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Wie weit geht der Kreis der Angehörigen?

Vom 01.10.2009 21:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

charlie Hendlgriller


Mitglied seit 10.06.2001
10.024 Beiträge (ø2,5/Tag)
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Hier gibt es sicherlich Leute, die sich mit sowas auskennen?!

Ich will an einem Preisausschreiben mitmachen. Lese natürlich auch immer das "Kleingedruckte".

Da steht jetzt : Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren. Mitarbeiter der "beteiligten Firmen" sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Woher will die Firma XYZ wissen wer meine Schwester oder Mutter ist? Andersrum wie weit geht der Kreis der Angehörigen. Ich könnte das Gewinnspiel übers Netz machen oder eben auch auf der Postkarte. Wenn ich z. B. Meier heiße und meine Schwester Müller, dann könnte ich doch das Preisausschreiben auf meine Schwester laufen lassen oder eben auch auf meine Mutter, die Schmidt heißt. Oder nicht.

Also wie weit geht der Kreis der Angehörigen.

LG
charlie
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Vom 01.10.2009 21:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

June1986 Smutje


Mitglied seit 23.10.2005
269 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Hey, das frag ich mich auch!

Hab bei nem Preisausschreiben mitgemacht und mein Onkel (gleicher Nachname) arbeitet bei dem Hersteller von einem der Hauptgewinne. Aber der hat darauf ja eh keinen Einfluss, auch wenn er eher in einer der oberen Etagen sitzt. Denk ich zumindest ... ?

Bin auf Antworten gespannt.

lg, June
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Vom 01.10.2009 22:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Anne-Isabell  Chefkoch


Mitglied seit 03.06.2007
9.812 Beiträge (ø5,39/Tag)
Hallo,

ich würde dies so interpretieren, dass hier alle im gleichen Haushalt lebenden Personen als Angehörige zuverstehen sind. Mehr nicht!

LG Anne

Stärke wächst nicht aus körperlicher Kraft - vielmehr aus unbeugsamen Willen. Mahatma Gandhi
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Vom 01.10.2009 22:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

charlie Hendlgriller


Mitglied seit 10.06.2001
10.024 Beiträge (ø2,5/Tag)
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Anne, ich denke auch so, aber meine Schwester ist doch auch Angehörige, sowie auch meine Mutter.

LG
charlie
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Vom 01.10.2009 22:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hanne19 Suppenkoch


Mitglied seit 31.05.2008
1.617 Beiträge (ø1,11/Tag)
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Arbeiten die denn in dieser Firma, die die Preise verlost via Preisausschreiben?

Ansonsten spiel einfach mit und im Falle des Hauptgewinns sollen sie Dir nachweisen, dass Du nicht Schwester der Mitarbeiterin Müller aus der Buchhaltung bist.

Sei sicher, die prüfen nicht, ob Du auf Deinen Namen 10 mal teilnimmst. Ihnen geht es nur um die Adressen.
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Vom 01.10.2009 22:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Anne-Isabell  Chefkoch


Mitglied seit 03.06.2007
9.812 Beiträge (ø5,39/Tag)
Hallo Charlie,

im weitesten Sinn ja, aber auch meine Cousinen und Cousins, zu denen ich teilweise keinen Kontakt habe, sind meine Angehörigen.

Ich würde es in dem Fall auf die Angehörigen der direkten Linie beschränken, also Kinder, Eltern, Ehepartner. Sozusagen die in erster Linie "Unterhaltspflichtigen".

Ich wüsste z. B. nicht mal alle Arbeitgeber meiner Geschwister, Nichten, Neffen oder Schwäger, aber alles meine Angehörigen!

LG Anne



DaStärke wächst nicht aus körperlicher Kraft - vielmehr aus unbeugsamen Willen. Mahatma Gandhi
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Vom 01.10.2009 22:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Dunkelstreif Kartoffelschäler


Mitglied seit 26.09.2009
140 Beiträge (ø0,14/Tag)
In unserer Firma hieß es immer aus meiner eigenen Familie, sprich aus meinem Haushalt, durfte keiner Teilnehmen.

LG
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Vom 02.10.2009 16:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

morgaine0767 Chefkoch


Mitglied seit 04.04.2005
9.787 Beiträge (ø3,75/Tag)
Hi,
bei uns im Haus kriegen die Ehegatten und Minderjährigen Kinder des Personals auch die Personalkonditionen.
Woanders heißt es, der Ehegatte und Kinder bis 21 haben Rabatt.
Frage ist, wie die kontrollieren. Früher sicher nicht so einfach, heute?
Sie könnten jede Karte vor der Auslosung anschauen, ob der Familienname oder die Anschrift übereinstimmt und die rauswerfen.
Gleicher Name und oder Anschrift hat ja auch nichts zu sagen - nur weil ich Piech heiße, muss ich ja nicht mit dem Enkel des Herrn Porsche verwandt sein der im Konzern arbeitet.
Oder nur weil ich in der Waldeysenstr. im Hochhaus lebe, heißt es noch lange nicht, dass ich mit einem der dort wohnenden Arbeiter bei der Audi verwandt/verschwägert bin.
Und wenn ich jetzt Daimler heiße, könnte ich doch trotzdem eine geborene Porsche sein?
Wenn sie im stillen Kämmerlein auslosen, dann können sie nach ziehen der Karte in Ruhe prüfen, ob die Lösung stimmt und ob es Verwandschaft ist, aber was, wenn einige Leute zusehen? Ooo, Sie kommen aus Ingolstadt/Neckarsulm oder Umgebung, hier ist Audi, wir unterbrechen kurz, um zu prüfen, ob der Gewinner nicht Mitarbeiter oder Angehöriger ist?
neee, glaube ich kaum.
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