, daher gab es da für mich nichts zum nachdenken.

LG
Prinzessin17
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Vom 17.03.2011 12:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gwexhauskoch Sternekoch


Mitglied seit 14.02.2005
18.273 Beiträge (ø6,87/Tag)
Hallo,

manchmal reicht auch die Logik um selbstgestellte Fragen zu beantworten. YES MAN

Warum soll dir der schweizer Staat Arbeitslosengeld bezahlen, wenn du da gar nicht mehr wohnst/lebst/ dem dortigen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst?!

gwex
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Vom 17.03.2011 12:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

prinzessin17 Suppenkoch


Mitglied seit 17.01.2002
1.130 Beiträge (ø0,3/Tag)
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@ chefkochmampfi: Danke für den Link, das bringt mich auf jeden Fall weiter!


LG
Prinzessin17
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Vom 17.03.2011 12:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chefkochmampfi Chefkoch-Moderator Chefkoch


Mitglied seit 05.10.2003
12.066 Beiträge (ø3,82/Tag)
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Hallo zusammen,

weil das EWR Gesetz gilt, genauso wenn du in D arbeitslos wirst und innerhalb der EU umziehst zB. nach Spanien
dann bekommst du auch dein Deutsche Arbeitslosengeld nach Spanien, wenn du nachweisen kannst das du da auf Jobsuche bist Na!

in dem Link oben ist dieses erklärt Na!



Liebe Grüße
vom mampfendem Affen
Lala
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Vom 17.03.2011 12:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

smokey1 Sternekoch


Mitglied seit 23.05.2007
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@ chefkochmampfli

Dir ist vielleicht entgangen, dass die Schweiz GsD weder im EWR noch in der EU ist. Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen

@ Prinzessin

Wieso hast Du diese Fragen nicht beim zuständigen Arbeitsamt gestellt, denn man hat die Pflicht sich da sofort zu melden, wenn einem gekündigt wird. Auch dann wenn man noch 2 Monate oder mehr arbeiten muss um die Frist einzuhalten. Die hätten Dich da ganz bestimmt aufgeklärt.
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Vom 17.03.2011 12:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chefkochmampfi Chefkoch-Moderator Chefkoch


Mitglied seit 05.10.2003
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Hallo zusammen,

@smokey1, komisch dass die dann so beim Arbeitsamt erwähnt werden, denn in dem Link steht dieses so BOOOIINNNGG....
auf der Seite vom Arbeitsamt Na!


Liebe Grüße
vom mampfendem Affen
Lala
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Vom 17.03.2011 12:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
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smokey - dir ist vielleicht entgeangen, dass die Schweiz sich bei einigen Dingen an die EU anlehnt ??? ... ...
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Vom 17.03.2011 12:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,5/Tag)
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PS...die nationalen Arbeits- und sonstigen Ämter sind mit solchen Fragen in der Regel schnell überfordert...nicht nur in der Schweiz...
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Vom 17.03.2011 13:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

smokey1 Sternekoch


Mitglied seit 23.05.2007
13.334 Beiträge (ø7,28/Tag)
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@ grisou

wie könnte ich als informierte Eidgenossin, die mit einigen Entscheiden der Schweiz - wie¨übrigens viele andere Bürger - nicht einverstanden ist, so lange sich die Schweiz ausschliesslich der EU unterordnen soll??? So nach dem Motto: EU Vorteil - CH Nachteil. Na!
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Vom 17.03.2011 13:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,5/Tag)
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ich glaube nicht, dass das hier irgendwo das Thema war, Smokey - aber auch du wirst es nicht ändern: die Schweiz lehnt sich was die Anerkennung von Beitragszeiten zu Sozialversicherungen etc betrifft an EG-Regelungen an...und nur das interessiert prinzessin17 hier...
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Vom 18.03.2011 21:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Leila5 Tellerwäscher


Mitglied seit 10.12.2009
1 Beiträge (ø0/Tag)
Prinzessin, Du bekommst in Deutschland 3 Monate Arbeitslosengeld aus der Schweiz. Du brauchst dafür ein Formular, das Du beim Schweizer RAV bekommst. Das muss ausgefüllt werden und in Deutschland beim Arbeitsamt abgegeben werden. Das Arbeitslosengeld bekommst Du dann vom deutschen Arbeitsamt, die sich dieses Geld dann allerdings in der Schweiz wiederholen. Umgekehrt funktioniert es genauso.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Na!
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