Schmerzensgeld
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![]() Mitglied seit 23.06.2004 |
Ich habe eine Frage an Euch und würde mich sehr freuen, wenn Ihr dazu etwas sagen könntet. Und zwar bin ich ja vor vier Monaten nach Cuxhaven gezogen (sehr schöne Ecke in Deutschland). Nun ist folgendes passiert: Ich wurde von einem Auto erfasst, als ich einen Radweg in falscher Richtung befuhr. Bei dem Unfall zog ich mir folgende Verletzungen zu: - Stauchung des linken Innenknöchels mit Knochenödem - Hautabschürfungen am Fußelenk - Prellungen und Schürfwunden im Bereich des Beckens - Riß des Außenbandes im Sprunggelenk - Quetschung am Innenknöchel (bis auf den Knochen) - 3x3 cm große Schürfung der Lederhaut - Gelenkerguß am Srunggelenk - diverse Hämatome an den Beinen - Rippenprellung Ich war aufgrund des Unfalls für 6 Wochen krankgeschrieben und bin auf eigenen Wunsch wieder arbeiten gegangen. Ich mußte außerdem für acht weitere Wochen eine Fußgelenk-Orthese tragen. Desweiteren habe ich bis heute noch öfters eine starke Schwellung am Außenköchel. Nun hat mein Anwalt ein Schmerzensgeld bei der Versicherung von 1000,-€ eingefordert. Da mir dieser Betrag recht \"gering\" erscheint, möchte ich gerne eine zweite Meinung dazu hören. Man hört es ja immer wieder, daß Menschen mit einen HWS-Syndrom auch so um die 800,-€ bekommen. Oder sind das Spinnereien??? Das schlimmste fand ich noch, daß die Autofahrerin (20 Jahre jung) den Unfall Ihrer Versicherung nicht gemeldet hat. Es handelte sich bei dem Unfall außerdem um einen Arbeitsunfall (ich befand mich auf dem direktem Weg zur Arbeit). Und wie sieht es aus, wenn ich Schmerzensgeld bekomme, dennoch Folgeschäden auftauchen? Besteht dann die Möglichkeit, daß ich erneut klagen kann? Lieben Gruß, Optikus |
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![]() Mitglied seit 27.09.2005 |
Hallo,
nicht, dass ich finde, Du hättest Schmerzensgeld verdient - schließlich bist Du auf der falschen Straßenseite gefahren, aber es steht Dir natürlich frei es zu versuchen. Suche Dir einen Anwalt Deines Vertrauens und lasse Dich entsprechend beraten. Was Deine Behandlungskosten angeht, ist wohl zunächst die Berufgenossenschaft zuständig, da Du auf dem Weg zur Arbeit warst. Und auch die wird sich gegebenenfalls an die KFZ-Versicherung Deiner Unfallgegnerin wenden. Dir steht es übrigens auch frei, der Versicherung den Schaden zu melden. Wenn Du die nicht kennst, wende Dich an den \"Zentralruf der Autoversicherer\", da wird Dir geholfen. Gute Besserung und gutes Gelingen wünscht liberal |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Was hast du dir denn als Schmerzensgeld vorgestellt? Mir ist die Idee von Schmerzensgeld sowieso suspekt. Die Schmerzen werden durch Geld schliesslich auch nicht gelindert, oder?
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
Moin,
als ich als Beifahrerin mal einen schweren Autounfall hatte und mein Freund der Fahrer war hat er bestanden das seine Versicherung auch für mich Schmerzensgeld zahlte. Ich hatte auch nur ein \"Schleudertrauma\" den Betrag schreib ich dir mal per KM. Was das mit dem in falscher Richtung find ich nicht so schlimm...Die Autofahrerin hat den Fehler gemacht wäre sie ein Kind gewesen darf man ja in jede Richtung und auch auf dem Bürgersteig fahren.... Gruß 13 |
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![]() Mitglied seit 08.04.2005 |
Hallo Optikus,
ich hab genau über so einen Fall erst vor kurzen einen Bericht gesehen. Dort fuhr ein älterer Herr ebenfalls in der falschen Richtung auf dem Radweg und wurde von einem Auto erfaßt. Er hat gegen den Autofahren auf Schadenersatz geklagt und Schmerzensgeld verlangt. Das Urteil lautete, daß der Fahrradfahrer schuld war, weil er in falscher Richtung unterwegs war und statt, daß er etwas bekommen hat, mußte er noch für einen Teil des Schadens am Auto aufkommen. Ich würde mich da erstmal beim Rechtsanwalt erkundigen, ob Ihr eine Chance habt. Und 1000,- Euro find ich schon eine Menge, immerhin hattet Ihr ja eigentlich beide Schuld. Wünsch Dir gute Besserung und viele Grüße Gimo |
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![]() Mitglied seit 18.11.2004 |
schwierig, dazu etwas \"aus der ferne\" zu sagen.
1000 klingen für mich tatsächlich recht wenig, ich hätte erheblich mehr gefordert und wäre dann im zuge der verhandlung vielleicht etwas zurückgegangen. hoffentlich denkt dein anwalt daran, dass dir auch ein sog. haushaltsführungsschaden zusteht, der sich bei dir aufgrund der 6wöchtigen arbeitsunfähigkeit durchaus summieren dürfte. inwieweit ist bei den geforderten 1000 schon ein etwaiges mitverschulden einkalkuliert? gruß sallyane |
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![]() Mitglied seit 09.05.2003 |
Hallo
Ich hatte vor fast 3 Jahren auch einen solchen Fahrradunfall. Allerdings war ich in der richtigen Richtung unterwegs und ich glaube das und nur das ist wichtig. Im Prinzip hast du den Unfall ja herraus gefordert.Man fährt doch immer nur in einer Richtung, Ich meine wenn du überhaupt was bekommst, solltest du wirklich froh sein. OB es dir zusteht weiß dein Anwalt. Ich hatte um einiges mehr bekommen. Ich hatte aber auch nicht Schuld am Unfall. Liebe Grüße
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![]() Mitglied seit 02.03.2002 |
Hallo! Mein Glauben in die deutsche Rechtsprechung wäre doch sehr getrübt, würde optikus auch nur einen Cent Schmerzensgeld bekommen! Sowas kann man nur unter \"Lebenserfahrung, Abschnitt \'dumm gelaufen\' \" abbuchen! Gruß Brigitte |
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![]() Mitglied seit 23.06.2004 |
Danke für die Antworten! Ich habe ne Teilschuld von unter 20Prozent bekommen. Vom Autoschaden muß ich nichts zahlen.
Was die falsche Seite angeht: Kinder bis 12 Jahren dürfen den Radweg in beiden Richtungen benutzen. Also hätte es auch ein 12jähriges Kind auf dem Weg zur Schule sein können. Dann wäre der Unfall nicht so \"glimpflich\" ausgegangen. Und ob ich den Unfall herausgefordert habe, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln! Man läßt sich ja nicht freiwillig vom Auto anfahren. Den Unfall hätte die Autofahrerin bei ihrer Versicherung melden müßen, da es sich um einen Personenschaden handelte. Am Ende habe ich den Schaden gemeldet und der Vater der Autofahrerin ist aus der VErsicherung geflogen, weil niemand unter 23 Jahren fahren durfte und weil der Schaden nicht innerhalb von 72Stunden gemeldet wurde. |
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![]() Mitglied seit 18.11.2004 |
ich wollt schon sagen.................teilschuld natürlich, ganz klar, aber ganz leer ausgehen, das wäre ein unding gewesen!
also achte aquf die geltendmachung des haushaltsführungsschadens und fordere ein höheres schmerzensgeld! viel glück wünscht sallyane |
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![]() Mitglied seit 11.12.2003 |
hallo, ja, auch ich fahre fahrrad, nur um das vorauszuschicken. aber so langsam aergere ich mich immer mehr ueber die dreistigkeit der radfahrer: ohne licht bei dunkelheit entgegen der einbahnstrasse fahren! klar, ein dreijaehriges kind duerfte das auch und koennte nicht haftbar gemacht werden. aber ich finde es mit verlaub eine frechheit, dass immer erstmal grundsaetzlich davon ausgegangen wird, dass der autofahrer schuld hat.
beste gruesse und natuerlich gute besserung h. |
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![]() Mitglied seit 18.11.2004 |
hallo henriette,
massgeblich für die beurteilung solcher unfälle ist u.a. die sog. betriebsgefahr, also die gefahr, die von einem fahrzeug im strassenverkehr potentiell ausgeht. die ist bei einem auto natürlich ungleich höher als bei einem fahrrad. davon abgesehen bin ich sehr oft auch nicht wirklich glücklich über radfahrer.............ich arbeite in einer universitätsstadt und es ist teilweise echt abenteuerlich, wie und wo die lieben studenten so losradeln....... gruß sallyane |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
@henriette:
\"klar, ein dreijaehriges kind duerfte das auch\" - Auch ein dreijähriges Kind darf nicht gegen Verkehrsregeln verstossen. Da haften dann natürlich die aufsichtspflichtigen Eltern. Kinder werden beim Radfahren wegen ihrer geringen Geschwindigkeit eher wie Fussgänger behandelt, dürfen aber dadurch genau so wenig in Gegenrichtung in eine Einbahnstrasse fahren. Da haben Fussgänger schliesslich auch nichts zu suchen ... |
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![]() Mitglied seit 15.08.2003 |
Hurra, sind ja mal wieder alle Ansichten vertreten
Ich glaube, die Schuldfrage lässt sich hier kaum aufklären - und Art und Anzahl der erlittenen Schmerzen auch nicht. Aber einige User schaffen selbst das Falls das ganze vor Gericht käme, würde das Gericht ohnehin - unabhängig vom Antrag - über das Schmerzensgeld entscheiden. 1.000 EUR halte ich für etwas zu gering, das macht aber erst mal nichts. Das ganze hängt aber von den konkreten Umständen ab, die wir hier nicht beurteilen können. Aber die Frage: Wenn da bereits ein RA im Spiel ist - wie soll das der CK denn bitteschön besser wissen? Wenn Du mit dem RA unzufrieden ist, sag ihm das. Vielleicht erklärt er dann, wie er auf die Summe kommt? Für Schmerzensgeld gibt es Tabellen, aber das kann der Kollege selbst nachschauen und weiß das sicher auch... Etwas ratlos, Moritz |
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![]() Mitglied seit 06.08.2002 |
hi,
sei doch mal erlich wenn du falsch gefahren bist, bist du schuldig. also wirst du mehr unkosten mit deinem anwalt haben, als selbst bekommen wirst. Ausserdem kähme es mir nicht in den gedanken, bei einem durch mich selbst verschuldeten unfall Schmerzenzgeld zu fordern Oder machen wir es gleich nach amerikanischem recht und verklagen jeden wegen irgendwas!! lg histerix |
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
@tristan
kräftig in die händeklatsch, ich kann mich deiner Meinung nur in vollem Umfang anschließen. @optikus ich denke dein Anwalt hat bei \"Haacks/Ring/Böhm\" nachgeschlagen. Und Ckler sollen da eine zweite Meinung bilden. Sorry aber ich glaub da erwartest du ein bißchen viel... Lieb Grüße Petra |
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![]() Mitglied seit 23.06.2004 |
Habe ich irgendwas gesagt, daß ich mehr haben will???
@histerix: Die Idee mit Amerika ist super, ich werde wohl ne Millionenklage einreichen!!! @Moritz und Petra: Hier wird soviel Krams diskutiert. Und nun wird man angepammt, weil man ne andere Meinung hören will??? Kapier ich nicht! @Brigitte: Dumm gelaufen ist es ! Da gebe ich Dir Recht. Bei dem Rest schüttel ich nur mit dem Kopf! @alle, die mir KMs geschickt haben: Seid Ihr zu feige, mir die Beileidigungen offen im Forum zu schreiben??? |
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![]() Mitglied seit 08.05.2006 |
Hallo,
es gibt vom ADAC ein DIN A4 großes Heft (Buch) in denen Schmerzensgeldzahlungen aufgelistet sind. Du kannst es im Buchhandel kaufen bzw. bestellen. Ich hatte 1984 eine Schmerzensgeldforderung und da war mir dieses Buch sehr hilfreich. Es sind viele verschiedene Fälle und Zahlungen aufgelistet. Du kannst schauen, welche deinem Fall am Nahesten kommt. Falls die Unfallgegnerin diesen Unfall ihrer Versicherung immer noch nicht gemeldet hat, so kannst Du es auch tun. Falls Du mehr Infos brauchst, KM an mich! Lieben Gruß utemaus |
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![]() Mitglied seit 06.08.2002 |
hi ich bin wieder,
ja und was einmal beshclossen wurd vor gericht ist gesetzt soweit ich weiss. also so einen änlichen fall gibts da wahrscheinlich auf den du dich berufen kannst, und kanst nur das gleiche urteil kriegen wie in dem anderen fall. |
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![]() Mitglied seit 06.08.2002 |
up
lg histerix |
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
@optikus
da bekommst Du hier schon von einem Jurist Hilfe und dann bezeichnest Du das als \"angepampt\" Und ich hab dich auch nicht angepampt, sondern hier meine Meinung kundgetan, was ich auch darf und das in höflicher Form. Lachen wird in diesem Zusammenhang ja wohl noch erlaubt sein. Dabei wolltest Du doch eine andere Meinung hören, das versteh wer will. Liebe Grüße Petra, Nichtjurist |
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![]() Mitglied seit 23.06.2004 |
Mir wird zumindest zu affig, daß man wegen solch einer Frage Beleidigungen per KM bekommt! Alle feige hier, oder wie soll ich das auffassen? Schreibt doch mal öffentlich, was in den KMs stand! Ich zitiere: \"Wenn ich der Autofahrer wäre, dann hätte ich nochmal Gas gegeben und hätte Dich nochmal überfahren!... Erst vor die Autos werfen und dann noch Geld haben wollen!... Simulant!...So viel passiert da doch nicht... Mittelpunkt ist Dein Heimatort... Halts M**l...
@Petra: Habe mich wohl im Ton vergriffen! Sorry! Ich ziehe mich hiermit zurück, denn es wird mir echt zu blöd! Danke nochmal für Eure Antworten! |
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
@optikus
schon o.k. besser so als per KM. Liebe Grüße Petra |
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Henglein
Rama Cremefine
































