Verstopfung - wer zahlt?
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![]() Mitglied seit 10.03.2006 |
ich hab da eine dringende Frage zu folgendem Problem. Wir hatten im Dezember eine Rohrverstopfung im Badezimmer. Wir wohnen im Erdgeschoss eines 8-Parteien- Hauses. Ich habe also die Vermieterin angerufen, Problem geschildert, gefragt was ich tun soll. Sie sagte, sie wüßte auch nicht, ich soll mal Hausverwaltung oder Hausmeister anrufen. Ich also alle angerufen. Hausverwaltung gesagt, sie schickt eine Firma. Ich wieder Vermieterin angerufen, gefragt ob das klar geht. Ja, die sollen mal eine Firma schicken. Okay. Stunden später kam dann auch die Firma. Der Klempter hat gesagt, eine Verstopfung in der Toilette. Es dauert nicht lange, da kriegt die Hausverwalung die Rechnung (ca. 120 Euro). Die haben das dann der Vermieterin berechnet. Die Vermieterin war daraufhin bei uns um mal zu sehen, wie die Rohre verlaufen. Da ja wir die EG-Wohnung sind, haben wir ja immer zuerst die Verstopfung, auch wenn es z.B. aus dem 3. OG kommt. Tja, hat sie zu ihrem Mann gesagt, wir müssen wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen mal. Damit wir die Sache für uns vom Tisch. Nun haben wir einen neuen Kühlschrank bekommen (haben die Wohnung mit Küche gemietet). Den sollten wir selber besorgen. Wir sind rumgefahren, haben uns den A.... aufgerissen, das günstigste Angebot eingeholt. Haben ihn aufstellen lassen und vorher noch den ganzen Gammel von dem uralten Einbaukühlschrank sauber gemacht. Wir sind auch in Vorlage getreten und haben Kühlschrank bezahlt. Vermieterin sollte uns nun das Geld überweisen. Und sie da... sie hat einfach die 120 Euro abgezogen von der Verstopfung. Danke und LG curly_sue |
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![]() Mitglied seit 08.02.2006 |
hallo curly-_sue,
also, wenn Ihr die Verstopfung nicht verursacht habt, müßt Ihr die Rechnung auch nicht bezahlen. Im Allgemeinen geht solch eine Reparatur auf die Allgemeinkosten, d.h. , auch die Vermieterin müßte diese nicht bezahlen, sondern alle WG-Eigentümer über die Rücklage. Allerdings gibtes eben auch die Möglichkeit, daß bei einer Eigentümerversammlung dieser und andere Punkte individuell entschieden wurden. Frag mal bei der Hausverwaltung nach, die müssen Euch eine klare Antwort geben. Sprecht auch nochmal mit Eurer Vermieterin, in aller Ruhe natürlich. Sie kann Euch nicht einfach die 120 Euro bezahlen lassen, es sei denn, wie o.g., daß Ihr die Verursacher der Verstopfung gewesen seid. Grüße Sabine |
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![]() Mitglied seit 11.11.2001 |
Guten Morgen curly_sue,
Du hast jetzt wirklich Glück gehabt, dass Dein Posting zuerst gelesen und Dich nicht sofort in unser Gesundheitsforum geschoben habe ............ Diese Überschrift ohne weitere erklärende Ergänzung wie z.B. \"im Abwasserrohr\" ist eindeutig zweideutig. Gruß Ela* Team//chefkoch.de Es gibt nichts, was ich nicht ignorieren kann! Und das ist rein privat! |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
Hallo,
wie verlaufen denn bei euch die Rohre wenn ihr die Verstopfungen anderer Stockwerke bei euch in der Toilette habt ??? slts Grisou |
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![]() Mitglied seit 20.07.2004 |
Also Ela,
das habe ich aber in der Überschrift sofort richtig gedeudet. Gruß Klaus |
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![]() Mitglied seit 05.02.2007 |
Hallo curly_sue,
geh einfach mal zu Mieterschutzbund und geb denen das mal in die Hand. Mußte zwar einen geringen Beitrag zahlen, aber der Mieterschutzbund hat einen Rechtschutz und Rechtsanwälte. Es sei denn Ihr habe einen Rechtschutz dann bring es dort mal hin oder ruf mal dort an. Normalerweise ist es nicht Dein Problem soetwas sollte dann über die Nebenkostenabrechnung bei allen berechnet werden so wie es mit den Aufzugskosten eben auch ist... Es sind ja nicht nur kosten für die Beseitigung der Verstopfung aufgekommen Du mußtest ja schließlich auch noch Deine Toilette wieder säuber... Sag doch mal Bescheid wie Du vorgegangen bist.. LG Angi |
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![]() Mitglied seit 10.03.2006 |
Hallo zusammen,
ich danke euch schon mal für die regen Antworten. Eine Rechtschutz hab ich glücklicherweise erst im letzten Jahr abgeschlossen. Werde euch auf dem Laufenden halten. Das mit der Umlegung der Kosten auf die Hausgemeinschaft hatte ich ja auch angenommen. Wir werden sehen.. Wenn noch jemand was hat, bin für jeden Beitrag dankbar! LG curly_sue |
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![]() Mitglied seit 27.12.2006 |
Hallo,
dann schau doch nochmal vor dem Termin mit dem Anwalt nach, ob die Rechtsschutz auch Mietrechtsstreite trägt. Die sind häufig ausgeschlossen. Grundsätzlich würde ich den Vorrednern zustimmen. Mache aber doch eine Differenzierung: Es kommt darauf an, wo das Rohr verstopft war. Ist dies ein Teil der Gesamtanlage, oder ein Teil des Leitungssystems Eurer Wohnung. Die Gesamtanlage ist grundsätzlich über die WEG (Wohneigentumsgemeinschaft) zu tragen. Lag aber die Verstopfung im Bereich der Wohnungsleitung ist diese von der betroffenen Wohnung zu tragen. Ist die Wohnung vermietet kommt es zur Verteilung zwischen Mieter und Eigentümer darauf an ob ein Verursachungsbeitrag gleistet worden ist. Gruß Jochen |
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![]() Mitglied seit 27.12.2006 |
Ergänzend vielleicht noch eines:
Immer erst in Ruhe mit einem Vermieter Reden, evt. bei einem Glas Wein. Ist durch den Besuch beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt erst einmal echter Streit in der Luft wirkt sich dieser auf das gesamte Mietverhältnis aus, nicht nur auf die Verstopfungsproblematik...... |
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![]() Mitglied seit 12.10.2004 |
Meist müssen kleine Reparaturen selbst bezahlt werden. Ob die Verstopfung von anderen Mietparteien verusacht wurde, müßte sicher der Klemtner beurteile können. Wir hatten kürzlich auch eine Verstopfung des Waschbeckens und haben die Rechnung selbst bezahlt. LG |
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![]() Mitglied seit 27.12.2005 |
Hallo !
Wir hatten vor kurzem das selbe Problem. Wir wohnen als Eigentümer unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss und hatten auch eine versopfte Toilette. Alle Toiletten und teilw. Dachrinnen fließen in diese Leitung. Als dann der Sanitärklemptner kam, stellte dieser fest, das die Verstopfung durch Äste, Blätter, Folien usw. ausgelöst wurde ( ich schmeiß doch keine Äste in die Toilette Ich würde es wenn möglich beim Mieterschutzbund o.ä. abklären lassen, da es ja ( was wir nicht hoffen )öffters vorkommen könnte. Grüssle, brotmaus |
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