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Eilt ! Kennt sich jemand aus ? Fremder im Familiengrab

Vom 09.02.2010 13:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
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Hallo.
Meine Freundin hat das Problem, dass ihr Schwager im Grab ihrer Mutter beigesetzt werden soll.
Da sie mit ihrer Schwester zerstritten ist, und die die Grabkarte hat, wird ihr verstorbener Schwager ( ohne das Einverständnis meiner Freundin ) in das Grab mit eingebettet.
Sie hat es heute nur durch Zufall erfahren.

Kann sie dagegen Einspruch ( ich dachte an eine einstweilige Verfügung) erheben ?

Falls ihr etwas darüber wißt, bitte antworten .
Vielen Dank








Liebe Grüße
igi

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Liebe das Leben, ich tu es auch.
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Vom 09.02.2010 13:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
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Ich vergaß : Das Grab wurde noch von der Mutter bezahlt.






Liebe Grüße
igi

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Liebe das Leben, ich tu es auch.
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Vom 09.02.2010 13:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

angily Tellerwäscher


Mitglied seit 27.09.2009
83 Beiträge (ø0,09/Tag)
hi
eine ziemlich schwierige situation

ich hab zwar keine richtige lösung parat. aber da geht es ja darum schnell zu handeln

ich würde erst mal mit einem bestatter reden. und falls es ein konfessioneller friedhof ist viellceicht auch mit dem pfarrer. ansonsten belibt nichts anderes als zum anwalt zu gehen.

aber eins hab ich nicht verstanden. wer von den beiden hat den die grabkarte. das war für mich irgendwie nicht ganz verständlich.


eine andere frage die sich stellt ist, warum soll der schwager nicht mit in dem grab liegen, ich weiss ja nicht habe die eltern denn ihren schwiegersoh nicht gemocht?

bei einem trauerfall geht es ja um den betrauerten und nicht um die angehörigen. es ist ja schon schwer genug einen menschen zu verlieren und ich g+fänd es echt schade, wenn dann auch noch über den ort der bestattung gestritten wird.

gibt es denn keine möglichkeit den streit für 5 minuten zu vergessen und eine lösung zu finden, mit der alle einverstanden sind?


entschuldigung wenn das etwas hart klingt. ich möchte keine beleidigen, aber das sit meine meinung dazu.

lg

kopf hoch angily
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Vom 09.02.2010 13:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Möchte jetzt nichts dazu sagen, warum die beiden zerstritten sind.

Es ist ein städtischer Friedhof und die Frau vom Verstorbenen hat die Grabkarte.

Die Mutter hat die Grabstätte für sich und die Töchter eingerichtet( es dürfen noch 2 Urnen dazu ).

Wenn jetzt ihre Schwester den Schwager da bestatten läßt ( sie und 2 Töchter ) sind ja auch noch da, müßte sich meine Freundin mit ihrem Schwager ( was ich nicht hoffen will, wenn sie zuerst stirbt ) ins Grab legen.






Liebe Grüße
igi

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Vom 09.02.2010 14:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

aholl Kaltmamsell


Mitglied seit 08.06.2004
1.789 Beiträge (ø0,61/Tag)
Hallo,

wenn die Grabkarte im Besitz der Schwester ist und sie auch als die Grabberechtigte eingetragen ist, dann kann sie in dem Familiengrab bestatten lassen, wen sie möchte. Solange die Liegezeit dann nicht überschritten wird bzw. das Grab dafür erneut angekauft wird, kann man da nichts machen, auch wenn das Grab von der Mutter angekauft wurde.

Es wird sich also niemand finden, der dagegen etwas unternimmt. Warum sollte der Schwager eigentlich nicht dort bestattet werden? Muss man wegen solcher Dinge die Familienfehde immer weiter führen? Was bringt den Lebenden das?

Grüße
Angelika
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Vom 09.02.2010 14:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

oenekloen Smutje


Mitglied seit 25.05.2004
1.505 Beiträge (ø0,51/Tag)
Moin

Ist die Schwester die nicht mit ihrem Schwager beerdigt werden will, den verheiratet?
Also hat sie wen mit dem sie sich lieber ein Grab teilen würde?
Oder möchte die Schwester, von der jetzt der Mann gestorben ist, nicht mit ihrem Mann bestattet werden?
Weil es wäre ja dann nur noch 1 Platz frei....
Das Leben schreibt schon seltsame Geschichten...

Was das gesetzliche angeht, keine Ahnung. Aber es steht ja wohl der Name von der Mutter auf dem Stein,somit ein anderer als der Schwager hat oder?

hmm einfach mal bei Freidhofsverwaltung anrufen, ob es da Unterlagen gibt...

LG
oenekloen
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Vom 09.02.2010 14:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Joe_Cool Chefkoch


Mitglied seit 28.08.2004
8.403 Beiträge (ø2,97/Tag)
>müßte sich meine Freundin mit ihrem Schwager ( was ich nicht hoffen will, wenn sie zuerst stirbt ) ins Grab legen.<

Und sie befürchtet, dass die Streiterei dann weitergeht? Da kann ich sie beruhigen!

Gruß
Joe YES MAN
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Vom 09.02.2010 14:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

oenekloen Smutje


Mitglied seit 25.05.2004
1.505 Beiträge (ø0,51/Tag)
Lachen
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Vom 09.02.2010 14:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
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Joe Cool . Vielen Dank für deine qualifizierte Äußerung .

Ich möchte mich hiermit schon mal bei allen bedanken, die ernsthaft auf dieses Thema antworten .






Liebe Grüße
igi

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Vom 09.02.2010 14:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

oenekloen Smutje


Mitglied seit 25.05.2004
1.505 Beiträge (ø0,51/Tag)
Naja die ander Frage wäre ja wo kommt dann die Frau Schwager hin, falls der Fall eintritt von dem sprachst?
Nur um jetzt Geld zu sparen ihn im Familiengrab, der Mutter zu beerdigen, denke ich, ergibt wenig Sinn....Für die Ehefrau, den ich denke sie möchte dann schon neben ihren Mann liegen oder?
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Vom 09.02.2010 14:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tinkerbellstern Suppenkoch


Mitglied seit 27.11.2004
10.139 Beiträge (ø3,7/Tag)
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Hallo

Ich fasse es nicht dass Streitereien ueber den Tod hinaus noch von Familienmitgliedern ausgetragen werden. Meint denn irgendwer dass es den Verstorbenen stoert wo er nun liegt?


Tink
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Vom 09.02.2010 14:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sanja201 Hendlgriller


Mitglied seit 24.02.2009
3.660 Beiträge (ø3,08/Tag)
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Hallo,

ich würde mal vermuten, die Schwester hat beschlossen, die restlichen zwei Plätze in Mutter's Grad für Ihren Mann und für sich selbst herzunehmen. Deine Freundin soll sich dann für sich und ihren Mann wohl ein eigenes Grab kaufen.

Wenn Deine Freundin dagegen angehen will, muss sie sich wohl schnellstmöglich einen Anwalt suchen, der eine einstweilige Verfügung erwirken kann.

LG
Sanja
(die über Joe's Bemerkung auch schmunzeln musste...)
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Vom 09.02.2010 14:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

aholl Kaltmamsell


Mitglied seit 08.06.2004
1.789 Beiträge (ø0,61/Tag)
Wirklichen Aufschluss kann die Friedhofsverwaltung geben. Es kann durchaus sein, dass eine zusätzliche Bestattung stattfinden kann, wenn die Liegezeit der Mutter abgelaufen ist.
Was hat denn die Freundin für ihre eigenen Angehörigen "geplant", die müssten doch dann auch in einer andere Grabstätte beigesetzt werden. Da gibts ja auch noch Möglichkeiten. Aber vielleicht gehts ja ums Prinzip...
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Vom 09.02.2010 14:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.031 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Hallo

ihre Schwester hat ihren Mann verloren, und sie streitet jetzt über das Grab? Ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt...

Habe ich das richtig verstanden - Deine Freundin möchte nicht, dass ihr Schwager mit in das Familiengrab kommt, aber sie selbst will da rein, dann zusammen mit ihrer zerstrittenen Schwester? Und die Töchter, die sollen dann ihren Vater in einem anderen Grab haben als ihre Mutter? Das wäre doch grotesk!

Glücklicherweise muss Deine Freundin muss sich mit niemandem ins Grab legen, den sie nicht mag. Sie kann sich eine eigene Grabstelle besorgen!

Grüße
Limo
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Vom 09.02.2010 14:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Rosinenkind Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 28.03.2004
27.453 Beiträge (ø9,21/Tag)
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Mich stört eher die Aussage *Fremder* in der Headline. Ich dachte zuerst sonstwas. Ich dachte bisher immer, ein Schwager ist kein Fremder. Mochte die Mutter ihn denn auch nicht? Ich finde das normal, das der Ehegatte mal neben seiner Frau liegen soll. Alles andere ist befremdlich. Deine Freundin will doch auch mal neben ihrem Partner liegen oder nicht? Wenn sie ihn da beerdigen will und für die Kosten aufkommt, ist das in meinen Augen richtig so.

Leider hilft Dir meine Aussage auch nicht wirklich weiter.



Grüße Rosinenkind



Wo eine Tür zufällt, geht die Nächste auf
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I love St. Pauli.. I do, St. Pauli I love you
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Vom 09.02.2010 14:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Joe_Cool Chefkoch


Mitglied seit 28.08.2004
8.403 Beiträge (ø2,97/Tag)
Hi Igi,

ich hab mich durchaus ernsthaft mit dem Thema befasst. Nur gibt es keine vernünftige Lösung für so ein Problem, egal wie man es angeht. Dieser Streit ist nämlich nur das Symptom für Verhaltensdefizite, die nur zu Lebzeiten ausräumbar sind.

Daran würde ich eher arbeiten!

Gruß
Joe YES MAN , dem es völlig Wurscht ist, was seine Nachkommen mit ihm veranstalten
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Vom 09.02.2010 14:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Rosinenkind Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 28.03.2004
27.453 Beiträge (ø9,21/Tag)
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Limo, genau, das kommt ja auch noch dazu.

Grüße Rosinenkind



Wo eine Tür zufällt, geht die Nächste auf
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Vom 09.02.2010 14:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

turbo-lenta Chefkoch


Mitglied seit 12.12.2008
4.972 Beiträge (ø3,94/Tag)
Hallo Igi,

ich befürchte, da will die Schwester mal nicht mit der anderen Schwester im Grab liegen!

Ansonsten finde ich es schade, das ein Mensch gestorben ist.

LG
Lenta
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Vom 09.02.2010 14:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
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Meine Freundin ist alleinstehend mit einem Kind, Ihre Schwester hatte einen gutsituierten Ehemann( die Rente wird wohl sehr gut ausfallen) . Der Schwager hat sich zu Lebzeiten mit ihrer Mutter nicht verstanden. Die Mutter ist seit 8 Jahren tot.
Meine Freundin hat von Fremden ( nicht von der Schwester oder ihren Nichten ) erfahren, dass ihr Schwager tot ist und wo er beerdigt wird. Ihre Schwester hat es nicht für nötig gehalten sie zu informieren.






Liebe Grüße
igi

\"\"
Liebe das Leben, ich tu es auch.
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Vom 09.02.2010 14:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Hallo,

ich verstehe den Streit jetzt nicht.

Also es gibt ein Familiengrab für 3 Personen. DIe mutter ist bereits beerdigt, bleiben also noch zwei Plätze frei (ich denke der Vater liegt irgendwo anders)

In der Familie sind zwei Schwester, die würden Theoretisch noch mit in Grab passen...... ABER... wo bleiben dann die Männer?

Also ist es doch gar nicht schlimm wenn die eine Schwester Ihren Mann mit in dem Familiengrab beerdigt uns sie später selbst dort beerdigt wird. Denn deine Freundin möchte doch sicher später auch mit Ihrem Mann beerdigt werden.

Ich verstehe das Problem nicht.

Aber es scheint wieder ums liebe Geld zu gehen und leider ist es ja oft so das wenn Familienangehörige sterben die übrigegebliebenen zu Geldgeiern werden. Traurig aber wahr.

Liebe Grüße
Daina


Ich bin Veganer Stufe 5. Ich esse nix was einen Schatten wirft Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 09.02.2010 14:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Oh hat sich überschnitten. (Das Freundin alleinstehend ist)

Nunja wenn Schwester und Schwester so dermaßen zerstritten sind,warum sollte sie dann deine Freundin über den tot des Schwagers informieren?

Hier scheint sich ja keiner um keinen zu kümmern

Liebe Grüße
Daina


Ich bin Veganer Stufe 5. Ich esse nix was einen Schatten wirft Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 09.02.2010 14:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Pfeil nach rechts und leider ist es ja oft so dass ,wenn Familienangehörige sterben, die Übrigegebliebenen zu Geldgeiern werden Pfeil nach links

Daina, da geb ich dir Recht, leider.
Bloß bleibt die Frage, ob sie das ohne die Zustimmung meiner Freundin einfach so still und heimlich machen darf.
eine freundin hätte doch gar nichts davon gewußt, wenn es ihr nicht ein Bekannter erzählt hätte.







Liebe Grüße
igi

\"\"
Liebe das Leben, ich tu es auch.
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Vom 09.02.2010 14:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Alexandra  Hendlgriller


Mitglied seit 20.12.1999
4.122 Beiträge (ø0,91/Tag)
Hallo Igi,

verfahrene Sache ist das...

Seid ihr sicher, daß "nur" 3 Menschen in das Grab dürfen? Das Familiengrab meiner Eltern (in HH) fasst einen Sarg und bis zu 6 Urnen... und es sieht aus wie ein ganz normales Einzelgrab (vom Ausmaß her).

Aber, ich denke das Hauptproblem ist, daß die eine Schwester mit der anderen Schwester nicht spricht - da wäre ich auch sauer/traurig/enttäuscht...

Gruß
Lexi




no comment
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Vom 09.02.2010 14:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

turbo-lenta Chefkoch


Mitglied seit 12.12.2008
4.972 Beiträge (ø3,94/Tag)
Um mal wieder auf die eigentliche Frage zurückzukommen, ich denke, das das von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt wird?
Muesste deine Freundin bei der Friedhofsverwaltung nachfragen.
Aber wenn die 2 freien Plätze für die Schwestern gedacht waren, kann ja die eine Schwester ihren Platz sozusagen an ihren Mann weitergeben, denke ich. Zumal sie ja im Besitz der Unterlagen ist.

Das ist jetzt nur meine persönliche Einschätzung!

Lenta
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Vom 09.02.2010 14:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tabita  Kaltmamsell


Mitglied seit 13.11.2003
1.409 Beiträge (ø0,45/Tag)
Ich habe auch erst gedacht, meine Güte da hat sich aber jemand schlimm vertan.

Es passen ja sowieso nicht alle in dieses Grab, oder seh ich das jetzt falsch?`Wenns für 3 ist , ist es ja passend. Mutter eine Tochter und deren Mann.

In Anbetracht dieser Situation, ein naher Angehöriger ist verstorben, da jetzt so einen Terz zu veranstalten finde ich, ne, ich sags lieber nicht.

tabita
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Vom 09.02.2010 14:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Waldwichtel Smutje


Mitglied seit 12.04.2004
8.554 Beiträge (ø2,88/Tag)
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Hallo,

ich glaube das es hier einzig und allein um den finanziellen Aspekt geht. Das Grab wurde gekauft für Mutter und 2 Töchter. Mutter ist bereits beerdigt, wenn nun der Schwager den Platz erhalten soll bleibt nur noch 1 Platz übrig. Das heisst, sollte die Schwester vor der Freundin versterben, oder die Schwester beansprucht den letzten Platz auf jeden Fall, dann wäre das Grab belegt und somit müsste die Freundin entweder für einen eigenen Platz sparen und wenn das nicht gelingt müsste sie dieses ihren Kindern abverlangen. Ob das möglicherweise über eine Zahlung seitens der Schwester geregelt werden kann, könnte eigentlich nur ein Jurist ermitteln.

LG WW
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Vom 09.02.2010 15:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Rosinenkind Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 28.03.2004
27.453 Beiträge (ø9,21/Tag)
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Nun, sicher mag Deine Freundin momentan alleine sein, aber man weiß nie, wie das Leben noch so spielen wird und wenn ich mich mit meiner Schwester so dermaßen zerstritten hätte, würde ich ums ver...... na ihr wisst schon, nicht auch noch mit ihr in einem Grab liegen wollen. Aber hier gehts ja ums Prinzip. Die Schwester Deiner Freundin hätte zumindest fairerweise den Anwalt der Familie zur Klärung schicken können, wenn sie da selbst schon keinen Bock drauf hat.


Grüße Rosinenkind



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Vom 09.02.2010 15:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
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Der Schwager ist meiner Freundin nicht nahe, überhaupt nicht. Sie sind sich seit 20 Jahren nicht grün.

Und bitte , es ist auch nicht die Frage was moralisch ist oder nicht.

Das würde wieder zu Ausschweifungen führen, die ich ( und andere ) nicht will.









Liebe Grüße
igi

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Vom 09.02.2010 15:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Rosinenkind Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 28.03.2004
27.453 Beiträge (ø9,21/Tag)
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Ich würd zum Anwalt gehen.

Grüße Rosinenkind



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Vom 09.02.2010 15:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

turbo-lenta Chefkoch


Mitglied seit 12.12.2008
4.972 Beiträge (ø3,94/Tag)
IGI, ich habe dir zur Sache um 14.56 Uhr geantwortet, im Fall, dass es untergegangen ist Na!
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Vom 09.02.2010 15:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Laurin1 Kaltmamsell


Mitglied seit 21.10.2004
973 Beiträge (ø0,35/Tag)
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Hi,

wenn ich das richtig verstanden habe gibt es 3 Plätze. Den 1. hat die Mutter, den 2. soll der Schwager bekommen und dann ist noch 1 Platz frei.

Nun müste es ja ein Testament geben, indem die Mutter festgelegt hat für wen die Plätze bestimmt sind. Also könnte sie mit dem Testament zur Friedhofsverwaltung gehen und ich denke dort wird man sie aufklären ob das geht oder nicht.



LG Laurin
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Vom 09.02.2010 15:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
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Lenta, kann sein.
Aber es geht darum, dass die Mutter das Grab für sich und die Töchter gekauft hat, und die Schwester jetzt ihren Mann darin beerdigen will.
Ohne das meine Freundin davon wissen sollte.






Liebe Grüße
igi

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Vom 09.02.2010 15:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

turbo-lenta Chefkoch


Mitglied seit 12.12.2008
4.972 Beiträge (ø3,94/Tag)
Ja, das habe ich verstanden.

Hat sie denn die Friedhofsverwaltung schon angerufen?
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Vom 09.02.2010 15:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
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Das Bestattungsunternehmen : Er hat bis 16 H Pause BOOOIINNNGG....
Der Anwalt : Muß sich erstmal schlau machen Lachen
Die Friedhofsverwaltung: Wer die Grabkarte hat ( eben tel erfragt) ist befugt . (Muß ich mir merken, falls ich mal eine finde HAR HAR HAR )










Liebe Grüße
igi

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Vom 09.02.2010 15:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

turbo-lenta Chefkoch


Mitglied seit 12.12.2008
4.972 Beiträge (ø3,94/Tag)
Ahja, dann gilt das nichts, das die Mutter ihre Töchter hat eintragen lassen?
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Vom 09.02.2010 15:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
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Weiß nicht, muß das eingetragen werden? Kenn mich da überhaupt nicht mit aus. In meiner Fam liegt das alles GsD anders.






Liebe Grüße
igi

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Vom 09.02.2010 15:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara  Sternekoch


Mitglied seit 21.02.2007
22.486 Beiträge (ø11,7/Tag)
Igi, du kannst dir das merken, falls du im selben Ort auf dem selben Friedhof beigesetzt werden möchtest.
Da scheint es ja die klare Regelung zu geben.

Ansonsten sind Friedhofsordnungen sehr sehr unterschiedlich.
Es gibt durchaus auch die Möglichkeit, dass der, der das Grab bezahlt, verbindlich festlegt, wer dort beigesetzt werden darf.

LG Carrara

Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
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Vom 09.02.2010 15:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

turbo-lenta Chefkoch


Mitglied seit 12.12.2008
4.972 Beiträge (ø3,94/Tag)
Hast du nicht geschrieben, die Mutter hätte das Grab für sich und ihre Töchter gekauft?

Hat sie das nicht angegeben, auf der Grabkarte oder im Testament??
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Vom 09.02.2010 15:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
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Lenta, carrara : das weiß ich nicht, ob das geschehen ist.
Meine Freundin hat die Grabkarte noch nie gesehen.






Liebe Grüße
igi

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Vom 09.02.2010 16:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Blueberrykiss  Suppenkoch


Mitglied seit 18.12.2007
3.798 Beiträge (ø2,34/Tag)
Igi,

ich kann den Ärger Deiner Freundin bestens nachvollziehen und ich würde an deren Stelle auch versuchen die Sache zu stoppen.
Dazu sollte sie aber trotzdem zuerst mal der Schwester Bescheid geben, dass sie nicht einverstanden ist und damit zum Anwalt gehn wird. Nur damit die schon mal vorgewarnt ist.

Man ist ja nicht zwangsläufig rechtlos, nur weil eine andere Person trauert. (Falls sie überhaupt trauert, was niemand hier wissen kann).

LG Blue
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Vom 09.02.2010 16:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

clabauter  Tellerwäscher


Mitglied seit 12.10.2004
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Pfeil nach rechts Eilt ! Kennt sich jemand aus ? Fremder im Familiengrab Pfeil nach links

du liebe Güte.........


mhmmmh hmmhmhmmmmhhh
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Vom 09.02.2010 16:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

turbo-lenta Chefkoch


Mitglied seit 12.12.2008
4.972 Beiträge (ø3,94/Tag)
Clabauter, das hatten wir schon, jetzt gehts ums wirklich wichtige Na!
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Vom 09.02.2010 16:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tobimodo  Chefkoch


Mitglied seit 30.08.2005
9.247 Beiträge (ø3,76/Tag)
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Hallo.

Clabauter: Ich glaube, da hattest du den gleichen Gedanken, wie ich... (ich dachte schon, da hätte jemand eine fremde Leiche im Familiengrab gefunden BOOOIINNNGG.... )

LG Annette

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist die seltenste Gabe der Natur. (Friedrich der Große)
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Vom 09.02.2010 16:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Renate60 Kaltmamsell


Mitglied seit 31.01.2007
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Das ist eine ziemlich wirre Angelegenheit.
Mit diesen sogenannten Grabkarten kenn ich mich auch nicht aus .Auf ein Testament zu warten macht keinen Sinn,weil die Beerdigung schneller stattfindet, als eine Testamentseröffnung .
Friedhofsverwaltung hat sich erledigt.

Bleibt noch der Anwalt.Das könnte natürlich auch dauern.Und einen Menschen nicht zeitgemäß zu beerdigen find ich auch nicht richtig.

Ich würde so schnell wie Möglich mit dem Pfarrer sprechen und die Lage erklären.Vielleicht kann er Auskunft geben,oder versuchen mit der Schwester zu sprechen.
Denn es war der Wunsch der Mutter,dass sie und ihre beiden Töchter dort beerdigt werden.Das sollte man doch wohl respektieren.
Besteht der Wunsch dort nicht beerdigt zu werden,weil z.B. lieber beim Ehemann,ist es jedem seine eigene Sache.

Die Grabstätte wurde von der Mutter gekauft.Auch für die Zeit (20-30 Jahre,unterschiedlich) schon bezahlt ?

Man kann auch nicht davon ausgehen,dass in den nächsten Jahren eine von den Schwestern stirbt.Ist die Zeit vom Tod der Mutter abgelaufen,wären ja theoretisch wieder 2 Stellen frei....

Äußerungen wie Geldgier,Geldgeier ....find ich total unangebracht.Meistens kommen sie auch von Leuten ,die heile Welt spielen,aber selber mal vor der Tür kehren sollten.

LG Renate
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Vom 09.02.2010 16:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

köbes  Chefkoch


Mitglied seit 14.02.2006
2.519 Beiträge (ø1,1/Tag)
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Hallo,

ob sich die Befugnis Grabkarte nennt oder wie auch immer. Auch bei uns gab es ein Familiengrab. Meinem Onkel, Sohn meiner Oma, wurde gestattet sich dort beerdigen zu lassen. War sein, noch zu Lebzeiten, Wunsch. Doch damit gaben wir automatisch unser Recht an dem Grab auf. Die Witwe, angeheiratete Tante, bekam dies automatisch. So in unserem Fall. Sie hat das Grab auch nicht mehr aufgekauft, sondern abschreiben lassen. Wir konnten nichts dagegen tun.

LG
Köbes
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Vom 09.02.2010 16:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.031 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Ich kann nachvollziehen, dass Deine Freundin sauer ist auf ihre Schwester, und eine Klärung der Rechtslage vorab ist allemal sinnvoller als gleich in den Streit zu ziehen. Deine Freundin sollte sich aber rechtzeitig fragen, was sie - außer "Recht haben" - gewinnen kann, wenn sie hier streitet. Kaum vorstellbar, dass die Schwester sich "allein" ohne ihren Partner ins Grab legt, so wie es der Wunsch der Mutter war - den Wunsch der Mutter nach ungestörter familiärer Dreisamkeit wird das irgendwie immer torpedieren...

Mir scheint das Problem letztlich woanders zu liegen. "Familiengrab" heißt für mich, dass dort genug Platz ist für eine ganze Familie. Und zur Familie gehören nunmal auch die Eheleute. Insofern ist das Grab von vornherein zu eng. Wenn es Willen der Mutter war, dass die beiden Töchter in einem Grab mit ihr liegen - dann war das offensichtlich nicht ganz zu Ende gedacht. Keine wirklich nette Aktion von der (offensichtlich selbst alleinstehenden) Mutter?
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Vom 09.02.2010 17:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

jienniasy Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 11.06.2006
10.628 Beiträge (ø4,88/Tag)
Hallo ...

vorweg ... ich kenne mich mit der Problematik nicht aus, und ich will auch nix dazu sagen ... das wird also ein klares Off Toppic ...

... aber ich finde es sehr verwunderlich, dass die Mutter ein Familiengrab für sich und ihre Töchter gekauft hat, und der Schwiegersohn nicht berücksichtigt worden ist ...

ich würde mich (zu Lebzeiten) mit Händen und Füßen wehren, wenn meine Eltern/eins meiner Elternteile beschliessen würde, das ich später mal zu ihnen ins Grab komme, und mein Mann woanders bestattet wird ...

Das fühlt sich für mich total abwegig an ... ''natürlich'' will ich später mal neben meinem Mann liegen, wenn ich schon mein ganzes Leben mit ihm verbracht habe ...

Lieben Gruß
\"\"
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Vom 09.02.2010 17:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Renate60 Kaltmamsell


Mitglied seit 31.01.2007
2.204 Beiträge (ø1,13/Tag)
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Ob es nun eine nette Aktion von der Mutter war oder auch nicht,laß ich mal im Raum stehen.

Ich denke,sie hat es nur gut gemeint,im Fall das die Töchter allein dastehen .

Eine Klärung der Rechtslage wird unmittelbar im Streit weitergehen,das ist überhaupt kein Thema .Wie auch immer entschieden wird,ist eine von beiden extrem angep......

"Familiengrab" wo fängt Fam. an und wo hört sie auf ?Eine Fam. mit z.B. 3 Kindern (bei uns)müßte dann schonmal eine Grabstätte für 8 Personen haben.Aber wo bleiben die Kinder der Kinder ???
Das ist alles irrelevant .

LG Renate
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Vom 09.02.2010 18:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
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@ Renate: auf die Testamentseröffnung braucht man nicht warten -die Mutter ist schon seit 8 Jahren tot. Man müsste nur nachschauen.

LG
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Vom 09.02.2010 18:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Renate60 Kaltmamsell


Mitglied seit 31.01.2007
2.204 Beiträge (ø1,13/Tag)
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@ Mondschaf

ja klar,sorry,das hab ich jetzt etwas durcheinander gewürfelt *ups ... *rotwerd*
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Vom 09.02.2010 23:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Carnivora Kartoffelschäler


Mitglied seit 28.02.2009
750 Beiträge (ø0,63/Tag)
Naja ich weiss nicht ob man in so einem Fall überhaupt um sein "Recht" kämpfen sollte.
Da ist eine Witwe die ihren Mann im Familiengrab bestatten möchte, eventuel nicht die feine Art da die Schwester nicht gefragt wurde.
Aber immerhin ist es ein Trauerfall wo schnell und nicht immer überlegt gehandelt wird, wenn dann noch die eigene Schwester gegensteuert dann wird die Trauer zusätzlich belastet.
Da sollte man sich fragen ob es das wert ist?
Stellen wir uns vor ein Eingreifen würde funktionieren was wäre dann?
Der Schwager würde verspätet in einem Einzelgrab bestattet werden und die durch dieses Ereignis noch mehr zerstrittenen Schwestern würden irgendwann zusammen in dem Grab liegen.
Wäre das eine Lösung?

Gruss Carnivora
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Vom 09.02.2010 23:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Waldwichtel Smutje


Mitglied seit 12.04.2004
8.554 Beiträge (ø2,88/Tag)
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Ich glaube nicht, dass es der Freundin hier darum geht soll ich meine Schwester einfach gewähren lassen oder nicht. Eine Grabstelle kostet Geld und es gibt genügend Leute für die das viel oder auch zuviel kostet. Das war vermutlich auch der Gedankengang der Mutter und damit wollte sie ihre Kinder entlasten, denke ich mal.

So gesehen, wäre ich anstelle der Freundin auch aufgebracht, denn es ist ja auch als Erbe zu betrachten, dass die Mutter den beiden Töchtern hinterlassen hat und das kann ihr die Schwester nicht einfach wegnehmen.

LG WW
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Vom 10.02.2010 08:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
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Guten Morgen,
nun ist das passiert, was köbes um 16.47 geschrieben hat.

Die Schwester hat für die vergangenen 8 Jahre ( seit die Mutter drin liegt) das Grab neu gekauft ( jetzt läuft es wieder 25 Jahre). Sie besitzt demnach wohl die gesamten Rechte und meine Freundin schaut in die Röhre.

Nun ja, ich danke euch Küsschen






Liebe Grüße
igi

\"\"
Liebe das Leben, ich tu es auch.
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Vom 10.02.2010 08:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

turbo-lenta Chefkoch


Mitglied seit 12.12.2008
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Hallo Igi, ist wohl besser so.....

Allerdings hätte sie das ihrer Schwester mitteilen können, damit die sich anderweitig umschauen kann Sicher nicht!
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Vom 10.02.2010 09:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

aholl Kaltmamsell


Mitglied seit 08.06.2004
1.789 Beiträge (ø0,61/Tag)
Hallo,

da war wohl die Grabstelle von der Mutter bereits einige bis längere Zeit vorher gekauft worden und musste bei der Bestattung der Mutter neu angekauft werden, da sonst die Liegezeit die restliche Ankaufsdauer überschritten hätte. Wenn das die Schwester damals getan hat, dann ist es ja nur rechtens, dass sie an dem Grab berechtigt ist.
Die Freundin schaut also nicht in die Röhre, sie hätte ja seinerzeit auch das Grab und damit die Möglichkeit dort bestattet zu werden, ankaufen können. Darum hat sie sich bei der Bestattung der Mutter nicht gekümmert, wenn es ihr nicht aufgefallen ist, dass nochmal Geld für den Ankauf des Grabs fliessen musste, hat sie wohl auch mit der Beauftragung und Abrechnung ber Beisetzung nichts oder nicht viel zu tun gehabt.

Es ging also, wie vermutet ums Geld und weniger um die emotionale Bedeutung einer möglichen Bestattung im Grab der Mutter. Wenn es mir so wichtig wäre, in einem ganz bestimmten Grab bestattet zu werden, würde ich mich halt da drum rechtzeitig kümmern. Dazu muss man aber mit den Lebenden sprechen.

Alles Gute
Angelika
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Vom 10.02.2010 09:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Carnivora Kartoffelschäler


Mitglied seit 28.02.2009
750 Beiträge (ø0,63/Tag)
@Angelika
so sehe ich es auch und dafür wird dann die Schwester noch extra belastet wo sie doch schon den Trauerfall mit den ganzen drumherum an der Mütze hat.
Man muss sich mal vorstellen da stirbt der Mann, und die eigene Schwester versucht die Beerdigung zu verhindern wegen solch einer Lapalie.

Ne in bestimmten Zeiten sollten solche Streitigkeiten ruhen.

Gruss Carnivora
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Vom 10.02.2010 12:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tina-GN Tellerwäscher


Mitglied seit 21.06.2006
52 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo,

wer das Nutzungsrecht an einem Grab hat, bestimmt auch, wer dort beigesetzt wird. Das Nutzungsrecht geht regelmäßig (so die meinsten Friedhofsordnungen) an das älteste Kind d. Verstorbenen. Man könnte daher ggf. noch prüfen, ob die Übergabe des Nutzungsrechtes an die Schwester rechtens gewesen ist.
Mit dem Nutzungsrecht gehen jedoch auch Pflichen einher: Grabpflege, ggf. Renovierungen oder Sicherungsmaßnahmen,... und zwar für die komplette Nutzungszeit.
Sollte die Schwester rechtmäßig Nutzungsberechtigte sein, ist er rechtens, den Ehemann dort beizusetzten UND andere Beisetzungen sind ausschließlich mit Zustimmung der Nutzungsberechtigten möglich (eher unwahrscheinlich, dass die alleinstehende Schwester dort hineinkommen wird).

Gruß
Tina-GN
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Vom 10.02.2010 13:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

igistern Smutje


Mitglied seit 04.11.2008
1.598 Beiträge (ø1,23/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Sie wird sich dort nicht mehr bestatten lassen, da sie auf keinen Fall mit ihrem Schwager in einem Grab liegen will.

Das Grab für die Mutter wurde aus der Erbschaft der Mutter weiter gekauft, weil der Vater da auch schon lag.

Ist jetzt ein bißchen doof, aber ich kannte die ganze Geschichte ja auch nicht genau und konnte euch nur das mitteilen, was ich wußte.

Ist dann durch Nachfrage immer Stückckenweise raus gekommen.




Liebe Grüße
igi

\"\"
Liebe das Leben, ich tu es auch.
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