Handyvertrag wurde gestern abgeschlossen. Widerrufsrecht???
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
mein Bruder (18Jahre alt) hat gestern einen Handyvertrag abgeschlossen, bei dem er monatlich 80,-€ zu rappen hat. Dafür hat er zwar ne Flatrate in alle Handynetze, aber das ist ja echt viel Geld. So, wir haben nun mit ihm gesprochen, er sieht es mittlerweile ebenfalls so, dass er da nen viel zu teuren Vertrag abgeschlossen hat (Ist Azubi und da sitzt das Geld eigentlich auch nicht so locker). Jetzt meine Frage: i.d.R. hat man doch bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, oder? Er hat mir die Unterlagen gegeben, die er bekommen hat, aber aus diesen sind mir die AGBs nicht ersichtlich (ist nur der Kundenauftrag und eine Einwillungserklärung). Hat jemand von euch Erfahrung mit sowas, bzw. weiß, was genau in einem Brief an den Anbieter stehen muss, wenn ich vom Widerrufsrecht gebrauch mache? VIELEN DANK FÜR EURE HILFE! LG die BlaueKugel84 |
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![]() Mitglied seit 27.03.2007 |
Hallo,
einfach ein Schreiben an die Firma, in dem du (er) schreibst, dass du vom 14-tägigen Widerrrufsrecht gebrauch machst. Diese 14 Tage stehen dir zu, und da kann die Firma nix gegen machen. Liebe Grüße, ab Nr. 82 SHGdBS Es gibt keine Zufälle, es fällt einem zu, was fällig ist... |
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![]() Mitglied seit 03.02.2005 |
Hallo,
bei Haustürgeschäften und bei Onlinegeschäften gilt ein 1-monatiges Rücktricktsrecht. Wenn dein Sohn den Vertrag vor Ort in einem Handyladen unterschrieben hat, gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Es gilt der konkrete Vertragstext, der u. U. ein solches Rücktricktsrecht einräumt.. LG Guido |
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![]() Mitglied seit 12.09.2007 |
Hallo! Ja, 2 Woche kannst du die ganze Sache widerrufen. Ich an Deiner Stelle würde ein Einschreibebrief fertig machen, in dem die Firma den Empfang des Widerrufes bestätigt und quitiert. Dann bist du auf der sicheren Seite falls sie auf der Schiene fahren, sie hätten niemals etwas bekommen.
Liebe Grüße Die Kleine |
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Der Vertrag wurde in einem Geschäft unterzeichnet, kein Online-/Haustürengeschäft. Die 2 Wochen gelten dann trotzdem?
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![]() Mitglied seit 23.01.2006 |
Moin,
ich weiß nicht, welchen Anbieter er hat, aber bei den Telekomikern gibt es für Schüler, Azubis und Studenten einen sehr günstigen Tarif. Sollte er dort den Vertrag abgeschlossen haben, kann er ihn in den "Studententarif" umändern lassen. lg muuda Chant down Babylon Kaum macht mans richtig - schon gehts |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Hi,
verabschiedet Euch von der Vorstellung, dass man von jedem Vertrag binnen 14 Tagen zurücktreten kann. Richtig ist das, was Guido oben geschrieben hat. LG. Brigitte |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Hallo,
vielleicht hilft dir das hier LG Daina |
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![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Hej - wenn der Vertrag im Laden geschlossen wurde und im Vertrag kein explizites Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist der Vertrag gültig.
Also - erstmal das Kleingedruckte lesen........... Glück Auf Bernd |
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![]() Mitglied seit 03.02.2005 |
Daina, in deinem Link wurde ein Handy über ebay ersteigert - andere Baustelle.
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![]() Mitglied seit 27.09.2005 |
Hallo,
um es einmal ganz klar zu sagen: in der Regel hat man beim Abschluss eines Vertrages überhaupt kein Widerrufsrecht, außer, ein solches Widerrufsrecht ist im Vertrag festgelegt oder eben in speziellen Situationen (Haustürgeschäft). Wie kommst Du auf so einen Unsinn? lg liberal |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
@liberal
dieser Unsinn hat sich verbreitet wie ein Großflächenbrand und schon viele Probleme bereitet. Bei Ausübung des vermeintlichen Rücktrittssrechts groß rumzutönen, statt freundlich eine Kulanzregelung anzustreben hat schon viele Mitmenschen viel Geld gekostet. LG, Brigitte |
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![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Hej Brigitte - Du triffst den Nagel auf den Kopf.
Glück Auf Bernd |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
So, dann schau mal hier
Da kannst du lesen wie es gesetzlich geregelt ist |
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![]() Mitglied seit 03.01.2005 |
F e r n a b s a t z v e r t r a g.......steht da!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. |
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
Die AGBs habe ich nun endlich im Internet gefunden! Da steht leider gar nix von Rücktrittsrecht drin. Da hat mein Bruder wohl echt Pech gehabt, und darf die nächsten 24Monate richtig blechen...
Vielen Dank für eure Links & Tipps. Gruß die BlaueKugel84 |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, Kann er bereits damit Telefonieren? Dann kann er es nicht widerurfen. Ich bin jedoch sicher das er es widerufen kann wenn er weder das handy, noch die Karte, noch die Karte aktiviert hat |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Oh Stimmt Herbert........ aber anstatt blöde Sprüche abzulassen, solltest du vielleicht auch versuchen zu helfen.
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
Er hat bereits das Handy und die dazugehörige Karte. Laut AGBs des Anbieters kommt der Kaufvertrag damit zustande, wenn er mit der Karte telefoniert oder sonstige kostenpfl. Leistungen in Anspruch nimmt. Ob er bereits telefoniert / gesimst / was auch immer hat, weiß ich nicht. Kann ich auch grade nicht prüfen, da ich ihn leider nicht tel. erreiche
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![]() Mitglied seit 29.03.2007 |
Hallo,
wollt auch mal was sagen.. Es ist tatsächlich so, dass es in dem beschriebenen Fall kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt. Ein Rücktrittsrecht ist nur dann vereinbart, wenn es irgendwo in den unterschriebenen Unterlagen oder den AGB ausdrücklich formuliert wurde. Das allgemein bekannte bzw. verkannte Rücktrittsrecht bezieht sich lediglich auf Fernabsatzgeschäfte bzw. Haustürgeschäfte. Daraus folgt: Ganz dringend das Kleingedruckte lesen und prüfen, ob ein Rücktrittsrecht vom Anbieter gewährt wird.. Ansonsten (so leids mir tut): Aus Fehlern lernt man.. LG Laura |
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![]() Mitglied seit 29.03.2007 |
Zu spät.. Na egal
LG Laura |
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![]() Mitglied seit 03.01.2005 |
@DainaM
Wenn der Hinweis auf den korrekten Text für dich ein blöder Spruch ist, kann sich deine Intelligenz nur auf dem Teppichbodenniveau bewegen. Ein schönes Leben noch..... |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Nein Herbert ich meine:
"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. " Wenn man mich drauf hinweist hab ich kein Problem damit, aber ich habe ein Problem damit wenn Leute in einen Thread kommen, jemanden berichtigen, dabei noch nen blöden Spruch da lassen und dem TE nicht mal helfen. Und zu meiner Intelligenz....... kehr vor deiner eigenen Haustür, da gibts wahrscheinlich genug zu kehren. Ebenfalls ein schönes Leben |
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![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Haut Euch nicht - kratzt Euch lieber.............
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Nee lass mal Bernd, möchte keinen Dreck unter den Nägeln
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Hallo!
Nachdem er offenbar kaum noch aus dem Vertrag rauskommt, kann er ja vielleicht den Tarif wechseln. Das kommt natürlich auf den Anbieter an. Ich bin z.B. Business-Kunde bei T-Mobile und kann über das Kundencenter jederzeit und an jedem Tag des Monats/Jahres KOSTENLOS meinen Vertrag meinen Bedürfnissen anpassen. Z.B. wechsel von 100 Min. Flat auf 200 oder von 150 sms-Flat auf 300 sms. Und wenn ich es morgen wieder anders will, rufe ich wieder an. Es ist also, wie gesagt, je nach Anbieter, nicht zwingend so, dass es bei den 80 Euro bleiben muss. Einfach mal dort anrufen oder noch mal in den Laden gehen. Viel Glück, MS |
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![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Hej - endlich mal ein guter Tipp..............
Glück Auf Bernd |
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Danke Bernd
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![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Da fällt mir ein - bei meinem Vodafone-Tarif ist das Wechseln von einem Tarif zum Anderen usw. auch leicht möglich, allerdings gibts da ein paar Fristen. Die sind aber recht kurz, irgendwas um die 14 Tage..........
Glück Auf Bernd |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Huhu, ich nochmal
Vodafone macht den Tarifwechsel immer zum nächsten Abrechnungsmonat, so machen die es wenigstens bei mir LG Daina |
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![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Ja - oder so.
Auf jeden Fall muss man nicht die gesamte Vertragslaufzeit im gleichen Tarif bleiben - das wäre ja in diesem Fall das entscheidende.............. Glück Auf Bernd |
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![]() Mitglied seit 30.05.2004 |
Hi,
Mondschaf hat recht, ein Tarifwechsel sollte man mal probieren. Ging bei mir (OhTu) auch ohne Probleme. LGFZ |
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
Vielen Dank für eure Tips. Werde meinem Bruder mal vorschlagen, dass er versuchen soll, den Tarif zu wechseln (auf sowas naheliegendes kam ich bisher noch gar nicht ...). Das würde ja auf jeden Fall schon helfen. Hoffe, das geht bei Base auch so einfach. Sobald ich näheres weiß, melde ich mich wieder
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![]() Mitglied seit 18.08.2005 |
Hallo Blaue Kugel 84,
folgende Fragen sollten noch geklärt werden: 1. Hat er bereits mit dem Handy telefoniert, gesimst ect.? 2. War er allein bei Vertragsabschluss? 3. Wurden ihm die AGB´s erläutert bzw. vorgelegt? Also hat er diese im Laden schon bekommen? Dank für deine Antwort. Gruß Naanuu |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Mich würd interessieren womit das was zu tun hat? |
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![]() Mitglied seit 19.10.2004 |
Hallo,
ich schätze mal, Naanuu hat überlesen, dass der Bruder schon 18 ist. Damit ist er selbst verantwortlich für von ihm abgeschlossene Verträge. Viele Grüße vom greeneyedmonster |
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![]() Mitglied seit 18.08.2005 |
aaaah, wer lesen kann....
3. Frage bitte streichen!!! Also ich hoffe für deinen Bruder, dass er einen Zeugen dabei hatte und noch nicht mit dem Telefon telefoniert hat ect. Am besten mit Bruder und Zeugen in den Laden gehen. Handy mit allem drum und dran auf den Tisch legen und ein Schreiben, dass dein Bruder von dem Vertrag zurücktritt. Er hat keine AGBs vorgelegt bekommen. Also könnte man folgende Gesetze in Anspruch nehmen: § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Der Zeuge kann bezeugen dass er keine AGBs erhalten hat und somit sind die Vorraussetzungen für einen Rücktritt geschaffen oder? Ich bin kein Anwalt, aber mit dem Argument könnte man es doch probieren? Wenn man selbstbewußt argumentiert.... Gruß Naanuu |
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![]() Mitglied seit 29.09.2006 |
Herbert, was bistn Du für ein Vogel? Geh doch zurück in die Witzeecke!
weiß -blaue Grüße Cry |
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
So, gesimst oder telefoniert hat er noch nicht mit dem Handy. Er ist jetzt in den Laden gegangen und versucht, ob er aus dem Vertrag wieder rauskommt, bzw. ob er wenigstens den Tarif wechseln kann.
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![]() Mitglied seit 03.01.2005 |
@crynman
Husch zurück unter deinen Stein! |
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
na das nenn ich mal spontan gekontert.....
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Herrrrrrrrrrrrrr ....
gib uns Geduld miteinander Brigitte |
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![]() Mitglied seit 29.09.2006 |
weiß -blaue Grüße
Cry
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Nanuuu,
wo ist der Irrtum? Er hat einen Handyvertrag abgeschlossen, er wollte ein Handyvertrag haben. Er hat sich nicht in wesentlichen Eigenschaften geirrt, der Preis gilt nicht als Irrtumsgrund .... Dafür ist dieses Gesetz nicht da .... sondern nur wenn man sich irrt in einer Eigenschaft ... und nicht weil man sich es danach anders überlegt ... Heissa, manchmal muss man auch verantwortlich sein für das was man tut. Er ist ja schlieslich volljährig. Was soll der grosse Bruder? Angst machen ..... Sorry .... er hat einen Fehler gemacht, da kann man reden und sehen was man tun kann und wenn es nicht geht, dann lernt er zumindest etwas daraus, wenn er die Konsequenzen trägt ... Maria |
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![]() Mitglied seit 27.09.2005 |
@Maria: Du schreibst mir aus der Seele. Genau so sehe ich das auch.
lg liberal |
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
Maria, was willst du jetzt mit "Was soll der große Bruder? Angst machen..."
Zum ersten bin ich die "große" Schwester, ok geht aus meinem User Name nicht unbedingt hervor. Aber bitte, ich stelle hier Fragen, da ich mich informieren möchte. Es geht nicht darum, dass ich meinen kleinen Bruder (der 1,5Köpfe größer als ich ist und recht gut gebaut) an die Hand nehme in irgendeine Filiale dappe und da die Leute "einschüchtern" möchte... Naja..... Nichtsdestotrotz hast du natürlich Recht, dass er sich da vorher Gedanken drüber hätte machen müssen. Und was draus lernen wird er hoffentlich!!! |
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![]() Mitglied seit 18.08.2005 |
@maria 10
Das ist mir auch klar. Jeder ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Ich wollte ja auch nur helfen. Es muss ja nicht sein, dass einer zwei Jahre lang 80Euro berappen muss, wenn er nochmal aus dem Vertrag kommen kann. Auch so könnte er aus seinem Verhalten lernen. Ich habe ja schon betont, dass ich nicht weiß ob das klappt. Aber versuchen kann man es ja. Oder? Wie du im Eingangsposting siehst, geht sogar die Schwester von 14 Tagen Rückgaberecht aus. So wie viele andere auch. Also besteht ja ein Irttum. Er wurde ja nicht darauf hingewiesen, dass er aus dem Vertrag nicht mehr aussteigen kann. Die AGBs wurden ihm ja nicht vorgelegt. Wie schon gesagt, ein Versuch wäre es wert. Jetzt ist die Sache eh schon durch. Wie auch immer. Haken wir die Sache ab. Friede? @blaue kugel84 Schönen Gruß an deinen Bruder und falls er den Vertrag immer noch an der Backe hat, soll er jetzt schon eine schriftliche Kündigung an den Betreiber schicken. "Kündigung zum nächstmöglichen Termin und mit der Bitte um schriftliche Bestätigung" Nicht das er das vergisst. Ein Vertrag verlängert sich ja automatisch um ein Jahr. Gruß Naanuu |
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![]() Mitglied seit 27.09.2005 |
@naanuu: Nun werde einmal nicht albern. Ein Vertrag ist ein Vertrag und da gibt es kein Rückgaberecht. Das weiß eigentlich jeder.
Und aus einem Vertrag kommen, weil es vorgesehen ist: völlig ok. Weil der Verkäufer sich darauf einläßt (Kulanz): auch ok. Wenn eine Besondere Situation vorlieg (Hasutürgeschäft, ...): ok. Aber, hier irgendetwas über einen (faktisch nicht vorhandenen Irrtum) zu inszinieren, was sogar noch mit einer Falschaussage enden könnte, das ist alles andere als in Ordnung. Der Zweck heiligt die Mittel nämlich keineswegs. Was würdest Du eigentlich machen, wenn Du Dein altes Auto verkaufst, mit dem Geld eine schöne Reise anbezahlst und eien Woche später kommt der Käufer mit der Karre wieder und faselt da was von einem Irrtum und bringt auch noch seine Schwester, die Du noch nie gesehen hast, als Zeugin mit? Wäre doch ganz toll, nicht? Oder wenn Dein Chef eine woche, nachdem Du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast, plötzlich was von Irrtum erzählt und Dir doch nur die Hälfte zahlen will? Ab einem bestimmten Alter ist man nun einmal geschäftsfähig. Und wenn sich der junge Mann vor dem Kauf etwas informiert hätte, dann hätte er das Problem jetzt nicht. lg liberal |
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![]() Mitglied seit 18.08.2005 |
Oh Mann, lassen wir das Thema.
Ich denke wir reden alle aneinander vorbei. Ist eh schon zu spät. Wahrscheinlich war auf dem Vertrag eh ein Kästchen "AGBs gelesen und verstanden". Dann kann man eh alles vergessen. Gruß Tugal |
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
Er war gestern im Geschäft, aber leider weiß ich noch nicht, wie das ausging.
Naanuu vielen lieben Dank für deine Tips! Häckchen AGBs gelesen und verstanden war nicht da. Aber ich denke auch, wir sollten das Thema hier einfach beenden. Habe die Infos, die ich wollte, bekommen. Weiß jetzt, dass es kein allg. Rücktrittsrecht gibt... Und mein Bruder hat einfach gelitten. Selbst schuld. |
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Rama Cremefine


































