neues Thema  Thema drucken  Thema als PDF  Als Favorit speichern  Benachrichtigung aktivieren

Keinen Urlaubsanspruch in den Ferien, wenn Kinder älter als 14 J. sind???

Vom 08.01.2008 10:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cinnamon63  Küchenjunge


Mitglied seit 10.12.2004
793 Beiträge (ø0,29/Tag)
Hallo ihr Lieben,

gibts das wirklich? Muss ich in Zukunft den Familienurlaub streichen, weil meine schulpflichtigen Jungs über 14 Jahre sind Verdammt nochmal - bin stocksauer ????
Das würde heißen, Herr cinnamon und ich fahren außerhalb der Ferien in Urlaub, lassen uns die Sonne auf den Bauch scheinen und die Jungs werden von Oma versorgt. Und damit die beiden nicht leer ausgehn, schicken wir sie in den Ferien alleine irgendwohin in Urlaub.

Manch einem mag es vielleicht seltsam erscheinen, aber meine Jungs wollen durchaus noch mit uns (freiwillig!!!) in Campingurlaub fahren, obwohl sie schon 16 und fast 18 sind.

Ich arbeite im Krankenhaus und habe nochmal die Regelung für die Urlaubsplanung durchgelesen. Darin war die Rede von schulpflichtigen Kindern ohne Angabe einer Altersgrenze.
Die allgemeine Schulpflicht dauert im Saarland 9 Jahre, im Anschluss daran 3 Jahre Berufsschulplicht, wenn das Kind keine weiterführende Schule besucht.
Da der Ältere das Gymnasium besucht und der Jüngere eine Lehre macht, habe ich also laut Gesetz schulpflichtige Kinder, nach Meinung meiner Chefin aber doch nicht?

Die Frage ist nun, darf der Arbeitgeber tatsächlich eine solche Altersgrenze festlegen?

Ich bin im Moment so richtig frustiert........ Welt zusammengebrochen



\"\"



Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg.
George Bernard Shaw
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.01.2008 10:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
Ja ein Arbeitgeber kann Regeln für die Urlaubsplanung festlegen (wo ein Betriebsrat existiert ist der hier mitbestimmungsberechtigt). Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Urlaub während der Schulferien, wenn man schlupflichtige Kinder (oder auch Partner Na!) hat, es gibt lediglich Empfehlungen, diesen Mitarbeitern einen Teil des Urlaubs vorrangig in dieser Zeit zu gewähren.



________________________________________________________________________

Beauty is a pair of shoes that makes you wanna die. (FZ)
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.01.2008 10:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kerstin68 Smutje


Mitglied seit 30.01.2007
1.122 Beiträge (ø0,58/Tag)
Hallo cinnamon,

so wie Du geschrieben hast, kenne ich diese Regelung auch. Solange die Kinder die Schule besuchen (egal wie alt sie sind), bekommst Du als Eltern/-teil das Recht eingeräumt, ebenfalls in den Ferien in Urlaub zu gehen.
Alles andere wäre ja aus meiner Sicht Blödsinn.

LG Kerstin
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.01.2008 10:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Petronella Hendlgriller


Mitglied seit 05.10.2003
21.820 Beiträge (ø6,91/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo cinnamon,

ich würde in dem Fall mal den Personalrat fragen.
Wer ist "deine Chefin"

Ich glaube nicht, dass man eine Altersgrenze festlegen kann, kenne aber Euren Tarifvertrag auch nicht.

Warum sollte man nicht auch in den Ferien Urlaub machen dürfen, wenn man keine Kinder hat?

Hier findest du das Bundesurlaubsgesetz.

LG Petra
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.01.2008 10:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara  Sternekoch


Mitglied seit 21.02.2007
22.486 Beiträge (ø11,7/Tag)
Hallo,

soweit ich weiß, hast du überhaupt keinen rechtlichen Anspruch darauf, in einer bestimmten Zeit des Jahres in Urlaub zu gehen.

In den meisten Firmen wird es allerdings so gehandhabt, dass Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien Urlaub machen können, aber es gibt durchaus betriebsbedingte Gründe, die nicht allen Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, z. B. in den Sommerferien in Urlaub zu gehen, auch wenn sie schulpflichtige Kinder haben.
Mir ist eine Betriebsvereinbarung bekannt, bei der es so geregelt wurde, dass jeweils die Hälfte der Belegschaft, im Sommer nach eigenen Wünschen den Urlaub planen konnte, die andere Hälfte musste sich dann anpassen und war dann im nächsten Jahr dran mit den Wunschterminen. Allen Arbeitnehmern mit Kindern im Sommer Urlaub zu geben, wäre - wegen der saisonbedingten Produktion - für die Firma nicht tragbar gewesen, bzw. die Fertigung hätte dann halt im Ausland stattfinden müssen.

Wie das bei euch im Krankenhaus ist, weiß ich natürlich nicht, aber offensichtlich habt ihr ja auch eine Regelung.

LG Carrara
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.01.2008 10:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Hallo Cinnamon,

das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Urlaubsanspruch hast du doch immer, egal ob mit Kinder oder ohne.
Verständlich ist das während der Ferienzeit Angestellte mit kleinen Kindern bevorzugt werden.
Aber das heißt doch nicht das jetzt vollkommen ausgeschlossen ist das du während der Ferienzeit Urlaub bekommst.

LG Daina
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.01.2008 10:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
Ich denk mal, da hat Deine Chefin ungeschickt argumentiert Na!; schließlich muss sie verantworten, dass Euer Bereich (Station, Küche, Labor oder was auch immer) auch während der Ferienzeiten funktioniert und wenn es mehr Urlaubswünsche als Urlaubsmöglichkeiten gibt, dann muss man eben Regeln finden. Oder sagt ihr den Patienten, "nööö, werden sie mal besser im Oktober krank, im Moment haben wir nicht genug Personal an Bord".





________________________________________________________________________

Beauty is a pair of shoes that makes you wanna die. (FZ)
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.01.2008 10:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

xayida Küchenjunge


Mitglied seit 12.12.2003
220 Beiträge (ø0,07/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Huhu,

also ich verstehe Cinnamon so, dass die Mitarbeiter mit Kindern über 14 bei der Urlaubsplanung in den Ferien "ausgeschlossen" werden.
Und die Variante finde ich nicht fair....

Dass alle Bereiche immer besetzt sein müssen, versteht sich von selbst.
Aber wenn nun alle Schwestern, Pfleger, Ärzte usw schulpflichtige Kinder haben, müssen sie sich m.E. abwechseln.
So und nicht anders kenne ich es, und nur so ist es gerecht allen gegenüber....

Oder irre ich nun völlig??

Xayida
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.01.2008 10:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kerstin68 Smutje


Mitglied seit 30.01.2007
1.122 Beiträge (ø0,58/Tag)
Ich kenne es ebenfalls noch so, dass wenn ein kinderloser und ein Mitarbeiter mit Kind in den Ferien Urlaub haben möchten, der MA mit Kind bevorzugt wird.
So war es auf jeden Fall in der Zeit, in der ich bei einem großen Unternehmen gearbeitet habe. Und das war auch durch den Betriebsrat so abgesegnet. Aber ob das jetzt durch irgendwelche Paragrafen geregelt war, weiß ich nicht mehr.

LG Kerstin
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.01.2008 10:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

safrani Tellerwäscher


Mitglied seit 22.10.2007
49 Beiträge (ø0,03/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

grundsätzlich gibt es ja keinen Anspruch auf Ferien zu bestimmten Zeiten. Durchgesetzt hat sich i.d.R. die Lösung Familien mit schulpflichtigen Kinder in den Schulferienzeiten vorrangig behandelt werden. Klappt aber leider nicht immer und der Eine oder Andere muß hinten anstehen.
Die Altersbeschränkung deiner Chefin würde ich dahingehend interpretieren, dass sie den Eltern mit "Betreuungspflichtigen" jüngeren kindern noch zusätzlich den Vorrang gibt.
Bei 6 Wochen Sommerferien wird es für Euch sicher eine Möglichkeit geben.

LG
Nicole
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.01.2008 11:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cinnamon63  Küchenjunge


Mitglied seit 10.12.2004
793 Beiträge (ø0,29/Tag)
@Xayida
ja, genau darum geht es.

Dass auf unserer Station nicht alle mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien Urlaub machen können ist klar, und die Urlaubsplanung der Pflegekräfte ist ja auch schon abgeschlossen. Nur die Planung für uns drei Stationshilfen steht noch im Raum.

Das ärgerliche an der Sache ist, mein Mann musste schon Mitte November seinen Urlaub eintragen. Als ich die Stationsleitung nach der Urlaubsplanung für 2008 fragte, hieß es, trag deinen Urlaub ein, das wird schon gehn.
Und jetzt geht vorraussichtlich nix.

Im übrigen habe ich eben erfahren, dass es diese Altersregelung nicht gibt, es wird nur empfohlen, Eltern mit jüngeren Kindern stärker zu berücksichtigen.

Ich werde nun mit den beiden andern Stationshilfen telefonieren, vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass jede von uns bisschen was von den Ferien hat.


\"\"



Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg.
George Bernard Shaw
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 12.02.2008 21:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Trollmädchen Kartoffelschäler


Mitglied seit 09.02.2007
65 Beiträge (ø0,03/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo cinnamon63,
ich habe ein ähnliches Problem, meine Chefin hat mit heute gesagt das es ihr ja so leid täte, das ich in den Ferien keinen Urlaub bekommen würde, es gänge einfach nicht.
Das Problem ist, das sie keine Vertretung für mich hat. Ich schmeise ihr den Laden und soll nun auf den gemeinsamen Urlaub mit meinen Kinder verzichten.
Ich bin die einzige Festangestellt und habe nun zu allem Übel für sie schulpflichtige Kinder.

Gibt es da noch mehrere Leute denen es ähnlich geht und .... ?
bis jetzt weiß ich noch nicht ob ich nun diesen Anspruch habe oder nicht....?


LG Ines
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 13.02.2008 09:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cinnamon63  Küchenjunge


Mitglied seit 10.12.2004
793 Beiträge (ø0,29/Tag)
@Ines

das ist wirklich sehr ärgerlich!!!
Aber wie soll das denn grundsätzlich mit deinem Urlaub gehn? Denn schließlich steht dir ja Urlaub zu, und irgendwann musst du den ja kriegen. Wenn deine Chefin keine Vertretung für dich hat, kannst du theoretisch nie Urlaub machen BOOOIINNNGG.... .
Kann sie denn nicht selbst die Vertretung übernehmen?
Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass es vielleicht doch noch eine Lösung gibt.

Bei mir hat sich glücklicherweise alles zum Guten gewendet, denn eine meiner beiden Kolleginnen hat von sich aus gesagt, ihr würden zwei Wochen Urlaub in den Ferien reichen und die andere Kollegin hat ihren Urlaub um eine Woche nach hinten verschoben, so dass ich nun doch in den beiden ersten Ferienwochen Urlaub machen kann.
Ist doch toll, oder? Lachen




\"\"



Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg.
George Bernard Shaw
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 13.02.2008 10:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

jienniasy Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 11.06.2006
10.628 Beiträge (ø4,88/Tag)
Hallo Cinnamon,

bei uns im Krankenhaus gab es nie Stress in der Abteilung wegen Urlaub, wir haben das immer Intern geregelt und das klappte immer Prima....

... jedenfalls bis die Verwaltung neue Vorschriften rausbrachte, dass der Urlaub nun für alle Abteilungen anders einzuteilen sei.

Ab da wurden Mitarbeiter mit Grundschulkindern bevorzugt, was den Urlaub in der Schulferienzeit anging.

Das war (mit) ein Grund, warum ich aus dem Krankenhaus in eine Praxis gewechselt habe, denn das verdarb das - bis dahin eigentlich recht gute - Betriebsklima erheblich.

Heute habe ich keinen Stress mehr mit den Kollegen, die sich (für mich vollkommen verständlicherweise) zurückgesetzt fühlten, jedoch (für mich unverständlicherweise) diese ''Anweisung von Oben'' *denen mit kleinen Kindern* persönlich übel nahmen...

Lieben Gruß
\"\"
Wenn man alle Zutaten hat ist *gut kochen können* keine Kunst
*****
Kunst ist, wenn man beim Kochen improvisiert und es *trotzdem* schmeckt
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden


Antwort schreiben

Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Weitere interessante Informationen auf den Chefkoch.de Partnerseiten: