Ein Telefonat und dann Anwaltskosten!!
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![]() Mitglied seit 10.08.2006 |
unser Anwältin hat vor länger Zeit mit meinem Göga über Erbschaftsregelung gesprochen. Es handelt sich hier um eine Duz-Anwältin und das Gespräch verlief nach dem Motto erzähl mal. Jetzt hat er ihr gesagt, es ist alles geregelt. und heute kam eine Rechnung von 309 Euro ins Haus, und wenn es blöd läuft müssen wir zahlen, obwohl wir nie einen Auftrag vergeben haben. Mein Göga hat im Netz recherchiert, wieder so eine Sache von "Dummgelaufen". Also die Moral von der Geschichte, paßt auf wenn ihr mit eurem Anwalt telefoniert. lieben Gruß Birgit |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
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![]() Mitglied seit 11.11.2009 |
War es nun eine enge Bekannte oder eine Anwältin? Natürlich gehen Telefongespräche als Rechtsberatung auf die Rechnung. |
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![]() Mitglied seit 17.02.2001 |
Hallo,
ich werde es nie verstehen warum manche Leute immer meinen, sie hätten eine Freikarte für Dienstleistungen, nur weil sie die Person kennen Gruß von fine |
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![]() Mitglied seit 18.07.2005 |
erzähl mal. das hat die Anwältin wohl anders verstanden. Hat Dein Mann sie angerufen oder in der Kanzlei aufgesucht, oder war das "rein privat"? Gruß renimo
********************************* Zeit, die du dir nimmst, ist Zeit, die dir etwas gibt. |
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![]() Mitglied seit 17.02.2001 |
Das ist doch vollkommen egal, wo und wann das war. Wenn die Anwältin ganz gewitzt ist, berechnet sie für ihre Rechtsberatung nach Feierabend bzw. am Wochenende noch einen Zuschlag.
Die Leute müssen nämlich ihr Fachwissen verkaufen, um leben zu können - aber das scheint einigen nicht klar zu sein. |
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![]() Mitglied seit 29.04.2004 |
Naja, nur weil man jemanden duzt, heißt das ja nicht, dass man alles von dem umsonst bekommt.
Ich wohne in einer Kleinstadt, daher kenne ich 90 % in meinem Alter noch aus der Schulzeit, hier duzen sich dementsprechend alle, auch Anwälte, Ärzte und Sparkassenangestellte. Wichtig wäre ja, wie das Gespräch zustande kam. Telefoniert ihr öfter einfach mal so und das hat sich im Gespräch ergeben oder habt ihr sie direkt angerufen, um die Fragen zu klären? Meine Freundin ist Anwältin, wenn ich Fragen habe, gehen die natürlich alle unter "Gespräch" weg....... bei einem Unfall hab ich gefragt, ob sie die Sache übernimmt, dann haben wir die Rechtsschutz befragt und alles ging seinen Gang und sie hat das offiziell berechnet. Also ist schon wichtig, wie gut man sich kennt. Da hilft man sich ja gegenseitig, aber bei Leuten, die man eben nur so kennt ist das schon anders. |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
Ich schliesse mich dann mal inbrünstig fine an - und erweitere dann mal die Liste der "Freiberufler", von denen gerne Gratis-Dienste erwartet werden, um Steuerberater und: Übersetzer...
Erbschaftsteuerberatung ist keine Lappalie, die jedes Jura-Erstsemester aus dem Handgelenk schüttelt - ich hätte da sofort beim Anruf die Kostenfrage geklärt... eine "Duz-Anwältin" kann man aber auch jetzt nochmals anrufen und auf die Rechnung ansprechen, wenn sie überhöht erscheint - oder ??? |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Ein Kumpel von mir ist auch Rechtsanwalt.
Wenn ich den was frage, sagt der mir gleich, dass das bei ihm nur auf Rechnung geht. Einer der Gründe, warum ich den so nebenbei nix frage, was mich was kosten könnte Will ich eine Rechtsauskunft, mache ich auch bei dem einen Termin, wie bei jedem anderen, und gehe zu ihm in die Kanzlei. Erzählt er mir dann nämlich Mist, pack ich den beim Äppelsack Auskunft unter Freunden ist immer Mist. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Mensch Jana könmnte hier richtig Kohle machen.
Liebe Grüße Daina Für alle Loser dieser Welt, tut uns leid ihr müsst jetzt heim. Für alle Loser dieser Welt, wir bleiben hier allein. Für alle Loser dieser Welt, wir wünschen guten Flug. Für alle Loser dieser Welt, wir sind für euch zu gut. |
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![]() Mitglied seit 05.01.2006 |
Hallo!
Also wenn ich für jeden, mit dem ich mich duze für lau arbeiten würde, könnte ich glatt Konkurs anmelden. Mit Freunden kann man schon mal über den Preis sprechen, aber für umsonst und einfach mal so nebenbei am Telefon geht gar nicht. Wobei meine Freunde gar nicht von mir verlangen, dass ich für sie kostenfrei arbeite. Die wissen auch, dass ich davon lebe. Freiberufliche Grüße, syracuse |
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![]() Mitglied seit 12.04.2010 |
Ich finde, dass die Anwältin Recht hat mit Ihrer Rechnung. Sie hat für Ihr Wissen lange studiert (da kommen viele tausend Euro zusammen, die so etwas kostet - danach dann noch Fachanwaltslehrgänge und laufende Fortbildungen), unterhält eine Kanzlei, ist an eine Gebührenordnung gebunden - warum soll sie eine Rechtsberatung nicht in Rechnung stellen?
Ein Freund von mir ist Geschäftsführer eines Dachdeckerbetriebs, ein anderer GF eines Malerbetriebs, der nächste ist Steuerberater, ein anderer Gartenbauer u.v.m. Ich selber bin auch selbstständig (liege gerade wirklich krank im Bett und langweile mich - daher heute hier so viel Zeit) und stehe auch mit meinem Wissen zur Verfügung - aber alles das wird immer bezahlt. Du gehst ja vermutlich auch nicht umsonst arbeiten. Viele Grüße, quibas |
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![]() Mitglied seit 10.08.2006 |
..das ganze kam bei einem Gespräch für eine andere Sache zur Sprache
und ging natürlich von der Anwältin aus. es war kein Gepräch auf "Naß" so ganz nach dem was @fine dazu geschrieben hat!! sie hatte letzte Woche mal wieder angerufen und nachgefragt, da hat Göga ihr gesagt ist alles erledigt. tja und danach kam dann die Rechnung lieben Gruß Birgit |
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![]() Mitglied seit 18.07.2005 |
was bedeutet das? Gruß renimo
********************************* Zeit, die du dir nimmst, ist Zeit, die dir etwas gibt. |
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![]() Mitglied seit 21.02.2006 |
Hallo,
da unterschreibe ich bei quibas, es ist nicht zu glauben, wieviel gute Freunde ein Anwalt hat, und alle mit Bussgeldbescheiden und sonstigen Problemen.... LG Youtas _____________________ denkwürdige Zeiten sind das! |
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![]() Mitglied seit 18.07.2005 |
na, vielleicht sind das ja dann die Kosten für das Gespräch über die "andere Sache"...das wird ja wahrscheinlich auch nicht umsonst sein... Gruß renimo
********************************* Zeit, die du dir nimmst, ist Zeit, die dir etwas gibt. |
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![]() Mitglied seit 10.08.2006 |
also um hier eines klarzustellen:
es ging alles von ihr aus und nicht von uns. sie wollte Geldverdienen, und als sie merkte hier gibt es nix, da haben wir dann die Rechnung bekommen. wir wollten dieses Gespräch nicht. lieben Gruß Birgit |
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![]() Mitglied seit 18.07.2005 |
Sie hat Euch also wegen Eurer Erbschaftsregelung angerufen?! Gruß renimo
********************************* Zeit, die du dir nimmst, ist Zeit, die dir etwas gibt. |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Birgit, weißt du was am besten hilft???
Die Dame anrufen und fragen!!! Liebe Grüße Daina Für alle Loser dieser Welt, tut uns leid ihr müsst jetzt heim. Für alle Loser dieser Welt, wir bleiben hier allein. Für alle Loser dieser Welt, wir wünschen guten Flug. Für alle Loser dieser Welt, wir sind für euch zu gut. |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Hi -
Egal ob Duz-Anwältin (tolle Sprachschöpfung) oder was auch immer. Es wurde das berufliche Wissen in Anspruch genommen. Und für derartige Auskünfte haftet die Anwältin (und bezahlt dafür ne teure Haftpflichtversicherung). Zu welcher Berufssparte gehört Dein Mann? Wie häufig erbringt er kostenlose Leistungen? Grüße von Brigitte |
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![]() Mitglied seit 17.02.2001 |
Beratung abgeschlossen => Rechnungsstellung. Wo ist das Problem? |
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![]() Mitglied seit 14.05.2001 |
Vermutlich war es so - man kommt ins Gespräch, der Mann erwähnt sie hätten was geerbt, die Anwältin sagt: "Och, erzähl doch mal"! was der Mann dann - wie jeder andere wohl auch - getan hat. Sie hat unaufgefordert was dazu gesagt wohl in der Hoffnung einen Auftrag zu bekommen und als sie keinen bekam und alles erledigt war hat sie schnell noch diese "Unterhaltung" in Rechnung gestellt.
So habe ich das verstanden ... kann aber auch gaaaaaaaaanz anders gewesen sein! Unter Freunden hilft man sich allerdings - meinem Verständnis und meinen Freunden nach - auch mal kostenlos - dafür hat man ja auch Freunde. Es sollte allerdings ein Geben und Nehmen und vor allem im Rahmen bleiben. Grüßchen Rince
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![]() Mitglied seit 04.09.2006 |
Hi!
Anfangs war ich auch so blöd: Für Hinz und Kunz Steuererklärungen machen und dann, wenn ich Glück hatte, zum Essen eingeladen zu werden. Als ich mich irgendwann selbstständig machte, sagte ich klipp und klar: "Darf ich nicht mehr. Mach' ich nicht mehr." - Nicht zu glauben, wie viele "Freunde" ich da plötzlich los war! Hier geht's ja "bloß" um Zeit. Kein Mensch käme auf die Idee, zum befreundeten Lebensmittelhändler zu marschieren und kostenlos Klopapier mitzunehmen... LG Cleo Der Zufall ist das Pseudonym, das der liebe Gott wählt, wenn er inkognito bleiben will. Albert Schweitzer |
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![]() Mitglied seit 12.04.2010 |
da haben wir dann die Rechnung bekommen. wir wollten dieses Gespräch nicht. Entschuldige bitte, aber das hört sich jetzt echt ein bisschen biestig an. Aber vielleicht interpretiere ich das auch falsch, weil ich ja nicht mit Dir persönlich reden kann und im I-net manchmal die Dinge anders rüberkommen. Fakt ist doch, wenn ich das richtig verstanden habe, dass Dein Mann sich gegen diesen Teil des Gesprächs nicht gewehrt hat. Also hat er eine Beratung in Anspruch genommen und vielleicht auch noch ergänzende Fragen gestellt. Aber folge doch am besten wirklich dem Rat von DianaM und rufe dort einmal zur Klärung an. Vielleicht löst sich alles in Luft auf. Viele Grüße, quibas |
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![]() Mitglied seit 28.04.2009 |
Hallo,
warum hackt ihr alle auf der TE herum? Meine Bekannte ist auch Anwältin und wenn wir über juristische Dinge reden ,schickt sie mir nie eine Rechnung.Sie muss auch nicht für ihre Aussagen haften.Göga und ich sind auch Juristen,aber keine zugelassenen Anwälte. LG Monika |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Dieser Fall zeigt aber mal wieder, dass es wichtig und viel besser ist, die Kostenfrage rechtzeitig anzusprechen - dann wäre sowas nicht passiert. Es gibt sicher genaue Kriterien für die Vergabe eines Auftrages. Wenn es wirklich so "leger" gelaufen ist, wie die TE das schildert, kann man schon verstehen, dass sie nun über die Rechnungsstellung verwundert ist.
Viel besser wäre es gewesen, wenn die Duz-Anwältin Dumm gelaufen ist es auf jeden Fall. Grüße von Regine |
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![]() Mitglied seit 23.02.2005 |
Hallo, wenn ich einem Anwalt - egal ob befreundet oder nicht - einen Auftrag erteile und ich somit zum Mandanten werde, erwarte ich eine Kostenrechnung. Dies mache ich in aller Regel schriftlich! Wenn sich unter befreundeten Menschen die eine oder andere Frage entsteht und diese sogar hilfreich beantwortet wird, erwarte ich keine Rechnung. Ich setze das mal so gleich: Eine Freundin ist Steuerberaterin, ich mache aber meine Einkommensteuer selber. Frage sie aber mal in einem Gespräch "du, wie war das noch mal mit der Pendlerpauschale", sie beantwortet mir die Frage kompetent. Nach Monaten fragt sie: Und, Erstattung bekommen, ich freudestrahlend JAAAAA und 2 Tage später ist eine Rechnung von ihr im Briefkasten Liebe Grüße Laurinili
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
@Monika
Als Anwalt/ Anwältin ist man auch für "gesprächsweise" erteilte Rechtsauskünfte haftbar. Der BGH sieht das seeehr eng. |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo,
bei mir war es umgekehrt. Eine Schulfreundin ist als Anwältin für mich tätig geworden (nicht nur Beratung, sie verfasste auch 2 Briefe). Ich bin selbstverständlich davon ausgegangen, daß sie eine Rechnung schickt - tat sie aber nicht. Es war mir total peinlich, aber sie wollte partout kein Geld. 309 € finde ich ganz schön heftig für eine Teleonberatung. Richtet sich das nach der Höhe der Erbschaft, so ähnlich wie ein Streitwert vor Gericht, oder ist das generell so teuer? Grüße Rosine Ich habe keine Signatur |
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![]() Mitglied seit 15.03.2006 |
Hallo,
war das Telefonat das einzige Gespräch zu dem Erbschaftsfall mit Ausnahme der Aussage "ist alles in Ordnung" in einem weiteren Gespräch? Dann finde ich die Rechnung zu hoch: Bleibt es bei einer ersten Rechtsberatung, so darf nach Rechtsanwaltsvertragsgesetz die Gebühr - wenn der Mandant Verbraucher ist - 190,00 € (zzgl. Post und Telekommunikationskosten und Mehrwertsteuer) also 249,90 € nicht übersteigen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde. Und im Gegensatz zu den Vorschreibern finde ich, dass es darauf ankommt, wer hier wen angerufen hat und wie das Telefonat gelaufen ist. Wenn es ein Anruf der Anwältin an Deinen Mann in einer anderen Sache war und man kommt dann auf das Thema, ist ein "erzähl mal'" von ihrer Seite ohne den Hinweis, dass die Auskunft aber kostet, gelinde gesagt, hinterfotzig. Hat aber er angerufen, um in der Frage eine Auskunft zu bekommen, hätte er damit rechnen müssen. Viele Grüße Kate |
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![]() Mitglied seit 26.06.2009 |
Hallo,
natürlich ist keiner verpflichtet, Dienstleistungen für lau anzubieten, auch bei Freunden nicht! Allerdings ist es unter unseren Freunden auch üblich, sich (unentgeltlich) gegenseitig zu helfen. Wenn es über einen kleinen Gefallen hinaus geht, wird selbstverständlichd der offiziellen Weg genommen und ggf. auch eine Rechnung gestellt, das wollte ich auch gar nicht anders! Allerdings finde ich es auch nicht sehr seriös von der Anwältin, euch nicht im voraus darüber aufzuklären, dass ihr mit dem Gespräch eine offizielle, kostenpflichtige Rechtsberatung in Anspruch nehmt und im voraus abzuklären, ob ihr ihr einen Auftrag erteilt oder nicht. Da drängt sich mir auch der Verdacht auf, es lief so ab wie Rince es beschrieben hat. Von daher würde ich auch bei der Dame anrufen, eine Erklärung verlangen und ihr ggf. sagen, dass ihr Verhalten nicht besonders seriös ist und sie in Zukunft nicht mehr in Anspruch nehmen. Grüßle, Dimond |
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![]() Mitglied seit 28.04.2009 |
@Grauloewin:dann muss es aber beiden Seiten klar sein,dass es sich um eine Rechtsberatung handelt!!!
LG Monika |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Sieh Dir einfach mal die Rechtsprechung zur anwaltlichen Berufshaftpflicht an, Monika.
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![]() Mitglied seit 14.12.2006 |
hi,
prinzipell finde ich auch, dass jede Dienstleistung berechnet werden sollte. Die Rechnung ist aber erstens zu hoch. Ich glaube, dass hier eine Erstberatung abgerechnet werden müsste (wenn überhaupt) und da liegt die Kappungsgrenze bei ca. 290,00 €. Ich habe ReNo gelernt und noch nie erlebt, dass Rechtsberatung am Telefon für Neukunden oder in neuer Sache erfolgt ist. Genau aus diesem Grund haben wir TErmine vereinbart, dort wurde dann die Vollmacht unterschrieben und vor allen Dingen die Gebührenvereinbarung. Ohne diese Dinge wird es im vorliegenden Fall wohl schwierig werden, die Rechnung durchzusetzen. LG Nadine |
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![]() Mitglied seit 08.10.2008 |
hallo!
falls er sie wegen der sache angerufen hat, kann sie es als rechtsberatung aufgefasst haben, ist man im laufe eines gespräches darauf gekommen, würde ich das nicht als beratung mit kosten ansehen, sondern ihr schreiben, dass es sich für mich um ein privatgespräch handelte..sie möge bitte darlegen, woraus sie schliesst, dass es sich um eine konsultation gehandelt haben könnte, un d wie sich ihr beratungshonorar zusammensetzt. wie weiters rechtlich zu argumentieren ist, weiss ich nicht, das sagt dir eine der rechtskundigen hier sicherlich. lg grumbirn |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
Monikaa - wie anders würdest du denn kompetente Auskünfte in Erbdingen nennen ???
das ist ja ganz nett mit dem "unberbindlich" - aber unverbindliche Rechtsauskünfte krieg ich an jeder Ecke, zB im CK, wenn ich einen RECHTSANWAALT anrufe dann doch wohl, weil ich mehr als ne Westentaschenrechtsauskunft erwarte... ich finde den Betrag auch etwas happig - aber vielleicht ist er auch ne Trotzreaktion, weil irgendwie ne kleine Dankesgeste ausblieb ? wieauchimmer - ich hätte halt mal angerufen, dieses Mal nicht, um ne Rechtsauskunft zu erhalten, sondern um die Sache zu klären... ¨ |
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![]() Mitglied seit 28.04.2009 |
@Grauloewin:Voraussetzung ist" berufliche Tätigkeit",das ist bei einem Gespräch unter Freunden nicht unbedingt vorauszusetzen.Das sollte doch zunächst entsprechend abgeklärt werden(Vollmacht etc.)
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![]() Mitglied seit 31.08.2006 |
@ Graulöwin,
Du hast vollkommen Recht - und das ist nicht nur im anwaltlichen Bereich so. Bspweise ein Bauingenieur / Sachverständiger, der so nebenbei eine Auskunft gibt, kann ggfs. voll haftbar gemacht werden für seine Aussage und ihre Folgen. Egal obe er "freundschaftlich was gesagt hat" oder eine Rechnung gestellt hat. Es ist wirklich schlimm, dass so viele Leute glauben, eine "geistige Auskunft" kann ruhig kostenlos gegeben werden, aber dem befreundeten Installateur, der einen Wasserhahn repariert, wird der Sachaufwand bezahlt und dann Aufgerundet, weil er ja schließlich "gearbeitet" hat LG Singerl Was ich nicht weiß, das muss man mir erst mal beweisen. |
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![]() Mitglied seit 28.04.2009 |
@ grisou:ich habe es so verstanden,dass es sich um einen Smalltalk unter Freunden handelt und daher völlig unverbindlich ist,wie auch hier.
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![]() Mitglied seit 21.05.2006 |
Hallo ,
bin zwar kein Anwalt , sondern Tierarzt , aber 80 % meiner Telefonate sind die : Ich hätte da mal eine Frage und was könnte ich da machen - ich erklär den Leuten , mehr oder weniger geduldig , dass ich von kostenlosen Auskünften nicht leben kann und im Laden jeden Tag auf neue bezahlen muß..... Grüßle viechdoc |
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![]() Mitglied seit 24.01.2009 |
Hallo
Sowas in der Art ist mir auch mal passiert. Ich war bei Aldi einkaufen, habe einen befreundeten Kinderarzt getroffen (bei dem wir aber gar nicht in Behandlung waren) und wir haben so über unsere Kinder gequatscht. Ich hab dann nur so nebenbei erzählt, dass unsere Kleine ein paar Tage vorher einen Zeckenbiss hatte und wir nicht sicher seien, ob sie sich eine Infektion geholt haben könnte. Er hat dann über Zeckenbisse und ihre Folgen erzählt. Alles ganz locker. Eine Weile später bekamen wir von ihm eine Rechnung über "Beratung, auch telefonisch". Wir sind bald hinten übergekippt. Seitdem sind wir geschiedene Leute. LG |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Ich weiß schon, warum ich darauf achte, mit meinen Mandanten nicht auf Du zu sein
Pauline, ruft halt mal bei der Anwältin an und sagt ihr, wie Ihr die Sache seht. Vielleicht läßt sich die Sache ja vernünftig regeln. Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 04.04.2005 |
Hallo,
es hätte sich meiner Meinung nach der Fairness halber gehört, dem anderen das vorher zu sagen, ebenso wie bei Kochtruffels Fall. lg morgaine |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hallo
wenn es keine Mandatsvereinbarung gegeben hat und die Anwältin auch außerhalb dieses Gesprächs nicht für Deinen Mann tätig geworden ist, finde ich die Rechnung auf jeden Fall überhöht. Für ein Erstgespräch sind vielleicht 50 bis 100 EUR angemessen. Gruß Limo |
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![]() Mitglied seit 26.05.2007 |
Hallo zusammen,
also, ein Anwalt darf eine Beratung, auch telefonisch, in Rechnung stellen. Dazu gibt es feste Regelsätze, auf die er sich berufen darf. Das haben wir selbst mal erfragt und uns nach Überlegung darauf eingelassen. Aber - ich finde, so wie es die TE geschildert hat, hätte die Anwältin darauf hinweisen müssen. Selbst wenn man sich kennt oder gerade, wenn man sich kennt. Man muß damit rechnen, daß viele Leute nicht wissen, worauf sie sich bei einer Beratung in finanzieller Hinsicht einlassen, wir sind auch fast umgefallen, als wir gehört haben, wieviel ein Anwalt für eine Stunde Beratung in Rechnung stellen darf. Nur hatten wir hier die Wahl, lassen wir uns professionell beraten oder nicht. Und das hatte der Mann der TE nicht. LG leckermäulchen36 |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Hi,
soll ich ernsthaft davon ausgehen, dass die TE, bevor sie hier postet, nicht mit der Anwältin Kontakt aufgenommen und eine Klärung versucht hat? Unter erwachsenen Menschen ... Zur Angemessenheit könne wir hier gar nichts sagen - weder ist uns der Gegenstandswert bekannt, noch wissen wir genaueres über den Umfang der Beratung. |
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Was kostet eine telefonische Beratung?
100 Euro pro Antwort, und wie lautet die zweite Frage? LG Hubert ![]() |
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![]() Mitglied seit 31.08.2005 |
Hallo Birgit,
ich schließ mich Rince an "Unter Freunden hilft man sich allerdings. ... Es sollte allerdings ein Geben und Nehmen und vor allem im Rahmen bleiben." Kommt natürlich auch den Aufwand an... Wenn ich (Kindern von) Freunden mal bei Übersetzungen helfe oder kurz Lerntipps gebe, halte ich auch nicht gleich die Hand auf. Eine Freundin näht gern, ich backe gern - wir machen das auf Gegenseitigkeit, Hosenkürzen, RV einnähen, dafür back ich, bes. wenn sie zu den Schwiegers geht oder bei Besuch. Mein Mann nimmt auch nix, wenn er mal TV/Video programmiert, oder ein PC-Problem löst, auch mal für die Hoteliersfrau, wo wir wohnten. Sie hat damit den Servicemann gespart (der hätte 100-150 € gekostet), dafür gab's ein bes. gutes Essen und ein paar Flaschen Wein am gemeinsamen Abend. Und wir können in unsrer Bekanntschaft auf Tipps von Fachleuten zurückgreifen; der Installateur, dem mein Mann bei seiner Homepage half, kam sogar zu einem Wasserleck, entdeckt am Freitag, kurz vor 20°° und dichtete am Samstag (das dann natürlich auf Rechnung). Meinem Masseur half ich mit einem Gedicht zum 50. Hochzeitstag seiner Eltern - er revanchierte sich mit 8 statt der verschriebenen 6 Rückenmassagen. Kurz: wenn die Frage nach der Erbsache von der Anwältin ausging, ihre Antwort nur kurz war, hätte ich genau so wenig eine Rechnung erwartet, wie bei einem WE-Ausflug mit Siez-Bekannten, als ich dem Arztmann einer Bridgefreundin fragte, ob ich mit meinem geschwollenen Hals zum Doc muss, er tastete kurz den Hals ab, sagte "geschwollene Speicheldrüsen, das vergeht wieder..." Bereits meine (Groß)Eltern haben es so gehalten, und damit sich selbst, sowie denen, bei denen sie dann aushalfen, einiges Geld gespart, das war und ist bei Handwerkern / Bauern so üblich; Oma war begehrte Familienfeierköchin, hatte damit auch Hilfen für unsere Familienfeiern (oder Beerdigungen). LGvPietra |
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Ich bilde mir kein Urteil ohne die Version der Duz-Anwältin.
Jede Medaille hat zwei Seiten. LG Hubert ![]() |
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![]() Mitglied seit 23.11.2007 |
..guter Rat kostet gutes Geld - ist wie im richtigen Leben - auch wenn man sich duzt...
Gruß pp ..der gern bereit ist, für einen guten Rat zu bezahlen. |
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![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
Hallo,
ehrlicherweise kann ich mich Paulines Empörung anschließen. Wenn irgendwelche Themen freundschaftlicher Weise ausgetauscht werden, kann man dies nicht in Rechnung stellen, egal welcher Art oder Dienstleistung. Das ist dreist bzw. unverschämt. Wir halten es mit verschiedenen Leuten aus dem Freundes- bzw. Bekanntenkreis so, dass eine Hand die andere wäscht. Wir haben z. B. vor Jahren für unseren Haus- und Hofschreiner sehr viel PC-Arbeiten gemacht, dafür hat er uns eine super Fliegengittertüre für die Terrasse spendiert. Ich denke, ein Geben und Nehmen sollte im Freundes- oder Bekanntenkreis funktionieren. LG charmin2004 Von Natur aus sind die Menschen fast gleich; erst die Gewohnheiten entfernen sie voneinander. (Konfuzius) |
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![]() Mitglied seit 28.01.2010 |
Jeder kleine Tante-Emma-Laden, jeder Bäcker um die Ecke und jeder Zeitungskiosk ist verpflichtet, die Preise seiner Waren auszuschildern. Wenn ich bei einer kostenpflichtigen Servicehotline anrufe, sagt mir die nette Dame vom Band den Preis pro Minute aus dem deutschen Festnetz an. Und ausgerechnet Rechtsanwälte dürfen für Auskünfte, die bei einem Telefonat oder in einem anderen Gespräch gegeben werden, einfach so eine satte Rechnung über mehrere hundert Euro stellen, ohne vorher zu erwähnen, dass ab der ersten juristischen Auskunft eine Bezahlung fällig wird? Irgendwo hinkt das doch... Aber wenn ich das hier so lese, werde ich in Zukunft fluchtartig den Raum verlassen oder ganz schnell auflegen, sobald das Gespräch mit meiner zukünftigen Schwägerin auf auch nur entfernt juristische Themen kommt - schließlich ist sie ja Juristin und das sonntagnachmittägliche Kaffeetrinken oder das Schwätzchen am Telefon wäre mir bei den Preisen eindeutig zu teuer...
GLG, Elphi |
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![]() Mitglied seit 31.08.2005 |
PP,
wenn ich denke, wie viel guten Rat ich hier oder im Bekanntenkreis schon bekommen (gelegentlich auch gegeben) habe, für umsonst, (das geht vom Tipp, geh zum Zahnarzt XY (von Apothekerfreundin), nehmt den Platten-XY für's Wohnungfliesen und verlangt Meister ...mann, "der schafft schnell und sauber" (von Architektenfreund), bis zu "leg Einspruch ein aufgrund §§ xy gegen Steuerbescheid (von Sportskollege, Wirtschaftsprüfer) ... zweifle ich an Deiner Aussage Hubert, ich gehe davon aus, dass die TE die Wahrheit sagt, wie das Telefonat ablief. Wenn ein (beliebiger) Freund Dich anruft, und sich erkundigt, wie irgendeine Sache läuft, erzählst Du, egal ob's ein Anwalt oder Bäcker ist. Anders wäre es gewesen, wenn der Mann der TE die Anwältin angerufen hätte, um eine Beratung zu bekommen. Auch kommen mir 309 € für eine tel. Auskunft teuer vor, eine Anfrage bei einem uns unbekannten Anwalt wg. einer Mietsache kostete "nur" 180 €, obwohl er mir die Formulierung eines ganzen Briefs diktierte. LGvPietra |
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Pietra,
ich habe nicht behauptet, dass die TE lügt. Aber es gibt öfter mal unterschiedliche "Wahrnehmungen". Sowas würde ich dann mit meinem "Duz-Anwalt" persönlich besprechen und klären. LG Hubert ![]() |
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![]() Mitglied seit 31.08.2005 |
Hubert,
ein persönliches Gespräch würde ich auch vorziehen, und meine "Irritation" dort zum Ausdruck bringen. Doch ich würde auch kein rechtliches oder persönliches Problem in der PE ausbreiten, und z.B. von Jana erwarten, dass sie mir ein juristisches Schreiben formuliert. Eine Frage, wie "geh ich mit der Sache XY besser zu Notar, RA, Amtsgericht oder Verbraucherberatung" würde ich mir jedoch erlauben - gibt ja immer Betroffene, die damit schon Erfahrung gehabt haben könnten. Genauso halte ich es auch im reallife, wenn ich eine Empfehlung möchte, z.B. für gutes Restaurant, Handwerker oder Makler, oder auch einen Arzt, wo ich nicht stundenlang warten muss. Auch in fremder Umgebung bin ich damit oft gut gefahren. LGvPietra |
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![]() Mitglied seit 18.11.2004 |
Hm, ich weiss nicht. Wir sind auch mit einem Anwalt befreundet, den wir mal professionell konsultieren und auch mal privat treffen. Bei privaten Gespraechen hat es sich schon oefter ergeben, dass wir auf juristische Dinge zu sprechen kamen, dass er einfach aus Interesse nachfragt, wie dieses oder jenes gelaufen ist. Ich kaeme nie auf die Idee, nach den Kosten zu fragen bevor ich antworte, und er kaeme nie auf die Idee, eine Rechnung zu schicken.
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![]() Mitglied seit 26.10.2004 |
Hallo, auf jeden Fall sind 309 Euro zu viel. Eine Erstberatung darf - soweit ich weiß - irgendwie so was bei 190 Euro + Steuer nicht überschreiten (hab die Sätze jetzt aber nicht im Kopf, kann man aber sicher auch googeln).
Umsonst Auskunft geben darf sie offiziell nicht. Das ist richtig. Herr keni ist auch RA und häufig geht es ihm auch so (sag mal ich hätte da mal ne Frage). Er lehnt es mittlerweile auch meist ab, solche Auskünfte zu geben. Stattdessen lässt er den entsprechenden Anfragern eine Übersicht mit den praxisüblichen Kostensätzen zukommen. Viele melden sich daraufhin nicht mehr. Es gibt auch Mandate, die nimmt er gar nicht erst an weil er weiß, da kommt nix bei rum bzw. diejenigen erwarten, dass er es auf lau macht. Ich würde mit der Anwältin noch mal telefonieren und sagen, dass ihr schon bezahlen wollt, auch wenn keine offizielle Mandatserteilung (schriftlich) erfolgt ist, aber euch die Höhe doch etwas zu hoch erscheint. (Wobei es stimmt, Erbsachen sind oft sehr kompliziert). LG keni |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Erbrechtliche Angelegenheiten sind, wenn ich das richtig sehe, von der Deckelung auf 190 € netto nicht erfaßt. Überhaupt gibt es diese Deckelung im Gesetz gar nicht mehr, weil das Honorar für anwaltliche Beratungsleistungen nicht mehr gesetzlich geregelt ist, sondern auszuhandeln ist. Wurde keine Vereinbarung getroffen, gesteht die Rechtsprechung den Anwälten aber wohl weiterhin eine Abrechnung von Beratungsleistungen nach dem alten Rechtszustand zu, das sei eben die "übliche" Vergütung.
Ich werde auch schon mal von Verwandten oder Bekannten um Rat gefragt. Entweder sagen die Leute dabei von vornherein, sie werden dafür zahlen, dann erkläre ich ihnen wie jedem anderen auch eingehend die Lage, oder aber davon ist keine Rede, dann beschränke ich mich auf eine "ungefähre" Ansage, ohne die Rechtslage näher zu beurteilen, mit dem Hinweis, daß das keine definitive und abschließende Aussage ist. So wissen die Leute, daß ihr Problem durch ihre Anfrage bei mir nicht gelöst ist, daß sie aber beispielsweise, wenn sie Knatsch mit dem Nachbarn haben, sich erst einmal an den örtlichen Schiedsmann wenden können und im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens sogar müssen und wie sie diesen Schiedsmann finden und daß es in NRW ein Nachbarrechtsgesetz gibt, nach welchem die Leute googeln können. |
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![]() Mitglied seit 18.11.2004 |
Wenn diese Anwaeltin keine Rechtsberatung geleistet hat und sich den Fall nur so aus Neugierde erzaehlen liess, weil sie Beteiligten gut kennt, dann waere das ein starkes Stueck.
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![]() Mitglied seit 26.10.2004 |
J Lau, dann würde ich aber - weil keine Aushandlung/Vereinbarung getroffen wurde - schon die Abrechnung nach dem alten Rechtszustand vorschlagen oder?
LG keni |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Ich denke mal, genau das hat die Anwältin im Fall der Threaderöffnerin auch getan. Wie gesagt, die Deckelung auf 190 € netto gilt/galt nach meiner Erinnerung für erbrechtliche Angelegenheiten nicht, weil diese Deckelung nur dann griff, wenn der Ratsuchende "Verbraucher" ist, und jemand, der mit einer erbrechlichen Sache zu Anwalt kommt, wird nicht als "Verbraucher" angesehen.
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
"erbrechlich"
das passt manchmal auch bei Anwaltsbesuchen |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
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![]() Mitglied seit 31.07.2005 |
Moin,
erzähl mal. Vielelicht misst die Dame nicht in deinen Maßstäben. Duzen ist doch heute gang und gäbe. Auf der Arbeit (bei mir ist es keine kleine Firma) Hier im Forum... Deshalb ist man keinesfalls berfreundet, allenfalls bekannt. Beurteilen kann ich die Situation nicht, da ich nur eine Seite kenne. LG Xundance |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
ich denke mal, es wird kein Weg an nem Gespräch mit der Bekannten vorbeiführen - vorsichthalber direkt am Anfang des Gesprächs blöken "dies ist eine Reklamation, kein Einholen einer Rechtsauskunft" - nicht dass danach noch ne Rechnung kommt... ich würde mich nicht trauen so aus der Ferne zu beurteilen, ob und welches Honorar da angemessen gewesen wäre - seitdem ich für eine gute Bekannte Bewerbung & Zeugnisse ihres Filius übersetzt habe - was mich nen ganzen Tag Arbeit kostete (sowas schüttelt man nicht aus dem Ärmel, ausserdem musste ich noch den grottigen Bewerbungstext schönen) - was mehrere "Folgeaufträge" auslöste (für weitere Filiusse, so nach dem Motto "ich kenn da Jemanden, der macht das für umme") - und meine Ablehnung dann kommentiert wurde mit "nun ja - wenn du das nicht machen willst dann machts halt der X, der hatte mal Deutsch in der Schule"... fällts mir viel leichter, öfter mal "nein" zu sagen - wenn Schuldeutsch, 5 Jahre zurückliegend, oder der google-Translator auch ausreichen - muss ich ja nicht ran, ich bin eh viel zu langsam und brauch dafür nen ganzen Tag.... will sagen - natürlich tut man Freunden gerne jeden Gefallen - aber irgendwann kommt halt jeder an die Grenze, wo er sich ausgenutzt fühlt (oft auch, weil einfach nicht klar ist, wie aufwändig das ist, was da so als Freundschaftsdienst verlangt wird) - was dann vielleicht Unverständnis auslöst... |
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![]() Mitglied seit 25.05.2004 |
Moin
also wenn es so war, das man wegen einer anderen Sache miteinander telefoniert hat und im Gespräch vieleicht auf das Thema Erbschaft gekommen ist z.B. erstellen des eigenen Testamentes etc. man somit drüber geplaudert hat, fäd ich es mehr als dreist eine rechnung zu stellen... Hat man gezielt deswegen angerufen, am besten noch im Büro, ist es für mich rechtens.....auch wenn ich diesen Anwalt in Zukunft wohl eher skeptisch gegenüber treten würde.... LG oene |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
@jana
Haste das schriftlich? |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Das brauche ich nicht schriftlich, das habe ich im Kopf
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
ich notier dann aber mal fürs Protokoll: "Jana hat ihren Tippfehler 2010 in Anspruch genommen"...
du hast aber nicht gut verhandelt, Jana - da gibts durchaus höhere Tippfehlerfreibeträge... |
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![]() Mitglied seit 11.11.2009 |
grisou, wie recht du hast.
gerade bei Übersetzungen gibt es kein Verständnis und am Besten soll man auf der Straße innerhalb von 2 Minuten alles übersetzt haben. Oft dann der Satz: "Wieso, du hast es doch studiert, soll dass heißen du kannst es nicht? Aber auch da bin ich gelassener geworden. Gehört halt ein Lernprozess dazu.... |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Echt, wie hoch ist denn Deiner?
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Ich meinte grisou.
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
ich habe ne Flatrate, jana...
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![]() Mitglied seit 03.02.2004 |
Hallo,
es ist Aufgabe des "Auftragnehmers", eindeutig klarzumachen, daß weitere Auskünfte "ab jetzt" kein Gefallen mehr sind. Alles andere wäre nicht in Ordnung. Meine Steuerberaterin kriegt das am Telefon auch hin-und zwar glasklar. Sogar meine Autowerkstatt schafft es, mich nach Begutachtung des Wagens anzurufen und mir mitzuteilen, was sie jetzt vorhat. Grüße, Jens |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
nun gehören Autoreparaturen (wie überhaupt Handwerkerleistungen generell ) nicht zu den Dingen, die man einfach so per Anruf oder Gespräch "abrufen" kann - Berufe, in denen das Wissen eher nicht materiell sichtbar ist - und wo dieses Wissen auch gerne mal mit Allgemeinbildung verwechselt wird, sieht man ja auch hier im CK an den häufigen Fragen zu juristischen & steuerlichen Fragen - kommen eben häufiger in die Verlegenheit, am Telefon solche "klare Ansagen" machen zu müssen...
klar ist es nicht ok nix zu sagen und dann ne gepfefferte Rechnung zu schicken - wenn ich allerdings im Eingangspost lese dass es sich immerhin um "unsere Anwältin" handelt (heisst ja, daass sie die Familie bereits anderweitig vertreten/beraten hat) denke ich doch, dass es Möglichkeiten gäbe, diese Sache anders als durch Veröffentlichung in nem Forum zu lösen... |
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![]() Mitglied seit 26.06.2009 |
Natürlich gibt's die Möglichkeit, die Sache anders als hier zu lösen - die gibt's ja immer!
Trotzdem bleibe ich dabei, dass es Aufgabe der Anwältin gewesen wäre, klar zu verstehen zu geben, dass ihre (telefonische) Beratung nicht kostenlos ist und welche Gebühren auf den Auftraggeber zukommen. So professionell muß sie einfach sein, auch bei Freunden oder Bekannten. Alles andere ist unseriös. Von daher verstehe ich schon, dass Birgit sich aufregt. Deshalb würde ich um Aufschlüsselung der Rechnung bitten und von ihr eine Erklärung einfordern. Und in Zukunft Geschäftliches und Privates besser trennen bzw. mir einen anderen Anwalt suchen. Grüßle, Dimond |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
bei Zwistigkeiten über Rechnungen nützt es gar nix, wenn hier 50 Leute das Vorgehen für "unseriös" halten -
man kennt die Dame - und da redet man ja doch vielleicht mal besser Tacheles mit ihr - aber zur wirklich objektiven Beuteilung der Sache ist hier eh Keiner in der Lage - wir waren ja alle nicht dabei... |
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
Hi,
ich hatte, als Betriebsratsvorsitzender, auch einen Anwalt, den ich jederzeit was fragen konnte ohne eine Rechnung von ihm zu bekommen. Allerdings hat er von mir auch öfter mal einen Auftrag "fünf Tage Training" oder einen ganzen Stapel Mandanten oder eine Reihe Verfahren des BR bekommen. Auf der anderen Seite habe ich ihm meine Schriftsätze auch zu 95% fertig geliefert. Es ist wie immer im Leben: Leben und leben lassen.... Gruß Joe |
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![]() Mitglied seit 03.02.2004 |
Dimond, das wäre ein sinnvoller Vorschlag-Aufschlüsselung und eine Erklärung, ab wann denn berechnet wird.
Juristen sind da nur scheinbar ein Sonderfall. Grauzonen gibt es auch in anderen Berufen. Ich kann die Erstellung eines Angebots berechnen-nur muß ich dem Kunden im Vorfeld die Wahl lassen. Wie gesagt, meine Steuerberaterinn kriegt das hin. Grüße, Jens |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Ich denke mal, es kommt sehr auf die konkreten Umstände an. Wenn hier eine ausführliche Beratung erteilt wurde, die dann auch noch bei der Regelung der Erbangelegenheit verwertet wurde, würde ich bei der Beanstandung der Rechnung anders auftreten, als wenn nur wischi-waschi über die Sache gesprochen wurde, so wie man das unter Bekannten schon mal tut.
Ich kenne es von Leuten aus meinem Bekanntenkreis eigentlich nur so, daß die Leute von sich aus auf das Honorarthema zu sprechen kommen, wenn sie von mir eine konkrete Auskunft haben wollen. Und ungefragt gebe ich keine konkreten Auskünfte. |
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![]() Mitglied seit 15.10.2009 |
Mich würde interessieren ob die TE mit der Anwältin telefoniert hat und was dabei rausgekommen ist...
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![]() Mitglied seit 05.02.2003 |
Hallo,
also mit Anwälten ist das so eine Sache... Ich trau denen nicht mehr über den Weg. Ich finde Eure Bekannte (Anwältin) hätte Euch zunächst einmal darüber aufklären müssen dass es berechnet wird und Euch nicht in dem Glauben lassen dürfen das es sich einfach nur um ein Gespräch zwischen Bekannten handelt. Ich hatte auch einmal mit einer Anwältin zu tun letztes Jahr. Da ich nur Teilzeit arbeite und auch noch in Kurzarbeit bin, hat sie gemeint sie würde alles über die Prozesskostenhilfe abrechnen (meine "Vermögensverhältnisse" waren ihr bekannt, ich habe alles eingereicht!) Sie hat mir da zu gewissen rechtlichen Schritten geraten, Gerichtsverhandlung inklusive. Ich habe natürlich nachgefragt: "Müssen wir gleich zu solchen drastischen Maßnahmen greifen?" Sie meinte das wäre der einzig mögliche Weg und außerdem würde sie es sowieso über Prozesskostenhilfe abrechnen. Wenn ich zwischendurch mal angerufen hatte um nach irgendwas zu fragen, hat sie nur gemeint: "Ich habe nicht so viel Zeit für sie, da ich sie nur über Prozesskostenhilfe abrechne bitte nur das Nötigste". Na ja, das Ende vom Lied war, dass ich dann doch eine Rechnung über 1.000,00 Euro bekommen. Als ich sie daraufhin wutentbrannt angerufen habe, hat sie nur gemeint sie hätte sich geirrt, sie könne das doch nicht über Prozesskostenhilfe abrechnen. Weil ich da tierisch Theater gemacht hab deswegen, hat sie die Rechnung auf 700,00 Euro reduziert, was für mich immer noch viel Geld ist. Tut mir leid, das war jetzt lang, aber das musste jetzt sein. Seit dem kann ich Anwälte nicht mehr ab. LG pepperoni |
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![]() Mitglied seit 05.02.2003 |
Hallo nochmal,
ich kenne auch eine Rechtsanwältin, aber ich kenne auch Ärzte und Steuerberater. Muss ich jetzt immer erst überlegen was ich mit denen rede, weil ich befürchten muss dass ich eine Rechnung bekomme? Und außerdem meine ich jedenfalls, muss doch erstmal ein schriftlicher Auftrag da sein, oder? LG pepperoni |
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