neues Thema  Thema drucken  Thema als PDF  Als Favorit speichern  Benachrichtigung aktivieren

Dringend: Wie viel Vergütung bekommt ein Anwalt?

Vom 22.06.2007 17:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nabe Kaltmamsell


Mitglied seit 14.09.2005
188 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hola...

Ich brauche dringend einen Rat:

Wenn zwei Menschen insgesamt ca. 96.000€ erben sollen, ist es dann gerechtfertigt, dass der zuständige Anwalt 5000€ Vergütung + Mehrwertsteuer verlangen darf?

Bekannte sagten, dass sei viel zu hoch gegriffen!!!
Der Anwalt meinte wohl, dass wäre auch die Summe, die er dem Gericht vorschlagen würde falls die Erben seinen Vorschlag ablehnen sollten.

Da ich von so etwas überhaupt keine Ahnung habe, kann ich dazu leider gar keinen Rat geben...

Bitte helft - es ist wirklich dringend!

Gruß,
nabe
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 22.06.2007 18:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ohnezopfrapunzel  Hendlgriller


Mitglied seit 20.11.2004
9.124 Beiträge (ø3,32/Tag)
Hallo nabe,

ist nicht gerade erst eingeführt worden, dass man über das Anwaltshonorar verhandeln kann?

Aber warten wir einfach auf Jana.... Na!


LG
...die ohne Zopf



Ich brauche keine Signatur...ich bin schon groß!
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 22.06.2007 18:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Armira Chefkoch


Mitglied seit 26.11.2005
5.086 Beiträge (ø2,14/Tag)
hi,
kannst du im Internet selbst gucken unter den Schlagwörtern: RVG, oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Weiterhin kannst du gucken unter PKH, Beratungshilfegesetzt...dabei stellt sich manchmal raus, daß der Anwalt nicht 10/10 sondern etwa nur 7/10 kassieren darf. Die Beweispflicht liegt aber bei dem Mandanten. Beim Erbe kommt es auch noch auf die sog. Erbengemeinschaft an: wenn Streitigkeiten eine Erbengemeinschaft in mehrere Lager zerlegen, so kann sich jedes Lager einen Anwalt/Notar nehmen und gemeinschaftlich bezahlen. Letzteres ist aber mit Vorsicht anzugehen. Es darf mitunter nur ein Mandant die Gemeinschaft mithin anwaltlich in Anspruch nehmen. Die Erbengemeinschaft sollte sich dann unbedingt einig sein.

Es muß hier eine Streitigkeit vorliegen, denn ansonsten gilt Testament, Vorsorgeverfügung des Erblassers oder aber einfach ein Erbscheinverfahren, wofür man keinen Anwalt bräuchte.

LG
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 22.06.2007 18:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nabe Kaltmamsell


Mitglied seit 14.09.2005
188 Beiträge (ø0,08/Tag)
hola...

oh man das mit den gebührenrechnern ist aber so kompliziert. da steige ich überhaupt nicht durch.
geht ja ums erbe wo der anwalt schon mehrere dinge unternommen hat und nicht einfach nur um die vergütung für z.b. ein einmaliges beratungsgespräch :-/

hat da nicht jemand schon erfahrungen bei erbsachen??

gruß,
nabe
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 22.06.2007 18:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
19.396 Beiträge (ø9,07/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hej - meines Wissens ist das in der \"BundesRechtsAnwaltsGebührenOrdnung\" (BRAGO) ganz genau geregelt.

Aber bei einem Erbe von rund 96.000 Euro sind 5.000 Euro etwas mehr als 5% - kann mir schon vorstellen, dass die Summe korrekt ist.



Glück Auf
Bernd

Gute Götter - wie viele Menschen hält ein einziger Bauch in Trab.....
(Seneca)



  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 22.06.2007 19:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kasami Kartoffelschäler


Mitglied seit 27.08.2006
96 Beiträge (ø0,05/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
hola nabe,

sofern mit dem anwalt keine abrechnung nach stunden abgemacht wurde, haengt die hoehe seiner verguetung davon ab, inwieweit er in der sache taetig geworden ist....

d.h. z.B. nur aussergerichtlich, oder in einem gerichtsverfahren, und musste dort evtl. beweis erhoben werden, hat er dabei nur einen mandanten oder mehrere vertreten, etc....

fuer unterschiedliche taetigkeiten gibt es nach dem rechtsanwaltsverguetungsgesetz (rvg) naemlich auch unterschiedliche gebuehren, die zum teil addiert, zum teil aber auch aufeinander angerechnet werden.

ist eine recht komplizierte sache und kann eigentlich nur auf korrektheit ueberprueft werden, wenn man den fall genau kennt.
habe deinem eingangs-thread auch nicht so ganz entnehmen koennen, ob deine bekannten den anwalt selbst engagiert haben oder er von anderer seite beauftragt wurde und sie nun die rechnung zahlen sollen?

bei einem gegenstandswert von 96.000€ betraegt eine gebuehr jedenfalls 1.277€ zzgl. mwst, so dass die 5.000€ etwa vier gebuehren ausmachen. wenn der anwalt von deinen bekannten geld fordert, muss er ihnen auch in der rechnung jedenfalls genau aufschluesseln, woraus sich die vier gebuehren zusammensetzen.

hoffe, ich hab dich jetzt nicht ganz verwirrt,
liebe gruesse,
kasami
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 22.06.2007 19:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Petronella Hendlgriller


Mitglied seit 05.10.2003
21.820 Beiträge (ø6,91/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
@Bernd
die BRAGO war einmal, inzwischen gilt das RVG.

@Nabe
die Gebühren richten sich nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert, ich nehme mal an, dass ist der Wert, den du oben angegeben hast. Wieviele Gebühren wofür, da allerdings angefallen sind, kann man mit deinen Angaben nur raten. Das müßte aber in der Rechnung stehen. Hast du eine Rechnung bekommen? Da müssten die entsprechenden §§ entsprechend bezeichnet sein. Aus dem o.g. Wert beträgt eine volle Gebühr ca. 1300,00 Euro, d.h. da wären ca. 3,5 Gebühren angefallen, kommt mir etwas hoch vor, aber möglich ist es, zumal - wie du schreibst - der Anwalt in verschiedenen Angelegenheiten wohl tätig war.

Hat ein gerichtliches (streitiges) Verfahren stattgefunden?

LG Petra
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 22.06.2007 19:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
Hallo,

ich werde mich hüten, hier irgendeine Aussage über die Berechtigung der Kostennote zu treffen. Wie wäre es, wenn man sich die Höhe der Rechnung mal erläutern läßt?

Hier findet Ihr einen recht tauglichen Gebührenrechner. Links unter \"Gebührenberechnung\" kann man seine Werte eingeben und rechnen lassen. Trotzdem, gerade in Erbsachen können die Anwaltskosten erheblich nach oben abweichen. Erbsachen machen schließlich in aller Regel eine Menge Arbeit und wenn man bedenkt, daß man für 5.000 EUR \"Einsatz\" 96.000 EUR \"gewinnt\", finde ich die Quote gar nicht so schlecht Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen

Viele Grüße, Jana
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 22.06.2007 19:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
19.396 Beiträge (ø9,07/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hej - siehste - auch so´n alter Mann wie ich lernt immer noch dazu. Danke für die Info.




Glück Auf
Bernd

Gute Götter - wie viele Menschen hält ein einziger Bauch in Trab.....
(Seneca)

  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 22.06.2007 19:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Armira Chefkoch


Mitglied seit 26.11.2005
5.086 Beiträge (ø2,14/Tag)
RVG ist die Kostenbibel seit der der Reform ....April oder Juni 2006...keine Ahnung. Ich weiß nur, daß wir unheimlich viele Bücher neu kaufen mußten für die Gerichtsbibliothek.

96.000€ bei 2 Erbparteien macht doch bei 5,25% nur 2,500 € für jeden. Na so ein Erbe kannste mir auch gerne schenken @nabe...neeeeeeeeeeeehm ich Achtung / Wichtig

LG Na!
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 22.06.2007 21:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nabe Kaltmamsell


Mitglied seit 14.09.2005
188 Beiträge (ø0,08/Tag)
hola...

oh man... vielen dank. das ist aber kompliziert....
eine rechnungsübersicht? da muss ich mal genau nachschauen. das erben geht über 1000 ecken. und die schreiben sind ellenlang...
haba aber schon rausbekommen, dass es am gericht eine kostenlose sprechstunde gibt... mal schauen wie das läuft...

danke erstma...

gruß,
nabe
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden


Antwort schreiben

Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Weitere interessante Informationen auf den Chefkoch.de Partnerseiten: