Arbeitszeitreglungen... wer weiss bescheid???
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![]() Mitglied seit 21.11.2003 |
da ich nun endlich wieder arbeiten gehen kann muss ich aber dennoch mal was nachfragen. Ich arbeite nun in einer Spielhalle und habe mir am Samstag den Dienstplan angeschaut und mir fiel auf, das ich manchmal nach der Spätschicht ( 14 - 22 Uhr ) dann zur Frühschicht ( 6 - 14 Uhr ) muss. Kam mir eben komisch vor und habe nachgefragt. Die Antwort war: Immerhin hätte ich ja die Nacht frei gehabt Das heisst das ich gegen 22:30 Uhr zu Hause bin, nach möglichkeit gleich schlafen gehe, damit ich um 5:30 Uhr da wieder erscheinen kann zur Kassenübergabe. Beim durchsehen des planes fiel mir auch auf das eine Teilzeitkraft sogar Nacht - und Frühschicht ( also 16 Stunden ) hintereinander hat.... Na ja... heute abend werde ich das erste mal die Nachtschicht übernehmen... LG frannie |
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![]() Mitglied seit 21.11.2003 |
....
entweder finde ich da nur komisch oder es ist alles richtig.. |
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![]() Mitglied seit 20.11.2003 |
Hallo Frannie,
also genaue rechtliche Hilfe kann ich Dir nicht geben. Ein Freund von uns arbeitet so: FFSSNN - 4 Tage frei (F=Früh, S=Spät, N=Nacht). Also scheint der Anschluss einer Schicht an die andere i.O. zu sein. Mein Bruder arbeitet Schicht nur wochenweise und hat mind. 2 Tage dazwischen frei (meistens das WE). Ob man allerdings Schichten ohne Pause aneinander anschließen kann, weiß ich nicht. Ich würde mich da mal schlau machen. Versuch Dich mal hier, vielleicht findest Du da was: http://www.arbeitsrecht.de oder hier: http://www.123recht.net LG, Tiggerblue78 |
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![]() Mitglied seit 26.01.2003 |
12 Stunden beträgt die Ruhezeit!!!
LG casasun |
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![]() Mitglied seit 21.11.2003 |
danke Tigerblue78
hab mal kurz geschaut, aber bisher noch nichts gefunden. ist nicht ganz so schlimm .. kommt \"nur\" drei mal im monat vor und werde ich wohl überleben. war der meinung mal gehört ( schon ewig laange her) das dazwischen 12 stunden liegen sollte.. aber heute scheint es gang und gäbe zu sein.. lg frannie |
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![]() Mitglied seit 29.08.2003 |
Eine Bekannte arbeitet im Krankenhaus, zwischen den Schichten müssen 10 Stunden liegen. Wenn sie um 6:00 arbeitet, muß der Dienst am Vorabend um 20:00 Uhr beendet sein.
Gruß Aggi |
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![]() Mitglied seit 21.01.2004 |
Hi Franni,
ich kenne es auch so, dass 10 Stunden zwischen den Schichten sein sollten....wobei aber die persönliche Anfahrtszeit dabei keine Rolle spielt....bei mir ist das (glaub ich) durch Tarifvertrag geregelt....! Was die Doppelschichten betrifft.....kann sein dass es da Probleme mit dem Versicherungsschutz gibt....bzw. ist bei mir (Industrie) so.....aber wenn dann ist das meines Wissens nach auf Arbeitgeberseite ein Problem bzw bei uns heißt es immer \"Nicht länger als 10Stunden arbeiten, wenn dann was passiert zahlt die Versicherung nimmer!\" Aber was anderes....da du da erst angefangen hast....wahrscheinlich immer noch Probezeit hast.....würde ich an deiner Stelle das erstmal hinnehmen und wenn die Probezeit vorbei ist.......außerdem bist du momentan der \"Neuling\" und musst evtl deswegen die etwas schlechteren Schichten übernehmen..... Grüßle e-hasi P.S:Habt ihr´nen Betriebsrat? Oder gehörst du zu irgendeiner Gewerkschaft? Vielleicht mal da nachfragen....! |
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![]() Mitglied seit 21.11.2003 |
hi,
ich glaube der ist in keiner gewerkschaft habe die erste nachtschicht hinter mir, bin noch etwas müde, aber hat alles geklappt.. nun soll ich drei schichten diese woche als probezeit machen( dabei dachte ich das ich den job schon habe die sind da total unorganiseirt.. mitten in der nacht ging mir das kleingeld aus.. wechsler leer und anrufen kann man um diese zeit auch nicht mehr... naja.. mal sehen wie es weitergeht.. meinen dienst haben die weitgehends geändert ( wenn ich denen erhalten bleiben sollte, da ja angeblich noch nichts feststeht) das ich nicht mehr nach der spätschicht auf frühschicht muss.. geht aber auch nur weil sie noch jemanden auf fest einstellen müssen.. denn sonst kommen sie mit den stunden nicht hin.. und da sie födergelder vom aa haben möchten, müssen die nun mal stimmen.. lg sandra |
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![]() Mitglied seit 20.05.2004 |
Hallo,
ich hoffe, die Probezeit wird bezahlt??? Ich meine, nichts gegen unbezahltes Probe arbeiten, aber dann doch mit vorheriger Ansage. Ich bin da etwas vorsichtig geworden, wegen diverser call center, etc., bei denen ich anfangen sollte Hast Du denn noch keinen Vertrag unterschrieben? Und ausserdem... im Normalfall hat man doch eh drei Monate bis zu 6 Monate Probezeit. Liebe Grüße Sandra |
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![]() Mitglied seit 21.11.2003 |
hallo sandra ( namensvetterin)
also wir ( habe meine schwiemu in spee auch dort untergebracht ) bekommen das bezahlt.. habe nachgefragt nicht das wir drei schichten schieben und am ende heisst es adios.. neee.. wir bekommen 40 € pro schicht.. eigentlich sagten sie es sind normal 14 tage probezeit.. aber da sie ganz dringend suchen eben nur drei schichten in einer woche lang... bisher habe ich noch keinen vertrag.. die wollen gelder vom aa.. weiss aber nicht ob die was für mich bekommen.. war etwas mehr als 2 jahre ohne job... habe gerade gelesen das in braunschweig eine ander spielhalle 3 vollzeit und 2 teuilzeit personal suchen.. bewerbe ich mich doch auch glatt noch da.. mir ist alles fast recht was mehr als 165€ im monat bringt.. lg sandra |
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![]() Mitglied seit 20.05.2004 |
Hallo,
jaja, es kann natürlich auch passieren, dass wenn sie keine Förderung für Dich bekommen, Du ganz schnell weg vom Fenster bist, oder sehe ich das falsch? Bin da immer etwas pessimistisch. Was hast Du denn gelernt? Liebe Grüße Sandra |
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![]() Mitglied seit 21.11.2003 |
hallo,
ich habe kinderpflegerin gelernt.. kann aber nichts darin finden.. im gegenteil wird ja hier eher abgebaut. lg sandra |
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![]() Mitglied seit 20.05.2004 |
Hallo,
ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute. Ich überlege derzeit auch, ob ich noch eine Ausbildung machen soll, wäre schon toll. Liebe Grüße Sandra |
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![]() Mitglied seit 21.11.2003 |
hallo,
also wenn ich ehrlich bin, fühle ich mich schon ein wenig alt für eine ausbildung.. ( war froh das ich meine OHNE mündliche und wenn ich es mir vorstellen könnte findet die leider in weiterer entfernung statt.. und was würdest du machen wollen?? lg sandra |
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![]() Mitglied seit 26.01.2003 |
Ich finde das schon mal unverschämt, dass eine Spielhalle noch eine Förderung vom Arbeitsamt wegen einem reinen Anlernjob möchte. Sagt schon alles über die Qaualität des Unternehmens aus.
Als Kinderpflegerin müsstest du doch was bekommen wie z.b. bei der Kinderbetreuung bei IKEA, Fitness-Studio oder auch bei Mittagsbetreuungen von Schulkindern. Ich denke nach 2 Jahren wirst du alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Und was ist mit Schichtdienst in einem Kinderheim oder Internat? Ich drücke dir jedenfalls ganz fest die Daumen, dass du eine seriöse Firma findest. LG casasun |
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![]() Mitglied seit 21.11.2003 |
hi,
zunächst werde ich den job ( sofern ich ihn bekomme ) so lange machen ( weil schwer ist er ja nun wirklich nicht) wie es möglich ist. in dem laden herrsch nur so ein heilloses durcheinander, das es merkwürdig ist das sie sich dort zurechtfinden. im nächsten monat kommt man in allem auf 93 schichten.. so nun haben sie im moment 2 vollzeit ( 23 schichten je ) und 3 teilzeit ( 10 schichten je ) macht zusammen 76 schichten.. so.. nun wie das verteilen wenn eigentlich keiner mehr soll und darf?? ich habe hier wirklich alles ausgeschöpft bis hin zur hausaufgabenhilfe ( wo ich mit dem bus eine anfahrt von fast 2 stunden habe.. ok war allerdings ein job auf 1,50 €..) ich habe mich auf ales beworben was ich mir vorstellen kann.. als versandpackerin.. herferin in einer confiserie und und und.. nichts.. in den 2 jahren meiner joblosenzeit habe ich an die 350 bewerbungen geschrieben ( mag mancher sagen ist ja nicht viel oder doch??) nicht einer war davon vom aa.. habe ich auch nicht erwartet... was tut man nicht fast alles fürs liebe geld.... lg sandra |
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![]() Mitglied seit 15.11.2004 |
@ sandra
hm.. das kommt mri irgendwie bekannt vor alles Ich wünsche Dir das Du bald was Passenderes findest lieb grüßt das BTchen ~ Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie paßten auch heute noch ~
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
Hallo Zusammen,
ich bin Betriebsrat, deswegen kenn ich mich aus mit dem Arbeitszeitgesetz. Die regelung ist wie folgt: - Maximale Arbeitszeit pro tag ist 8 Stunden. Diese können auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn sichergestellt ist, dass die duchschnittliche Arbeitszeit in 6 Monaten nicht höher als 8 Stunden ist (sprich ein Überstundenabbau möglich ist). Achtung: Der Gesetzgeber spricht von 8 Stunden wertäglich, dazu zählt auch der Samstag, so dass du auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Schnitt kommen darfst und es ist noch gesetzeskonform. Sonntagsarbeit ist generell verboten, Ausnahmen stehen im Gesetz. Minimale Ruhezeit lt. AZGes. 11 Stunden, allerdings ununterbrochen. Es gibt allerdings jede Menge Ausnahmeregelungen, die im Gesetzbuch aufgeführt sind. Am Besten kauft ihr euch eine Gesetzessammlung \"Arbeitsgesetze\" - Beck-Texte im dtv-Verlag, da ist alles relevante drin, kostet € 6,50. Grüße Joe |
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![]() Mitglied seit 21.11.2003 |
neee ich wohne in wolfenbüttel nahe braunschweig
also sonntag müssen wir auch arbeiten.. ich habe ein ganzes we frei im monat. lg sandra |
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![]() Mitglied seit 20.05.2004 |
Hallo Frannie,
Rechtsanwaltsfachangestellte fänd ich gut! Ist ja lustig mit Wolfenbüttel, war ne Zeitlang (über drei Jahre) jedes Jahr dort, um den überbetrieblichen Lehrgang zu machen, und die Abschlussprüfung (Konditorin) Liebe Grüße Sandra |
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![]() Mitglied seit 28.01.2005 |
Hallo
schau in Deinem Vertrag nach, oder im Tarifvertrag oder im Arbeitsgesetzbuch. Alles andere ist schwammig, da oft nur Zuruf: ich habe von einem Freung gehört, der mal von jemand gehört hat, dass..... Da kommt selten was gutes raus. Darum: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Gruß |
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![]() Mitglied seit 21.11.2003 |
hallo tortenliesel
stimmt hier ist ja eine \"bäckerschule\" ( weiss grad nicht wie es richtig heisst) also einen vertrag habe ich noch nicht... weiss aber nun das ich den job sicher in der tasche habe und das ich gleich noch zwei nachtschichten übernehmen soll.. heute und morgen.. was heisst das ich am freitag um 7 etwa zu hause bin und um 13:30 schon wieder dort sein soll lg sandra |
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