Rechnung erhalten ohne Bestellung, wie verhalten??????
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
heute flattert eine Rechnung ins Haus, da trifft mich bald der Schlag, 33,97 Euro für Pakete die keiner wollte, geschweige denn, angenommen hat. LG schinkenroellchen |
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![]() Mitglied seit 13.03.2006 |
gehen etwas mehr infos?
z.b. von wem die rechnung ist und für was angeblich? ich würd bei der firma zuerst einmal anrufen und gaaaanz wichtig wenn die den fehler einsehen auf jeden fall schriftlich bestätigen lassen noch besser sofort per fax zusenden lassen. und den namen von der person aufschreiben mit der man tel. hat. gruß cal |
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![]() Mitglied seit 09.11.2004 |
Hallo,
war nicht das erste was Du getan hast dort anzurufen? Dann wärst Du jetzt schon schlauer und wüsstest um was es überhaupt geht. Das wäre jedenfalls meine erste Reaktion gewesen. Um was handelt es sich denn überhaupt? Versandhaus, Onlinehandel...? Für etwas was Du nie bestellt hast, brauchst Du aber auch nicht bezahlen, denke ich. LG Ela |
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![]() Mitglied seit 31.05.2005 |
Hallo Schinkenroellchen,
kein Grund, sich so zu ereifern ...ist doch nichts Schlimmes Retourniere mit einem Anschreiben zum Sachverhalt die Rechnung per Einschreiben. LG Cas |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo, danke erstmal für eure Antworten, es war von einem Versandhaus für grosse
Grössen, vielleicht auch Übergrössen, das Problem ist nur ,dass keiner solche trägt in der Familie, wir haben auch nicht vor,\"aus dem Leim zu gehen\", nur damit wir in die Sachen passen. Da wir bereits einmal mit einem Internetanbieter irrsinige Probleme hatten, war ich echt stocksauer nun schon wieder so ein Brief. Mein Mann hat gesagt , er hat angerufen, nur glaube ich nicht, dass er sich etwas notiert hat.W ir haben uns nicht gesehen, ich bin erst von der Arbeit gekomen, nun ist er auf Arbeit , aber ich ruf ihn jetzt mal an. LG schinkenroellchen |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Ich nochmal,
hab eben bei der Firma angerufen, sie haben alles in den PC eingegeben und wollen das prüfen, da kann ich nur sagen, abwarten und Tee trinken. LG Schinkenroellchen |
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![]() Mitglied seit 13.03.2006 |
und den namen haste dir jetzt aber geben lassen ja?
weil wenn das so ein callservice ist können da richtig viele leute arbeiten sind ja oft teilzeiten auch dabei kannst dich ja nochmal melden wenn du was weißt gruß cal |
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![]() Mitglied seit 02.03.2002 |
Hallo, Schinkenröllchen!
Mache das schriftlich!!!!!!!! Und sei es nur in der Form.......Hiermit bestätige ich unser Telefonant vom...um x.xx h mit Ihrem Herrn/Frau Sowieso....blabla Gruß Brigitte |
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![]() Mitglied seit 19.11.2005 |
Hi,
du hast sowieso ein 14tägiges Rückgaberecht bzw. kannst du die Annahme verweigern, wie du es ja getan hast. Damit müsste die Sache aus der Welt sein, zumindest dass du die Rechnung zahlen musst. Interessant wäre natürlich, wer dir die Bestellung an den Hals gehängt hat...irgendwelche Feinde??? LG Sabine |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
hallo zusammen, ich danke euch für eure Mühe, habe erst einmal auf denen ihrer Homepage geschaut, was wir angeblich bestellt haben , das Teil war Grösse 58, da kann sich mein Mann verstecken, den Namen von dieser Frau am Telefon hab ich nicht verstanden, auf meine Frage hin sagte sie , es wird geprüft, überschwänglich freundlich war sie nicht gerade.Ich schicke denen nochmal ne e-mail, da sollen sie mir schriftlich was schicken.Bin mal gespannt.
Ich hab vor längerer Zeit mal einen Bericht im TV gesehen, wenn man unaufgefordert Pakete bekommt, kann man sie aufbewaren, man muss sich nicht bei denen melden.Nun hab ich die Teile zurückgesand und nun sowas, vor allem frag ich mich, wie die auf so ne Summe kommen, wenn es nur das Porto wäre, das kann nie im Leben so hoch sein. LG Schinkenroellchen |
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![]() Mitglied seit 13.08.2004 |
Hallo!
Hast Du vom Postboten irgentetwas schriftliches bekommen?Annahme verweigert oder etwas ähnliches? Denn wenn du von Deinem Rückgaberecht (14 Tage) gebrauch machst,ist ja der Retourenschein deine Absicherung.Als \"Normalo\" kann man sich gar nicht vorstellen,wieviele Rücksendungen einfach so verschwinden und nie wieder im Versand-Haus ankommen. Kam die Rechnung gleich nach dem Paket? Versandspesen betragen in der Regel 5,95€.Wenn sich die Sache geklärt hat,darauf achten,das man dir auch die Versandspesen gutschreibt,denn auch diese können angemahnt werden (kostet dann nochmal 7,50€ extra,wenn es H....y S..e war weniger) lg mice04 |
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![]() Mitglied seit 08.03.2006 |
Hallo
Uns ist vor einigen tagen auch so etwas passiert 2 echt megagroße Pakete mit Gewürzen Von einem Gewürzversand.1 Paket mit 35 kg Gewürzen und 1 Paket mit 60 kg Gewürzen Ich koche ja sehr gern, aber sooooooooooo viele Gewürze, die braucht doch kein Otto Normalverbraucher. Habe Annahme verweigert. Und 2 Tage später kam die Rechnung. 329,45 Euro sollte ich zahlen. Einen kleinen Text unter die Rechnung geschrieben , Brief zugeklebt und zur Post gebracht, fertig. Ich nehme nix, ich zahle nix und ich telefoniere auch nicht in der Welt herum. Skoo |
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![]() Mitglied seit 25.07.2002 |
Hallo Schinkenröllchen,
wir haben mal unaufgefordert eine Silbermünze zugeschickt bekommen. Die probieren es eben, kann ja sein, dass mal jemand bezahlt. In deinem Fall ist wahrscheinlich eine Bestellung fehlgelaufen. In sollchen Fällen kann man sich grundsätzlich auf §241a BGB beziehen: § 241a Unbestellte Leistungen *) (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet. (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können. (3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat. ----- *) Amtlicher Hinweis: Diese Vorschrift dient der Umsetzung von Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19). Liebe Grüße Sivi |
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![]() Mitglied seit 18.12.2004 |
Hallo,
Nicht bestellte Waren Der Verkäufer hat allein durch die Zusendung unbestellter Waren oder Erbringung unbestellter Leistungen keinen Anspruch auf Zahlung (§ 241 a BGB). Ausnahme, Sie nehmen die aufgedrängte Ware oder Dienstleistung ausdrücklich an. Sie müssen die unbestellte Ware nicht ausdrücklich ablehnen, schweigen Sie also. Sie müssen die Ware weder bezahlen noch zurückschicken. Die Ware muss auch nicht aufbewahrt werden. Sie kann ausgepackt, benutzt oder weggeworfen werden, z.B. den Wein trinken, das Buch lesen. Was Sie nicht dürfen: Sie dürfen unbestellte Ware nicht weiterverkaufen. Der Grund ist, dass Sie nicht Eigentümer der Ware sind. Veräußern Sie die Ware an einen Dritten und wusste dieser, dass es sich um unbestellte Ware handeltte, muss er sie an dern Verkäufer herausgeben. Ausnahme Die Ware ist erkennbar nicht für Sie, sondern für jemand anderen bestimmt. Z.B. Sie heißen W.Müller und in Ihrem Haus wohnt noch ein W. Müller. Hier müssen Sie sich erst vergewissern, ob der andere W. Müller die Ware bestellt. hat. Schickt Ihnen die Absende-Firma einen Mahnbescheid weil Sie die unbestellte Ware nicht bezahlen, legen Sie sofort Widerspruch ein. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale. Was ist, wenn der unfreiwillige Warenempfänger die Ware via DHL unfrei zurückschickt? Das Paket kommt dann zurück und mit ihm eine Forderung der DHL über Beförderungs-/Nachentgelt, für die erneute Zustellung ggf. eine Aufwandspauschale für Verwahrung und Behandlung der nicht angenommenen Lieferung. Und das kann teuer werden. Lt. Postpaketschein werden die Versandkostenbeim Empfänger eingefordert. Sie bleiben zur Zahlung verpflichtet, solange der Empfänger den Betrag nicht vollständig entrichtet. Die Verbraucherzentrale rät, keine unbestellten Pakete anzunehmen oder durch den Nachbarn annehmen zu lassen. Wer von der Post durch eine Benachrichtigungskarte von dem Paket erfährt, sollte keinesfalls das Paket abholen. Sofortige Annahmeverweigerung ist in jedem Fall billiger und vor allen Dingen keinesfalls risikoreich. Gruß Ulla |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo, ganz lieben Dank für eure Mühe, die letzten Tage konnte ich nicht an den PC, war total erkältet, heute ist der erste Tag, wo es etwas besser ist.
Die Rechnung kam etwa 2 Wochen, nachdem ich die Annahme verweigert habe. Ich habe mir ,nachdem ich eure Beitäge gelesen habe, überlegt eine Kopie von der Rechnung zu machen und dazu einen Widerspruch zu schreiben. Wie es ausgeht werde ich euch mitteilen. Vielen Dank LG Schinkenroellchen |
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