rezeptgebühren
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![]() Mitglied seit 27.04.2004 |
habe heute mit der Post eine Rechnung über Hilfsmittel bekommen. Schön, jetzt das eigenartige daran. Datum 20.7.2005. Da bin ich zwar am Handgelenk operiert worden,aber welches Hilfmittel ich gehabt haben soll, keine Ahnung! Vielleicht der neumoderne Gips, den ich damal 10 Tage getragen habe. Auf jeden Fall soll ich 10 Euro zahlen. So das schwierige daran ich habe 2005 so viele Rechnungen gehabt, dass ich über der 2% Klausel lag und deshalb Geld zurückerstattet bekommen habe. Muß ich zahlen? Weiß jemand wann die Verjährungsfrist beginnt? Soll ich mich an die Krankenkasse wenden? Oder zählt die Rechnung jetzt für 2007? Kann mir jemand helfen? Oder einen Tip vielleich ein Forum nennen. Viele Grüße Iris |
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![]() Mitglied seit 30.05.2004 |
Die Rechnung zählt für 2006. Wende Dich an Deine Kasse, Du kriegst das Geld wieder.
Grusse vom dreifach chrtonisch Kranken und zigfach operiertem FZ |
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![]() Mitglied seit 15.12.2004 |
Hallo Iris,
jetzt hast du mir aber einen Schreck eingejagt.... Ich dachte an Kochrezepte.... Leider kann ich deine Frage nicht beantworten, aber ich würde darum bitten, dass die Rechnung mindestens mit einem neuen Datum versehen wird, wenn du sie überhaupt noch bezahlen musst. Lieben Gruß Rosen |
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![]() Mitglied seit 07.04.2002 |
Rossi, ich würde erst mal nachfragen, worum es ging.
Ne Rechnung, die nach - wenn Du wirklich 2005 meintest - anderthalb Jahren mit Datum von damals vorgelegt wird, da müssen die das Ding schon nachvollziehbar gestalten. Sooo kannst Du doch gar nicht feststellen, ob die nicht schon längst bezahlt wurde. Ich find Fresszelles Rat schon von daher gut. Die Krankenkasse wird da gern behilflich sein. Die kennen sich ja auch aus, wenn auf der Rechnung noch irgendwo der Schlüssel steht für die Leistung. LG Kyri |
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![]() Mitglied seit 02.10.2003 |
Hallo Iris,
wenn Du schon ausreichende Zuzahlungen geleistet hast, dann mußt Du nichts mehr bezahlen. Bei meiner KK könnte ich jetzt noch Belege aus 2005 einreichen, die sind da recht kulant. Ruf mal an und frag nach. Aber ich bin der Meinung, das geht Dich nichts mehr an, da Du ja schon zuzahlungsbefreit warst... LG Frauantje1 |
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![]() Mitglied seit 20.07.2004 |
Hallo zusammen,
was zählt denn alles zu den 2% ? Zählen z. B. nichtverschreibungspflichtige Medikamente, die der Arzt aber verschrieben hat auch dazu? Zählt auch die Praxisgebühr dazu? Viele Grüße Klaus |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Hallo Rossi
Wenn es sich hierbei um ein Hilfmittelt handelt, dann können es keine Medikamente sein. Auch keine Praxisgebühr. Dies muss anders auf einer Rechnung Bezeichnet werden. Unter Hilfsmittel fallen z.B. Bandagen, Einlagen, Rollstühle usw. Gipse und andere Verbände die einem im Krankenhaus angelegt werden, gehören so weit ich weiß nicht dazu und müssen daher auch nicht extra bezahlt werden, diese haben die Bezeichnung Heilmittel. Ich gehe davon aus, das man dir eine Bandage angelegt hat, dich ein Rezept unterschreiben gelassen hat (wird oft so in Arztpraxen oder auch Krankenhäusern gemacht, rechtens ist dies war nicht gerade, aber es wird nun mal gemacht.) Dieses Rezept wurde dann wahrscheinlich an ein Sanitätshaus weitergeleitet. Ohne bei dir nachgefragt zu haben, ob du eine Kassenbefreiung vorliegen hast oder nicht. So und auf Grund dessen hat du jetzt von einem Sanitätshaus XY eine Rechnung noch bekommen. Das nehme ich jetzt einfach mal so an. Warum diese Rechung allerdings schon so weit zurückliegt, kann auch ich dir nicht beantworten. Erkundige dich beim Rechnungsaussteller, um welches Hilfmittel es sich genau gehandelt hat und wie deine Daten zu ihm gelangt sind. Dieser muss dir Auskunft geben können und auch müssen. Dann erst weißt du mehr und kannst dich vielleicht auch wieder daran erinnern und kommt auch Krankenkassen mächig weiter. Gruß Stella *No. 142 im Club der Bleibenden User*
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![]() Mitglied seit 13.10.2003 |
Hallo Iris
ich weis aus Jahrerlang erfahrung das für Hilfsmittel,seit einführung der Praxisgebühren immer 10 Euro Bezahlt werden müssen. Diese werden von der nicht Erstattet.
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Hallo Wupper
Das ist aber so nicht richtig. Wenn eine Befreiung vorliegt, dürfen dafür auch keine Praxisgebühren mehr verlangt werden. Diese Befreiung gibt auch für Hilfsmitteln. Außer es würde sich um eine Teilbefreiung nur für Medikamente handeln, wobei ich mir aber sicher bin, das es diese nicht mehr gibt. Es sei den wie bei der Einlageversorgung das es sich um Festbeträge der Krankenkassen handelt, wo lediglich die Befreiungskosten abgezogen werden müssen, aber der wirtschaftliche Aufpreis der dabei entstehen kann, dem Kunden/Patienten in Rechnung gestellt wird, außer der Hersteller verzichtet darauf. Darüber MUSS aber der Kunde/Patient informiert werden. Und diese Informationen bekommt man von Sanitätshäusern und oder von Orthopädieschuhtechnikern mitgeteilt, wenn dem so ist. Dieser wirtschaftliche Aufpreis hat dann wiederum nichts mehr mit der Krankenkasse, geschweige denn mit der Befreiung zu tun. Es sei den die Rezepte oder die Gebühren wurden vorm Ausstellungsdatum des Befreiungsausweises ausgestellt. Sonst würde es ja auch keine Befreiungsausweise geben, wenn diese dabei nicht in Kraft treten dürften. Alles andere kommt nicht hin, außer man bekommt eine falsche Information von Seitens einer Praxis oder eines Sanitätshauses etc. Gruß Stella *No. 142 im Club der Bleibenden User*
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![]() Mitglied seit 18.06.2003 |
Hallo,
wer zuzahlungsbefreit ist, muss weder Praxisgebühr zaheln, noch zuzahlungen zu Hilfsmittel, Medikamenten oder irgendwelchen Therapien Liebe Grüsse Petra |
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![]() Mitglied seit 27.04.2004 |
Hallo
Die Rechnung ist stoniert worden. Ich habe die Firma angerufen. Und nach einigem hin und her, Rückfragen mit Kollegen, wurde mir gesagt die Rechnung wird stoniert. Fertig. So geht das. Ich habe immer noch keine Ahnung um welches Hilfsmittel es sich handelt oder gehandelt hat. Gruß Iris |
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