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Handyvertrag wurde gestern abgeschlossen. Widerrufsrecht???

Vom 12.12.2007 10:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

BlaueKugel84 Kartoffelschäler


Mitglied seit 22.09.2005
247 Beiträge (ø0,1/Tag)
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Hallo zusammen,

mein Bruder (18Jahre alt) hat gestern einen Handyvertrag abgeschlossen, bei dem er monatlich 80,-€ zu rappen hat. Dafür hat er zwar ne Flatrate in alle Handynetze, aber das ist ja echt viel Geld. So, wir haben nun mit ihm gesprochen, er sieht es mittlerweile ebenfalls so, dass er da nen viel zu teuren Vertrag abgeschlossen hat (Ist Azubi und da sitzt das Geld eigentlich auch nicht so locker).

Jetzt meine Frage: i.d.R. hat man doch bei jedem Vertrag ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, oder? Er hat mir die Unterlagen gegeben, die er bekommen hat, aber aus diesen sind mir die AGBs nicht ersichtlich (ist nur der Kundenauftrag und eine Einwillungserklärung).

Hat jemand von euch Erfahrung mit sowas, bzw. weiß, was genau in einem Brief an den Anbieter stehen muss, wenn ich vom Widerrufsrecht gebrauch mache?

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE!
LG die BlaueKugel84
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Vom 12.12.2007 10:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ab82 Kaltmamsell


Mitglied seit 27.03.2007
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Hallo,

einfach ein Schreiben an die Firma, in dem du (er) schreibst, dass du vom 14-tägigen Widerrrufsrecht gebrauch machst. Diese 14 Tage stehen dir zu, und da kann die Firma nix gegen machen.

Liebe Grüße,
ab hechel... *Moderatorin der Frieda-Gruppe*
Nr. 82 SHGdBS


Es gibt keine Zufälle, es fällt einem zu, was fällig ist...
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Vom 12.12.2007 10:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

888guido Kaltmamsell


Mitglied seit 03.02.2005
1.875 Beiträge (ø0,7/Tag)
Hallo,

bei Haustürgeschäften und bei Onlinegeschäften gilt ein 1-monatiges Rücktricktsrecht. Wenn dein Sohn den Vertrag vor Ort in einem Handyladen unterschrieben hat, gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Es gilt der konkrete Vertragstext, der u. U. ein solches Rücktricktsrecht einräumt..

LG Guido
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Vom 12.12.2007 10:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kleines1972  Kaltmamsell


Mitglied seit 12.09.2007
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Hallo! Ja, 2 Woche kannst du die ganze Sache widerrufen. Ich an Deiner Stelle würde ein Einschreibebrief fertig machen, in dem die Firma den Empfang des Widerrufes bestätigt und quitiert. Dann bist du auf der sicheren Seite falls sie auf der Schiene fahren, sie hätten niemals etwas bekommen.

Liebe Grüße
Die Kleine
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Vom 12.12.2007 11:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

BlaueKugel84 Kartoffelschäler


Mitglied seit 22.09.2005
247 Beiträge (ø0,1/Tag)
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Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Der Vertrag wurde in einem Geschäft unterzeichnet, kein Online-/Haustürengeschäft. Die 2 Wochen gelten dann trotzdem?
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Vom 12.12.2007 11:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

muuda  Chefkoch


Mitglied seit 23.01.2006
15.947 Beiträge (ø6,89/Tag)
Moin,

ich weiß nicht, welchen Anbieter er hat, aber bei den Telekomikern gibt es für Schüler, Azubis und Studenten einen sehr günstigen Tarif.
Sollte er dort den Vertrag abgeschlossen haben, kann er ihn in den "Studententarif" umändern lassen.

lg
muuda

Chant down Babylon

Kaum macht mans richtig - schon gehts
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Vom 12.12.2007 11:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

GrauLoewin  Hendlgriller


Mitglied seit 15.11.2005
9.690 Beiträge (ø4,06/Tag)
Hi,

verabschiedet Euch von der Vorstellung, dass man von jedem Vertrag binnen 14 Tagen zurücktreten kann.

Richtig ist das, was Guido oben geschrieben hat.

LG. Brigitte
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Vom 12.12.2007 11:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Hallo,

vielleicht hilft dir das hier

LG Daina
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Vom 12.12.2007 11:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
19.396 Beiträge (ø9,07/Tag)
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Hej - wenn der Vertrag im Laden geschlossen wurde und im Vertrag kein explizites Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist der Vertrag gültig.

Also - erstmal das Kleingedruckte lesen...........


Glück Auf

Bernd
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Vom 12.12.2007 11:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

888guido Kaltmamsell


Mitglied seit 03.02.2005
1.875 Beiträge (ø0,7/Tag)
Daina, in deinem Link wurde ein Handy über ebay ersteigert - andere Baustelle.
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Vom 12.12.2007 11:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

liberal Hendlgriller


Mitglied seit 27.09.2005
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Hallo,

um es einmal ganz klar zu sagen: in der Regel hat man beim Abschluss eines Vertrages überhaupt kein Widerrufsrecht, außer, ein solches Widerrufsrecht ist im Vertrag festgelegt oder eben in speziellen Situationen (Haustürgeschäft). Wie kommst Du auf so einen Unsinn?

lg
liberal
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Vom 12.12.2007 12:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

GrauLoewin  Hendlgriller


Mitglied seit 15.11.2005
9.690 Beiträge (ø4,06/Tag)
@liberal

dieser Unsinn hat sich verbreitet wie ein Großflächenbrand und schon viele Probleme bereitet. Bei Ausübung des vermeintlichen Rücktrittssrechts groß rumzutönen, statt freundlich eine Kulanzregelung anzustreben hat schon viele Mitmenschen viel Geld gekostet. mhmmmh hmmhmhmmmmhhh

LG, Brigitte
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Vom 12.12.2007 12:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
19.396 Beiträge (ø9,07/Tag)
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Hej Brigitte - Du triffst den Nagel auf den Kopf. Na!


Glück Auf

Bernd
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Vom 12.12.2007 12:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
So, dann schau mal hier

Da kannst du lesen wie es gesetzlich geregelt ist
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Vom 12.12.2007 12:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herbert33 Tellerwäscher


Mitglied seit 03.01.2005
397 Beiträge (ø0,15/Tag)
F e r n a b s a t z v e r t r a g.......steht da!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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Vom 12.12.2007 12:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

BlaueKugel84 Kartoffelschäler


Mitglied seit 22.09.2005
247 Beiträge (ø0,1/Tag)
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Die AGBs habe ich nun endlich im Internet gefunden! Da steht leider gar nix von Rücktrittsrecht drin. Da hat mein Bruder wohl echt Pech gehabt, und darf die nächsten 24Monate richtig blechen...
Vielen Dank für eure Links & Tipps.
Gruß die BlaueKugel84
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Vom 12.12.2007 12:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Pfeil nach rechts (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
Pfeil nach links

Kann er bereits damit Telefonieren?
Dann kann er es nicht widerurfen.

Ich bin jedoch sicher das er es widerufen kann wenn er weder das handy, noch die Karte, noch die Karte aktiviert hat
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Vom 12.12.2007 12:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Oh Stimmt Herbert........ aber anstatt blöde Sprüche abzulassen, solltest du vielleicht auch versuchen zu helfen.
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Vom 12.12.2007 12:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

BlaueKugel84 Kartoffelschäler


Mitglied seit 22.09.2005
247 Beiträge (ø0,1/Tag)
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Er hat bereits das Handy und die dazugehörige Karte. Laut AGBs des Anbieters kommt der Kaufvertrag damit zustande, wenn er mit der Karte telefoniert oder sonstige kostenpfl. Leistungen in Anspruch nimmt. Ob er bereits telefoniert / gesimst / was auch immer hat, weiß ich nicht. Kann ich auch grade nicht prüfen, da ich ihn leider nicht tel. erreiche
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Vom 12.12.2007 12:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

LauraR Kartoffelschäler


Mitglied seit 29.03.2007
403 Beiträge (ø0,21/Tag)
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Hallo,

wollt auch mal was sagen.. Es ist tatsächlich so, dass es in dem beschriebenen Fall kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt. Ein Rücktrittsrecht ist nur dann vereinbart, wenn es irgendwo in den unterschriebenen Unterlagen oder den AGB ausdrücklich formuliert wurde. Das allgemein bekannte bzw. verkannte Rücktrittsrecht bezieht sich lediglich auf Fernabsatzgeschäfte bzw. Haustürgeschäfte.

Daraus folgt: Ganz dringend das Kleingedruckte lesen und prüfen, ob ein Rücktrittsrecht vom Anbieter gewährt wird..
Ansonsten (so leids mir tut): Aus Fehlern lernt man..

LG
Laura
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Vom 12.12.2007 12:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

LauraR Kartoffelschäler


Mitglied seit 29.03.2007
403 Beiträge (ø0,21/Tag)
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Zu spät.. Na egal

LG
Laura
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Vom 12.12.2007 13:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herbert33 Tellerwäscher


Mitglied seit 03.01.2005
397 Beiträge (ø0,15/Tag)
@DainaM

Wenn der Hinweis auf den korrekten Text für dich ein blöder Spruch ist, kann sich deine Intelligenz nur auf dem Teppichbodenniveau bewegen. Ein schönes Leben noch..... Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 12.12.2007 13:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Nein Herbert ich meine:

"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. "

Wenn man mich drauf hinweist hab ich kein Problem damit, aber ich habe ein Problem damit wenn Leute in einen Thread kommen, jemanden berichtigen, dabei noch nen blöden Spruch da lassen und dem TE nicht mal helfen.

Und zu meiner Intelligenz....... kehr vor deiner eigenen Haustür, da gibts wahrscheinlich genug zu kehren.

Ebenfalls ein schönes Leben
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Vom 12.12.2007 13:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
19.396 Beiträge (ø9,07/Tag)
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Haut Euch nicht - kratzt Euch lieber............. mhmmmh hmmhmhmmmmhhh
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Vom 12.12.2007 13:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Nee lass mal Bernd, möchte keinen Dreck unter den Nägeln Lächeln
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Vom 12.12.2007 13:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
10.356 Beiträge (ø5,92/Tag)
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Hallo!

Nachdem er offenbar kaum noch aus dem Vertrag rauskommt, kann er ja vielleicht den Tarif wechseln. Das kommt natürlich auf den Anbieter an. Ich bin z.B. Business-Kunde bei T-Mobile und kann über das Kundencenter jederzeit und an jedem Tag des Monats/Jahres KOSTENLOS meinen Vertrag meinen Bedürfnissen anpassen. Z.B. wechsel von 100 Min. Flat auf 200 oder von 150 sms-Flat auf 300 sms. Und wenn ich es morgen wieder anders will, rufe ich wieder an. Es ist also, wie gesagt, je nach Anbieter, nicht zwingend so, dass es bei den 80 Euro bleiben muss. Einfach mal dort anrufen oder noch mal in den Laden gehen.

Viel Glück, MS
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Vom 12.12.2007 13:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
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Hej - endlich mal ein guter Tipp.............. hechel...


Glück Auf

Bernd
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Vom 12.12.2007 13:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
10.356 Beiträge (ø5,92/Tag)
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Danke Bernd Na!
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Vom 12.12.2007 13:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
19.396 Beiträge (ø9,07/Tag)
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Da fällt mir ein - bei meinem Vodafone-Tarif ist das Wechseln von einem Tarif zum Anderen usw. auch leicht möglich, allerdings gibts da ein paar Fristen. Die sind aber recht kurz, irgendwas um die 14 Tage..........


Glück Auf

Bernd
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Vom 12.12.2007 13:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Huhu, ich nochmal

Vodafone macht den Tarifwechsel immer zum nächsten Abrechnungsmonat, so machen die es wenigstens bei mir

LG Daina
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Vom 12.12.2007 13:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
19.396 Beiträge (ø9,07/Tag)
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Ja - oder so.

Auf jeden Fall muss man nicht die gesamte Vertragslaufzeit im gleichen Tarif bleiben - das wäre ja in diesem Fall das entscheidende..............


Glück Auf

Bernd
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Vom 12.12.2007 13:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Fresszelle Suppenkoch


Mitglied seit 30.05.2004
5.780 Beiträge (ø1,98/Tag)
Hi,
Mondschaf hat recht, ein Tarifwechsel sollte man mal probieren. Ging bei mir (OhTu) auch ohne Probleme.
LGFZ
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Vom 12.12.2007 14:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

BlaueKugel84 Kartoffelschäler


Mitglied seit 22.09.2005
247 Beiträge (ø0,1/Tag)
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Vielen Dank für eure Tips. Werde meinem Bruder mal vorschlagen, dass er versuchen soll, den Tarif zu wechseln (auf sowas naheliegendes kam ich bisher noch gar nicht ...). Das würde ja auf jeden Fall schon helfen. Hoffe, das geht bei Base auch so einfach. Sobald ich näheres weiß, melde ich mich wieder Lächeln
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Vom 12.12.2007 15:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Naanuu Kartoffelschäler


Mitglied seit 18.08.2005
94 Beiträge (ø0,04/Tag)
Hallo Blaue Kugel 84,

folgende Fragen sollten noch geklärt werden:

1. Hat er bereits mit dem Handy telefoniert, gesimst ect.?

2. War er allein bei Vertragsabschluss?

3. Wurden ihm die AGB´s erläutert bzw. vorgelegt? Also hat er diese im Laden schon bekommen?


Dank für deine Antwort.

Gruß Naanuu
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Vom 12.12.2007 15:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.979 Beiträge (ø8,58/Tag)
Pfeil nach rechts 2. War er allein bei Vertragsabschluss? Pfeil nach links

Mich würd interessieren womit das was zu tun hat?
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Vom 12.12.2007 15:13 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

greeneyedmonster  Kaltmamsell


Mitglied seit 19.10.2004
4.923 Beiträge (ø1,77/Tag)
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Hallo,

ich schätze mal, Naanuu hat überlesen, dass der Bruder schon 18 ist. Damit ist er selbst verantwortlich für von ihm abgeschlossene Verträge.

Viele Grüße
vom greeneyedmonster
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Vom 12.12.2007 15:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Naanuu Kartoffelschäler


Mitglied seit 18.08.2005
94 Beiträge (ø0,04/Tag)
aaaah, wer lesen kann....


3. Frage bitte streichen!!!


Also ich hoffe für deinen Bruder, dass er einen Zeugen dabei hatte und noch nicht mit dem Telefon telefoniert hat ect.

Am besten mit Bruder und Zeugen in den Laden gehen. Handy mit allem drum und dran auf den Tisch legen und ein Schreiben, dass dein Bruder von dem Vertrag zurücktritt.

Er hat keine AGBs vorgelegt bekommen. Also könnte man folgende Gesetze in Anspruch nehmen:

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


Der Zeuge kann bezeugen dass er keine AGBs erhalten hat und somit sind die Vorraussetzungen für einen Rücktritt geschaffen oder?

Ich bin kein Anwalt, aber mit dem Argument könnte man es doch probieren?

Wenn man selbstbewußt argumentiert....

Gruß Naanuu
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Vom 12.12.2007 15:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Crynman Sternekoch


Mitglied seit 29.09.2006
18.004 Beiträge (ø8,71/Tag)
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Herbert, was bistn Du für ein Vogel? Geh doch zurück in die Witzeecke!


weiß -blaue Grüße
Cry
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Vom 12.12.2007 15:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

BlaueKugel84 Kartoffelschäler


Mitglied seit 22.09.2005
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So, gesimst oder telefoniert hat er noch nicht mit dem Handy. Er ist jetzt in den Laden gegangen und versucht, ob er aus dem Vertrag wieder rauskommt, bzw. ob er wenigstens den Tarif wechseln kann.
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Vom 12.12.2007 17:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herbert33 Tellerwäscher


Mitglied seit 03.01.2005
397 Beiträge (ø0,15/Tag)
@crynman

Husch zurück unter deinen Stein!
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Vom 12.12.2007 17:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.550 Beiträge (ø8,71/Tag)
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na das nenn ich mal spontan gekontert..... BOOOIINNNGG....
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Vom 12.12.2007 17:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

GrauLoewin  Hendlgriller


Mitglied seit 15.11.2005
9.690 Beiträge (ø4,06/Tag)
Herrrrrrrrrrrrrr ....

gib uns Geduld miteinander Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen


Brigitte OH TANNE...
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Vom 12.12.2007 17:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Crynman Sternekoch


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18.004 Beiträge (ø8,71/Tag)
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weiß -blaue Grüße
Cry

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Vom 12.12.2007 21:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Maria10 Kaltmamsell


Mitglied seit 17.01.2002
741 Beiträge (ø0,2/Tag)
Nanuuu,

wo ist der Irrtum? Er hat einen Handyvertrag abgeschlossen, er wollte ein Handyvertrag haben. Er hat sich nicht in wesentlichen Eigenschaften geirrt, der Preis gilt nicht als Irrtumsgrund .... Dafür ist dieses Gesetz nicht da .... sondern nur wenn man sich irrt in einer Eigenschaft ... und nicht weil man sich es danach anders überlegt ...

Heissa, manchmal muss man auch verantwortlich sein für das was man tut. Er ist ja schlieslich volljährig.
Was soll der grosse Bruder? Angst machen .....

Sorry .... er hat einen Fehler gemacht, da kann man reden und sehen was man tun kann und wenn es nicht geht, dann lernt er zumindest etwas daraus, wenn er die Konsequenzen trägt ...

Maria
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Vom 12.12.2007 22:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

liberal Hendlgriller


Mitglied seit 27.09.2005
6.015 Beiträge (ø2,47/Tag)
@Maria: Du schreibst mir aus der Seele. Genau so sehe ich das auch.

lg
liberal
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Vom 13.12.2007 09:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

BlaueKugel84 Kartoffelschäler


Mitglied seit 22.09.2005
247 Beiträge (ø0,1/Tag)
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Maria, was willst du jetzt mit "Was soll der große Bruder? Angst machen..."
Zum ersten bin ich die "große" Schwester, ok geht aus meinem User Name nicht unbedingt hervor.
Aber bitte, ich stelle hier Fragen, da ich mich informieren möchte. Es geht nicht darum, dass ich meinen kleinen Bruder (der 1,5Köpfe größer als ich ist und recht gut gebaut) an die Hand nehme in irgendeine Filiale dappe und da die Leute "einschüchtern" möchte... Naja.....
Nichtsdestotrotz hast du natürlich Recht, dass er sich da vorher Gedanken drüber hätte machen müssen. Und was draus lernen wird er hoffentlich!!!
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Vom 13.12.2007 12:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Naanuu Kartoffelschäler


Mitglied seit 18.08.2005
94 Beiträge (ø0,04/Tag)
@maria 10

Das ist mir auch klar. Jeder ist für sein Verhalten selbst verantwortlich.

Ich wollte ja auch nur helfen. Es muss ja nicht sein, dass einer zwei Jahre lang 80Euro berappen muss, wenn er nochmal aus dem Vertrag kommen kann. Auch so könnte er aus seinem Verhalten lernen.

Ich habe ja schon betont, dass ich nicht weiß ob das klappt. Aber versuchen kann man es ja. Oder?

Wie du im Eingangsposting siehst, geht sogar die Schwester von 14 Tagen Rückgaberecht aus. So wie viele andere auch. Also besteht ja ein Irttum. Er wurde ja nicht darauf hingewiesen, dass er aus dem Vertrag nicht mehr aussteigen kann. Die AGBs wurden ihm ja nicht vorgelegt.

Wie schon gesagt, ein Versuch wäre es wert.

Jetzt ist die Sache eh schon durch. Wie auch immer.

Haken wir die Sache ab. Friede? ...



@blaue kugel84

Schönen Gruß an deinen Bruder und falls er den Vertrag immer noch an der Backe hat, soll er jetzt schon eine schriftliche Kündigung an den Betreiber schicken.

"Kündigung zum nächstmöglichen Termin und mit der Bitte um schriftliche Bestätigung"

Nicht das er das vergisst. Ein Vertrag verlängert sich ja automatisch um ein Jahr.


Gruß Naanuu
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Vom 13.12.2007 12:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

liberal Hendlgriller


Mitglied seit 27.09.2005
6.015 Beiträge (ø2,47/Tag)
@naanuu: Nun werde einmal nicht albern. Ein Vertrag ist ein Vertrag und da gibt es kein Rückgaberecht. Das weiß eigentlich jeder.

Und aus einem Vertrag kommen, weil es vorgesehen ist: völlig ok. Weil der Verkäufer sich darauf einläßt (Kulanz): auch ok. Wenn eine Besondere Situation vorlieg (Hasutürgeschäft, ...): ok.

Aber, hier irgendetwas über einen (faktisch nicht vorhandenen Irrtum) zu inszinieren, was sogar noch mit einer Falschaussage enden könnte, das ist alles andere als in Ordnung. Der Zweck heiligt die Mittel nämlich keineswegs.

Was würdest Du eigentlich machen, wenn Du Dein altes Auto verkaufst, mit dem Geld eine schöne Reise anbezahlst und eien Woche später kommt der Käufer mit der Karre wieder und faselt da was von einem Irrtum und bringt auch noch seine Schwester, die Du noch nie gesehen hast, als Zeugin mit? Wäre doch ganz toll, nicht?

Oder wenn Dein Chef eine woche, nachdem Du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast, plötzlich was von Irrtum erzählt und Dir doch nur die Hälfte zahlen will?

Ab einem bestimmten Alter ist man nun einmal geschäftsfähig. Und wenn sich der junge Mann vor dem Kauf etwas informiert hätte, dann hätte er das Problem jetzt nicht.

lg
liberal
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Vom 13.12.2007 13:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Naanuu Kartoffelschäler


Mitglied seit 18.08.2005
94 Beiträge (ø0,04/Tag)
Oh Mann, lassen wir das Thema.

Ich denke wir reden alle aneinander vorbei.

Ist eh schon zu spät. Wahrscheinlich war auf dem Vertrag eh ein Kästchen "AGBs gelesen und verstanden". Dann kann man eh alles vergessen.

Gruß Tugal
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Vom 13.12.2007 13:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

BlaueKugel84 Kartoffelschäler


Mitglied seit 22.09.2005
247 Beiträge (ø0,1/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Er war gestern im Geschäft, aber leider weiß ich noch nicht, wie das ausging.
Naanuu vielen lieben Dank für deine Tips! Häckchen AGBs gelesen und verstanden war nicht da.
Aber ich denke auch, wir sollten das Thema hier einfach beenden.
Habe die Infos, die ich wollte, bekommen. Weiß jetzt, dass es kein allg. Rücktrittsrecht gibt... Und mein Bruder hat einfach gelitten. Selbst schuld.
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