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LCD nach 13 Monaten defekt - kein Ersatz des Händlers möglich.....

Vom 24.11.2008 08:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tina004 Hendlgriller


Mitglied seit 09.07.2005
2.179 Beiträge (ø0,87/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo zusammen,

weiss nicht ob ich hier richtig bin, aber ich kann ja mal fragen.

Meine Nachbarin kam gestern Abend ganz aufgeregt zu uns und erzählte, das Ihr Fernsehgerät (wie oben beschrieben) kaputt gegangen ist. Der Fernseher wurde auch von ca. 4! Wochen abgeholt zwecks Reparatur. Vor 3 Tagen bekam Sie dann von der Werkstatt die Nachricht - keine Rep. möglich! - die Werkstatt werde die Diagnose an den Händler weiter geben. Am Samstag bekam Sie Post vom Händler.... "Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass das Gerät nicht mehr reparabel ist und ein gleichwertiger Ersatz ist uns nicht möglich, suchen Sie sich was Anderes aus und sollten die Kosten höher sein, zahlen Sie einfach zu."

So, Sie möchte aber nix Anderes! - nur weil es eben so geschrieben wurde (Antwort eines Fachhändlers), ist Sie verpflichtet was zu kaufen oder kann Sie das Geld zurückfordern?

Könnt Ihr mir sagen wie das mit der Garantie/Gewährleistung ist, damit Sie Ihr Geld zurückbekommt? Der Händler kann ja eben keinen Ersatz liefern. Das Gerät ist eben erst 13 Monate alt.

LG Tina
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Vom 24.11.2008 08:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ritchie.S Chefkoch


Mitglied seit 18.05.2004
27.358 Beiträge (ø9,33/Tag)
Huhu...

Hier zu beachten ist allerdings dass wenn der Händler Ihr Geld zurück gibt, ist er berechtigt für die 13 Monate eine Benutzungsgebühr zu erheben.

Deine Freundin hat ja mit dem Teil 13 Monate arbeiten können, und genau das wird von der Kaufsumme abgezogen.

Da kann es sein, dass ein Ersatzgerät die bessere Wahl ist.

Ansonsten ist eine Erstattung hier gerechtfertig.

Sollte sich der Händler quer stellen = Verbraucherberatung

Grüße
Richard\"\"
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Vom 28.11.2008 07:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tina004 Hendlgriller


Mitglied seit 09.07.2005
2.179 Beiträge (ø0,87/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Richard,

meine Nachbarin hat mit dem Händler Rücksprache gehalten - in den nächsten Tagen soll Sie Bescheid bekommen, na da bin ich mal gespannt, was Ihr geschrieben wird, Sie will mich ja auf dem laufendem halten.....

Danke Dir für Deine Antwort.

LG Tina
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Vom 28.11.2008 07:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kladiku Sternekoch


Mitglied seit 09.10.2006
7.872 Beiträge (ø3,83/Tag)
Die Nachbarin hat Anspruch auf Rückabwicklung; eine Nutzungsentschädigung wurde gerade höchstgerichtlich geklärt - verstößt gegen EU-Recht und kann vom Lieferer nicht geltend gemacht werden.

lg kladiku
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Vom 28.11.2008 07:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Patricia_ Smutje


Mitglied seit 22.01.2007
580 Beiträge (ø0,3/Tag)
@ kladiku,

halt Moment, in diesem Fall ging es um die Nutzungsentschädigung trotz vollständigem Ersatzes, die Frau hat den Herd ja komplett umgetauscht bekommen. Hier liegt ja noch ein anderer Fall zugrunde. Oder ist die allgemein aufgehoben? "jetztunsicherbin"

Bye Pat
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Vom 28.11.2008 09:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kladiku Sternekoch


Mitglied seit 09.10.2006
7.872 Beiträge (ø3,83/Tag)
auf jeden Fall wurde durch den BGH die Nutungsentschädigung bei Rückgewährschuldverhältnisse (§§ 346 ff BGB) in Frage gestellt, da nach EU-Rechtslage die Rückgabe der mangelhaften Sache für den Käufer kostenlos erfolgen müsse. Wäre ich jetzt in der Situation, würde ich bei dieser Rechtslage im Zweifelsfall klagen und das Verfahren bis zur Klärung des Rechtsfalls ruhen lassen...

...oder einen Vergleich suchen, mit dem ich leben kann, der aber nicht zu meinem Nachteil, auf meien Kosten geht.

lg kladiku
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Vom 05.12.2008 07:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tina004 Hendlgriller


Mitglied seit 09.07.2005
2.179 Beiträge (ø0,87/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo zusammen,

so, nun war gestern Abend meine Nachbarin hocherfreut bei uns und berichtet, bzw. brachte das Schreiben gleich mit, das Sie das Geld in vollem Umfang für das Fernsehgerät zurückerstattet bekommt. Wow hat Sie sich gefreut.

Manchmal klappt doch was auf anhieb. Lächeln

Allen einen schönen Tag und

LG Tina
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