Arbeitgeber filmt...rechtliche Seite?
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Almi meldet sich mal zur Abwechslung mit einer ernsten Frage, die in Richtung Juristerei geht. Folgender Sachverhalt: Ein Arbeitgeber ist bestrebt, Fehlverhalten von Mitarbeitern zu ahnden. Hierzu werden durch Mitglieder der Verwaltung Posten abgestellt, die, mehr oder weniger offensichtlich (das heisst zum Teil aus Büschen, zum Teil ganz offen) per Video die Mitarbeiter filmen, z.B. wenn sie das Haus verlassen oder zur Mittagspause gehen. Dies stimmt den Mitarbeiter verdriesslich, da Ihm das Vorgehen nicht mitgeteilt wurde und niemand weiss, was mit den Aufnahmen passiert. Offiziell findet sich niemand, der von diesen Aufnahmen etwas weiss oder dies angeordnet haben will, ergo lässt sich das nicht klären. Jetzt habe ich zwei Fragen: 1.) Kann der Arbeitgeber untersagen, dass solche Aufnahmen überhaupt gemacht werden. 2.) Wären für den Fall eines Rechtstreits solche Aufnahmen als Beweismittel (sagen wir mal zum Nachweis von Arbeitszeit) überhaupt zugelassen? Soweit ich mich schlaugemacht habe, zieht das \"Recht auf das eigene Bild\" zunächst nicht, da dies vor allem auf die öffentliche Zurschaustellung zielt. Auch weiss der Arbeitnehmer ja gar nicht, ob in der Tat Aufzeichnungen stattfinden. Ob eine Videokassette eingelegt ist oder nicht, ist ja erst mal fraglich. Alles in Allem: Kann man sich juristisch dagegen wehren? Die Tatsache, dass es ziemlich abenteuerlich ist, das solches Verhalten überhaupt stattfindet und die moralische Wertung mag ich nicht diskutieren. Auch Antworten wie \"sofort kündigen\" sind erstmal nicht hilfreich, wenngleich auch berechtigt. Viel mehr würde mich interessieren, ob jemand bereits solche Vorgehensweisen kennt und ich bitte ausdrücklich um Erfahrungsberichte. Auch weiss ich, dass dies hier kein Forum für kostenlosen juristischen Rat ist. Dennoch hat der ein oder andere vielleicht sowas schon einmal erlebt oder gehört. Almi |
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![]() Mitglied seit 11.11.2001 |
Hallo Almi,
auf Anhieb fällt mir da der Gang zur Verbraucherzentrale ein. Dort gibt es auch die Möglichkeit, bei Experten (Juristen) Terminabsprachen zu bekommen. Inwieweit diese aber mit einem solchen Thema vertraut sind, musst Du herausfinden. Es lohnt aber auf jeden Fall, da die Gebühr für einen solchen Termin sehr gering ist. Gruß Ela* Es gibt nichts, was ich nicht ignorieren kann! |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Erste Hilfe gibt\'s - wenn man selber keine Ajnung hat - von Wikipedia:
de.wikipedia.org/wiki/Video%C3%BCberwachung#Private_Video.C3.BCberwachung Das Recht am eigenen Bild gilt nach Wikipedia nur im geschützen Raum einer Privatwohnung und hängt eng mit der Veröffentlichung zusammen. Aber wir haben ja ein paar Juristen hier, die wissen bestimmt besser als Wikipedia Bescheid |
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![]() Mitglied seit 24.04.2002 |
Hallo almi, alte Wursthaut!
Was sagt denn der Betriebsrat dazu???? Bei uns wird auch gefilmt, wegen der Diebstahls-Überwachung! Nein, es kommen keine Ärzte von der Konkurrenz und \"klauen\" die Patienten... Aber alle Mitarbeiter wissen ob der Überwachung. Werden die Mitarbeiter Deines Falles \"heimlich\" gefilmt??? Liebe Grüsse eimerchen |
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![]() Mitglied seit 23.01.2006 |
Hallo Almi,
du meinst hier sicher den ArbeitNEHMER, da du eingangs vom Arbeitgeber schriebst, der bestrebt ist, Fehlverhalten von Mitarbeitern zu ahnden?? Ich weiß die Quelle nicht mehr, aber ich hab gelesen, dass solche Aufnahmen nur erlaubt sind, wenn sie der Sicherheit dienen. Werden die Mitarbeiter nur gefilmt, wenn sie das Haus verlassen zwecks Feierabend oder Pause oder auch bei anderen Gelegenheiten (bei der Arbeit, Toilette, am Kopierer?) lg von mir |
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![]() Mitglied seit 24.04.2002 |
genau, muuda, darauf zielte meine frage ab!
danke! |
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![]() Mitglied seit 31.05.2006 |
Hallo!
Das Anbringen der Kameras ist in soweit erlaubt, sofern die Kollegen davon in Kenntnis gesetzt werden. Z. B. Kassenbereich in Supermärkten sind kameraüberwacht um eventeullen \"Kassenräubern\" Einhalt zugebieten oder sie schneller zu finden. O.k.! Dass z. b. Büroräume zur Einhaltung der Arbeitszeit überwacht werden... ist wahrscheinlich nicht mehr erlaubt, aber der Chef wird es mit einem eventuellen Sicherheitsproblem begründen. Bei den Arbeitsgerichten gibt es kostenlose Beratung... unbedingt dahin wenden! Gruß heidi! |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
In der Tat ziemlich bunt ...
Also: Es wird \"heimlich\" gefilmt. Offiziell gibt es wiegesagt keinerlei Stellungnahme. Auch geht es eigentlich nicht um mich. Mir ist das, ähnlich wie man mich hier kennt, relativ Wurscht, ob mich wer wann und wo filmt. Selbst die öffentliche Zurschaustellung im Internet, z.B. wie ich aufs Klo gehe, wäre mir herzlich egal. Aber darum gehts nicht. Ärgerlich finde ich nur, wenn jemand aus eigenem Antrieb den \"Blockwart\" gibt. Da wäre es mir sehr recht, wenn man diese Person wieder in die zuständigen Schranken weisen könnte. Z.B. dachte ich daran, dass man die filmende Person ansprechen könnte, auf Herausgabe des Videobandes bestehen könnte und zur Not dieses Anliegen auch mit Androhung von rechtlichen Schritten bis hin zur Personalienfeststellung durch die Polizei durchsetzen könnte. Dabei ist mir klar, dass ich jemanden nur festhalten darf, wenn z.B. eine Straftat vorliegt. Dies bezweifle ich in diesem Fall zunächst. mein Rechtsanwalt, ein Arbeitsrechtler, prüft die Sache, sagte mir aber, dass er nur etwas unternehmen könne, wenn dies von offizieller Seite angeordnet wäre. Allerdings will es ja keiner gewesen sein. Nichtsdestowenigertrotz steht der Kerl da mit seiner Videokamera und filmt jeden, der das Haus verlässt. Nun denn, Danke für die Rückmeldungen schon mal! Almi |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Um es zu präzisieren:
1.) Der ArbeitGeber scheint jemanden damit beauftragt zu haben, Filmaufnahmen zu machen. 2.) Der ArbeitGeber bestreitet dies zunächst. 3.) Hintergrund ist mutmasslich die Einhaltung der Arbeitszeit zu dokumentieren, ohne dass der kontrollierte ArbeitNehmer etwas davon bemerkt. Almi jaja, Einspruch Euer Ehren, Hörensagen.... |
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![]() Mitglied seit 21.07.2003 |
hallo
es steht ein kerl da und filmt jeden - wirklich jeden, oder nur den der ihm suspekt vorkommt.? und heimlichh darf er das glaube ich gar nicht. lg Angelika (die 151. im Club der bleibenden User) \"Man kann einen Menschen mit guten Saucen ebenso unter die Erde bringen wie mit Strychnin, nur dauert es länger.\"
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![]() Mitglied seit 21.12.2005 |
Hallo,
...noch jemand der sich mit fundiertem Halbwissen zu Wort meldet Soweit ich weiss, dürfen solche Aufnahmen nicht verwendet werden (vor Gericht o.ä.) wenn der Arbeitnehmer nicht über die Überwachung informiert wird. Es haben schon Arbeitgeber Prozesse verloren wo der AN beim Diebstahl gefilmt wurde. Da er aber nichts von dieser Überwachsungskamera wusste.....hat der AG vor Gericht verloren. LG Carlinchen die Kinder wollen alles wissen die Erwachsenen auf alles eine Antwort haben |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Hallo Almi
könnt ihr den Spieß nicht umdrehen, den Kerl / Typ oder wer auch immer euch beobachten bzw. filmt ebenfalls anfangen zu beobachten. Muss ja keiner sein, der bei euch arbeitet. Guter Freund oder so. Autokennzeichen notieren, wenn ihr wisst, das gehört zu eurem Beobachter und damit ab zur Polizei und das dann von denen Abklären lassen. Eurer Chef kann euch nicht einfach filmen lassen Um wieviel Mitarbeit geht es da eigentlich? Gruß Stella *No. 142 im Club der Bleibenden User*
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![]() Mitglied seit 31.05.2006 |
Hallo,
ich bin es noch mal! Ich kann verstehen, dass es ziehmlich läßig ist zu wissen / oder nicht zu wissen , ob man direkt von einer Kamera beobachtet wird! \"Arbeitszeitüberwachung\" würde ich ja als unzulässig deklarieren! Nur die neuesten Nachrichten haben uns ja gezeigt dass diese Kameras auch \"Lebensrettend\" sein können. Denkt bitte mal an die Bahnhofsbomben! \" In Spanien und England hatten die Fahrgäste nicht soviel Glück! Wir müssen uns jetzt entscheiden zwischen \"Persönliches Recht am Bild\" oder \"Sicherheit\". Letztere ist mir persönlich lieber! Egal wer oder wo man mich filmt! In Supermärkten, Tankstellen, öffentliche Plätze egal.. überall stehen Kameras! Arbeitgeber können sich da rechtlich einordnen. Sollten Arbeitgeber daraufhin Kündigungen aussprechen... werden die Arbeitsgerichte da sicherlich auch Mittel und Wege der Rechtssprechung finden! Gruß heidi! |
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![]() Mitglied seit 19.10.2005 |
Hallo Almi,
diese Aufnahmen sind vor Gericht sicher nicht verwendbar! Nur, wenn vorherige Information darüber stattgefunden hat. Sowas schreit ja geradezu nach einer Grundsatzentscheidung! Hilfe - gibt\'s sowas tatsächlich in Betrieben??? LG Juulee |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
@ Juulee
und dann auch noch nicht. Die Arbeitnehmer müssen alle damit einverstanden auch sein, und das am besten schriftlich. Sonst könnte da ja jeder kommen und filmen wie er gerade will und anschließend sagen, ich habe euch ja informiert. Gruß Stella *No. 142 im Club der Bleibenden User*
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![]() Mitglied seit 19.10.2005 |
@ Stella - ja natürlich! Davon geh ich dann aus, dass die Information alle erhalten müssen + über Betriebsrat etc zugestimmt sein muss.
Echt! so was wie dieses darf es doch nicht geben - ist mir echt schleierhaft: LG Juulee |
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![]() Mitglied seit 22.07.2006 |
Hallo alle
Also, wenn ich mitbekommen würde, daß mich jemand filmt, würde ich den Typen direkt ansprechen. Wenn das filmen tatsächlich vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben wurde, muß der Betriebsrat, bzw. Personalrat vorher darüber informiert werden. Dann muß eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden usw. Ist dies nicht der Fall, müsste der BR oder PR ganz schnell was unternehmen. LG Sabine |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Hi!
Boh, ich dachte, das gibts nur auf den privaten Sendern.... Ok, mein 3/4-Wissen: An Kassen, in Banken und Tankstellen dient das Filmen der Sicherheit, das ist ok. Es darf gefilmt werden, wenn der Mitarbeiter VORHER informiert wurde. Wurde er das nicht, kann er klagen. Umgekehrt gelten Videos ohne vorherige Info nicht als Beweis. Das Problem ist hier die Beweispflicht, dass uninformiert gefilmt wurde, bzw. dieser nachzukommen.... Ich würd mich eher an den AG halten als an die Filmer, die sind schließlich nur Befehlsnehmer, die Sauerei hat der AG ausgeheckt: Ich hab 2 Vorgehensvorschläge: Ich würde in einem offiziellnen Schreiben den AG darauf hinweisen, dass keine Unterrichtung über eine Videoüberwachung stattgefunden hat und dass \"merkwürdigerweise\" immer andere Mitarbeiter mit Kameras hinter Büschen stehen. Dann würde ich zur Unterlassung auffordern. Wenn das daraufhin nicht geschieht, würde eine Anzeige wegen Stalking gg. den Filmer schalten. Wenn er seinen Kragen retten will, gibt er an, dass der AG ihn beauftragt hat, damit ist die Beweispflicht erfüllt und gut ists... vorher den Filmer filmen ist auch eine gute Sache zur Beweisführung. Andere Frage!? Was muss man tun, um von der Firma so verfolgt zu weden? Mir ist grad langweilig und ich könnte.... Grüße Melli Grüße Melli |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
und PS: ich würde in so einem Laden tatsächlich kündigen, aber das wolltest Du ja eben nicht hören...
Melli |
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![]() Mitglied seit 15.08.2003 |
Hi Almi,
1. Wenn Du den Anwalt schon befragt hast - inwieweit erwartest Du von einem Kochforum noch darüber hinaus erhellende Antworten? Nor mal so nebenbei 2. Wäre das hier ja eine Rechtsberatung - das geht natürlich nicht. 3. Für den Fall, dass Deine Sachverhaltsschilderung quasi auf einem geistigen Szenario beruht und Übereinstimmungen mit der Realität rein zufällig wären Wenn der AG offiziell von nicht weiß - ich würde einfach mal ne Abmahnung schreiben - das kann nämlich auch der AN... Der AG ist nämlich aufgrund seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, dass seine AN nicht illegal gefilmt wird... Wenn der AG dem nicht abhilft, Konsequenzen androhen. Viele Grüße, Moritz |
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![]() Mitglied seit 24.08.2006 |
hallo,
ich würd zum personalrat geh! die solln sich darum kümmern. bei uns war auch mal so was suspektes. krankenhaus,-------notfallübung-----------diese wurde heimlich gefilmt gab ein riesen theater, der film musste vernichtet werden der personalrat war nicht unterrichtet, dieser muss über solche tätigkeiten jedoch informiert werden mal von der rechtlichen seite ganz abgesehen el-fee |
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Henglein
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