Vormundschaft für andere übernehmen - wer kennt sich aus?
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![]() Mitglied seit 18.12.2007 |
ich bekam heute einen Anruf, der mir ein wenig Angst macht. Eine nicht verwandte, alte Dame von 90 Jahren ist ins Krankenhaus gekommen und dort wurde festgestellt, dass sie nicht mehr immer so ganz klar ist (was ich zum Teil auch auf ihre schlechten Ohren zurückführe). Nun ist man an mich herangetreten mit der Frage, ob ich bereit wäre, die Vormundschaft zu übernehmen da sie sehr an mir hängt. Grundsätzlich möchte ich die Verantwortung gerne übernehmen, weiß aber noch garnicht was da rein verwaltungstechnisch auf mich zukommt und ob ich dem ansatzweise gerecht werden kann. Bin sehr hilflos, die alte Dame liegt mir sehr am Herzen und wenn ich das übernehme, möchte ich es in jedem Fall wirklich gut und richtig machen. Zwischen ihrem Wohnort und meinem liegen leider gute 400 km und sie müßte auf Dauer auch wohl zur Pflege in ein Heim, für sie eine fürchterliche Vorstellung. Bin selber gesundheitlich angeschlagen und kann nicht oft so weit fahren. Da sie dort seit 60 Jahren lebt, könnte man sie wohl auch nicht so ohne Weiteres herholen da sie noch viele tolle Kontakte dort hat, um die man sie auch nicht berauben sollte. Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus und kann mich beraten? LG Blue |
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![]() Mitglied seit 28.05.2008 |
Hallo Blue,
wende dich bitte an dein Amtsgericht. Die können dir sagen, wie das vonstatten geht. LG Kochschlumpfine |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Blue,
eine Vormundschaft gibt es nicht mehr.An die Stelle ist die Vermögenssorge und /oder Gesundheitfürsorge getreten. lg katir |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Blue,
dir geht es sicher vor allem darum ob du die Verantwortung dafür übernehmen kannst..und willst. Das ist für Aussenstehende schwer zu beantworten....du kannst dich gerne deshalb bei mir melden. Grüße katir |
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![]() Mitglied seit 18.12.2007 |
Hallo!
Danke Euch schonmal für die bisherigen Auskünfte. LG Blue |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Hi,
>>Betreuung<< ist das Stichwort. Ein Betreuer wird vom zuständigen Amtsgericht für einen ganz bestimmten Aufgabenkreis bestellt, i. d. R. gibts bei den Amtsgerichten auch recht umfassende Informationen dazu. Grüße von Brigitte |
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![]() Mitglied seit 11.01.2009 |
Hallo,
wie Brigitte schon geschrieben hat, nennt man dies Betreuung. Es können auch nur einzelne Sachen auf den Betreuer übertragen werden, je nachdem was nötig ist. Zum Beispiel kann nur die Vermögenssorge übertragen werden, da der Betreute dies nicht mehr selbst regeln kann aber dennoch in der Lage ist, sich im täglichen Leben selbst zu versorgen. Es kann auch für die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht u.s.w. einen Betreuer bestellt werden. Wer ist denn an dich herangetreten, Verwandte, Ärzte, das Amtsgericht ? Beim Amtsgericht Abt. Betreuungsverfahren kannst du mehr erfahren. Es gibt auch die Möglichkeit der Berufsbetreuung, da bekommt man einen monatlichen Betrag für die Auslagen und den Zeitaufwand. Bei einer Entfernung von 400 KM macht es für mich keinen Sinn, so eine Betreuung zu übernehmen, da vor Ort doch einiges zu regeln ist. LG Jule |
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![]() Mitglied seit 18.12.2007 |
Hallo,
Jule und Brigitte, auch Euch danke für die Auskünfte. Es geht wohl um die "gesetzliche Betreuung", das hatte ich mir noch notieren können. Hatte inzwischen dank CK noch ein sehr aufschlußreiches Telefonat, was mich doch sehr wankelmütig macht weil ich nicht glaube, dass ich das vom Fahraufwand her schaffen kann. Gefragt wurde ich von einer Nachbarin der alten Dame, die selber im Gesundheitswesen arbeitet und die im Kontakt mit der zuständigen Sozialarbeiterin des Krankenhauses ist, in das die alte Dame nach einem Sturz eingeliefert worden war. Es scheint zu eilen und soll wohl sehr schnell entschieden werden, solange die alte Dame noch zwischenzeitlich ansprechbar ist und ihren eigenen Willen bekunden kann. Wenn ich das nicht mache, wird sie sehr traurig sein - weiß also noch nicht wie das ausgeht. Morgen noch etwas rumtelefonieren, mal sehn, welche Möglichkeiten es noch gibt. Euch einen ruhigen Abend Blue |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Blue,
so schön es sicher für die alte Dame wäre, wenn Du dieses Amt übernehmen würdest - frage Dich selbst ganz gründlich, ob Du Du das - gg. auch über einen längeren Zeitraum - schaffen könntest. Und damit meine ich nicht nur die Bewältigung der Entfernung. Häufig sind, vor allem gegen Ende einer solchen Betreuung, auch Entscheidungen zu treffen, die die Betreuerin sehr belasten können (künstliche Ernährung, Einsatz von "Apparatemedizin" etc.). So etwas muss man aushalten können. |
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![]() Mitglied seit 17.12.2005 |
Hallo Blue,
wer hat den diese Bitte geäußert? Diese Betreuung muß beim Gericht eingereicht werden, Gericht und Arzt kontrollieren sehr streng ob du dafür geeignet bist. Da du 400 km entfernt wohnst kann ich mir nicht vorstellen das das Gericht dich als geeignet einstuft. Bei Nichtverwanten ist die Kontrolle durch das Gericht auch sehr streng z.B. Finanzen. Gruß Sylvi |
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![]() Mitglied seit 18.12.2007 |
Richtig, Brigitte,......
....all das habe ich erfahren und vor allem auch begriffen und gestehe, dass mir ganz und gar elend bei dem Gedanken ist. Was für schreckliche Entscheidungen da evtl getroffen werden müssen. Ich bin inzwischen schon ganz aufgelöst und könnte heulen, weil ich mir sowas immer gleich so bildhaft vorstelle und wirklich nicht weiß, ob das für mich noch auszuhalten ist..... Aber.........danke! |
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
Hallo Blue,
ich kann dir auch aus eigener Erfahrung sagen, dass eine Betreuung sehr "anstrengend" ist. Die Entscheidung wird dir höchstens das Gericht abnehmen, weil ich glaube dass sie eher jemand auswählen, der in der Nähe der Betreuten wohnt. Aber vielleicht kannst, du, solange deine Bekannte noch nicht unter Betreuung steht, ihr noch helfen. Ich persönlich finde es sehr wichtig, so lange man dazu in der Lage ist, eine Patientenverfügung - am besten notariell - aufsetzen zu lassen. Das kostet nicht die Welt und wenn Du der Dame dabei behilflich bist, dann hast du schon sehr viel für Sie getan, wirklich. Vielleicht ist es ja auch möglich, dass du mit einem vom Gericht bestellten Betreuer zusammenarbeitest, weil du die Dame sehr gut kennst. Alles Gute Petra |
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![]() Mitglied seit 18.12.2007 |
Sylvi, sorry, Dein Text stand noch nicht, als ich antwortete.
Denke aber, dass Deine Frage trotzdem schon beantwortet ist und weiß nicht ob mich das Gericht ablehnen würde aber ich fürchte dass es richtig wäre das zu übernehmen, weil es mich gesundheitlich überfordern könnte und ich sehr unglücklich wäre, meine Sache nicht wirklich RICHTIG GUT machen zu können. Ach nee - wie verwirrend....bislang hab ich immer jede Verantwortung übernommen die man an mich gestellt hat und ausgerechnet hier soll ich nein sagen........ Was für ein Zwiespalt.... |
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![]() Mitglied seit 11.12.2003 |
Hallo Blue,
das, was Petra vorschlägt, ist ein guter Ansatz. Du kannst nicht aus 400 km Entfernung eine Betreuung übernehmen. Da sind oft Entscheidungen kurzfristig zu fällen. Ich wünsche Dir und der alten Dame alles Liebe. VG Elke |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo Petronella,
Oh ja, genau das ist sie. Wie ich ..und das gleich zweifach....genau weiß. Da werden Anforderungen an einen gestellt die einen verzweifeln lassen. lg katir |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hallo blueberry,
so wie Du die Situation darstellst, bist Du wirklich nicht die richtige Person, um die Betreuung zu übernehmen. Dafür braucht's eine Person vor Ort, die schnell zur Stelle sein kann. Der alten Dame nützt es nichts, wenn Du zwar willst, aber nicht so kannst, wie Du gerne würdest. Verantwortung übernehmen heißt vielleicht in diesem Falle Nein sagen - aber das kannst Du nur selbst entscheiden. Aber auch wenn Du ablehnst, Du bist ja nicht völlig von der Bildfläche. Du kannst für sie da sein, sie gelegentlich - im Rahmen Deiner Möglichkeiten - besuchen, schreiben, telefonieren usw. Das ist doch auch was! Grüße Limo |
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![]() Mitglied seit 18.12.2007 |
Uuups, Petra,....
.....ich bin zu langsam Ja, vielleicht ist das so möglich. Ich werde gleich morgen nochmal mit der netten Nachbarin reden, inzwischen bin ich doch um vieles schlauer und habe eine deutlich konkretere Vorstellung von dem was ich zu leisten hätte. DIe norarielle Patientenverfügung ist prima, falls das noch geht. Oft versteht sie einen nicht und ich weiß nicht ob es am Hörgerät liegt oder an echten Aussetzern. Das soll da oben natürlich heißen: "das NICHT zu übernehmen", wird aber aus dem Kontext vielleicht schon klar. Danke Euch allen, auch wenn ich um nichts glücklicher bin. Aber wirklich viel schlauer und das war nötig... LG Blue |
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![]() Mitglied seit 18.12.2007 |
Limo, richtig,...
.....manchmal heißt Verantwortung tragen auch Nein zu sagen. Das hab ich auch eben gedacht als ich das schrieb. Vielleicht kann ich diese wirklich richtig nette Nachbarin bewegen es zu machen......sie wirkte sehr vertrauenswürdig und die beiden mögen sich und sind seit mehreren Jahren befreundet..... Mein geplantes Attentat für morgen macht mir schon wieder etwas Mut! |
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![]() Mitglied seit 03.04.2003 |
Hallo Petra,
bei der Distanz würde ich das auch nicht machen. Schrecklich sind die Betreuer "von amtswegen", also die das beruflich machen. Vielleicht fragst Du mal bei der Diakonie oder Caritas in der Gemeinde nach, in der die alte Dame wohnt. Die übernehmen das auch, zumndest gibt es so etwas in Düsseldorf. Das ist sehr viel persönlicher. Infos findest Du unter Wikipedia- Betreuung Liebe Grüße Thilo |
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![]() Mitglied seit 18.12.2007 |
Thilo, auf Wiki bin ich noch garnicht gekommen, hatte anfangs auch unter dem falschen Stichwort gesucht aber dank den netten Helfern hier, hat sich meine Meinung doch dahin gehend recht gefestigt, dass ich es nicht machen sollte.
Es aber ganz Fremden zu überlassen geht auch nicht. Entweder ich kann die eine spezielle Nachbarin gewinnen oder ich flehe mal meinen Bruder an, der immerhin nur so ca 2 Stunden Fahrtzeit hat und leider sehr wenig Zeit. Da könnte man sich evtl auch einiges teilen. Auch Dir vielen Dank und allen hier einen schönen Tag Blue |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hallo Blueberry,
die Betreuung im rechtlichen Sinn kannst Du ruhig Fremden überlassen, das sind Profis, die ihren Job verstehen. Man muss ich nur im Klaren darüber sein, was deren Job ist - und das ist halt eher "Angelegenheiten regeln", nicht sich kümmern, umsorgen, jederzeit da sein usw. Sie sollten schon einen Draht zu ihren Betreuten finden und es muss eine Vertrauensbasis da sein - sie können aber definitiv nicht Liebe und Fürsorge einer nahestehenden Person ersetzen. Gebt ruhig die Betreuung (im juristischen Sinn) in fremde, gute Hände, und für die menschliche Seite der Betreuung (blöde Wortwahl, mir fällt nichst Passenderes ein) könnt Ihr alle im Rahmen Eurer jeweiligen Möglichkeiten Eure Beiträge leisten. So wäre dann alles auf mehrere Schultern verteilt. Gruß Limo |
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