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Schadensersatzansprüche aus Delikt

Vom 27.08.2006 11:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ricki Kaltmamsell


Mitglied seit 30.09.2003
531 Beiträge (ø0,17/Tag)
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Hallo!


Kann mit bitte jemand genauer erklären was die in der Überschrift genannte Klausel in Rechtsverträgen bedeutet.


Für eure Hilfe bedanke ich mich schon vielmals im Voraus!!!!


Viele Grüße
Nicole
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Vom 27.08.2006 16:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Lilian Kaltmamsell


Mitglied seit 16.04.2003
489 Beiträge (ø0,15/Tag)
Hallo Nicole,

das \'genauer\' zu erklären, würde hier komplett den Rahmen sprengen: dazu müßte man eine komplette Vorlesung halten, weil sich die Delikthaftung noch weiter unterteilt. Gröbstens könnte man sagen: hast Du vorsätzlich oder fahrlässig etwas ausgefressen, was nach dem geltenden Recht mit einer Strafe geahndet wird, bist Du - zusätzlich zu der Strafe - dazu verpflichtet, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Beispiel: verwendet ein Koch im Restaurant wissentlich (und somit schuldhaft) verdorbene Lebensmittel (-> Tatbestand der Körperverletzung) und landet eine Hochzeitsgesellschaft dadurch mit einer Lebensmittelvergiftung im Krankenhaus, muß er nicht nur die Kosten für die Hochzeitsfeier erstatten, sondern hat auch auch die geplatzte Hochzeitsreise, den Verdienstausfall, die Behandlungskosten und Schmerzensgeld an der Backe.

Ansonsten kannst Du mal Google nach \'Deliktsrecht\' (z. B. im Zusammenhang mit §§ 823, 826, 831 oder 833 StGB) befragen.

Grüße
Renee
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Vom 28.08.2006 11:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

osterhoferin  Kaltmamsell


Mitglied seit 15.02.2006
1.392 Beiträge (ø0,61/Tag)
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Hallo Nicole,
eigentlich wollte ich dir gestern schon antworten, habe es aber nicht mehr geschafft.
Vielleicht hast du dich ja schon bei Google schlau gemacht, aber trotzdem:

\"Delikt\" heißt nichts anderes als unerlaubte Handlung, also eine Handlung, die nach unserer Rechtsordung verboten ist.
Wer durch eine solche Handlung vorsätzlich (d.h. mit Wissen und Wollen der Tat und des Taterfolges) oder fahrlässig (= außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorfalt) ein geschütztes Rechtsgut (wie Leben, Gesundheit,Freiheit, Eigentum oder ein anderes geschütztes Recht (z.B. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 823 I BGB).
Was der Schadesersatz beispielsweise umfassen kann, hat dir Renee ja schon geschildert.

Außerdem ist dabei das Alter des Schädigers zu berücksichtigen (vgl. § 828 BGB), da Deliktsunfähige (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) keinen, bedingt Deliktsfähige (bis zur Vollendung des 18. LJ) nur abhängig von ihrer Einsichtsfähigkeit Schadensersatz zu leisten haben.

So, wie Renee schon schrieb: nur die Kurzform. Das BGB hält in seinem Deliktsrecht noch viele Spezialitäten bereit.
Und dann narürlich kommt es auf den Einzelfall an.....!

LG

osterhoferin

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Vom 29.08.2006 20:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ricki Kaltmamsell


Mitglied seit 30.09.2003
531 Beiträge (ø0,17/Tag)
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Hallo Ihr Beiden!


Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir schon sehr viel weitergeholfen.



LG
Nicole
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