Gehaltspfändung - wie hoch Unterhaltszahlungen?
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
Also es geht um meine bessere Hälfte. Er hat Unterhalt für seine 2 Kinder zu zahlen, ist ja alles auch okay. Nur jetzt hat er eine Gehaltspfändung Wieso kann sein Gehalt gepfändet werden wenn er Unterhalt zu bezahlen hat, vorallem gleich solch eine Hohe Summe (von knapp 300 Euro monatlich) , ich dachte immer es gibt sowas wie ein Existensminnimum, das meines Erachtens bei 890 Euro liegt?? 550 Euro sind aber weit davon entfernt! Um die Sachlage ein wenig zu erklären es geht hierbei um Anwaltskosten die er angefochten hatte, aber natürlich nicht durchkam, da er sich einen weiteren Anwalt schon gar nicht leisten konnte und gegen einen Anwalt ohne einen Anwalt.... na ja.... Letztendlich ist es jetzt so dass diese 550 Euro vorne und hinten nie ausreichen. Ich bin ziemlich am verzweifeln, vor allem weil mein lieber Freund alles immer schleifen lässt und ich mir mein Kopf total zerbrech! Als er eine Zeitlang arbeitslos war und nicht den vollen Unterhalt zahlen konnte hat das Jugendamt die Differenz übernommen. Ist dies jetzt auch der Fall? Oder kann man gegen die zu hohe Pfändung vorgehen und wenigstens auf einen angemessenen Betrag runter schrauben? Ich dachte immer der Kindesunterhalt geht vor!!!??? Gut, ich verdiene ja auch Geld, aber alles andere als viel! Bisher haben wir uns eben immer alles aufgeteilt. Da blieb bei mir so gut wie nichts übrig (wenns mal gut läuft hatte ich am Ende vom Monat mal 50 Euro Plus). Ist wahrscheinlich nicht gerade eine Alltagsfrage wäre euch aber sehr dankbar wenn jemand einen guten Rat auf Lager hat. Ich hoffe mein Geschreibsel ist nicht zu verwirrend, aber ich bin es eben sehr. Es ist ja nicht so dass es sich um einen Zustand von 2-3 überbrückbaren Monaten handelt, sondern um ca. 1 Jahr. |
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![]() Mitglied seit 28.03.2007 |
Hallo Rosi,
ich würde einfach mal beim Jugendamt anrufen und da fragen, die können dir sicher weiterhelfen und evtl. einen Rat geben. Drücke dir die Daumen! Liebe Grüße Chela1
Phantasie ist wichtiger wie wissen, denn Wissen ist begrenzt (Albert Einstein) |
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![]() Mitglied seit 18.02.2004 |
Hallo Rosi82,
ist den Damen und Herren der Lohnbuchhaltung denn überhaupt bekannt, dass Dein Freund für 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet ist? Hier findest Du eine aktuelle Pfändungstabelle. Notfalls kann man beim Vollstreckungsgericht auch den unpfändbaren Betrag heraufsetzen lassen. Aber zunächst soll Dein Freund sich mal von der Lohnbuchhaltung erklären lassen, wie die das berechnet haben. _______________________________________
Liebe Grüße
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. Oscar Wilde |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Hi!
Direkte Antwort auf Deine Frage: ich weiß nicht, ob Unterhalt oder Pfändung Vorrang hat. Das nachrangigere kann er anpassen lassen - wenn es der Unterhalt ist, wird das Jugendamt wieder einspringen, das zahlt er dann aber nach der Pfändung vollständig zurück. Wenn es die Pfändung ist, muss er mit allen Unterhalt-Unterlagen zum Gericht und die Abändung beantragen, wenn das noch geht, denn diese Unterlagen hätte er bereits zur Anhörung vorlegen müssen, denn die sind Grundlage zur Pfändung. Indirekte Antwort auf Deine Frage: Ich würde ihn seine Geldangelegenheiten selber regeln lassen, denn das ist SEIN Geld, SEIN Unterhalt und SEINE Verantwortung. Anstelle dessen würde ich mein Gehirnschmalz in die Frage investieren, ob eine Zukunft mit einem Mann Sinn hat, der sowas Grundsätzliches derart schleifen lässt.... Im Moment scheint er sich ja sehr drauf zu verlassen, dass Du mit Deinem Gehalt das schon grade rücken wirst. Sonst hätt er sich ja wohl schon längst drum gekümmert, dass die Abzüge sich im Rahmen bewegen. Ich will mich in allen Lebenslagen auf meinen Partner verlassen können und ihm nicht den Arsch hinterhertragen müssen. So ein Exemplar würde bei mir schneller ein Ticket ins Singleleben bekommen, als er "Pfändungsrate" sagen könnte... meine 5ct. Grüße Melli |
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![]() Mitglied seit 24.06.2007 |
Hallo Rosi,
da Deine bessere Hälfte zwei unterhaltspflichtige Kinder hat, hat er Anspruch auf ca. 1450,--€uro heisst, bis zu diesem Betrag ist sein Gehalt unpfändbar. Die Lohnabteilung hat hier einen groben Fehler begangen und ist verpflichtet, diesen zu korrigieren. Sollten sie das gepfändete Geld schon überwiesen haben, müssen sie es zurückfordern. Er selbst hat Anspruch auf seinen Lohn bis zu dieser genannten Höhe. Vermutlich hat er die Kinder nicht auf seiner Lohnsteuerkarte, deshalb wusste die Lohnabteilung nichts von seinen Unterhaltverpflichtungen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass er unterhaltspflichtig ist und Pfändungsschutz geniesst. LG helmut |
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![]() Mitglied seit 18.02.2004 |
Na, na, na helmut - ob die Lohnbuchhaltung einen groben Fehler begangen hat, steht doch noch gar nicht fest.
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Lohnbuchhaltung, hellseherische Fähigkeiten zu haben ... _______________________________________
Liebe Grüße
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. Oscar Wilde |
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
Erst mal vielen lieben Danke @ all für eure Antworten.
@Rosinante Jetzt fällt mir ein kleiner Stein vom Herzen, denn ich gehe mal davon aus dass die Lohnbuchhaltung nichts von 2 Kindern weiß, da sie auch nicht auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Er macht das immer im Lohnsteuerjahresausgleich mit dieser steuerlichen Lebensbescheinigung.... @Melli Ja, leider ist er nicht gerade der selbstständigste. Aber die letzten 4 Jahre hat er sich schon sehr gebessert. Er braucht ab und an einen kleinen ".....tritt" um es mal salopp zu sagen um in die Gänge zu kommen. Hab ihn eben angerufen, er setzt sich sofort mit der Lohnbuchhaltung in Verbindung. Danke mal soweit, mal schauen was sich dabei ergibt. Liebe Grüße |
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
@ Helmut
Danke danke danke. Ich habs doch gewusst, hier im CK bekommt man einfach immer Tipps und Tricks |
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
So, also das mit der Pfändung hat sich geklärt. War ein Fehler der Buchhaltung. Jetzt muss nur noch geklärt werden wie der erste Pfändungsbetrag zurück geholt wird.
Die stellen sich dort ein wenig blöd an wie ich finde. Ist doch ganz klar deren Fehler. Jetzt sagt aber die Buchhalterin, sie schreibt den Anwalt mal an, es sei aber oft so, dass Gläubiger denken wegen 300 Euro würde der Schuldner keinen weiteren Aufwand betreiben Erst mal hatte sie versucht sich frei zu sprechen, da mein Freund es ja hätte mitteilen müssen dass er Kinder hat. Nur hat jemals jemand gefragt? Nö! Außerdem bei ihm direkt in der Firma weiß es die Buchhaltung. Aber die Gehälter werden woanders gemacht. Seltsamerweise hat diese Firma sogar extra jemand der NUR mit Pfändungssachen zu tun hat, seltsam dass es trotzdem nicht funkioniert. Na ja, mal schauen.... Danke nochmals für eure Antworten! Liebe Grüße |
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![]() Mitglied seit 22.05.2005 |
Hallo!
CK bildet.... lg von mir... |
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
CK bildet, CK macht süchtig und CK hilft immer
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![]() Mitglied seit 01.10.2003 |
Hallo,
ist das denn normal, daß die Lohnbuchhaltung einfach die Pfändung durchrechnet, ohne alle Informationen zu haben? Bei uns gab es das nie, die entsprechenden Mitarbeiter wurden immer informiert und alle nötigen Informationen - u.a. auch die zur Unterhaltspflicht - eingeholt, bevor etwas überwiesen wurde. Ist das in anderen Firmen anders? Viele Grüße felidae -Amerika hat uns niemals verziehen, daß Europa ein wenig früher entdeckt worden ist.-
Oscar Wilde
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
.... andererseits:
Der Freund hat ebenfalls ein Exemplar des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zugestellt bekommen. Da hätte er sich auch schon mal kümmern können. Da wirst Du noch ganz schön Aufklärungsarbeit leisten müssen. Mach ihm klar, dass die "Kopf-in-den-Sand-"Methode nix bringt und die Sache nur noch teurer macht. LG, Brigitte |
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
@felidae
So dachte ich zumindest auch dass sowas so funktionieren muss (ist immerhin eine seeeehr große Firma, ohne Namen nennen zu wollen*g*), aber die haben nichts nachgefragt sondern einfach durchgeführt, sonst wäre es ja nie so weit gekommen. @Brigitte Er hat eben nichts bekommen, das ist ja das ärgerliche, das erste mal haben wir auf seinem Lohnzettel davon erfahren dass eine Pfändung läuft. Aber wie dem auch sei, ich bin zumindest schon mal sehr erleichtert dass es jetzt zumindest mal "gestoppt" ist. Jetzt muss eben die Sache mit der ersten Pfändungsrate geklärt werden. Grüßli |
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![]() Mitglied seit 11.07.2007 |
"nichts bekommen" kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn man mit einem Anwalt im Clinch liegt, bekommt man sicher ein wasserdichtes Mahnverfahren bis eben hin zum Pfändungsbeschluß. Der Wirbel, der jetzt entstanden ist, ist doch wesentlich schlimmer, als wenn er sich gleich mit dem Anwalt irgendwie verständigt hätte. Hoffentlich ist das wenigstens "gut angelegtes" Lehrgeld. gruß jandark |
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
@ jandark
Da hab ich mich ungeschickt ausgedrückt, Hätte auch nie gedacht dass der Anwalt so weit geht, da er die Einkommensverhältnisse und auch Unterhaltspflichten meines Freundes kennt, da er unter anderem auch sein "Scheidungsanwalt" war und ihm wurde dabei alles vorgelegt. Also wieso macht er sich noch so viel Arbeit und leitet eine Pfändung ein? Aber man muss ja nicht alles verstehen Liebe Grüße |
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![]() Mitglied seit 11.07.2007 |
@Rosi82
Wahrscheinlich WEIL er ihn kennt. Nichts für ungut, aber von einem notorischen Nicht-auf-Schreiben-Reagierer läßt sich so ein Anwalt nicht irritieren. Der zieht sowas durch, und wenn es nur auf den Versuch ankommt, ob er so "klammheimlich" zu seinem Geld kommt. Das hat er nun auch geschafft. Jetzt ist Deine bessere Hälfte dran. Jetzt muß ER etwas tun, wenn er wieder zu seinem Geld kommen will. Wie gesagt: Lehrgeld. Vielleicht kann er daraus ja lernen, für die Zukunft. Ich wünsche es Euch zumindest. gruß jandark |
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![]() Mitglied seit 27.07.2005 |
Hallo zusammen,
nichts für ungut, aber tritt deinem Männe mal auf die Füße.... so eine Gehaltpfändung wird zugestellt und man muss den Empfang schriftlich bestätigen. Erfahrungsgemäß kann ich nur sagen, dass eine Pfändung oft der einfachste Weg für einen Gläubiger ist, an sein Geld zu kommen. Sonst hätte dein Männe sicher - wenn er auf die SChreiben reagiert hätte - eine Vereinbarung mit dem Anwalt treffen können. Ich hoffe dein Männe lernt für die Zukunft, Schriftwechsel nicht zu ignorieren. Das ist niemals eine Lösung! Gruß Schnecke |
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
Ja, in gewisser Weise hast schon recht, wie ich schon mal erwähnt habe, manchmal bekommt der sein Ar*** nicht hoch.
Aber jetzt kümmert er sich drum, aber jetzt bleibt ihm ja nichts anderes mehr übrig, außer von Wasser und Brot zu leben Grüßle |
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
@Schnecke
Wie gesagt, also ich hab eben nichts von einem Pfändungsbeschluss gesehen. Kann den Brief auch jemand anders vom Haus angenommen haben? Oder darf sowas nur der richtige Empfänger entgegen nehmen? Na ja, letztendlich hat sich die Sache ja schon beinahe erledigt, bis eben auf die 300 Euro. Grüße |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Hi,
seitdem die Bundespost nicht mehr die Bundespost, sondern die Deutsche Post ist, ist der Prozentsatz der fehlerhaften Zustellungen unglaublich in die Höhe geschnellt. Trotzdem bin ich immer sehr mißtrauisch, wenn ich in Vollstreckungssachen höre "Hab nix bekommen." LG, Brigitte |
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![]() Mitglied seit 23.05.2005 |
Dem Vater meines Sohnes wird auch der Unterhalt vom Gehalt gepfändet und ich mich sagen RECHT SO denn bis es soweit kommt muß Dein Freund sich vielmals geweigert haben zu zahlen oder er ist ein schlechter Zahler. Es ist ja nicht so daß gleich von Anfang an Gepfändet wird das dauert ewig (bei mir 3 Jahre) und auch erst dann wenn es ein Gerichtsurteil so verlangt. Also muß da vorher schon was gewesen sein.
Sorry aber so unschuldig kann das bei euch nicht sein ich spreche aus Erfahrung ich bin in der Hinsicht ein gebranntes Kind. LG schnuckl |
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![]() Mitglied seit 31.01.2007 |
Hi Rosi,
kann es sein, dass Deine Mann Dir absichtlich nicht alles erzählt ? So eine Pfändung muss schriftlich bestätigt werden (der Empfang). Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte er doch mit kleinen Zahlungen, z. B. 50,-€, die Pfändung verhindern können. Der Anwalt kennt Deinen Mann scheinbar gut. Wenn Dein Mann dann wenigstens die Lohnbuchhaltung informiert hätte über die Kinder, wäre es ja auch noch gut gewesen. Eine Besserung seines Verhaltens kann ich hier nicht erkennen. Tut mir leid um die harten Worte, mit mir machte man soetwas nicht. LG Carmen |
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
@ Carmen
Also dass die von der Lohnbuchhaltung nichts von seinen Kindern wissen konnte er nicht wissen, wie gesagt, da wo er arbeitet ist es bekannt dass er Kinder hat, die Lohnbuchhaltung wird aber in einer anderen "Niederlassung" gemacht. Man geht ja davon aus, ich zumindest schon, dass solche Daten auch über einen weitergegeben werden?! @Schnuckl Seinen Unterhalt zahlt er auch immer, das sind schließlich seine Kinder und da gabs noch nie, noch gar nie ein Gedanke von Zahlungsverweigerung. Wie ich schon erwähnt hatte ging ich selbst ja auch nicht davon aus dass der Anwalt solche Schritte einleitet, da er genau weiß wie die Einkommens- und Unterhaltsverpflichtungen aussehen. Die Hintergrundgeschichte mit dem Anwalt ist etwas länger. Und auch wenn mich jetzt manche gerne steinigen würden *g*, aber dass mein Freund diese Rechnung nicht bezahlt hat war auch ganz in meinem Sinne. Um das vielleicht ein klein wenig nachvollziehen zu können: Bei der einen Sache mit dem Anwalt (diese Sache und Scheidung liefen ungefähr zeitgleich) ging es um eine Kündigung des Arbeitgebers, Abfindung, etc..... Diese Sache hat er in vollem Rahmen durch die Rechtsschutzversicherung bezahlt bekommen und hat trotzdem sein Ar*** kein Stück weit hoch gebracht. Bei der Verhandlung saß ein anderer Anwalt neben meinem Freund. Bei der Heimfahrt hat der gute Mann dann gesagt, hätten wir weitergemacht, dann wäre die Abfindung wesentlich höher geworden. Aber das hätte sich dann alles sehr in die Länge gezogen... HALLO Bei der Scheidung gab es mehrere Verhandlungen, nicht ein einziges mal war DER Anwalt dabei, sondern immer andere, aber dann nichtmal wenigstens der/die gleiche, nein 3 Der Anwalt meines Freundes wollte auch Prozesskostenhilfe beantragen, war auch alles ausgefüllt und unterschrieben von meinem Freund (er war damals Arbeitslos und uns wurde im Nachhinein auch bestätigt dass diese Prozesskostenhilfe auch genehmigt worden wäre, wenn Sie jemals beantragt worden wäre...) Letztendlich schauts so aus, dass mein Freund von dem Haus eine stolze Summe von 1.000 Euro bekommen hat, vom Hausrat gar nichts, und ne Anwaltsrechnung von knapp 4.000 Euro (zu Beginn der Scheidungssache hatte mein Freund aber bereits 1.500 Euro "Vorkasse" geleistet). Aber da es ja immer um den Streitwert geht und der eben sehr hoch war, so ist auch die Anwaltsrechnung hoch, nur steht das in absolut keinem Verhältnis! Wir waren auch im Nachhinein bei einem Beratungsgespräch bei einem anderen Anwalt, auch wenn es nichts mehr brachte, da die "Sache" ja schon gelaufen war, aber ich wollte das und das wars mir auch Wert. Um es Salopp zu sagen, die ganze Sache war ne Riesenabzocke und der Beratungsanwalt schätzte dass mein Freund mit zwischen 8.000 Euro und 10.000 Euro hätte aus der Scheidung kommen müssen. Klar, ich hatte meinem Freund zwischenrein immer wieder geraten den Anwalt zu wechseln. Aber da er ja schon diese Summe von 1.500 Euro angezahlt hatte und bei Ihm damals das Wasser wirklich hoch stand wegen der Arbeitslosigkeit ist er bei dem Anwalt geblieben in sehr naiver Hoffnung da geht mal mehr voran. Die Male wo wir bei dem Anwalt waren (wenn ein Schrieb der Gegenseite kam) hat er auch immer alles gut geredet und man hat alles besprochen wie dazu quasi Stellung zu nehmen ist, nur hat er dann wohl nie ein "Antwortschreiben" aufgesetzt... Puh, das war jetzt lang Der ein oder andere mag sagen, trotzdem muss er die Rechnung bezahlen, aber ich steh dazu dass mein Freund sich geweigert hat. Ich zumindest hab ziemlich aus der Sache gelernt, selbst wenn man schon einen Betrag an einen Anwalt beglichen hat, sobald man merkt dass der Anwalt sich kein Stück weit darum kümmert, dann würde ich schneller bei einem anderen sein als man Grüße |
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![]() Mitglied seit 01.12.2006 |
so einen mann Hatte ich auch mal
der sich um dem unterhalt für eine tochter gedrückt hat wo es nur ging habe es auch so ohne ihn geschaft der satansb. |
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![]() Mitglied seit 07.01.2007 |
Der ein oder andere mag sagen, trotzdem muss er die Rechnung bezahlen, aber ich steh dazu dass mein Freund sich geweigert hat.
Blöd gelaufen, Rosi Jetzt wird der Anwalt irgendwann die Abgabe einer EV beantragen und dann ist die Kreditwürdigkeit für die nächsten Jahre im Eimer. cu Wolfgang |
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
Also ich hoffe hier wird nichts falsch verstanden: mein Freund hat sich hier überhaupt noch nie um Unterhaltszahlungen gedrückt!
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![]() Mitglied seit 08.02.2007 |
@ Wolfgang
Hast schon recht. Das ist ihm jetzt auch klar dass er hätte früher handeln müssen um sich den jetztigen Ärger zu ersparen. Aber wie schon gesagt, dass er nicht einsieht diese Rechnung zu bezahlen, da steh ich voll und ganz hinter ihm wegen o. g. Gründe... Ach, und irgendwann will man einfach mal wieder ruhe haben, das ermüdet einen mit der Zeit. Aber ich schau jetzt einfach mal positiv voraus.... Grüße |
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