wo hinwenden bei Unstimmigkeiten bei einer Note (Studium)?
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![]() Mitglied seit 08.12.2004 |
Mein Mann studiert Informatik und hat vor ca einem Monat mit 72 weiteren Studenten eine Prüfung abgelegt. Von diesen 72 Studenten sind 66 durchgefallen und irgendetwas kommt mir da unstimmig vor. Mein Mann hat einen einzigen Fehler und hat eine 6 bekommen. Deswegen wollte ich mal nachfragen wo man sich hinwenden muss wenn man sich deswegen beschweren will. Der Professor vom Prüfungsausschuß ist übrigens mit dem von der Prüfung befreundet, wäre also vielleicht nicht die optimale Lösung. Es wäre halt sehr wichtig für meinen Mann da er ohne diesen Schein kein Praktikum machen kann, was eigentlich im SommerSemester anstehen würde. Für die, die sich auskennen: Es ging hier um Assembler und er hat auch die Aufgabe Assemblieren können (das sollte dann normalerweise eigentlich schon eine 4 sein)! LG, Marya |
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![]() Mitglied seit 20.10.2004 |
Hallo,
ich würd mich an seiner Stelle mal umhören was die anderen Studenten dazu meinen. Entweder in der Gruppe nochmal das Gespräh mit dem prf suchen, oder wenn das nichts bringt zusammen zum Fachschatfsrat gehen und das Problem sachlich schildern. Dann können die nochmal versuchen mit dem Prof zu reden. Danach wäre dann der nächste Schritt (möglichst mit dem Fachschaftsrat) sich an den Prüfungsausschuss (der zumindest bei uns aus meheren Profs besteht, einer ist halt immer der Vorsitzende, aber wenn man da eine Eingabe macht, müssen sich trotzdem alle Mitglieder damit befassen) zu wenden. Nächster Schritt wäre der dekan, aber das kann leicht nach hinten losgehen.... Auf jeden Fall gilt. möglichst als jahrgang zusammen halten. tschö |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Hallo Marya,
wenn uniintern nichts geht, muß Dein Mann den juristischen Weg beschreiten, also erstmal Widerspruch gegen die Bewertung einlegen (je nach Bundesland) und ggf. gerichtliche Schritte einleiten, insbesondere ein gerichtliches Eilverfahren anstrengen, um sein Praktikum nächstes Semester absolvieren zu können. Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Hi Marya,
Ihr könnt beim Prüfungsausschuss bzw. im Prüfungsamt Beschwerde einlegen, wenn diese abgeleht wird, könnt ihr den Rechtsweg zu beschreiten. Studenten zahlen dafür einen Mini-Obulus, das Studentenwerk trägt die Kosten für Anwalt und Verfahren. Ob die Klage Erfolg hätte, könnt ihr ebenfalls übers Studentenwerk in einer vermittelten Rechtsberatung bei einem Juristen für ca. 5 € Eigenanteil klären lassen. Aber ich warne Dich vor: Prüfungsordungen sind wie Gummi, da es schwierig, Recht zu bekommen, ES SEI DENN, ihr weist einen Formfehler in der Durchführung der Prüfung nach (z.B. Zeit zur Bearbeitung war kürzer als vorgeschrieben). Dann kriegt ihr mit 99%iger Wahrscheinlichkeit recht und Dein Mann darf die Prüfung schnellstmöglich wiederholen und hat den Schein noch vor den Sommerferien. Aber: wenn er je noch eine benotete, gar mündliche Prüfung bei diesem Prüfer hat....... Ich weiß, es ist fies, aber nach einer Monate dauernden Episode wg. einer rückwirkend ohne Übergangsfrist geänderten Prüfungsordnung (ich habe mir oben genannten Ärger verkniffen) nenne ich das Prüfungsamt immer nur noch \"den rechtsfreien Raum\". Stellt Euch auf was ein.... Grüße Melli |
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![]() Mitglied seit 14.09.2003 |
Hallo!
Meine Tochter belegt in Bonn gerade eine BWL Fachhochschule im II. Bildungsweg. Ihr ging es ähnlich. Sie bekam keine 6, aber eine 4 und hat sich danach sehr qualifiziert und sachlich beim Dozenten beschwert. Er hat ihre Einwände gewissenhaft geprüft, und neu entschieden. Geht wohl doch. Ich kann mich erinenern an eine Klausur in Technischer Mechanik an der Ingenieurschule, wo ich angeblich abschrieb, raus musste und eine 5 bekam. Bei der Abschlussprüfung erreichte ich ein 1 und bekam den Ø 1+5 = 6 / 2 = 3 Es war nicht gefährdend, aber schon ärgerlich. VG Jürgen Lange leben möchte jeder, aber alt werden keiner. (Sprichwort) |
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Henglein
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