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Kindesunterhalt

Vom 25.03.2009 17:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cuocoroma Suppenkoch


Mitglied seit 07.11.2005
461 Beiträge (ø0,19/Tag)
Hallo!
Ich weiß, daß mir hier keiner eine wirkliche Rechtsauskunft geben kann/darf, aber vielleicht weiß es jemand aus eigener leidvoller Erfahrung:
eine Freundin ist verheiratet, ihr Mann hat in einer Affäre ein Kind gezeugt. Sie will sich nun scheiden lassen, weiß aber nicht, ob die Scheidung bis zum Geburtstermin durch ist. Mal angenommen, das wäre nicht der Fall: wird ihr Einkommen bei der Berechnung des Kindsunterhalts, den ihr Mann an die Affärendame zahlen muß, miteingerechnet? Mit anderen Worten: zahlt sie für das Kind, das ihr Mann außerehelich gezeugt hat mit Unterhalt? Zumindest bis die Scheidung durch ist?
Für Infos wäre ich sehr dankbar! Auch gerne per KM.
Vielen Dank!
cuocoroma
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Vom 25.03.2009 17:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.893 Beiträge (ø14,69/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,


nein das muss sie nicht.Aber zahlen muss sie auch nicht, wenn sie verheiratet bleibt.

Dafür wird nur das Einkommen des Mannes herangezogen.

katir
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Vom 25.03.2009 17:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cuocoroma Suppenkoch


Mitglied seit 07.11.2005
461 Beiträge (ø0,19/Tag)
Hallo katir!
Vielen Dank, das ist eine gute Nachricht!
Viele Grüße
cuocoroma
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