Versicherungswechsel Reiserücktritt Frage zu AGB
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![]() Mitglied seit 01.09.2004 |
da ich nicht genau weiß, wen ich sowas fragen könnte, wende ich mich mal an euch und hoffe, dass mir vielleicht jemand von euch einen Tipp geben kann: Ich habe seit mehreren Jahren eine gute Reiserücktrittsversicherung mit max 50€ Selbstbeteiligung. Der Anbieter ist aber selbst keine Versicherung, sondern nur eine Art Agent, der dann einen Vertrag mit einer Versicherung hat. Jetzt habe ich heute ein Schreiben bekommen, dass für meine RRV ein neuer Versicherungspartner, die Versicherung xy gefunden werden konnte. Ob der alte, versicherung yz, noch existiert oder der Vertrag mit dieser, geht daraus nicht hervor. Jedenfalls soll ich jetzt meine alte RRV kündigen und mit einem weiteren Häkchen die neue RRV beginnen. Das Ganze hat sich angeblich verbessert, sicherheitshalber wurden aber gleich mal keine allgemeinen Versicherungsbedingungen mitgeschickt, wo man das Kleingedruckte lesen kann. Mit etwas Recherche habe ich dann herausgefunden, dass ich bei der neuen RRV im Krankheitsfall, bei dem nicht stationär behandelt werden muss, 20% der Reisekosten fällig werden und nicht wie bisher 50€. Weiß jemand von euch, ob mir der Vertrag von seiten der Versicherung gekündigt werden kann? Können die mich genauso einfach loswerden wie ich, wenn ich bei der Versicherung kündige? Oder habe ich irgendeinen Anspruch auf diese guten, alten Bedingungen? Ich würde dann nämlich einfach nicht kündigen, wobei ich mich sowieso frage, wieso diese Aktion überhaupt sein muss...? Danke schon mal Viele Grüße Elke |
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![]() Mitglied seit 14.06.2005 |
Liebe Elke!!!
Ich habe immer direkt bei der Buchung eine RRV abgeschlossen. Diese war aber, auch wenn man mit triftigen Gründen aufwartet, sei es eine plötzlich OP oder Sonstiges kurz vor Reiseantritt, nicht ganz ohne eigene Kosten verbunden. Es gibt aber eine Versicherung, (Urv) welche man abschließen kann, ohne Selbstbeteiligung. Aber diese gilt nur für die gebuchte Reise. Mir ist leider nicht bekannt, dass es eine RRV gibt, welche man auf unbegrenzte Zeit abschließen kann, denn so habe ich das bei Deiner Beschreibung verstanden. Könnte es sein, dass Du es vielleicht verwechselst mit einer Versicherung dafür, wenn Dir etwas im Urlaub krankheitsbedingt passiert und Dir der evtl. Rücktransport nach Hause gewährleistet wird??? Liebe Grüße Mary CdTS50+
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![]() Mitglied seit 30.10.2007 |
Hallo Elke,
also eine Jahres RRV kenne ich auch nicht. Bei der RRV hast du eigentlich immer eine Selbstbeteiligung von 20 % der Stornogebühren, nicht des Reisepreises. Die Stornogebühren staffeln sich nach Abreisedatum. Je kurzfristiger man storniert, je höher sind die Stornokosten. Wenn du zum Beispiel 500€ Stornogebühren hättest, wäre deine Selbstbeteiligung 100€. Denn Rest übernimmt bei einem trifftigen Grund die RRV. LG gabriele |
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![]() Mitglied seit 01.09.2004 |
Hallo zusammen,
nein ich verwechsle da nichts. Hier gibt es die sog. TravelCard, die man pro Jahr bezahlt. Wenn ich krank werde und dann so, dass ich nicht ins Krankenhaus muss, dann dürfte das auch so kurzfristig sein, dass die Stornogebühren nicht viel weniger sein werden als der Reisepreis. Ich möchte aber auch gar nicht über dden Inhalt dieser Versicherung diskutieren, sondern eigentlich nur wissen, ob mir eine Versicherung von sich aus schlechtere Bedingungen diktieren kann, indem der Partner gewechselt wird. Ich werds vielleicht mal beim Verbraucherschutz probieren. Danke euch trotzdem. Gruß Elke |
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