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Neue Hesische Bauordnung-seit 1.10.02

Vom 16.12.2002 15:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Chililinde Suppenkoch


Mitglied seit 17.01.2002
657 Beiträge (ø0,17/Tag)
Wer kennt sich denn mit der neuen Hessischen Bauordnung seit 1.10.02 aus?
Am 17.10. hatten wir Besuch des Bauamtes, weil wir einen Hasenstall errichten
wollen!!!! Die Kerle meckerten gleich wegen unserer Ziegen, schickten uns wahr-
scheinlich das Veterinäramt auf den Hals. Der Mann schüttelte nur den Kopf und meinte, es sei alles bei den Ziegen, Hasen. Hühnern, Hunden und diversem anderen Getiere bei uns in Ordnung!
Nun muß ich einen Freistellungsantrag stellen, da man uns MÜNDLICH einen Baustopp erteilt hatte, bisher nichts schriftliches eingetroffen ist!
Bitte, WER kennt sich denn hier aus???
Grenzbebauung muß von unserer Seite erfolgen, da Nachbar 1 eine SCheune von
über 5 m auf unserer und seiner Grenze hat, Nachbar 2 ein Wohnhaus von über
4 m auf unserer Grenzseite hat (ob die natürlich genehmigt ist, weiß ich nicht,,,)
Helft mir doch mal weiter, bitte!
zeusi2002@t-online.de
Eure
Gerlinde
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Vom 16.12.2002 16:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

viviane Küchenjunge


Mitglied seit 11.06.2002
178 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo Gerlinde,

ich kenne mich wenn überhaupt mehr in der Nds. Bauordnung aus, die aber der hessischen ähnlich sein dürfte. Um die Zulässigkeit deines Vorhabens beurteilen zu können, bedürfte es aber weiterer Angaben. Aber schau doch mal nach unter www.hessen.wirtschaft.de. Da gibt es links unten einen link zur HBO. Vielleicht wirst du bei einem der dortigen Dokumente fündig.

Liebe Grüße

viviane
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