Neue Hesische Bauordnung-seit 1.10.02
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Am 17.10. hatten wir Besuch des Bauamtes, weil wir einen Hasenstall errichten wollen!!!! Die Kerle meckerten gleich wegen unserer Ziegen, schickten uns wahr- scheinlich das Veterinäramt auf den Hals. Der Mann schüttelte nur den Kopf und meinte, es sei alles bei den Ziegen, Hasen. Hühnern, Hunden und diversem anderen Getiere bei uns in Ordnung! Nun muß ich einen Freistellungsantrag stellen, da man uns MÜNDLICH einen Baustopp erteilt hatte, bisher nichts schriftliches eingetroffen ist! Bitte, WER kennt sich denn hier aus??? Grenzbebauung muß von unserer Seite erfolgen, da Nachbar 1 eine SCheune von über 5 m auf unserer und seiner Grenze hat, Nachbar 2 ein Wohnhaus von über 4 m auf unserer Grenzseite hat (ob die natürlich genehmigt ist, weiß ich nicht,,,) Helft mir doch mal weiter, bitte! zeusi2002@t-online.de Eure Gerlinde |
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![]() Mitglied seit 11.06.2002 |
Hallo Gerlinde,
ich kenne mich wenn überhaupt mehr in der Nds. Bauordnung aus, die aber der hessischen ähnlich sein dürfte. Um die Zulässigkeit deines Vorhabens beurteilen zu können, bedürfte es aber weiterer Angaben. Aber schau doch mal nach unter www.hessen.wirtschaft.de. Da gibt es links unten einen link zur HBO. Vielleicht wirst du bei einem der dortigen Dokumente fündig. Liebe Grüße viviane |
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