ab wann verfällt eine Rechnung??
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
ich hab schon wieder mal eine bitte: also ich hab am 23.03.07 bei einen Autohaus die Frontscheide wechseln lassen. Ich muß nur die 150€ Selbstbeteiligung zahlen, so weit so gut. So jetzt habe ich am 30.09.09 endlich die Rechnung erhalten!! Hab jetz natürlich das ganze auch ein wenig rausgezögert Jetzt die Frage ist die Rechnung schon verfallen oder muß ich noch zahlen!! (die Rechnung kam 2 1/2 Jahre später) Danke schon mal lg boss |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
jetzt erst die rehcnung erhalten ???????? bitte was is das für ne werkstatt?
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
tja das frag ich mich auch!!!
lg boss |
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![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
Hallo,
habe mich gerade mal schlau gemacht und das durch Suche bei G*ogle gefunden: Die Verjährung ist im BGB §§ 194 ff geregelt. Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre. LG charmin2004 Von Natur aus sind die Menschen fast gleich; erst die Gewohnheiten entfernen sie voneinander. (Konfuzius) |
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![]() Mitglied seit 15.07.2008 |
Tja
da waren noch Zeiten ende September........ jetzt ist Dez....und wenn sie sich Zeit genommen haben nimm dir auch welche......also..... Später-----vielleicht jrgendwann mal............wenn na Mahnung in Haus auftaucht.....ewentuell VG ReDo der Sofort bezahlen wurde......vielleicht |
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![]() Mitglied seit 21.07.2003 |
du musst zahlen, was sonst.
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
lg boss |
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![]() Mitglied seit 15.07.2008 |
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![]() Mitglied seit 10.12.2003 |
Hallo Bossmann8,
also ehrlich gesagt finde ich deine Frage, ob die Rechnung schon verfallen ist oder du noch zahlen musst so was von unverschämt. Du hast eine Leistung erhalten und solltest anstandshalber ohne wenn und aber die Rechnung begleichen. Schäm dich solch eine Frage zu stellen.... LG Pinky712 |
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![]() Mitglied seit 27.11.2004 |
Naja bossman
Du hast eine Leistung bekommen und dafuer zahlt man halt. Auch wenn die Rechnung spaet kommt. Das kann leicht eine Uebersicht gewesen sein. Zu fragen ob man dann die Rechnung noch zahlen muss, finde ich ehrlich gesagt etwas komisch. Natuerlich musst Du zahlen. Du haettest ja auch mal fragen koennen wo denn die Rechnung bleibt. LG Tink |
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![]() Mitglied seit 27.11.2004 |
woops Pinky
Zwei Doofe, ein Gedanke LG Tink |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
So dumm ist die Werkstatt doch nicht, immerhin hat sie noch vor dem Verfalldatum Rechnung gestellt
VG Janine |
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![]() Mitglied seit 07.05.2004 |
Hallo!
Imo endet die Verjährungsfrist nach 3 jahren zum Jahresende. Das wäre in Deinem Fall der 31.12.210! Wie aber schon von anderen erwähnt solltest Du die Rechnung, ohne wenn und aber, bezahlen!!! Grüße Rainer |
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
Grüße,
also ich hab hier nie erwähnt das ich die Rechnung nicht zahlen werde!!Diese Frage stellte sich nicht!!! wollte lediglich wissen wann die Rechnung verfällt!! hab mit ein paar Freunden geredet und ich bin in den Autohaus nicht der einzige der seine Rechnung so spät bekommen habe!! Danke charmin2004 für die Antwort das ist was ich benötigte und schämen muß ich mir für meine Frage hier nicht Pinky712 also schon locker bleiben lg boss |
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![]() Mitglied seit 18.05.2004 |
Weichei Grüße Ritchie
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![]() Mitglied seit 18.05.2004 |
Dafür wissen richtige Krle, das man Kerle mit "e" schreibt Grüße Ritchie
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![]() Mitglied seit 11.12.2005 |
Hallo zusammen!
Ich warte immer so lange, bis auf draufsteht: Letzte Mahnung! Dann ist ja auch Ruhe, oder?? Liebe Grüße Emmy - Ly Eine gute Köchin hat mehr Fett an den Händen als auf den Hüften! |
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![]() Mitglied seit 23.11.2009 |
Es soll ja auch ehrlich Kunden geben ,
die nach einer gewissen Zeit mal nachfragen , ob ggf. die Rechnung vergessen wurde zu schreiben . Sich jetzt nach Verfallsfristen zu erkundigen , ist wirklich , wie oben geschrieben , Unverschämt . Jetzt ist ja Winter , und mal schauen , ob sich ggf. ein Splittkörchen in die Scheibe verirrt kopfschüttelnde Grüße Serano |
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
ja Ritchie,
dann sag das mal meiner besseren Hälfte, März bei 3°C lg boss |
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
@Serano!!
alles klar lg boss |
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![]() Mitglied seit 07.04.2006 |
Mir wäre die Gesetzgebung in diesem Falle herzlich egal, denn ich würde auf jeden Fall zahlen.
Deine Werkstatt hat eine Leistung erbracht, für die sie nun (zugegebenermassen mehr als spät) Geld verlangen. |
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
Ich schreibs jetz einfach nochmal:
ICH HABE NIE GESAGT DAS ICH DIE RECHNUNG NICHT BEZAHLEN WERDE!!!! lg boss |
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![]() Mitglied seit 18.05.2004 |
@boss In meiner/unserer Beziehung bin ich die bessere Hälfte Grüße Ritchie
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![]() Mitglied seit 18.05.2004 |
ICH HABE NIE GESAGT DAS ICH DIE RECHNUNG NICHT BEZAHLEN WERDE!!!! Nö, auch nicht geschrieben Grüße Ritchie
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
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![]() Mitglied seit 07.05.2004 |
Hallo bossmann8!
Stimmt, Du hast nicht direkt geschrieben, dass Du nicht zahlen willst. Dieser Satz im Eingangsposting Grüße Rainer |
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![]() Mitglied seit 07.04.2006 |
Hach, nächtes Mal lese ich den ganzen Fred, im Eingangsposting fragtest du, ob du noch zahlen musst.
Kann ja nicht ahnen, dass du dich so schnell bekehren lässt |
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![]() Mitglied seit 29.06.2005 |
Moin,
viel mehr als die Frage nach dem Verfall der Rechnung beschäftigt mich gerade, wo an meinem Auto sich wohl die Frontscheide befindet LG Wüstens --- "Partisan und Parmesan Wo sind sie geblieben? Partisan und Parmesan Alles wird zerrieben." Matthias Beltz |
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
ja das stimmt, das gebe ich zu!!
mir bleibt ja nicht anderes übrig, ich kenne die Juniorchefin von früher @Serano ich hab an die Rechnung auch nicht mehr gedacht, da ich in diesem Jahr 4x in dem Autohaus war! lg boss |
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
@Wüstensohn
stimmt lg boss |
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![]() Mitglied seit 07.05.2004 |
Ist doch ganz klar: Die Scheide befindet sich immer "in front of"................... |
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![]() Mitglied seit 05.09.2008 |
tja so is es Rainer
lg boss |
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![]() Mitglied seit 29.06.2005 |
LG Wüstens --- "Partisan und Parmesan Wo sind sie geblieben? Partisan und Parmesan Alles wird zerrieben." Matthias Beltz |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Das würde mich ja mal interessieren, was das für ein Autohaus ist? Den Autohäusern (zumindest sehr vielen) geht es alles ander als gut, wer kann es sich leisten, erst nach knapp 3 Jahren eine Rechnung zu stellen? Entweder ist das ein völlig maroder Schuppen, in dem kein Geld für ne Bürokraft vorhanden ist, oder es ist ein Betrieb, der vor lauter Geld nicht mehr weiss, ob er überhaupt noch Rechnungen ausstellen soll.
Sehr merkwürdig das Ganze!! |
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![]() Mitglied seit 18.12.2007 |
Ich frage mich, wo diese gynäkologische Werkstatt zu finden ist. Gestern gab es da ein schlecht geficktes Auto zu bemängeln. Ist sicher der selbe Laden. > > > > > > > > Sollte eigentlich geflickt heißen....... ( - dummer kleiner Schreibfehler meinerseits in einer meiner Gruppen - ) |
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![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
Hallo an alle Meckerer,
wieso kann man als Kunde einer Werkstatt nicht auch mal die Rechnung vergessen, die gar nicht ankommt. Jetzt ist die Rechnung eben da und auch noch nicht verjährt. Also muss gezahlt werden, ganz klare Sache. LG charmin2004 Von Natur aus sind die Menschen fast gleich; erst die Gewohnheiten entfernen sie voneinander. (Konfuzius) |
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![]() Mitglied seit 07.05.2004 |
Ist das nicht ein Widerspruch - noch im gleichen Satz?................ |
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![]() Mitglied seit 07.09.2007 |
Hat schon jemand erwähnt bzw. bemerkt, dass die Rep zwar schon vor 2,5 Jahren war aber die Rechnung, die erst jetzt kam, ja sicherlich das Datum von jetzt hat?!?!?!?!?!? Also stellt sich die Frage nicht, ob es schon verjährt ist, denn die Rechnung ist ja mal erst vom 30.09,09, oder???? Die werden die Rechnung ja kaum mit 2007 datiert haben.
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![]() Mitglied seit 07.05.2004 |
Hallo mecelle!
Nein, es ist noch nicht verjährt! Und daher ist es auch egal wann die Rechnung ausgestellt wurde............... Grüße Rainer |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
Die Frontscheide, ist der Hammer
Allen ein schönes kaltes 4. Adventwochenende wünsche. VG Janine |
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![]() Mitglied seit 07.05.2004 |
Nöö, der Hammer muss in die Frontscheide!.................. |
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![]() Mitglied seit 07.09.2007 |
Rainer..ich hatte auch nicht gesagt, dass die Rechnung verjährt ist. Das "oder????" bezog sich darauf, dass die Rechnung jawohl am 30.09.09 ausgestellt wurde. Ich weiß schon, dass die Verjährung dieser Rechnung nichtmal ansatzweise zur Diskussion steht!
Aber die Diskussion scheint eh gerade in eine andere Richtung zu schweifen... |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
Na kann doch mecelle
und Rainer ist ein Ferkel VG Janine |
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![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
@ RainerB
Ich bin ehrlich, das zuzugeben im Gegensatz zu anderen hier. Die meisten, die hier posten, tun so, als würden sie niemals was vergessen. Aber dass die Rechnung nun bezahlt werden muss, ist gar keine Frage. @ mecelle Wenn aber noch ein Reparaturauftrag vorhanden ist, kann man auch beweisen, wann die Frontscheibe repariert wurde. Egal, welches Datum die Rechnung trägt. LG charmin2004 Von Natur aus sind die Menschen fast gleich; erst die Gewohnheiten entfernen sie voneinander. (Konfuzius) |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
Nicht ganz wahr Charmin, ich hätte auch schön auf meine Rechnung gewartet
VG Janine |
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![]() Mitglied seit 07.09.2007 |
Ich denke, dass nicht das Datum der Reparatur entscheidend wäre, sondern der Tag der Rechnungsstellung.
..aber sei es drum....der Boss bezahlt doch die neue Scheide. |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Maßgebend für die Berechnung der Verjährungsfrist ist nicht das Rechnungsdatum, sondern das Datum der Reparatur (wenn die mehrere Tage gedauert hat: Fertigstellung der Reparatur).
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
Stimmt, und Rechnungen verfallen nicht, sie verjähren!
Gruß Joe |
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![]() Mitglied seit 18.10.2009 |
Das schöne an der Sache ist jedoch daß die Gewährleistung ab Rechnungsdatum gilt nun hat bossmann8 noch 2 Jahre.
Oder hat die Werkstatt möglicherweise das Reparaturdatum auf der Rechnung stehen und diese eben erst jetzt verschickt, um die Gewährleistung zu umgehen? ____________________________________________________________________ Gruß vom Küchenpunk! |
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![]() Mitglied seit 27.05.2007 |
Nur mal so:
Man darf auch noch zahlen, wenn der Anspruch verjährt ist! |
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![]() Mitglied seit 06.07.2001 |
Hallo,
gilt nicht die 2-jährige Verjährungsfrist? Wenn ja, dann sollte schnell gezahlt werden, weil das Autohaus sonst vermutlich die Forderung gerichtlich anhängig macht, weil nur das die Verjährung verhindert ... und in dem Fall kommt noch einiges an - vermeidbaren - Kosten hinzu. Ich würde ganz schnell Kontakt aufnehmen. Gruß Sia |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo, wo ist diese Werkstatt? Meine kassiert immer sofort und auf der Stelle.....
LG Elfi
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen |
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Henglein
Rama Cremefine


































