Frage zur KV bei 400€-Job
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![]() Mitglied seit 18.07.2007 |
ich hab die Suchfunktion schon benutzt, aber zu meinem Fall keine Antwort gefunden, daher hoffe ich, dass eine/r von euch in der gleichen Situation ist /eine solche kennt und mir weiterhelfen kann. Also, ich bin über meinen Mann (Beamter) zu 70% beihilfeberechtigt, die restlichen 30% habe ich mich privat versichert. Nun habe ich Anfang Oktober eine Stelle angenommen (war vorher arbeitslos), wodurch ich mich dann wieder gesetzlich versichern musste, hab die Private aber nebenbei laufen lassen, zahle also momentan doppelt. Meine Arbeitsstelle soll nun in einen 400€-Job umgewandelt werden, da die Dame, die ich vertreten habe, wieder aus der Kur zurück ist. Müsste ich mich bei dem 400€-Job dann auch gesetzlich krankenversichern oder reicht meine Private? Bei der Stelle jetzt sagte mir die Steuerberaterin von der Firma, dass die Private nicht möglich ist (obwohl die Private zugestimmt hat und die Beihilfestelle auch), weil ich zu wenig verdiene für eine Privatversicherung. Nun werd ich ja noch weniger verdienen, aber da nicht sozialvers.pflichtig habe ich vermutet, dass die Private ok ist. Kann mich da einer aufklären? Gruß Steffi |
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![]() Mitglied seit 27.05.2007 |
Hallo Steffi,
vielleicht ging Steuerberaterin davon aus, dass Du eine normale Stelle antrittst? Bei 400 Euro-Jobs führt der Arbeitgeber zwar Beiträge zur Krankenversicherung für Dich ab. Damit hast Du aber gar nichts zu tun. D.h. Deine eigene Versicherung bleibt davon unberührt und Du bist dadurch auch nicht krankenversichert. So kenne ich es jedenfalls. Sollte das in Deinem Fall ein Sonderfall sein, so rate ich Dir, Dich auf der Seite der Bundesknappschaft in der Sparte Minijob Informationen für den Arbeitnehmer zu informieren. LG Tatzlwurm |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Frag da am besten bei der Beihilfestelle Deines Mannes nach, die wissen es genau und geben gerne Auskunft. Die wissen es vor allem besser als die Sachbearbeiter in Privatunternehmen, die kennen sie meistens mit den Beihilferegelungen nicht aus.
________________________________________________________________________ Dem Produkt biochemischer Prozesse, bei dem aus der Vitis vinefera Glykose und Kohlehydrate zu Ethanol abgebaut werden, wohnt Übereinstimmungs- bzw. Angleichungsbeziehung zwischen dem Wissen eines erkennenden Subjekts und dem Seienden inne. |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
In dem Fall die die Minijobzentrale nur der zweitbeste Ansprechpartner
________________________________________________________________________ Dem Produkt biochemischer Prozesse, bei dem aus der Vitis vinefera Glykose und Kohlehydrate zu Ethanol abgebaut werden, wohnt Übereinstimmungs- bzw. Angleichungsbeziehung zwischen dem Wissen eines erkennenden Subjekts und dem Seienden inne. |
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![]() Mitglied seit 20.03.2005 |
Ich bin auch beihilfebereichtigt bei meinem Mann und ich weiß, dass es da einen Grenze gibt, wie viel du verdienen darfst,damit du beihilfeberechtigt bleibst.
Der Privaten ist es doch erstmal piepegal wie viel du verdienst. Die versichern dir die restlichen 30%. So habe ich das auch gemacht, als ich weniger als die Grenze vorgab verdient habe und das waren deutlich mehr als 400,- im Monat. Allerdings ist das ein paar Jahre her und ich weiß nicht genau wie hoch die Grenze heute liegt. Wenn deine Beihilfestelle das OK gegeben hat, dann sollte das mit der Privaten auch kein Problem sein. Steffi
I´m a cyborg, but that´s OK. |
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![]() Mitglied seit 20.03.2005 |
Übrigens gibt es bei der Privaten auch Anwartschaften, da zahlst du nicht den vollen Betrag wenn du für eine Weile gesetzlich versichert bis oder so. Und wenn du sie dann wieder brauchst, dann zahlst du eben wieder den alten Betrag, an deinem Eintrittsalter etc. ändert sich nichts. Nur so im Nachhinein....
Steffi
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![]() Mitglied seit 18.07.2007 |
ja, ich hab mit der Beihilfestelle telefoniert, deren Grenze liegt bei 18TSD€, da komm ich also nicht drüber. Allerdings auch nicht bei dem Job, den ich bis jetzt mache und trotzdem sagte die Steuerberaterin, ich MÜSSE mich gesetzlich versichern. Das hat mich eh gewundert, wenn doch die Beihilfe ihr ok gibt und die Private auch, dann könnte es denen doch egal sein, oder nicht? Sie sagte, sie können mich so nicht anstellen
muss ich wohl doch noch mal die Beihilfe anrufen. Und das mit den Anwartschaften hat mir die Private natürlich nicht gesagt, da werd ich aber mal nachhaken... DANKE!!!! LG Steffi |
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![]() Mitglied seit 20.03.2005 |
Also, da würde ich mir notfalls nen Brief von der Privaten/Beihilfestelle holen, dass du versichert bist etc. und bei deiner Arbeitsstelle abgeben.
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das nicht geht. *grübel* Sag mal Bescheid was dabei rausgekommen ist, ja? Steffi
I´m a cyborg, but that´s OK. |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Nun, das ist schon richtig; wenn man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, MUSS man (Einkommensgrenzen vorausgesetzt) sich gesetzlich versichern. Nur wenn man mit sonstigem nicht sozialversicherungspflichtigen Einkommen die Jahresgrenze (gibt unterschiedliche Grenzen in verschiedenen Bundesländern) nicht übersteigt, ist man über den Beamten-Ehepartner beihilfeberechtigt.
________________________________________________________________________ Dem Produkt biochemischer Prozesse, bei dem aus der Vitis vinefera Glykose und Kohlehydrate zu Ethanol abgebaut werden, wohnt Übereinstimmungs- bzw. Angleichungsbeziehung zwischen dem Wissen eines erkennenden Subjekts und dem Seienden inne. |
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![]() Mitglied seit 27.05.2007 |
@ Susa: Bei einem 400 Euro-Job ist die Sozialversicherungsgrenze unmaßgeblich. Ich wüßte auch nicht, dass das in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ist. Oder sehe ich das falsch?
@ Steffi: das beste wird sein, wie schon gesagt, Du bittest die Beihilfestelle ein Schreiben für Deinen Arbeitgeber zu verfassen. |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Tatzl es geht um Einkommensgrenzen zur Beihilfeberechtigung, und meine Antwort bezog sich auf die Frage von Steffi.
________________________________________________________________________ Dem Produkt biochemischer Prozesse, bei dem aus der Vitis vinefera Glykose und Kohlehydrate zu Ethanol abgebaut werden, wohnt Übereinstimmungs- bzw. Angleichungsbeziehung zwischen dem Wissen eines erkennenden Subjekts und dem Seienden inne. |
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![]() Mitglied seit 18.07.2007 |
aber das wäre bei einem 400€-Job doch gegeben, oder nicht? @steffi da werd ich auf jd Fall bescheid geben, was dabei rauskommt. Danke nochmals und lG Steffi |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Steffi, so sieht es aus - aber ein Anruf bei der Beihilfestelle schadet nichts. Ausschlaggebend ist nämlich das Jahreseinkommen, lass am besten Deinen konkreten Fall prüfen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
________________________________________________________________________ Dem Produkt biochemischer Prozesse, bei dem aus der Vitis vinefera Glykose und Kohlehydrate zu Ethanol abgebaut werden, wohnt Übereinstimmungs- bzw. Angleichungsbeziehung zwischen dem Wissen eines erkennenden Subjekts und dem Seienden inne. |
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![]() Mitglied seit 20.03.2005 |
Susa: coole Sig und ich hab sogar rausbekommen was es heißt! Steffi
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![]() Mitglied seit 18.07.2007 |
Hallo nochmal,
hab also bei der Beihilfe angerufen und von denen aus, bleib ich weiter dort berechtigt, die Private spielt auch mit. Und man sagte mir, dass ich bei der letzten Stelle das auch so hätte regeln können...schön, dass ich doppelt bezahlt habe *grummel* aber für die Zukunft weiß ich bescheid. Danke nochmal und liebe Grüße Steffi |
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