Vereinfachte Einkommenssteuererklärung - und ich bin am Verzweifeln!
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![]() Mitglied seit 08.09.2007 |
ich versuche mich gerade an meiner ersten Steuerklärung, auch noch einer vereinfachten, und bin total überfordert. Kurz die Vorgeschichte: Ich bin Studentin und hatte bis 10/2010 einen 400-Euro-Job. Im Juni habe ich außerdem 4,5 Tage auf einer Tagung ausgeholfen. Der Lohn aus dieser letztgenannten Tätigkeit wurde besteuert und das möchte ich mir jetzt, soweit möglich, zurück holen. Beim Ausfüllen des Wischs tauchen verschiedene Fragen auf. Trage ich in die Zeile für "Lohn-/Entgeldersatzleistungen" (Z. 25) den Brutto- oder Nettolohn ein? Von beiden Firmen, bei denen ich beschäftigt war, habe ich ja eine "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" bekommen, wo u. a. mein Jahresverdienst draufsteht (allerdings brutto). Kann ich Kopien davon als Nachweis beifügen? Oder müssen es die einzelnen monatlichen Abrechnungen sein? Im 03/2010 habe ich außerdem ein Praktikum gemacht (unbezahlt, also für die Steuer irelevant). In diesem Zeitraum habe ich meinen Minijob nicht ausgeübt, also auch keine Abrechnung. Bekomme ich Probleme, wenn meine Abrechnungen Lücken haben? Ist wer von euch fit in diesen Sachen und kann mir ein bisschen weiterhelfen? Ich wäre soooo dankbar! Besten Gruß, TomKa |
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![]() Mitglied seit 30.08.2010 |
Hallo TomKa,
ich bin zwar kein großer Experte, aber meine eigene Steuererklärung bekomme ich hin. Also versuche ich es mal, auch wenn ich glaube, dass sich das in deinem Fall nicht lohnt. Du hast ja nur 4,5 Tage gearbeitet, aber Versuch macht klug. Du müsstest von der Firma über die du bei der Tagung gearbeitet hast einen "Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung" bekommen haben. Dort steht der Gesamtbruttolohn für das Jahr während du dort gearbeitet hast. Dieser Bruttolohn muss eingetragen werden, allerdings in Zeile 24! Zeile 25 ist für Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Ähnliches. Also wenn man nicht gearbeitet hat und Geld von Vater Staat bekommen hat. Der "Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung" muss mit eingereicht werden. Die monatlichen Abrechnungen nicht unwichtig, es geht ja um den Gesamtbruttolohn des Jahres. Da du ja bei deinem 400 € Job und beim Praktikum eh keine Steuern gezahlt hast, ist das komplett unwichtig für die Steuererklärung. Die Fahrtkosten während deiner Arbeit bei der Tagung mit anzugeben. 0,30 Cent pro Kilometer. Hast du eine Haftpflicht oder Rechtsschutzversicherung? Sowas kann man unter Werbungskosten angeben. Ebenso evlt. Arbeitskleidung bei der Tagung. Hast du Bewerbungen geschrieben? Auch alles unter Werbungskosten abzusetzen. Hoffe, ich konnte dir etwas helfen. Bei uns im Finanzamt gibt es ein Bürgerbüro, wo man auch hingehen kann, wenn man Fragen zur Steuererklärung hat. Vielleicht gibt es sowas bei dir ja auch. Gruß bienilein |
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![]() Mitglied seit 28.09.2004 |
Hallo TomKa,
so wie es aussieht, hast Du höchstens für die Aushilfe bei der Tagung Lohnsteuer bezahlt, die Du zurückholen kannst. Beim 400 EURO-Job zahlt normalerweise der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer, schau Dir mal Deine Lohnabrechnungen an, und wenn da von Lohnsteuer nichts drin steht, dann kannst Dir die ganze Geschichte sparen.. PS: Lohn/Entgeldersatzleistungen meint Arbeitslosengeld, Krankengeld, etc. VG ekaka |
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![]() Mitglied seit 24.02.2005 |
Huhu,
du trägst bei einer vereinfachten Lohntsteuererklärung deine eTin (steht auf der Lohnsteuerbescheinigung) in Zeile 24 ein. Damit kann die Lohnsteuerbescheinigung deiner Tätigkeit bei der Tagung eingelesen werden. Dein Minijob ist steuerfrei der interessiert für die Berechnung der Einkommensteuer überhaupt nicht (nur wenn der auf Lohnsteuerkarte ausgeübt werden würde) Die Abrechnungen musst du also auch nicht beifügen. Um Rückfragen zu vermeiden kannst du in Zeile 26 noch eintragen was du sonst das Jah rüber gemacht hast. Lg Steffi |
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![]() Mitglied seit 08.09.2007 |
Huhu,
super, ihr helft mir total weiter! Bei der Vereinfachten SE ist in Z. 24 die eTIN, in Z. 25 soll man "Lohn-Entgeldersatzleistungen" eintragen. Das habe ich so interpretiert, dass ich hier alles (Lohn und ggf. Geld vom Staat) eintrage. Aber verstehe ich das richtig, dass meine Interpretation falsch war und ich nirgendwo Lohn eintragen muss, sondern das Finanzamt das anhand der eTIN selber ermitteln kann?! Ich weiß, dass wir hier von recht wenig Geld reden. Meine Freundin, die auch bei der Tagung war und das Prozedere schon durchexerziert hat, hat gute 80 Euro wiederbkeommen. Kein Vermögen, aber immerhin! Auch, dass ich beim Minijob keine Steuern bezahlt hab und auch nix zurück kriege, ist mir bewusst. Bei der Tagung wurden wir aber automatisch in Steuerklasse 1 gesteckt, sodass wir statt brutto 450 Euro nur 325 Euro bekommen haben. Eigentlich dachte ich, dass ich die 125 Euro komplett zurückbekomme. Kann ich den Minijob komplett rauslassen? Das wäre optimal! Danke, danke, danke für eure bisherige Hilfe!!! TomKa |
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
Wenn du dir so unsicher bist...geh damit zum Finanzamt..die müssen dir helfen...
LG Yvonne |
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![]() Mitglied seit 08.09.2007 |
Hm, gerade war ich wieder recht selbstbewusst.
Muss ich nirgendwo konkrete Geldbeträge (= den Lohn von der Tagung) eintragen? Muss ich den Minijob nicht nachweisen und erwähnen, wenn er steuerlich keine Rolle spielt? (Er zählt ja zu meinem Freibetrag, der aber dadurch nicht überschritten wird.) Gruß, TomKA |
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![]() Mitglied seit 24.02.2005 |
Huhu,
also bei der vereinfachten Lohnsteuererklärung trägst du niergends deinen Lohn ein. Grundsätzlich kann den das Finanzamt abrufen. Du kannst aber zur Sicherheit deine Lohnsteuerbescheinigung für die Tagung mit dazu tun, falls die das doch nicht abrufen können. In Zeile 25 kommen so sachen wie Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld usw. also nur Lohn"ersatz", da dieser nicht übertragen wird und somit selbst zusammengerechnet werden muss. Ich denke dein Lohn von der Tagung setzt sich evtl. aus Lohnsteuer, Soli, evt. Kirchensteuer und ggf. noch Sozial/Rentenversicherung zusammen. Du bekommst dann nur den Betrag der auf Lohnsteuer/Soli und Kirchensteuer entfällt. Der andere Betrag geht ja an die Versicherung. Jupp den Minijob kannst rauslassen. Wie gesagt, du kannst den trotzdem noch optional in Zeile 26 rein schreiben, dann wissen die was du den rest des Jahres gemacht hast und fragen nicht nach. LG Steffi |
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![]() Mitglied seit 08.09.2007 |
Ich danke dir vielmals! Ich glaube, damit bin ich dann fertig! *freu*
Habe in Z. 26 jetzt noch "Desweiteren wurde bis 10/2010 ein Job auf 400-Euro-Basis (ohne Lohnsteuerkarte) ausgeübt." eingetragen. Das, finde ich, klingt ganz gut. Außerdem lege ich einfach mal 'ne Kopie der Lohnsteuerbescheinigung für die Tagung bei. Danke! TomKa |
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![]() Mitglied seit 24.02.2005 |
Japp das hört sich doch super an :)
Dann viel Glück, dass die schnell bearbeitet wird. Hab meine heute auch abgegeben, mal schauen wann es den Bescheid gibt. LG Steffi |
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