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Mahnbescheid vor Zahlungserinnerung

Vom 25.11.2005 22:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

stecs Suppenkoch


Mitglied seit 31.03.2003
1.498 Beiträge (ø0,45/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe hier auf Hilfe!

Folgender Sachverhalt:

Am 22.11.05 flatterte eine Zahlungserinnerung, datiert auf den 18.11.05 über 97,.. Euro ist Haus. Frist zur Zahlung ist der 28.11.05.
Einen Tag später bekam ich einen Mahnbescheid, datiert auf den 17.11.05 über 74,.. Euro. BOOOIINNNGG.... BOOOIINNNGG.... BOOOIINNNGG.... BOOOIINNNGG....


Was denkt ihr dazu? Kann ich dagegen (gegen den Mahnbescheid) was unternehmen? Die Summe fordert die Wohnungsgesellschaft von mir ein.

LG stecs


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Vom 25.11.2005 22:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Dupont Tellerwäscher


Mitglied seit 05.01.2005
1.970 Beiträge (ø0,73/Tag)
bezahlen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 25.11.2005 22:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nanncy100 Sternekoch


Mitglied seit 14.09.2003
13.834 Beiträge (ø4,35/Tag)
Hallo!

Alle deine Rechnungen wurden immer pünktlich bezahlt und die Mahnungen sind einfach erfunden.
Ich würde die Gläubiger sofort verklagen.







VG Jürgen und Nancy

Wenn man sein Gewicht halten will, muß man auch mal was essen wenn man keinen Hunger hat!!!!!!!
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Vom 25.11.2005 23:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kundun Tellerwäscher


Mitglied seit 23.03.2004
72 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo stecs,

sortiere doch bitte erst mal, was Du zu bezahlen hast und was unberechtigt ist.

Deine beiden Schreiben haben unterschiedliche Beträge zum Inhalt, also sollten es zwei verschiedene Sachverhalte sein, oder was ist da als Grund für die Mahnung bzw. den Mahnbescheid geschrieben?

Die 97 Euro solltest Du doch sicher bis zum Datum bezahlen können.

Was die 74 Euro aus dem Mahnbescheid betrifft, da solltest Du genau prüfen, woher diese Forderung kommt und wenn sie unberechtigt ist, schriftlich Widerspruch einlegen.

Ich denke, das eine Schreiben hat mit dem anderen nichts zu tun, oder irre ich mich ?

Schöne Grüße

Kundun
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Vom 25.11.2005 23:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

charmin2004  Kaltmamsell


Mitglied seit 12.02.2004
6.644 Beiträge (ø2,19/Tag)
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Hallo stecs,

wahrscheinlich ist dies ein Irrtum. Wenn Du keine offene Rechnung hast, hast Du auch nichts zu bezahlen. An Deiner Stelle würde ich dort anrufen und die Situation gleich mit den entsprechenden Sachbearbeitern klären. Oftmals hat man Glück und die Probleme lösen sich bei einem Telefonat in Luft auf.

So etwas habe ich schon öfters erlebt. Na!


LG charmin2004
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Vom 25.11.2005 23:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

stecs Suppenkoch


Mitglied seit 31.03.2003
1.498 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Hallo kundun, das eine Schreiben hat mit dem anderen zutun. Das ist ja das kuriose: Die Zahlungserinnerung meint 91,.. Euro, der Mahnbescheid 74,.. Euro. Ich kann natürlich bezahlen, nur ich verstehe nicht, das erst ein Mahnbescheid verfasst wird und einen Tag später eine Zahlungserinnerung kommt.... BOOOIINNNGG.... BOOOIINNNGG.... BOOOIINNNGG....

LG stecs
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Vom 25.11.2005 23:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

charmin2004  Kaltmamsell


Mitglied seit 12.02.2004
6.644 Beiträge (ø2,19/Tag)
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@ stecs

Ruf am besten am Montag dort an. Dann wird sich das Mißverständnis höchstwahrscheinlich aufklären!



LG charmin2004
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Vom 26.11.2005 00:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Awlona  Hendlgriller


Mitglied seit 09.07.2002
9.768 Beiträge (ø2,71/Tag)
Hallo Stecs,
hast du einen Mahnbescheid bekommen oder eine Mahnung? Das ist ein himmelweiter Unterschied. Und Mahnung und Zahlungserinnerung ist eigentlich dasselbe. Es sei denn, die Mahnung wird nochmal erinnert, aber wer macht das schon?
Das kurze Versenden hintereinander kann nur ein Fehler sein, Technik oder Mensch.
Denke mal, dir hilft nur ein klärendes Telefongespräch.
LG Awlona
\"\"
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Vom 26.11.2005 00:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chefkochmampfi Chefkoch-Moderator Chefkoch


Mitglied seit 05.10.2003
12.066 Beiträge (ø3,82/Tag)
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HalloSTecs,

also wenn die Zahlungsaufforderung berechtigt ist , dann würde ich den geringeren Betrag bezahlen (unter Vorbehalt) es könnte sein das sich da was überschnitten hat und vielleicht auch damit gerechnet wird , dass automatisch der höhere Betrag bezahlt wird.
Nur ist es so wenn du einen Teil bezahlst müssten sie dir tehoretisch noch mal eine Neue Aufforderung schicken da ja der eingeforderte Betrag nicht mehr stimmt Na!

\"\"

!!Gibt nix, is nicht Let´s cook baby!

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Vom 26.11.2005 01:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

LissyMeehr Suppenkoch


Mitglied seit 04.02.2005
11.473 Beiträge (ø4,3/Tag)
Also ihr lieben,

da wir ja mal bei diesem Thema sind, will ich Euch mal meins erklären.

Erst kam eine Zahlungserinnerung, weil 8 Tage der Zahlung überschritten waren BOOOIINNNGG...., kein Witz.

Dann kam 4 Tage später jemand aus dieser Firma und wollte das Geld persönlich haben, echt immer noch kein Witz.

Ich habe auch sofort gezahlt, obwohl die Prüfung in deren Hause noch nicht durch war. Herraus stellten sich jetzt auch zwei unterschiedliche Beträge.

Also mich wundert nüscht mehr.

Die haben alle nur noch Angst um ihr Geld. Sollen die doch mal an den großen heran gehen, die Millionen von Schulden haben und nicht Leute aus das Bett klingeln, wegen 60 €. Also ich mach auch keine Tür mehr auf, wenn sich keiner vorher ordnungsgemäß anmeldet. So GRRRRRR.

So seh ich das auch mit stics seinen 90 € oder 70 oder was auch immer.

Das ist ein Thema, da könnt ich mich Tag und Nacht drüber ärgern. Zahlen soll man immer sofort alles, aber wehe, die haben mal wat zu zahlen, dann wartet man ewig auf sein Geld. Hatte mal ne Überzahlung bei der Energiewirtschaft. Über ein Jahr hat es niemand von nöten gehabt, mir das mal zu melden, aber als ich eine Abschlagzahlung nicht tätigte kam auch nach 4 Tagen sofort eine Zahlungserinnerung mit dem Hinweis, wenn ich net sofort zahle, das sie mir den Strom abklemmen wollten. Auch glaube 30 € die offen waren.

Frechheit und sacht mir ja nüscht anderes. Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen

LG Lissy
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Vom 26.11.2005 01:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Awlona  Hendlgriller


Mitglied seit 09.07.2002
9.768 Beiträge (ø2,71/Tag)
Lissy, das ist der Lauf der Dinge....Kleinvieh macht auch Mist.
Und wenn sich rumspricht dass wegen 30 oder 60 Euro nichts mehr gemacht wird....du kannst dir ja ausmalen wohin das führt Na!.
Hättest DU wegen deiner ausstehenden Zahlungen auch sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet, hättest du bestimmt auch sofort dein Geld bekommen. So ist das halt Na!.
LG Awlona
\"\"
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Vom 26.11.2005 01:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

weibi500 Küchenjunge


Mitglied seit 30.10.2003
10.763 Beiträge (ø3,44/Tag)
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Hallo Lissy,

denk mal an die vielen kleinen Firmen, die auf jeden EURO angewiesen sind! Viele kleine EUROS machen einen großen! Ich kann schon verstehen, daß solche Betriebe auch mal bar kassieren gehen, wenn nicht gezahlt wird.

Und die Sache mit der Überzahlung an den Energielieferanten liegt an der \"Qualität\" der dortigen Mitarbeiter - das ist traurig, aber leider wahr und kommt sicher sehr häufig vor.

Also: Ich an @Stecs Stelle würde den Stier bei den Hörnern packen und die Sache ein für alle Mal klären. Ich verfahre in solchen Fällen so: Ich suche mir (meistens im Internet) den Namen des zuständigen Vorstandsvorsitzenden/Geschäftsführers/Chefs raus und schreibe ihm einen persönlich adressierten Brief, in dem ich den Sachverhalt schildere und um Klärung bitte. Bisher hat das immer noch geholfen. Voraussetzung ist natürlich, daß der Kuddelmuddel tatsächlich durch die Firma selbst ausgelöst wurde.

Jetzt geh ich schlafen!

LG
Weibi500.
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Vom 26.11.2005 01:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Awlona  Hendlgriller


Mitglied seit 09.07.2002
9.768 Beiträge (ø2,71/Tag)
Hallo Weibi,
ich denke mal, ein klärendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter reicht auch aus. War wahrscheinlich ein blöder Fehler der sich am Telefon klären läßt. An die oberen Etagen kann man sich doch immer noch wenden wenn das Gespräch nichts bringt. Und es ist doch wirklich noch nichts passiert Na!.
Gute Nacht. Verschwinde gleich auch... müde
LG Awlona
\"\"
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Vom 26.11.2005 02:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

LissyMeehr Suppenkoch


Mitglied seit 04.02.2005
11.473 Beiträge (ø4,3/Tag)
Liebe Awlona, Liebe Weibi,

ich habe es auch sofort telefonisch versucht, aber da ist auch das Sprichwort, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus GRRRRRR. Das heißt also, mein Widerspruch lag wo anderst und war nach 14 Tagen noch nicht im PC eingegeben, ja so kann es sein.

Bei der Arge schafften die 3 Monate lang nicht meine Daten abzuspeichern *brüllllllllllll*, echt ehrlich.

Naja bezahlen ist erstmal immer der beste Weg, egal wie doof das ist. Ich hoffe ja auch, das ich mein Geld diesmal zurück kriege, immerhin hab ich es ja schriftlich HAR HAR HAR, aber ärgerlich ist es schon.

So gehe jetzt auch schlafen Oh.

Schlaft alle gut, bis nachher Lissy
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Vom 26.11.2005 06:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Surina  Sternekoch


Mitglied seit 15.08.2004
5.420 Beiträge (ø1,91/Tag)
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Hallo Stecs,

dem Mahnbescheid lag doch sicherlich ein Formular bei, mit welchem Du Widerspruch einlegen kannst. Bezahle lediglich die Hauptforderung und lege einen Teilwiderspruch bezüglich der Kosten des Mahnverfahrens ein mit der Begründung, dass dem Mahnbescheid keine Mahnung vorausging.

Die Bearbeitungszeit von Mahnbescheiden bei den Amtsgericht beträgt gute 4 Wochen.. also ist die Beantragung des Mahnbescheides vor der 1. Mahnung erfolgt.

Liebe Grüße, Surina

Es gibt zwei Arten von Freunden: Die einen sind käuflich, die anderen sind unbezahlbar.





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Vom 26.11.2005 09:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Khadiya Tellerwäscher


Mitglied seit 20.10.2005
263 Beiträge (ø0,11/Tag)
Welch müßige Diskussion!

Zahlungserinnerungen sind nun mal berechtigt, wenn die angegebene Zahlungsfrist überschritten ist, egal um wieviel Tage. Dass der eine etwas länger wartet als der andere ist reine Kulanz. So ist das mit den Zahlungsansprüchen. Zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung gibts kaum einen Unterschied, ersteres ist lediglich freundlicher. Um einen Mahnbescheid einzuleiten, muss man schon mal die Gerichtsgebühr vorschießen (wahrscheinlich probiert man es in der Regel deshalb erst mal mit einer \"billigen\" Mahnung).

und @stecs: Solche Geschichten von Wohnungsgesellschaften sollte man sofort bezahlen (egal ob Zahlungserinnerung oder Mahnung)...die anderen Geschichten übrigens auch...

Khadiya
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Vom 26.11.2005 11:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

LadyLily Chefkoch


Mitglied seit 25.02.2005
5.688 Beiträge (ø2,15/Tag)
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Hallo,


ist es nach der neuen Rechtssprechung nicht so, dass Rechnungen nicht mehr gemahnt werden müssen? Fällig ist fällig und man kann sofort gegen den jenigen vorgehen, so habe ich das gehört.


Gruß Lily
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Vom 26.11.2005 11:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mumie Kaltmamsell


Mitglied seit 22.05.2005
14.061 Beiträge (ø5,49/Tag)
Hallo stecs,


das ganze ist ein Mißverständniss. Kläre es.


LG Sylvia
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Vom 26.11.2005 11:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pottkiecker Chefkoch-Moderator Hendlgriller


Mitglied seit 21.10.2002
2.740 Beiträge (ø0,78/Tag)
Hallo Stecs,

schau mal hier und dann bezahle schnell Deine Schulden.
Wenn Du die Zahlungen bis zu einem bestimmten Datum fällig waren und Du hast nicht bezahlt, braucht nicht gemahnt werden.

LG
Ilo
___________________________
Eine rote Ampel -

ist nur eine Empfehlung zum Anhalten
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Vom 26.11.2005 12:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Liesbeth  Sternekoch


Mitglied seit 02.12.2001
6.783 Beiträge (ø1,77/Tag)
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Hallo stecs,

es ist irgendwie ungewöhnlich, vor allem, dass es zwei verschiedene Beträge sind. Vielleicht ist der kleinere schon viel älter als der andere?
Dann kommt es auch immer darauf an, was es für Schulden sind, die Du hast. Miete z.B. ist m.W. eine Bringschuld, wo Du selbst auf die Fälligkeit achten mußt.
Das Mahnverfahren mit Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung... letzte Mahnung ist auch nicht gesetztlich vorgeschrieben. 30 Tage nach der Fälligkeit (so mein letzter Wissensstand) kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
Allerdings würde ich bei nicht ganz eindeutigen Forderungen des Gläubigers gegen den Mahnbescheid mit dem beigefügten Formular Widerspruch einlegen und im Zweifelsfall einen Vergleich erwirken.

LG

Liesbeth



Er hat die Macht und mir sein klein und dumm, und dieser Frust macht uns stumm. (Falco)



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Vom 26.11.2005 14:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Khadiya Tellerwäscher


Mitglied seit 20.10.2005
263 Beiträge (ø0,11/Tag)
@Lady Lily:

aber es macht kaum jemand von der neuen Regelung Gebrauch, da der überweigende Teil der gewöhnlichen Schuldner scih auch von einer ernsthaften Mahnung beeindrucken lässt, und die kostet nur das Porto und nicht den Gerichtsvorschuss.

Gruß, Khadiya
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Vom 26.11.2005 15:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Zilles  Suppenkoch


Mitglied seit 14.06.2005
12.219 Beiträge (ø4,81/Tag)
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Hallo Stecs,

auch ich bin der Meinung, dass man auf solche Schreiben sofort reagieren sollte, ansonsten könntest Du schlechte Karten bekommen.

Uns ist folgendes passiert.

Im vorigen Jahr hatten wir nach der Heimkehr aus unserem Urlaub eine Mahnung der Gemeinde über Grundstücksteuer vorliegen.

Es sei erwähnt, dass wir seit 38 Jahren ein \"Lastschrift-Einzugsverfahren\" an die Gemeinde haben.

Aber da wir für ein Baugrundstück , was verkauft werden sollte, auch Steuern bezahlen mussten, hatten wir für dieses Grundstück auch ein Einzugsverfahren gemacht.

Nach Rücksprache meines Mannes mit der Gemeinde auf Grund dieser Mahnung, kam heraus, dass ein Sachbearbeiter unsere seit vielen Jahren bestehende Ermächtigung, einfach gelöscht und die Neue statt dessen eingegeben hat.

Es konnte natürlich \" nicht \" nachvollzogen werden, wer dieses gelöscht hatte, da angeblich jeder von den Sachbearbeitern es hätte gewesen sein können. Verdammt nochmal - bin stocksauer Verdammt nochmal - bin stocksauer

Mein Mann war so sauer, dass er sofort den Angestellten gebeten hat, mal zu kontrollieren, ob wir beim Standesamt noch als \" lebend \" gemeldet wären.

\" Hurra wir lebten noch \" Lachen Lachen

So was kann im Computerzeitalter wohl jedem passieren.

LG

Zilles
**** Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu ****



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Vom 26.11.2005 22:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

stecs Suppenkoch


Mitglied seit 31.03.2003
1.498 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Hallo an alle,

ich werde mal Montag bei der Wohnungsgesellschaft vorsprechen. Die sollen mal Ordnung in ihren \"Sauhaufen\" bringen. Es geht im Übrigen um die Miete für einen Stellplatz.

Ich bin immernoch wütend.

LG stecs
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Vom 27.11.2005 14:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kräuterjule  Sternekoch


Mitglied seit 22.12.2004
2.932 Beiträge (ø1,08/Tag)
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\" In Kräutern steckt die ganze Kraft der Welt; der Jenige, der ihre geheimen Fähigkeiten kennt, der ist allmächtig\" (Indische Weisheit)



Hi stecs,

mündliche und am besten persönliche Klärung, ist immer angebracht.

Da sich die \"Eintreiber\" nicht in einem anderen Ort befinden, würde ich persönlich vorsprechen, dann kannst du dein Problem gleich lösen.
Und vergiss nicht, dir das auch dort schriftlich quittieren zu lassen, damit hinterher keine neuen Forderungen kommen und du was in der Hand hast.

VG von der Kräuterjule Na!
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Vom 11.07.2006 02:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kochmaxe Kaltmamsell


Mitglied seit 04.01.2005
1.203 Beiträge (ø0,45/Tag)
vor (sehr) vielen jahren waren wir mal bei AOL .. das ist der letzte haufen ..

konto für bankeinzug geändert, von privat auf ein geschäftskonto , danach monate nur ärger .. keine lastschriftabbuchungen sondern nur noch mahnungen > für bezahlte beträge die per überweisung getätigt wurden

habe dann dort angerufen .. ein drama ... bis du so einen idioten an der strippe hast, alles groß und breit erklärt .. alle unterlagen nochmal zugesandt .. kontoänderung, mahnungen , zahlungen ect. > monat drauf die nächste mahnung im briefkasten und wieder keine lastschriftabbuchung

hatte jetzt die schnauze voll und den account mit entsprechender begründung gekündigt > per email > per fax und per posteinschreiben ... ab sofort nicht mehr benutzt und mich bei t-online angemeldet >>> monat drauf eine mahnung mit allen beträgen der letzten 6 monate > jetzt habe ich es drauf angelegt .. alles schön gesammelt und auch die letzte monatsrechnung nicht mehr bezahlt .. nach knapp einem jahr und noch mehr mahnungen kam ein brief von deren rechtsanwalt
mit aufstellung und gebühren

ich alles zusammengestellt und dem RA zugesandt , abzüglich der letzten monatsrechnung über ca. 100 DM als unkostenvergütung ... seither von diesen bescheuertem verein nichts mehr gehöhrt

allerdings sollte man berechtigte rechnungen innerhalb des zahlungszieles bezahlen , wir mahnen auch wenn es 3 tage drüber ist , unberechtigte auf jedenfall innerhalb der fristen abwehren
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Vom 11.07.2006 02:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

outback Suppenkoch


Mitglied seit 24.09.2002
4.346 Beiträge (ø1,23/Tag)
Also ich verstehe das hier echt nicht.
Ihr könnt doch alle lesen und schreiben!

Dann gebt doch einfach Mahnbescheid bei den
gängigen Suchmaschinen ein und irgendwann
gibt es die Info:

1. Zahlungserinnerung
2. Zahlungserinnerung
3. Zahlungserinnerung
=> Mahnbescheid!

UND ZWAR ÜBER JEWEILS
DEN Pfeil nach rechtsGLEICHEN Pfeil nach links BETRAG!

Was ist denn daran unklar Wichtige Frage

####################################


Im Übrigen wäre ich dafür, die entsprechenden Gerichte
mit diesen Dingern zuzupflastern, damit da endlich mal
durchgegriffen und der herrschenden Zahlungsmoral
auf den richtigen Weg geholfen wird.

VOR ALLEM DEN KOMMUNALEN EINRICHTUNGEN,
die sich auch nicht bemüsigt fühlen, eine Frist einzuhalten.





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Vom 11.07.2006 10:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kimero Suppenkoch


Mitglied seit 14.05.2002
2.066 Beiträge (ø0,56/Tag)
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Hallo zusammen

Bei uns muss nicht erst gemahnt werden (oder allenfalls Nachfrist setzen), sondern man könnte direkt \"Betreiben\".

Die allgemeine Zahlungsmoral ist überall (tschuldigung aber ist so) nicht sehr hoch.

Vorallem bei kleineren Unternehmungen ist es wichtig, dass sie ihre \"Liquidität\" bekommen, denn dies ist der \"Sauerstoff\".


Jedoch bin ich auch der Meinung, dass nur Rechnungen die noch offen sind bezahlt werden müssen.

Griässli Kimero
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Vom 12.07.2006 02:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kochmaxe Kaltmamsell


Mitglied seit 04.01.2005
1.203 Beiträge (ø0,45/Tag)
normalerweise \" muß \" nicht gemahnt werden, wie kimero schreibt , das ist auch in DE so , alles andere ist kulanz ( 1.2.3te mahnung ) , außerdem gibt es ja das neue gesetz zur beschleunigten zahlung oder so ?

wir haben zb. zahlungsziel 8 tage mit skonto , 21 tage ohne abzug , das ist datumsmäßig festgelegt z.b. bis zum 08.07 ... mit skonto , bis zum 21.07 .... ohne abzug

hiermit wird ein \" verbindlicher \" zahlungszeitraum genannt , alles darüber ist verzug und kann per mahnbescheid oder im schlimmsten fall als betrug ( bei vorsatz mit haftbefehl ) sofort beigetrieben werden ... ab dem 21zigstem tag natürlich verzinst mit allen zusätzlich entstandenen kosten !

neukunden beliefern wir seit 10 jahren nur noch per vorkasse oder bei abhohlung und das bis zur 3ten bestellung mit skonto , dann gibt es auf rechnung , sollte der kunde innerhalb der ersten 10 bestellungen in verzug kommen > vorkasse oder nachname, wir haben bis dato rd. 30.000 euro nebst rechtsanwalt/gerichtskosten abschreiben müssen , deshalb diese maßnahmen

ich weiß , einige kommen ohne eigene schuld in solche situationen ... aber das meiste ist selbstgestrickt
mein motto ... nur die hälfte von dem was ich habe ausgeben , kredit nur wenn kurzfristig rückzahlbar ( evt. aus rücklagen )
also lieber erst sparen und dann kaufen ... gut man hat evt. nicht das neueste , modernste ....

aber auf jedenfall ist das alte bezahlt und .... meins ...
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Vom 12.07.2006 02:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

liberal Hendlgriller


Mitglied seit 27.09.2005
6.015 Beiträge (ø2,47/Tag)
Hallo,

@kochmaxe: wieso beliefert Ihr Neukunden nur per Vorkasse? Ich kaufe grundsätzlich NUR gegen Rechnung.

lg
liberal
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Vom 12.07.2006 06:13 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

solar55 Hendlgriller


Mitglied seit 20.12.2004
2.373 Beiträge (ø0,87/Tag)
hallo,

wenn zahlungserinnerungen,
mahnbescheide,
mahnungen ins haus flattern,
was gibts da zu diskutieren??

solche dinge sind immer produkte
von unbezahlten rechnungen.
und unbezahlte rechnungen
sind nun mal nicht unbedingt ein kavaliersdelikt,
sondern eine einseitige vertragsverletzung.

was gibts zu diskutieren
ob ein mahnbescheid,
oder eine zahlungserinnerung
nun gerechtfertigt ist oder nicht.

wenn der kunde nicht zahlt ist es allemal gerechtfertigt.
wenn daraus folgen entstehen,
egal welche.


mit lieben gruessen
solar55

_____________________________

Zu viele Koeche verderben den Brei.
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