Muss die Krankenkasse ein Gutachten auf unsere Anforderung herausgeben?
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![]() Mitglied seit 26.05.2007 |
gibt es hier vielleicht jemanden, der Erfahrung damit hat? Unser Problem sieht so aus, daß wir bei der Krankenkasse meines Mannes Zuzahlungen beantragt haben, die von der Krankenkasse abgelehnt wurden. Dazu muß ich sagen, daß mein Mann privat versichert ist, ich bin gesetzlich versichert. Zu was wir diese Leistungen beantragt haben, möchte ich hier nicht so gern erwähnen, es geht mir wirklich nur um die Sache an sich. Also, wir haben alle Befunde zur Verfügung gestellt und es wurde uns geantwortet, daß eine Kostenübernahme nicht möglich ist. Wir haben Einspruch eingelegt und das medizinische Gutachten angefordert. Als Antwort haben wir erhalten, daß das Gutachten nicht bei einem externen Arzt sondern bei einem intern für die Krankenkasse arbeitenden Arzt angefertigt wurde und aus diesem Grund auch nicht herausgegeben werden kann. Das kann doch nicht sein? Ein Gutachten, welches uns betrifft, kann uns nicht zur Verfügung gestellt werden? Unsere behandelnde Ärztin hat uns geraten, dieses über einen Anwalt anzufordern, denn erst dann kann sie eine Gegendarstellung schreiben. Ist das der einzige Weg oder habt ihr noch eine Idee? Wir haben nämlich mal nach den Kosten für einen Anwalt geschaut und waren - naja - etwas erschrocken. LG leckermäulchen36 |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Leckermäulchen,
dein Mann ist privat versichert und du durch deinen Arbeitgeber gesetzlich. Und du woltest einen Zuschuß von der Kasse deines Mannes ? Habe ich das richtig verstanden? Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Gutachten der Privaten nicht herausgegeben werden..Da sie die Kosten dafür getragen haben. Das kann aber von Versicherung zu Versicherung anders sein. katir |
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![]() Mitglied seit 22.08.2005 |
Hallo,
wenn ein Arzt, der für die Krankenkasse arbeit, das Gutachten erstellt hat, dann würde ich auf einem zweiten Gutachten von einem unabhängigen Arzt bestehen. Senfige Grüße Mach etwas aus Dir und warte nicht darauf, was das Leben aus Dir macht. |
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![]() Mitglied seit 26.05.2007 |
Danke für Eure Antworten.
@katir, ja, Du hast Recht. Nur wenn es eine interne zur Krankenkasse gehörende Ärztin erstellt hat, weiß ich nicht, ob die KK extra darür gezahlt hat. Wir wissen ja noch nicht mal, auf welches Fachgebiet sie sich spezialisiert hat. @senficonny, hm, haben wir auch überlegt. Aber es geht uns darum, auf dieses Gutachten reagieren zu können. Aber die Krankenkasse rückt es ja nicht heraus ! LG leckermäulchen36 |
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![]() Mitglied seit 02.04.2005 |
Hallo
@ Katir also meine Priv. Versicherung hat das Gutachten herausgegeben , es mußte nur schriftlich angefordert werden. Wenn du einen Anwalt einschalten willst, übernimmt deine Rechtschutzversucherung die kosten nur wenn du das Sozialgericht in deinen Leistungen dabei hast. Werde demnächst mal unseren Vertrag kontrollieren, ich denke es ist wichtig sowas abgesichert zu haben, da die Kassen immer schwieriger werden. gruß Tiffany I never met a calorie I didn`t like |
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![]() Mitglied seit 31.08.2004 |
Hallo,
bei einer privaten KV geht ein Rechtsstreit an die Zivilgerichte. Ob die Versicherung ein intern erstelltes Gutachten herausgibt, ist bei einer privaten KV ihre Sache. Es dient ihr zur Einschätzung des eigenen Risikos bei einem Rechtsstreit mit dem Versicherten. Wenn Du eine schriftliche Bescheinigung über die nötige Behandlung von Deiner Ärztin hast, mit der Klage vorlegst und das Gericht noch einen anderen Beweis braucht, wird es einen Gutachter seiner Wahl beauftragen. Gelegentlich knicken private KV noch ein, wenn ein gut begründeter Anwaltsbrief oder Klageentwurf kommt. Chris |
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
Hallo,
dein gutes Recht, das Gutachten zu fordern und zu bekommen lg |
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Mumie,
Dich möchte ich nicht als Rechtsberater. Das Gutachten ist Eigentum der Versicherung, da selbst erstellt. Die kann es rausgeben, muss es aber nicht, da es nur eine Einschätzung eines Versicherungsmediziners ist. Die haben andere Bewertungskriterien als Allgemein-Mediziner. Unterlagen von unabhängien Gutachtern und Ärzten müssen herausgegeben werden. Aber darum geht es hier nicht. LG Hubert "Rotwein ist für alte Knaben eine von den besten Gaben" Wilhelm Busch
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Derjenige der das Gutachten erstellt und bezahlt, dem gehört das Gutachten.
Deiner KK gehört das Gutachten, sie brauchen es nicht aushändigen. Liebe Grüße Daina Ich bin Veganer Stufe 5. Ich esse nix was einen Schatten wirft |
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
Nach § 810 BGB haben Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen.
lg |
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
(2) Der Arzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben |
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Mumie,
es geht nicht um Krankenakten oder Krankenunterlagen, sondern um ein Versicherungsgutachten zur Begründung einer Ablehnungsentscheidung. Die Entscheidung ist dann anfechtbar, aber mit neutralem Gutachten. Google hilft nicht immer. LG Hubert "Rotwein ist für alte Knaben eine von den besten Gaben" Wilhelm Busch
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![]() Mitglied seit 27.07.2005 |
Hi,
ja, Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen hat man, aber nicht bei so einem von einer Partei erstellten Gutachten. Das gehört nicht zu den Krankenunterlagen, soweit ich weiß. Anders wäre es bei einem unabhängigen Gutachten, das kann eingesehen werden. Ich würde da anders rangehen. Auf ein unabhängiges Gutachten bestehen und dann mal schauen. Auch wenn du jetzt verständlicherweise nix zur Krankengeschichte sagen willst, kommt es dann sicher auf den Ablehnungsgrund an! Liebe Grüße, Schnecke |
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![]() Mitglied seit 27.07.2005 |
Schlag ein, Hubert
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
PATSCH
LG Hubert "Rotwein ist für alte Knaben eine von den besten Gaben" Wilhelm Busch
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
Das Recht auf Einsicht in das MDK-Gutachten (und auch Gutachten dritter) ist so wie beschrieben einklagbar und wird auch so von Gerichten gehandelt! Aber das dauert! Wenn Du das Gutachten schneller brauchst setze Deine Krankenkasse einfach in Verzug! Zum Bleistift indem Du Ihnen schreibst das Du zur qualifizierten Antwort in Deinem Widerspruch und auch zur Vorbereitung der anstehenden Klage alle Fakten brauchst die zur Ablehnung des Widerspruchs geführt haben! Da hier Zeit im Verzug ist (Du hast meist nur 4 Wochen um zu antworten) benötigst Du also Zeitnah zum Schreiben die Gutachten in Kopie (Kosten für Kopien, sofern angemessen, müssen gezahlt werden!)! Für den Fall das hier durch das verweigern der Akteneinsicht Rechtsnachteile für Dich erewachsen machst Du die betreffende Kasse haftbar (Verschuldenshaftung)!
Das macht die Sachbearbeiter meist recht flott.... ist mir schon bekannt... |
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
Du kannst auch um die Frist zu wahren erst einmal der Form halber den Widerspruch aufrecht halten und reinschreiben, dass die Begründung noch folgt - sobald Dir Akteneinsicht ermöglicht wurde. auch dies ist mir bekannt.. |
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Mumie,
es handelt sich nicht um ein MDK-Gutachten, auch nicht um ein Gutachten Dritter, sondern um ein internes Gutachten (hier des Zweiten) der dies für sich erstellt hat um seine Entscheidung zu begründen. Rausgeben muss er nur die Begründung. Aus die Maus. Da kannst Du noch stundenlang googlen. Bei "Verschuldenshaftung" solltest Du auch noch mal nachsitzen. LG Hubert "Rotwein ist für alte Knaben eine von den besten Gaben" Wilhelm Busch
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Meine Güte Mumie,
hast Du dir mal die Quelle der Kopien angesehen |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo leckermäulchen36,
ist dein Mann "richtig" privat versichert ? Oder als Beamter ? |
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![]() Mitglied seit 28.04.2009 |
@katir:warum sollten Beamte nicht richtig privat versichert sein????Ich bin Beamtin und seit 29 Jahren richtig privat versichert.
LG Monika |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Monika,
die Beamtenkassen sind anders...zB sind da Ehefrau und Kinder kostenlos mitversichert... und um einiges preiswerter wie private Versicherungen. Zusätzlich muss man einen Eigenanteil zahlen, über denn man sich nochmal extra versichern kann. Die Privaten haben einen viel größeren Lesitungskatalog. Wenn man in die Klinik muss merkt man den Unterschied schon katir |
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![]() Mitglied seit 26.05.2007 |
Hallo zusammen,
danke für Eure zahlreichen Beiträge. Die Sachlage scheint recht schwierig zu sein. Herausgehört habe ich hier jetzt mehrfach, daß ein intern erstelltes Gutachten dem Ersteller selbst gehört, also der KK. Damit können sie wohl machen was sie wollen. Was ist mit dem Fakt, daß dieses Gutachten mich persönlich betrifft? Darauf sollte ich doch ein Recht haben, dieses einzusehen? Hier bin ich auch einfach mal davon ausgegangen, daß man ja auch das Recht hat, als Patient seine Krankenunterlagen einzusehen. @katir, ja, mein Mann ist "richtig" privat krankenversichert, er ist kein Beamter. Was hier aber noch hinzu kommt, ist die Begründung der KK. Sie weicht komplett von allen Meinungen anderer Ärzte ab, die wir gehört haben. Natürlich sieht das für uns so aus, als ob die KK einfach nicht zahlen will und uns mit ihrem Schreiben einfach "abspeisen" will. Wir haben nun nächste Woche einen Beratungstermin mit einem Anwalt vereinbart, da es anscheinend nicht anders geht. LG leckermäulchen36 |
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![]() Mitglied seit 31.08.2004 |
Leckermäulchen,
wenn ein interner Mitarbeiter der KV aufgrund von Euch eingereichter Berichte ein Gutachten für eine andere Abteilung bei seinem Arbeitgeber macht, hast Du leider so wenig Anspruch darauf, das zu bekommen, wie wenn Deine Oma etwas über Dich in einem Brief an Deine Tante schreibt. Viel Erfolg auf dem Rechtsweg. Chris |
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Chris, Du hast es auf den Punkt gebracht.
Leider wollen es einige User nicht verstehen. LG Hubert "Rotwein ist für alte Knaben eine von den besten Gaben" Wilhelm Busch
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
Guten Morgen,
Akteneinsicht gem. § 25 SGB X , leg Widerspruch ein und fordere die Kopien lg, kannst selbst machen, oder dein Rechtsanwalt wird dies machen |
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
kannst auch mit deinem Arzt reden, der sagt dir schon, wie du erfolgreich bist!
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
die Ärztekammer hilft auch weiter..
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Rechtsberatungen in der PE sind immer gratis und meistens umsonst
Mumie, liest Du eigentlich was andere User schreiben? LG Hubert "Rotwein ist für alte Knaben eine von den besten Gaben" Wilhelm Busch
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
ach Hubert - wie oft ich mich das schon gefragt habe...
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
@katir:
Zusätzlich muss man einen Eigenanteil zahlen, über denn man sich nochmal extra versichern kann. Das ist absoluter Unsinn. Es gibt keine "Beamtenkassen", sondern Beamtentarife bei Privaten Kassen. Beamten haben Anspruch auf Beihilfe, je nach Familienstand und Kinderzahl sind das 50, 70 oder 80% der angefallenen Kosten. Das ist keine besondere Gefälligkeit des Staates, sondern entspricht in etwa der 50%igen Krankenkassenbeitragszahlung bei nichtbeamteten Arbeitnehmern. Ehefrau und Kinder sind *nicht* kostenlos mitversichert, sondern man muss für JEDEN eine Extra-Versicherung abschließen! Zusatzversicherungen gibt es auch hier, damit kann man sich aber nicht "nochmal extra" versichern, sondern man kann den Ausfall versichtern, wenn die Beihilfen (die mindestens so rigide sind wie die Gesetzlichen Kassen) manches nicht zahlen. Informier dich doch erst mal, bevor du so etwas schreibst! UTee |
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
Ja, klar lese ich genau, wundere mich aber immer wieder, was so kommt..
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
LG Hubert "Rotwein ist für alte Knaben eine von den besten Gaben" Wilhelm Busch
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
schönen Tag an alle! lg |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Leckermäulchen, wenn es Euch den Aufwand wert ist, dann laßt den Fall durch einen Anwalt prüfen. Möglicherweise ist das Gutachten, welches die Versicherung erstellen ließ, gar nicht der ausschlaggebende Punkt, sondern Ihr hättet schon deshalb keine Erfolgsaussichten bei einer Klage, weil beispielsweise die von Euch begehrte Kostenübernahme in den Versicherungsbedingungen des Vertrags nicht vorgesehen ist. Und vielleicht - wenn der Vertrag schon alt ist - findet sich sogar in den Versicherungsbedingungen eine Klausel, wonach das Gutachten Euch auszuhändigen ist. Es kommt in solchen Fällen wirklich immer sehr auf den genauen Inhalt des Versicherungsvertrags an. Den wird aber nur ein Jurist wirklich halbwegs verstehen und einschätzen können.
Und hör bloß nicht auf irgendwelche Aussagen hier, in denen das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung mit der privaten Krankenversicherung kunterbunt vermischt und gleichgesetzt wird. Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
Utee - ich werde irgendwann mal ne Vortragsreihe zum Thema "Beamte & Privatversicherungen" halten - die meisten Fehlinformationen - kursieren in Beamtenkreisen...
behauptet grisou, Beamtentochter, jahrelang als Angestellte in derselben Privatversicherung mit denselben Leistungen versichert wie ihr beamteter Vater - der das nie glauben wollte.... |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Ja, auch unsere Kinder waren jahrelang in derselben Privatversicherung mit den gleichen Leistungen versichert wie wir, hätten auch als Angestellte da bleiben können, aber jeder hatte seinen eigenen Vertrag und für jeden wurden einzeln und extra Beiträge gezahlt!
Das ist übrigens einer der Vorteile der Privaten: dass nicht zig Leute auf einen Vertrag mit einem Beitrag laufen können wie bei den Gesetzlichen (für kinderreiche Familien eher ein Nachteil). Außerdem werden die Beiträge nicht nach dem Einkommen berechnet. |
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![]() Mitglied seit 28.04.2009 |
@ katir :ich kann Ute nur zustimmen.Wir sind alle privat versichert(5 Personen) und jeder zahlt extra.Und mein mann und ich sind auch Beamte(Bund bzw. Land) Dein angebliches System ist mir Total unbekannt.Hört sich stark nach gesetzlich an.....
Lg Monika |
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![]() Mitglied seit 03.06.2007 |
Hallo,
es scheint aber doch bestimmte "Beamtenkassen" für bestimmte Berufsgruppen zu geben. Fragt mal google nach "Postbeamtenkasse" . LG Anne Stärke wächst nicht aus körperlicher Kraft - vielmehr aus unbeugsamen Willen. Mahatma Gandhi |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo ,
wir sind seit 41 Jahren in einer Beamtenkasse..Deutsche Bahn AG.... versichtert. Mein Mann ist Beamter und Ehefrau und die Kinder sind beitragfrei mitversichert. katir |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Post. Bahn. Polizei. Die sind anders versichert als "normale" Beamte und haben ihre eigenen Kassen.
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
@katir: Bekommt ihr eure Arztrechnungen nach Hause geschickt? Reicht ihr dann das eine Exemplar bei der Beihilfe ein und das andere bei der Versicherung und bekommt dann von beiden die jeweilige Erstattung?
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![]() Mitglied seit 28.04.2009 |
Wenn ich das so höre,wäre ich auch gerne bei der Deutschen Bahn AG.Das ist bestimmt preiswerter als das ,was wir so monatlich bezahlen dürfen.Aber dafür bekommen wir unsere Rechnungen nach Hause geschickt und in der Apotheke dürfen wir auch alles erst mal vorbezahlen......
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![]() Mitglied seit 02.04.2005 |
Mein Mann ist Beamter bei der Telekom.
Wir ( ich und unser Sohn) sind beitragsfrei mitversichert) und es stimmt . Hier gibt es einige unterschiede zu "normalen" Privaten. Die Postbeamten ist lange nicht so großzügig wie ander Private. Aber das Streitereien mit der privaten nicht an das Sozialgericht gehen, verwundert mich. Da habe ich damals in der angeblich so gut informierten Selbsthilfe gruppe doch die falsche auskunft bekommen Typisches beispiel dafür das man sich doch besser gleich an Fachleute wendet, auch wenn es Geld kostet. Gruß Tiffany I never met a calorie I didn`t like |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Du sagst es, Tiffany
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo Utee,,
Ja wir bekommen die gepfefferten Rechnungen nach Hause geschickt..und in der Apotheke muss ich alles bar bezahlen. Abgrechnet wird aber alles nur über EINE Stelle. katir |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Dann ist das nicht die normale Art und Weise, in der das bei Beamten gehandhabt wird (Abrechnung über eine Stelle).
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo,
das war bei uns schon immer so. Schwiegereltern und in meiner Familie die Eisenbahner kannten/kennen es nicht anders..und wir seit 41 Jahren auch nicht. Meines Wissens nach haben Postbeamte in etwas das gleiche System katir |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Ich sachja: Post, Bahn und Polizei.
Normal ist bei Beamten Rechnungszusendung mit Kopie, Überweisung direkt an Arzt, Krankenhaus oder Labor, Vorkasse in der Apotheke mit Kopie und dann Abrechnung a) über die Beihilfe und b) über die Privatkasse. Und jedes Familienmitglied hat einen eigenen Vertrag und zahlt auch dafür. Der Beitrag ist nicht an das Einkommen gebunden. |
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![]() Mitglied seit 02.04.2005 |
Hallo
@ utee bei uns ist das genauso. Wir bezahlen erst mal alles Arzt Krankenhaus... höchsten du hast Glück und die haben mit der Pbeak direkt nen Vertrag. Alles wird an eine Stelle geschickt und dann bekommst du die Abrechnung, was zahlt die Vers. was die Beihilfe und was bleibt an uns hängen. und das ist immer ein schöner Batzen geld, der da an uns hängen bleibt. so ist es bei der Postbeamten normal. Gruß Tiffany I never met a calorie I didn`t like |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Utee,
bis dahin ist es bei uns genauso. Danach aber wird alles an eine Stelle geschickt und abgewickelt. Nur die Familie ist als ganzes versichert.Als die Kinder nach und nach ihre eigene Arbeit und KK hatte und wegfielen aus dem System wurde das keinen Pfennig billiger. katir |
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![]() Mitglied seit 31.08.2005 |
leckermäulchen36,
ohne Anspruch auf juristische Kenntnisse: Ein internes Gutachten, auf das sich die KK beruft, kann auch gefakt sein, also sie berufen sich auf was, was es evtl. gar nicht gibt... Ein Gericht fordert da Akteneinsicht, evtl. auch ein Anwalt. Wenn es um größere Summen geht, und Du den Weg zum Anwalt scheust, rate ich zur Mitgliedschaft im VdK.de - einem Kollegen, der Probleme hatte, der Kranken- & Rentenkasse nach Herzinfarkt (u.a.) seine Behinderungen zur Frühverrentung nachzuweisen, haben die sehr geholfen, u.a. durch jurist. Rat und Gegengutachten. Jahresmitgliedschaft um die 30 €. Den Tipp gab ich auch schon Jemand, der an MS und Jemand, der an Parkinson erkrankte, hat Beiden was gebracht. Ich hoff für Dich, dass es nichts so Unangenehmes ist.
------------------------------------------------------------------ Frauen kochen, was sie wollen, Männer was sie können. |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Pietra,
das ist ein sehr guter Tipp ..wir sind da auch Mitglied . katir |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hallo
erstens nebenbei: auch bei Beamten sind Familienmitglieder nicht kostenfrei mitversichert. Da liegt woh eine Verwechslung mit der Beihilfe vor, die auch Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen einbezieht. zweitens zur Sache: Das Gutachten muss die Versicherung nicht herausgeben, sie sind keine öffentliche Stelle, sondern Euer privater Vertragspartner (und im Zweifel auch Anspruchsgegner). Ein Akteneinsichtsrecht ist mir insoweit jedenfalls nicht bekannt. Wenn Du meinst, dass die Versicherung in der Sache im Unrecht sind, musst Du ganz normal - entweder selbst oder mithilfe von Ärzten/Anwälten - Dein Recht versuchen durchzusetzen. Also zunächst einmal schriftlich hin und her, Du trägst Deine Gründe vor und forderst sie auf, anders zu entscheiden, sie werden antworten und vielleicht etwas mehr ausführen usw. Und wenn alles nichts hilft und Du an Deiner Position festhalten möchtest, kannst Du über einen Gerichtsgang nachdenken... Und da das alles höchst kompliziert und nervig werden kann - VdK kann Euch bestimmt gut unterstützen, der Tipp ist sehr gut! Grüße Limo |
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![]() Mitglied seit 03.06.2007 |
stimmt, nur für bestimmte Berufsgruppen (Post - Bahn) gibt es wohl bestimmte Möglichkeiten der Krankenversicherung, bei der die Familienmitglieder, ähnlich wie in einer gestzl. KV kostenfrei mitversichert werden. LG Anne Stärke wächst nicht aus körperlicher Kraft - vielmehr aus unbeugsamen Willen. Mahatma Gandhi |
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![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Der VdK ist sicher ein guter Tipp für GKV-Versicherte. Er hilft auch bei Sozialgerichten.
Aber bei einer PKV (wie in diesem Fall) handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Vertrag, der vor einem normalen Gericht verhandelt würde. Wie war das mit Äpfeln und Birnen? Ein internes Gutachten, auf das sich die KK beruft, kann auch gefakt sein, also sie berufen sich auf was, was es evtl. gar nicht gibt... Ein Gericht fordert da Akteneinsicht, evtl. auch ein Anwalt. Das ist Unsinn. LG Hubert "Rotwein ist für alte Knaben eine von den besten Gaben" Wilhelm Busch
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Hi,
Jana hat's gesagt, Hubert hat's gesagt. Und ich nun auch mal, wenn auch leicht abgewandelt: bei Ansprüchen gegen eine private Krankenversicherung ist das einschlägige Rechtsgebiet das Versicherungsvertragsrecht. Dafür gibts Fachanwälte. Grüße von Brigitte |
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![]() Mitglied seit 07.09.2007 |
Hallo
Leckermäulchen irgendwas verstehe ich jetzt nicht: in deinem Eingangsposting schreibst du, dass ihr Zuzahlungen bei der Kasse deines Mannes (PKV) beantragt habt und du gesetzlich (GKV) versichert bis. Am 04.05. schreibst du, dass das erstellte Gutachten DICH betrifft. Was hat jetzt die PKV mit dir zu tun? Wer hat das Gutachten erstellt (GKV oder PKV?) Wer will denn jetzt für was und von wem Geld haben? (dein Mann von seiner Kasse für sich/dein Mann von seiner Kasse für dich/du von deiner kasse) Ich kann verstehen, dass du hier nicht konkret auf den Einzelfall eingehen möchtest, aber in Unkenntnis der genauen Sachlage, wird sonst viel geraten und viel spekuliert. In der GKV hast du Anspruch auf Akteneinsicht, die Akteneinsicht kann aber vor Ort - in den Diensträumen - geschehen. Bei der PKV ist die Rechtslage etwas schwieriger. Wenn du magst, schick mir eine KM, vielleicht kann ich dir dann konkreter weiterhelfen. LG Petra |
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Henglein
Rama Cremefine



































